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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche EuroShop AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-06 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche EuroShop AG Hamburg WKN: 748 020 / ISIN: DE 
000 748 020 4 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur ordentlichen 
(virtuellen) Hauptversammlung am Dienstag, 16. Juni 
2020, um 10.00 Uhr (MESZ). 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
(gemeint sind in dieser Einladung stets alle 
Geschlechter, aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die 
Nennung weiterer Formen verzichtet) und ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter) im Saseler Damm 39b, 
22395 Hamburg, statt. 
 
Die Hauptversammlung wir für die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im 
Internet unter der Internetadresse 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
im passwortgeschützten Internetservice live in Bild und 
Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich 
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an 
die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu 
finden Sie nachstehend im Anschluss an die 
Tagesordnung. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2019, des vom Aufsichtsrat 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019 und des Berichts über die Lage 
   der Gesellschaft und des Konzerns mit dem 
   Bericht des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Abs 1, § 315a Abs. 1 HGB* 
 
   Die vorbezeichneten Unterlagen können im 
   Internet unter 
 
   www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
   eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des 
   Aktiengesetzes am 24. April 2020 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Somit entfällt eine entsprechende 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe 
   von 34.629.063,08 EUR  auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Entlastung des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2019, Entlastung zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die BDO AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
   erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 über spezifische Anforderungen 
   an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
 
   Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat 
   erklärt, dass keine geschäftlichen, 
   finanziellen, persönlichen oder sonstigen 
   Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und 
   Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen 
   und seinen Organmitgliedern andererseits 
   bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit 
   begründen können. 
6. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
   Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der 
   Satzung aus neun Mitgliedern zusammen, die von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. Die 
   Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge 
   gebunden. 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herrn 
   Roland Werner endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung am 16. Juni 2020. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Vorschlag 
   seines Präsidiums, das gleichzeitig als 
   Nominierungsausschuss fungiert, vor, 
 
   *Herrn Roland Werner* 
   Vorsitzender des Vorstands der Bijou Brigitte 
   modische Accessoires AG, Hamburg, wohnhaft in 
   Hamburg, 
 
   für die Zeit bis zum Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird, also bis zur 
   Hauptversammlung 2025, wieder zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. 
 
   Herr Roland Werner ist bei keiner weiteren 
   Gesellschaft Mitglied eines gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines 
   vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums eines 
   Wirtschaftsunternehmens. 
 
   Angaben zu den nach dem Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehung zur Deutsche 
   EuroShop AG oder zu deren Konzernunternehmen 
   oder den Organen der Deutsche EuroShop AG oder 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär: Herr Roland Werner ist 
   Vorsitzender des Vorstands der Bijou Brigitte 
   modische Accessoires AG (Bijou Brigitte). 
   Bijou Brigitte ist Mietvertragspartner in 
   Einkaufszentren der Deutsche EuroShop AG. 
   Persönliche oder wesentliche geschäftliche 
   Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen 
   der Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen 
   nicht. Roland Werner hält 525 Aktien der 
   Gesellschaft. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die 
   gesetzlichen Vorgaben sowie die vom 
   Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine 
   Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des 
   vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils 
   für das Gesamtgremium an. Zuletzt wurden die 
   Ziele und das Kompetenzprofil vom Aufsichtsrat 
   am 24. April 2020 beschlossen und sind 
   einschließlich des Stands der Umsetzung 
   im Corporate Governance Bericht zum 
   Geschäftsjahr 2019 veröffentlicht. Dieser ist 
   im Geschäftsbericht 2019 sowie auf der 
   Internetseite der Gesellschaft enthalten. 
 
   Gemäß dem Deutschen Corporate Governance 
   Kodex wird der vorgeschlagene Kandidat darauf 
   achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner 
   Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht; 
   außerdem hat sich der Aufsichtsrat 
   vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   kann. 
 
   Den Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten 
   finden Sie auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   www.deutsche-euroshop.de/HV 
7. *Neufassung von § 13 Abs. 3 der Satzung* 
 
   Die Satzungsregelung zur Erteilung von 
   Vollmachten soll an die Möglichkeiten nach dem 
   aktuellen technischen Stand angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb 
   vor, § 13 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu 
   fassen: 
 
    'Das Stimmrecht kann nach Maßgabe der 
    jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen durch 
    einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. In 
    den Fällen, in denen die Erteilung der 
    Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 
    135 AktG unterliegt, können die Erteilung 
    einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber 
    der Gesellschaft oder dem von der 
    Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter, der Widerruf einer 
    solchen Vollmacht und der Nachweis einer 
    solchen Bevollmächtigung gegenüber der 
    Gesellschaft auch unter Nutzung eines 
    Internetdialogs erfolgen, wenn und soweit 
    die Gesellschaft einen solchen hierfür zur 
    Verfügung stellt. Die Einzelheiten werden 
    zusammen mit der Einberufung zur 
    Hauptversammlung bekannt gemacht. Bereits 
    unmittelbar durch Gesetz eröffnete Formen 
    für die Erteilung der Vollmacht, ihren 
    Widerruf und den Nachweis der 
    Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
    werden hierdurch nicht eingeschränkt. 
    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
    Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
    mehrere von diesen zurückweisen.' 
 
