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DGAP-HV: Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche EuroShop AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche EuroShop AG Hamburg WKN: 748 020 / ISIN: DE 
000 748 020 4 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur ordentlichen 
(virtuellen) Hauptversammlung am Dienstag, 16. Juni 
2020, um 10.00 Uhr (MESZ). 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
(gemeint sind in dieser Einladung stets alle 
Geschlechter, aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die 
Nennung weiterer Formen verzichtet) und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter) im Saseler Damm 39b, 
22395 Hamburg, statt. 
 
Die Hauptversammlung wir für die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im 
Internet unter der Internetadresse 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
im passwortgeschützten Internetservice live in Bild und 
Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich 
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an 
die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu 
finden Sie nachstehend im Anschluss an die 
Tagesordnung. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2019, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019 und des Berichts über die Lage 
   der Gesellschaft und des Konzerns mit dem 
   Bericht des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Abs 1, § 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorbezeichneten Unterlagen können im 
   Internet unter 
 
   www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
   eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des 
   Aktiengesetzes am 24. April 2020 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Somit entfällt eine entsprechende 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von 34.629.063,08 EUR  auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2019, Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 über spezifische Anforderungen 
   an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
 
   Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat 
   erklärt, dass keine geschäftlichen, 
   finanziellen, persönlichen oder sonstigen 
   Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und 
   Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen 
   und seinen Organmitgliedern andererseits 
   bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit 
   begründen können. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der 
   Satzung aus neun Mitgliedern zusammen, die von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
   Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
   gebunden. 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herrn 
   Roland Werner endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 16. Juni 2020. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Vorschlag 
   seines Präsidiums, das gleichzeitig als 
   Nominierungsausschuss fungiert, vor, 
 
   *Herrn Roland Werner* 
   Vorsitzender des Vorstands der Bijou Brigitte 
   modische Accessoires AG, Hamburg, wohnhaft in 
   Hamburg, 
 
   für die Zeit bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, also bis zur 
   Hauptversammlung 2025, wieder zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Herr Roland Werner ist bei keiner weiteren 
   Gesellschaft Mitglied eines gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums eines 
   Wirtschaftsunternehmens. 
 
   Angaben zu den nach dem Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur Deutsche 
   EuroShop AG oder zu deren Konzernunternehmen 
   oder den Organen der Deutsche EuroShop AG oder 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär: Herr Roland Werner ist 
   Vorsitzender des Vorstands der Bijou Brigitte 
   modische Accessoires AG (Bijou Brigitte). 
   Bijou Brigitte ist Mietvertragspartner in 
   Einkaufszentren der Deutsche EuroShop AG. 
   Persönliche oder wesentliche geschäftliche 
   Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen 
   der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen 
   nicht. Roland Werner hält 525 Aktien der 
   Gesellschaft. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die 
   gesetzlichen Vorgaben sowie die vom 
   Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine 
   Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des 
   vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils 
   für das Gesamtgremium an. Zuletzt wurden die 
   Ziele und das Kompetenzprofil vom Aufsichtsrat 
   am 24. April 2020 beschlossen und sind 
   einschließlich des Stands der Umsetzung 
   im Corporate Governance Bericht zum 
   Geschäftsjahr 2019 veröffentlicht. Dieser ist 
   im Geschäftsbericht 2019 sowie auf der 
   Internetseite der Gesellschaft enthalten. 
 
   Gemäß dem Deutschen Corporate Governance 
   Kodex wird der vorgeschlagene Kandidat darauf 
   achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner 
   Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; 
   außerdem hat sich der Aufsichtsrat 
   vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   kann. 
 
   Den Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten 
   finden Sie auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.deutsche-euroshop.de/HV 
7. *Neufassung von § 13 Abs. 3 der Satzung* 
 
   Die Satzungsregelung zur Erteilung von 
   Vollmachten soll an die Möglichkeiten nach dem 
   aktuellen technischen Stand angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
   vor, § 13 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu 
   fassen: 
 
    'Das Stimmrecht kann nach Maßgabe der 
    jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen durch 
    einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. In 
    den Fällen, in denen die Erteilung der 
    Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 
    135 AktG unterliegt, können die Erteilung 
    einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber 
    der Gesellschaft oder dem von der 
    Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter, der Widerruf einer 
    solchen Vollmacht und der Nachweis einer 
    solchen Bevollmächtigung gegenüber der 
    Gesellschaft auch unter Nutzung eines 
    Internetdialogs erfolgen, wenn und soweit 
    die Gesellschaft einen solchen hierfür zur 
    Verfügung stellt. Die Einzelheiten werden 
    zusammen mit der Einberufung zur 
    Hauptversammlung bekannt gemacht. Bereits 
    unmittelbar durch Gesetz eröffnete Formen 
    für die Erteilung der Vollmacht, ihren 
    Widerruf und den Nachweis der 
    Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
    werden hierdurch nicht eingeschränkt. 
    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
    Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
    mehrere von diesen zurückweisen.' 
 
*I. Informationen zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung* 
 
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) nach 
Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 

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May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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