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DGAP-HV: Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Finanznachrichten News

DGAP-News: Evotec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020 
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Evotec SE Hamburg - ISIN DE 000 566 480 9 - 
- WKN 566 480 - 
 
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am *Dienstag, dem 
16. Juni 2020, um 10.00 Uhr (MESZ),* stattfindenden 
 
ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung 2020. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und 
ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Evotec 
SE, Manfred Eigen Campus, Essener Bogen 7, 22419 Hamburg, 
statt. 
 
Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme 
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein 
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
Versammlung. 
 
Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('*COVID-19-Gesetz*'; Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung 
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- 
und Strafverfahrensrecht, BGBl. I 2020, S. 569) für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren 
Bevollmächtigte im Internet unter 
 
www.evotec.com 
 
in der Rubrik 'Invest', 'Hauptversammlung' im 
passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton 
übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine 
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 
1 Satz 2 AktG. 
 
Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge lauten wie 
folgt: 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses 
   der Evotec SE zum 31. Dezember 2019, der 
   Lageberichte für die Evotec SE und den Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. 
   März 2020 gebilligt und den Jahresabschluss damit 
   gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Somit 
   entfällt eine Feststellung durch die 
   Hauptversammlung. Die vorgenannten Unterlagen sind 
   der Hauptversammlung, ohne dass nach dem 
   Aktiengesetz eine Beschlussfassung vorgesehen ist, 
   zugänglich zu machen. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
 
   www.evotec.com 
 
   in der Rubrik 'Invest', 'Hauptversammlung' 
   zugänglich. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
   unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('*E&Y*'), 
   Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum 
   Abschluss-, zum Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 und - sofern diese durchgeführt 
   wird - zum Prüfer für die prüferische Durchsicht 
   des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahres 2020 sowie der unterjährigen 
   Finanzinformationen für das erste und/oder dritte 
   Quartal des Geschäftsjahres 2020 und/oder für das 
   erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu 
   bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 
   Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und 
   ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der 
   Hauptversammlung beschränkenden Vertragsklauseln im 
   Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 
   537/2014 auferlegt wurden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 
   vorgesehene Erklärung der E&Y zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
5. *Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Michael Shalmi 
   hat der Gesellschaft fristgerecht mitgeteilt, sein 
   Amt als Aufsichtsrat mit Wirkung ab der Beendigung 
   der Hauptversammlung am 16. Juni 2020 
   niederzulegen. 
 
   Der Aufsichtsrat der Evotec SE setzt sich 
   gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung 
   (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001 
   über das Statut der Europäischen Gesellschaft 
   ('*SE-VO*'), § 17 SE-Ausführungsgesetz ('*SEAG*'), 
   § 21 SE-Beteiligungsgesetz ('*SEBG*'), § 20.1 der 
   'Vereinbarung zwischen dem Besonderen 
   Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der Evotec SE 
   und ihrer Tochtergesellschaften und der Evotec SE 
   über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Evotec 
   SE', § 9 Abs. 1 der Satzung der Evotec SE aus sechs 
   Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung 
   ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind. 
 
   Der Aufsichtsrat der Evotec SE hat konkrete Ziele 
   für seine Zusammensetzung definiert und ein 
   korrespondierendes Kompetenzprofil erstellt, das 
   die unternehmensspezifische Situation 
   widerspiegelt. Diese sollen beachtet werden, wenn 
   der Hauptversammlung Wahlvorschläge für den 
   Aufsichtsrat unterbreitet werden. Die Ziele sehen 
   vor, dass unter Berücksichtigung der 
   unternehmensspezifischen Situation die Mehrheit der 
   Aufsichtsratsmitglieder nationale und 
   internationale Erfahrungen in den Bereichen (i) 
   Forschung und Entwicklung, (ii) Finanzen, 
   Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance, (iii) 
   Marketing, Vertrieb und operatives Geschäft sowie 
   (iv) (öffentliches) Gesundheitswesen besitzt. Zudem 
   sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden 
   werden, indem die Kandidaten für den Aufsichtsrat 
   bereits bei der Auswahl genauestens überprüft 
   werden. Weiterhin soll der Aufsichtsrat 
   sicherstellen, dass mögliche Kandidaten nicht älter 
   als 72 Jahre sind, wenn sie zur Wahl vorgeschlagen 
   werden. Eine angemessene Beteiligung von Frauen ist 
   ebenfalls vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat 
   entsprechend Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO, § 111 
   Abs. 5 Satz 1 AktG die Zielgröße für den 
   Frauenanteil im Aufsichtsrat der Evotec SE auf 30 % 
   festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat 
   zwei vollständige Amtszeiten als reguläre 
   Obergrenze der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat 
   definiert. Der Aufsichtsrat sollte so 
   zusammengesetzt werden, dass seine Mitglieder 
   mehrheitlich unabhängig sind und insgesamt über die 
   zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben 
   erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   fachlichen Erfahrungen verfügen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Vergütungs- und 
   Nominierungsausschusses - unter Berücksichtigung 
   dieser konkreten Ziele für die Zusammensetzung des 
   Aufsichtsrats und des Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium vor, mit Wirkung ab Beendigung der 
   für den 16. Juni 2020 einberufenen ordentlichen 
   Hauptversammlung und für die Dauer bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am 
   31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr der Evotec 
   SE beschließen wird, folgende Person in den 
   Aufsichtsrat der Evotec SE zu wählen: 
 
   *Herr Kasim Kutay, Chief Executive Officer bei der 
   Novo Holdings A/S, Wohnort: Hellerup, Dänemark* 
 
   Herr Kasim Kutay wurde am 1. September 2016 zum CEO 
   von Novo Holdings A/S ernannt. Er hat einen 
   Abschluss in Wirtschaftswissenschaften an der LSE 
   (London School of Economics). 
 
   Vor seinem Eintritt in die Novo Group war Herr 
   Kutay sieben Jahre lang bei Moelis & Co, einer 
   weltweit führenden unabhängigen Investmentbank, 
   tätig. Zuvor war Kasim Kutay 18 Jahre bei Morgan 
   Stanley beschäftigt. Während seiner Karriere als 
   Investmentbanker konzentrierte sich Herr Kutay auf 
   den Gesundheitssektor und beriet Unternehmen in 
   allen Fragen der Unternehmensfinanzierung, 
   einschließlich Fusionen und Übernahmen 
   sowie Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen. 
 
   Herr Kutay hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   und Ziffer C.14 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 folgende 
   Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 

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May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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