DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2020 in Frankfurt a. M. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Geratherm Medical AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
12.06.2020 in Frankfurt a. M. mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-05-06 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Geratherm Medical AG Geratal Wertpapier-Kenn-Nummer 549
562
ISIN DE0005495626 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 12. Juni 2020, 14:00 Uhr, im GRANDHOTEL
HESSISCHER HOF,
Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*I. TAGESORDNUNG*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Geratherm Medical AG zum 31. Dezember 2019
und des Lageberichts für das Geschäftsjahr
2019 sowie des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2019 und Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des Berichts des Vorstands
mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a
Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für das
Geschäftsjahr 2019
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft, Fahrenheitstraße 1 in
99331 Geratal, und im Internet unter
http://www.geratherm.com
eingesehen werden. Auf Anfrage werden diese
Unterlagen, die im Übrigen auch während
der Hauptversammlung ausliegen werden, jedem
Aktionär kostenlos übersandt.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine
Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 am
07. April 2020 gemäß §§ 171, 172 AktG
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
gemäß § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173
Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die
Feststellung des Jahresabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die Geratherm Medical AG konnte in 2019 einen
handelsrechtlichen Gewinn in Höhe von
1.340.530 EUR erwirtschaften. Zusammen mit dem
Bilanzgewinn-Vortrag aus den vergangenen
Jahren ergibt sich ein kumulierter
Bilanzgewinn in Höhe von 3.177.233,32 EUR.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
kumulierten Bilanzgewinn des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2019 in Höhe von 3.177.233,32 EUR wie
folgt zu verwenden:
a) Ausschüttung einer Dividende von 25 Cent
je Stückaktie, d. h. in Höhe von
insgesamt 1.237.499,75 EUR.
Die Dividende soll am 17. Juni 2020 ausgezahlt
werden.
Für die geplante Dividendenausschüttung in
Höhe von 25 Cent je Aktie für das
Geschäftsjahr 2019 (insgesamt also 1.237 TEUR)
sind nach den steuerlichen Vorschriften zuerst
der ausschüttbare Gewinn des Geschäftsjahres
und danach das steuerliche Einlagekonto zu
verwenden.
Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt der
erwirtschaftete steuerlich ausschüttbare
Gewinn 1.572 TEUR. Er wird durch die
Dividendenausschüttung nicht vollständig
aufgebraucht, so dass ein Zugriff auf das mit
15.206 TEUR fortbestehende steuerliche
Einlagekonto zur Ausschüttung nicht möglich
ist. Auf den vollen Ausschüttungsbetrag von
1.237 TEUR ist deshalb Kapitalertragssteuer
nebst Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,38 %
(326 TEUR) einzubehalten.
Sofern in künftigen Jahren
Dividendenausschüttungen den maßgeblichen
ausschüttbaren Gewinn übersteigen, können
diese auch weiterhin steuerfrei aus dem
steuerlichen Einlagekonto geleistet werden.
b) Vortrag des verbleibenden Betrags auf
neue Rechnung in Höhe von 1.939.733,57
EUR.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Mitglied des Vorstands für seine Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG,
Erfurt, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien*
Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 05. Juni
2015 wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis
zum 04. Juni 2020 eigene Aktien bis zu einem
Anteil am Grundkapital, der zehn vom Hundert
nicht übersteigen darf, zu erwerben. Unter dem
Gesichtspunkt der dem Aktionärswohl
verpflichteten Unternehmensführung stellt die
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ein
stabilisierendes Element im Rahmen der
Unternehmensführung dar. Da die Ermächtigung
zum Erwerb eigener Aktien zum 04. Juni 2020
ausläuft, soll diese erneuert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der
Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 11.
Juni 2025 eigene Aktien bis zu einem Anteil am
Grundkapital, der zehn vom Hundert nicht
übersteigen darf, zu erwerben. Die erworbenen
Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen
Aktien, welche die Gesellschaft bereits
erworben hat und noch besitzt oder welche ihr
nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu
keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft übersteigen.
Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis
darf den arithmetischen Mittelwert der
Börsenkurse der Eröffnungsauktion im
XETRA-Handel (oder einem von der Deutschen
Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) während
der letzten 5 Börsentage vor dem Erwerb nicht
mehr als 10 % unter- oder überschreiten.
Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund
einer Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrats unter Wahrung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu
anderen Zwecken als dem Handel in eigenen
Aktien wieder zu veräußern. Die
Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien
kann über die Börse erfolgen. Das Bezugsrecht
der Aktionäre ist dabei ausgeschlossen.
Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, eigene
Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser
Ermächtigung erworben werden, einzuziehen,
ohne dass die Durchführung der Einziehung
eines weiteren Beschlusses der
Hauptversammlung bedarf.