*I. Informationen zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung* 
 
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) nach 
Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der -2-

und Wohnungseigentumsrechts zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes 
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im 
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, 
Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend 
'*Covid-19-Gesetz*') abgehalten. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird am 16. Juni 2020 ab 
10:00 (MESZ) für die ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte live in Bild und 
Ton unter der Internetadresse 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
im passwortgeschützten Internetservice übertragen. 
Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an 
der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 
AktG. 
 
Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte in der virtuellen 
Hauptversammlung ausüben wollen, müssen sich zuvor 
anmelden (siehe unten unter 'II. Voraussetzungen für 
die Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen 
Hauptversammlung'). Eine physische Teilnahme der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) an 
der virtuellen Hauptversammlung ist ausgeschlossen. 
 
Für die Ausübung ihrer Aktionärsrechte steht den 
Aktionären im Internet unter der Internetadresse 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung. 
Hierüber können sich die Aktionäre (und ggf. deren 
Bevollmächtigte) gemäß dem dafür vorgesehenen 
Verfahren und den nachfolgenden Bestimmungen unter 
anderem zur Hauptversammlung anmelden, ihr Stimmrecht 
per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an 
Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, 
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll 
erklären. 
 
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice 
zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung 
erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im 
Abschnitt 'II. Voraussetzungen für die Ausübung der 
Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung". 
 
*II. Voraussetzungen für die Ausübung der 
Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Für die Ausübung ihrer Aktionärsrecht in der virtuellen 
Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis zum 9. Juni 
2020, 24.00 Uhr (MESZ), ('*Technical Record Date')* im 
Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft 
eingetragen sind und sich ordnungsgemäß bis zum 9. 
Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft 
angemeldet haben. 
 
Die Anmeldung kann elektronisch unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice oder in Textform 
erfolgen. 
 
*Anmeldung bei der Gesellschaft elektronisch unter 
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice* 
 
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft elektronisch 
unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice 
zur Hauptversammlung unter der Internetadresse 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten 
Verfahren anmelden. 
 
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice 
zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung 
erforderlich. Aktionären, die spätestens am 2. Juni 
2020, 0.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der 
Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen 
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) 
zusammen mit der Einladung zur virtuellen 
Hauptversammlung zugesandt. 
 
*Anmeldung in Textform* 
 
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft in Textform 
unter der folgenden Anschrift, Telefaxnummer oder 
E-Mail-Adresse anmelden: 
 
Deutsche EuroShop AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de 
 
Zur Erleichterung der Anmeldung in Textform wird den 
Aktionären, die spätestens am 2. Juni 2020, 0.00 Uhr 
(MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen 
sind, zusammen mit der Einladung zur virtuellen 
Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses 
Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der 
Gesellschaft z. B. per E-Mail unter 
 
deutsche-euroshop@better-orange.de 
 
angefordert werden. 
 
Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft 
versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige 
Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich 
anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die 
Nennung des vollständigen Namens bzw. der vollständigen 
Firma des Aktionärs, der Anschrift und der 
Aktionärsnummer. Die individuellen Zugangsdaten für den 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung werden diesen Aktionären nach Eingang 
der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt. 
 
*Bedeutung des Technical Record Date* 
 
Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts in der 
virtuellen Hauptversammlung ist der im Aktienregister 
eingetragene Bestand an Aktien am Tag der 
Hauptversammlung. Dieser Bestand wird demjenigen zum 
Zeitpunkt des Anmeldeschlusses entsprechen, da 
Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im 
Aktienregister gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung in 
den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie 
am Tag der Hauptversammlung selbst nicht stattfinden. 
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog. 
Technical Record Date) ist daher der 9. Juni 2020, 
24.00 Uhr (MESZ). Erwerber von Aktien, deren 
Umschreibeanträge nach dem 9. Juni 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, können somit 
Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der 
virtuellen Hauptversammlung nicht ausüben. In diesen 
Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur 
Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen 
Aktionär. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur 
Hauptversammlung jedoch in keiner Weise blockiert, so 
dass Aktionäre auch nach einer Anmeldung frei über ihre 
Aktien verfügen und diese veräußern können. 
 
*III. Verfahren der Stimmrechtsausübung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl, durch 
Bevollmächtigte und durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft ausüben. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Briefwahl* 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre 
Stimmen per Briefwahl schriftlich oder im Wege 
elektronischer Kommunikation abgeben_. _Ein Formular, 
das für die Briefwahl verwendet werden kann, wird den 
Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen 
Hauptversammlung übersandt. Es steht ferner unter 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
zum Download bereit. 
 
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann postalisch, per 
Telefax oder per E-Mail bis spätestens 15. Juni 2020, 
24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Anschrift, 
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
Deutsche EuroShop AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
 
Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de 
 
Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann auch elektronisch 
unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice 
zur Hauptversammlung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen. 
Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum Beginn 
der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 
16. Juni 2020 zur Verfügung. 
 
