Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) hat das Bundesfinanzministerium "zeitnahe" Maßnahmen angekündigt, um den Vorgaben der Karlsruher Richter nachzukommen. "Wir gucken uns jetzt das Urteil an, wir nehmen unsere Integrationsverantwortung wahr und werden alle notwendigen Schritte, die sich aus diesem Urteil ergeben, auch zeitnah umsetzen", sagte Ministeriumssprecher Dennis Kolberg bei einer Pressekonferenz in Berlin.
Es handele sich "um ein sehr umfängliches Urteil", zu dem nun geprüft werde, welche weiteren Schritte notwendig seien. Kolberg erinnerte auf Nachfrage daran, dass der Zeitrahmen hierfür vom Gericht selbst mit einer Dreimonatsfrist vorgegeben worden sei. "Innerhalb dieser Frist werden wir natürlich unsere Maßnahmen zeitnah ergreifen."
Nach dem Urteil der Karlsruher Richter darf sich die Bundesbank nur dann weiterhin am Anleihekaufprogramm PSPP der EZB beteiligen, wenn die EZB dessen Verhältnismäßigkeit binnen drei Monaten nachvollziehbar begründet. Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass ein vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefälltes positive Urteil zum PSPP in Deutschland keine Gültigkeit hat, und forderte Bundesregierung und Bundestag dazu auf, auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die EZB hinzuwirken und die Verhältnismäßigkeit selbst weiterhin zu überprüfen.
Aus dem Parlament kam dazu allerdings eine zurückhaltende Reaktion. "Formell haben wir auf die Europäische Zentralbank keinerlei Einfluss", betonte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider. Er sehe "keine rechtliche Handhabe", um den vom Gericht gestellten Anforderungen gerecht zu werden.
Mitarbeit: Hans Bentzien
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/apo
(END) Dow Jones Newswires
May 06, 2020 07:54 ET (11:54 GMT)
Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.