Der Vorstand wird bis zum 11. Juni 2025
weiterhin ermächtigt, Aktien der Gesellschaft
zu erwerben, um eigene Aktien Dritten im
Rahmen des Zusammenschlusses mit Unternehmen
oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen
oder Beteiligungen daran anbieten zu können,
wobei das Bezugsrecht der Aktionäre auf die
eigenen Aktien ausgeschlossen wird. Die
Ermächtigung ist auf den Erwerb von einem
Anteil am Grundkapital, der zehn vom Hundert
nicht übersteigen darf, beschränkt. Die
Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt
werden.
*Zum Ausschluss des Bezugsrechts erstattet der
Vorstand gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m.
§ 186 Abs. 4 AktG wie folgt Bericht:*
Der Geratherm Medical AG soll die Ermächtigung
erteilt werden, eigene Aktien zu erwerben und
die Veräußerung der eigenen Aktien auch
unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre vornehmen zu können. Dies ist für
den Fall vorgesehen, dass die Gesellschaft die
Aktien über die Börse verkauft, Dritten im
Rahmen von strategischen Partnerschaften,
Unternehmenszusammenschlüssen oder bei Erwerb
von Unternehmen oder Beteiligungen daran
anbietet.
Der damit verbundene Bezugsrechtsausschluss
wird wie folgt begründet:
Die Gesellschaft soll auch in der Lage sein,
eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese
als Gegenleistung im Rahmen der Weitergabe an
strategische Investoren, von
Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb
von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen
gewähren zu können. Die Praxis des
Unternehmenskaufs verlangt, insbesondere in
der Branche, in der die Gesellschaft tätig
ist, zunehmend diese Form der Gegenleistung.
Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der
Gesellschaft daher die notwendige Flexibilität
geben, um sich bietende Gelegenheiten zum
Erwerb von Unternehmen oder
Unternehmensbeteiligungen schnell und flexibel
ausnutzen zu können. Zudem bietet die Hingabe
von Aktien gegen Sacheinlage an strategische
Investoren die Möglichkeit, die Gesellschaft
dauerhaft abzusichern. Die Veräußerer der
entsprechenden Beteiligungen können durch die
Gewährung von Aktien an die Gesellschaft enger
gebunden werden.
Die Ermächtigung, die erworbenen Aktien sowohl
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May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Geratherm Medical AG: Bekanntmachung der -2-
über die Börse als auch in anderer Weise als
über die Börse zu veräußern, stellt gem.
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG innerhalb der dort
gezogenen Grenzen einen ausdrücklich, als
sachlich gerechtfertigt zugelassenen
Bezugsrechtsausschluss dar. Insbesondere
werden die bezugsberechtigten Aktionäre nicht
unangemessen benachteiligt, weil die
Veräußerung zum Börsenkurs oder zu einem
börsennahen Kurs erfolgt und somit der
Gesellschaft ein angemessener Gegenwert aus
der Veräußerung der Aktien zufließt.
Konkrete Pläne für die Ausnutzung dieser
Ermächtigung bestehen nicht.
7. *Beschlussfassung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern der Geratherm Medical
AG*
Mit Ablauf dieser Hauptversammlung endet die
Amtszeit sämtlicher derzeitiger Mitglieder des
Aufsichtsrates. Aus diesem Grund ist die
Neuwahl des Aufsichtsrates erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1
und § 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes (AktG)
zusammen und besteht nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre;
gemäß § 95 Satz 1 AktG und § 9 Absatz 1
der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei
Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab
Beendigung der Hauptversammlung folgende
Personen bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Geschäftsjahres 2024 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen:
*a)* Herrn Dipl.-Kfm. Rudolf Bröcker,
Dipl.-Kaufmann, Wohnort: Bensheim.
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen*
* Vorsitzender des Aufsichtsrates der Limes
Schlosskliniken AG, Köln
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG*
Herr Bröcker erfüllt aufgrund seines
beruflichen Hintergrundes die Qualifikation
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von
§ 100 Abs. 5 AktG.
*b)* Herrn Bruno Schoch, Präsident von UNIBEL
SA, Paris Wohnort: Suresnes, Frankreich
*Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder in vergleichbaren
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen*
* Mitglied des Vorstandes von Fromageries
BEL SA, Paris
* Mitglied des Vorstandes von SICOPA SA,
Paris,
* Mitglied des Aufsichtsrates von Societe
des Domaines SAS, Wattwiller, France
* Mitglied des Aufsichtsrates der Limes
Schlosskliniken AG, Köln
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG*
Herr Schoch erfüllt aufgrund seines
beruflichen Hintergrundes die Qualifikation
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von
§ 100 Abs. 5 AktG.
