DGAP-News: Evotec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Evotec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-06 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Evotec SE Hamburg - ISIN DE 000 566 480 9 -
- WKN 566 480 -
Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am *Dienstag, dem
16. Juni 2020, um 10.00 Uhr (MESZ),* stattfindenden
ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung 2020.
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Evotec
SE, Manfred Eigen Campus, Essener Bogen 7, 22419 Hamburg,
statt.
Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der
Versammlung.
Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des
Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
('*COVID-19-Gesetz*'; Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-
und Strafverfahrensrecht, BGBl. I 2020, S. 569) für die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren
Bevollmächtigte im Internet unter
www.evotec.com
in der Rubrik 'Invest', 'Hauptversammlung' im
passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton
übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs.
1 Satz 2 AktG.
Die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge lauten wie
folgt:
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses
der Evotec SE zum 31. Dezember 2019, der
Lageberichte für die Evotec SE und den Konzern für
das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1,
315a Abs. 1 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23.
März 2020 gebilligt und den Jahresabschluss damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Somit
entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Die vorgenannten Unterlagen sind
der Hauptversammlung, ohne dass nach dem
Aktiengesetz eine Beschlussfassung vorgesehen ist,
zugänglich zu machen.
Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter
www.evotec.com
in der Rubrik 'Invest', 'Hauptversammlung'
zugänglich.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine
etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher
unterjähriger Finanzinformationen*
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses
schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ('*E&Y*'),
Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, zum
Abschluss-, zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 und - sofern diese durchgeführt
wird - zum Prüfer für die prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahres 2020 sowie der unterjährigen
Finanzinformationen für das erste und/oder dritte
Quartal des Geschäftsjahres 2020 und/oder für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu
bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16
Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und
ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der
Hauptversammlung beschränkenden Vertragsklauseln im
Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr.
537/2014 auferlegt wurden.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des
Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017
vorgesehene Erklärung der E&Y zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
5. *Beschlussfassung über Nachwahlen zum Aufsichtsrat*
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Michael Shalmi
hat der Gesellschaft fristgerecht mitgeteilt, sein
Amt als Aufsichtsrat mit Wirkung ab der Beendigung
der Hauptversammlung am 16. Juni 2020
niederzulegen.
Der Aufsichtsrat der Evotec SE setzt sich
gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung
(EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 08. Oktober 2001
über das Statut der Europäischen Gesellschaft
('*SE-VO*'), § 17 SE-Ausführungsgesetz ('*SEAG*'),
§ 21 SE-Beteiligungsgesetz ('*SEBG*'), § 20.1 der
'Vereinbarung zwischen dem Besonderen
Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer der Evotec SE
und ihrer Tochtergesellschaften und der Evotec SE
über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Evotec
SE', § 9 Abs. 1 der Satzung der Evotec SE aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung
ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat der Evotec SE hat konkrete Ziele
für seine Zusammensetzung definiert und ein
korrespondierendes Kompetenzprofil erstellt, das
die unternehmensspezifische Situation
widerspiegelt. Diese sollen beachtet werden, wenn
der Hauptversammlung Wahlvorschläge für den
Aufsichtsrat unterbreitet werden. Die Ziele sehen
vor, dass unter Berücksichtigung der
unternehmensspezifischen Situation die Mehrheit der
Aufsichtsratsmitglieder nationale und
internationale Erfahrungen in den Bereichen (i)
Forschung und Entwicklung, (ii) Finanzen,
Kapitalmärkte, Recht, Corporate Governance, (iii)
Marketing, Vertrieb und operatives Geschäft sowie
(iv) (öffentliches) Gesundheitswesen besitzt. Zudem
sollen mögliche Interessenkonflikte vermieden
werden, indem die Kandidaten für den Aufsichtsrat
bereits bei der Auswahl genauestens überprüft
werden. Weiterhin soll der Aufsichtsrat
sicherstellen, dass mögliche Kandidaten nicht älter
als 72 Jahre sind, wenn sie zur Wahl vorgeschlagen
werden. Eine angemessene Beteiligung von Frauen ist
ebenfalls vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat
entsprechend Art. 9 Abs. 1 lit. c) SE-VO, § 111
Abs. 5 Satz 1 AktG die Zielgröße für den
Frauenanteil im Aufsichtsrat der Evotec SE auf 30 %
festgelegt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat
zwei vollständige Amtszeiten als reguläre
Obergrenze der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat
definiert. Der Aufsichtsrat sollte so
zusammengesetzt werden, dass seine Mitglieder
mehrheitlich unabhängig sind und insgesamt über die
zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben
erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und
fachlichen Erfahrungen verfügen.
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Vergütungs- und
Nominierungsausschusses - unter Berücksichtigung
dieser konkreten Ziele für die Zusammensetzung des
Aufsichtsrats und des Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium vor, mit Wirkung ab Beendigung der
für den 16. Juni 2020 einberufenen ordentlichen
Hauptversammlung und für die Dauer bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das am
31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahr der Evotec
SE beschließen wird, folgende Person in den
Aufsichtsrat der Evotec SE zu wählen:
*Herr Kasim Kutay, Chief Executive Officer bei der
Novo Holdings A/S, Wohnort: Hellerup, Dänemark*
Herr Kasim Kutay wurde am 1. September 2016 zum CEO
von Novo Holdings A/S ernannt. Er hat einen
Abschluss in Wirtschaftswissenschaften an der LSE
(London School of Economics).
Vor seinem Eintritt in die Novo Group war Herr
Kutay sieben Jahre lang bei Moelis & Co, einer
weltweit führenden unabhängigen Investmentbank,
tätig. Zuvor war Kasim Kutay 18 Jahre bei Morgan
Stanley beschäftigt. Während seiner Karriere als
Investmentbanker konzentrierte sich Herr Kutay auf
den Gesundheitssektor und beriet Unternehmen in
allen Fragen der Unternehmensfinanzierung,
einschließlich Fusionen und Übernahmen
sowie Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierungen.
Herr Kutay hat gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
und Ziffer C.14 des Deutschen Corporate Governance
Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 folgende
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden
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May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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