*c)* Herrn Dipl.-Kfm. Dirk Isenberg, Beruf:
Vorstand MEDIQON Group AG, Königstein;
Geschäftsführer der MEDIQON
Beteiligungsgesellschaft, Wohnort: Usingen.
*Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder in
vergleichbaren Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen*
* Mitglied des Aufsichtsrates der Limes
Schlosskliniken AG, Köln
*Unabhängiger Finanzexperte im Sinne von § 100
Abs. 5 AktG*
Herr Isenberg erfüllt aufgrund seines
beruflichen Hintergrundes die Qualifikation
eines unabhängigen Finanzexperten im Sinne von
§ 100 Abs. 5 AktG.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl
durchzuführen.
8. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen
aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)*
Zum 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur
Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG
II) in Kraft getreten. Dieses enthält u. a.
neue Regelungen bezüglich der Vorbereitung der
Hauptversammlung, die für Hauptversammlungen
zur Anwendung kommen, die nach dem 3.
September 2020 einberufen werden. Da die
nächstfolgende ordentliche Hauptversammlung
der Geratherm Medical AG nach in Kraft treten
dieser Regelungen stattfinden wird, soll die
Satzung der Geratherm Medical AG rechtzeitig
an die künftige Rechtslage angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
die Satzung an die neuen gesetzlichen Vorgaben
anzupassen und folgenden Beschluss zu fassen:
'§ 12 Sitzungsort, Einberufung und Teilnahme
an der Hauptversammlung der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
*§ 12 Sitzungsort, Einberufung und Teilnahme
an der Hauptversammlung*
(1) Die Hauptversammlung findet am Sitz der
Gesellschaft bzw. im Umkreis von 100 km vom
Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen
Börsenplatz statt.
(2) Die Einberufung der Hauptversammlung
erfolgt in der gesetzlich vorgesehenen Form.
(3) Mitteilungen der Gesellschaft nach § 125
AktG werden gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen übermittelt.
(4) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur
Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von
Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich unter Nachweis ihres
Anteilsbesitzes vor der Hauptversammlung bei
der Gesellschaft oder einer in der Einladung
bezeichneten Stelle in Textform in deutscher
oder englischer Sprache innerhalb der
gesetzlichen Frist anmelden.
(5) Für den Nachweis des Anteilsbesitzes
reicht ein Nachweis gemäß § 67c Abs. 3
AktG aus, der sich auf einen gemäß den
gesetzlichen Vorgaben in der Einladung zu
bestimmenden Zeitpunkt zu beziehen hat und
spätestens bis zum Ablauf der gesetzlich
bestimmten Anmeldefrist zugegangen sein muss.'
Eine Änderungsfassung, in der die vom
Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen
Änderungen der Satzung kenntlich gemacht
sind, ist unter Gesellschaft
http://www.geratherm.com
unter 'Investor Relations / Hauptversammlung'
abrufbar.
Der Vorstand wird angewiesen, diese
Änderungen der Satzung erst nach dem 3.
September 2020 zur Eintragung zum
Handelsregister anzumelden.
*II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
*Teilnahmeberechtigung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des
Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Nachweis ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung
bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in
deutscher oder englischer Sprache bis spätestens zum
Ablauf des 05. Juni 2020, 24:00 Uhr, anmelden.
Der Aktienbesitz wird nachgewiesen durch die
Bescheinigung des depotführenden Instituts, die sich
auf den Beginn des 22. Mai 2020, 00:00 Uhr,
(sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen hat. Dieser
Nachweis ist in Textform in deutscher oder in
englischer Sprache zu erbringen und muss der
Gesellschaft ebenfalls unter folgender Anmeldeadresse
spätestens bis zum Ablauf des 05. Juni 2020, 24:00 Uhr,
zugehen:
Geratherm Medical AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Dabei richtet sich die Berechtigung zur
Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für
das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des
Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein
zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach
dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich
des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst
danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung*
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, weisen wir auf die Möglichkeit der
Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten,
auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein
Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut) oder andere von
§ 135 AktG erfasste Institution oder Personen, hin.
Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung
und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft sind in
Textform zu erteilen. Die Erteilung kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per
Fax oder elektronisch per E-Mail an die folgende
Adresse erfolgen:
Geratherm Medical AG
Investor Relations - HV 2020
Fahrenheitstraße 1
99331 Geratal
Telefax-Nr.: +49 36205-98115
E-Mail: info@geratherm.com
Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung
ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der
Rückseite der Eintrittskarte zugesendet. Dieses
Formular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.geratherm.com
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zum Herunterladen bereit.
Die vorstehenden Regelungen über die Form von
Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der
Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von
Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen
oder andere von § 135 AktG erfasste Institutionen oder
Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung*
Als Service bieten wir unseren Aktionären an, einen von
der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine
Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls
gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht
zur Hauptversammlung anmelden und einen Nachweis des
Anteilsbesitzes erbringen. Ein Formular zur Vollmachts-
und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.geratherm.com
zum Download zur Verfügung.
Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem
jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung
abstimmen; auch bei nicht eindeutiger Weisung muss sich
ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter
zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
bedürfen der Textform. Dieses kann auch elektronisch
übermittelt werden (E-Mail), indem z. B. die zugesandte
Eintrittskarte und das auf der Internetseite der
Gesellschaft erhältliche Vollmachts-/Weisungsformular
als eingescannte Datei beispielsweise im PDF-Format per
E-Mail an die nachstehend genannte Adresse übersendet
wird. Vollmacht und Weisungen an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus
organisatorischen Gründen bis spätestens 11. Juni 2020,
17.00 Uhr, (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an der
nachfolgenden Adresse, Faxnummer oder E-Mailadresse
eingehen:
Geratherm Medical AG
Investor Relations - HV 2020
Fahrenheitstraße 1
99331 Geratal
Telefax-Nr.: +49 36205-98115
E-Mail: info@geratherm.com
Alternativ ist eine Übergabe an den
Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung
möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen
Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit
der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung
steht den Aktionären unter der Internetadresse
http://www.geratherm.com
zum Download zur Verfügung oder kann werktäglich (Mo. -
Fr.) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der
Telefon-Nummer +49 (0)36205 - 980 angefordert werden.
Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.
Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der
Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung
bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft besteht nicht.
*III. Rechte der Aktionäre*
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß §
122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am
Grundkapital von 500.000,00 EUR erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand an die folgende Adresse
Geratherm Medical AG
Vorstand - HV 2020
Fahrenheitstraße 1
99331 Geratal
zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens am
12. Mai 2020, 24:00 Uhr, zugehen. Jedem neuen Punkt der
Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage
beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs
des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das
Verlangen halten.
*Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß
§§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der
Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt
gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von
Aktionären gemäß § 127 AktG zur Wahl des
Abschlussprüfers sind ausschließlich zu richten
an:
Geratherm Medical AG
Vorstand - HV 2020
Fahrenheitstraße 1
99331 Geratal
Telefax-Nr. +49 36205-98115
E-Mail: info@geratherm.com
Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des
Abschlussprüfers, gegebenenfalls mit Begründung, wobei
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers
keiner Begründung bedürfen, bis mindestens 14 Tage vor
der Hauptversammlung, also bis zum 28. Mai 2020, 24.00
Uhr, bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten
Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem
Eingang unter der Internetadresse
http://www.geratherm.com
veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden
nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der
Verwaltung zu den Anträgen werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse veröffentlicht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer
etwaigen Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn
einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der
Hauptversammlung führen würde. Eine etwaige Begründung
eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen
beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand
außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die
Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Angabe von Namen,
ausgeübtem Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen
Prüfers) enthalten.
*Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1
AktG*
In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1
AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des
Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass
sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der
Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen
absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist,
der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen
einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
*IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft gemäß § 124a AktG*
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur
Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft
http://www.geratherm.com
unter 'Investor Relations / Hauptversammlung'.
*V. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte - Angaben
nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 WpHG*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung
im Bundesanzeiger 4.949.999 EUR und ist eingeteilt in
4.949.999 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien lauten
auf den Inhaber. Jede Stückaktie gewährt in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im
Bundesanzeiger beträgt 4.949.999. Aus von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien können keine
Stimmrechte ausgeübt werden. Zum Zeitpunkt der
Einberufung werden von der Gesellschaft keine eigenen
Aktien gehalten.
*VI. Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14
DSGVO im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der
Hauptversammlung*
Die Geratherm Medical AG verarbeitet im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung Ihre personenbezogenen Daten
(insbesondere Name, Adresse und weitere Kontaktdaten
des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie;
gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen
Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters) nach den
Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ('BDSG") sowie
der Datenschutzgrundverordnung ('DSGVO"), des
Aktiengesetzes ('AktG') sowie aller weiteren relevanten
Rechtsvorschriften. Die Gesellschaft verarbeitet
hierbei Daten, die von den Aktionären im Rahmen der
Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben bzw. aus
diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die
Gesellschaft übermittelt werden.
*Verantwortlicher für die Datenverarbeitung und
Datenschutzbeauftragter*
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May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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