Für einen Widerruf oder eine Änderung der 
Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden 
Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und 
zu den Fristen entsprechend. 
 
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die 
Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen 
Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge 
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer 
etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von 
Aktionären beschränkt. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im 
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt 
die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem 
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende 
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch 
einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, 
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
oder einen sonstigen Dritten nach Wahl ausgeübt werden. 
Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung 
zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben 
im Abschnitt 'II. Voraussetzungen für die Ausübung der 
Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung' 
genannten Bestimmungen erforderlich. 
 
Bevollmächtigte können das Stimmrecht für die von ihnen 
vertretenen Aktionäre im Rahmen ihrer jeweiligen 
Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch 
(Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. 
 
Wenn weder ein Intermediär noch eine 
Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater oder 
eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte 
Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die 
Vollmacht nach § 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung 
schriftlich, per Telefax oder im Wege elektronischer 
Datenübertragung erteilt werden. Gleiches gilt für den 
Widerruf einer Vollmacht. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein 
Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden 
kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung 
zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. 
Entsprechende Formulare stehen ferner unter 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
zum Download bereit. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die 
Gesellschaft spätestens bis zum 15. Juni 2020, 24.00 
Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift, 
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse 
 
Deutsche EuroShop AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
 
Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de 
 
übermittelt, geändert oder widerrufen werden. 
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der 
Gesellschaft. 
 
Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch unter 
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
bis zum Tag der virtuellen Hauptversammlung 
übermittelt, geändert oder widerrufen werden. 
 
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung selber können 
Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des unter 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice bis 
zum Beginn der Abstimmungen abgegeben, geändert oder 
widerrufen werden. 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis 
zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis über die Erteilung der 
Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der 
Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten 
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend 
genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der 
Gesellschaft erklärt werden. 
 
Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, 
Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberater oder 
einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten 
Person oder Institution gilt § 135 AktG. 
 
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer bzw. eines anderen mit 
diesen durch § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten 
Person, Institution, Unternehmens oder Vereinigung 
besteht ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz 
noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangen jedoch 
in diesen Fällen die zu Bevollmächtigenden eine 
besondere Form der Vollmacht, da sie diese gemäß § 
135 Absatz 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung 
mit § 135 Absatz 8 AktG) nachprüfbar festhalten müssen. 
Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten 
wir bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft* 
 
Die Deutsche EuroShop AG bietet ihren Aktionären weiter 
die Möglichkeit, sich durch weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten 
zu lassen. 
 
Ein Formular, das für die Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den 
Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen 
Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
zum Download bereit. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann 
postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 
15. Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende 
Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
Deutsche EuroShop AG 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
 
Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de 
 
Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten 
Internetservice zur Hauptversammlung auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt 
werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht 
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der 
Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 16. 
Juni 2020 zur Verfügung. 
 
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder 
die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden 
Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und 
zu den Fristen entsprechend. 
 
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem 
Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten 
Weisungen abzustimmen; sie sind auch bei erteilter 
Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit 
eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung 
zur Hauptversammlung bekanntgemachten 
Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat 
oder zu - mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung 
gemäß § 122 Abs. 2 AktG - bekanntgemachten 
Beschlussvorschlägen von Aktionären vorliegt. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine 
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der 
Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen 
entgegen. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im 
Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt 
wurde, so gilt eine Weisung zu diesem 
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende 
Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
*IV. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im 
Internet* 
 
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten 
können die gesamte Hauptversammlung am 16. Juni 2020 ab 
10.00 Uhr (MESZ) live im Internet in Bild und Ton im 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren verfolgen. 
 
Für die Freischaltung der Internetübertragung über den 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung ist die fristgemäße Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im 
Abschnitt 'II. Voraussetzungen für die Ausübung der 
Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung' 
genannten Bestimmungen erforderlich. 
 
*V. Widerspruch gegen einen Beschluss der 
Hauptversammlung* 
 
Angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die 
das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung ausgeübt haben, haben die 
Möglichkeit, während der Dauer der virtuellen 
Hauptversammlung am 16. Juni 2020 bis zu deren 
Schließung durch den Versammlungsleiter über den 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung unter der Internetadresse 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren Widerspruch 
gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur 
Niederschrift des Notars gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 
Nr. 4 Covid-19-Gesetz i.V.m. § 245 Nr. 1 AktG zu 
erklären. 
 
*VI. Angaben zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 
1 Covid-19-Gesetz* 
 
*Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 
AktG* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren 
Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder 
den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR  erreichen, 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre 
haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der 
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. 
§ 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, 
Abs. 2 Satz 1 AktG). 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu 
richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 16. 
Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Senden Sie ein 
entsprechendes Verlangen bitte an folgende Adresse: 
 
Deutsche EuroShop AG 
Vorstand 
Heegbarg 36 
22391 Hamburg 
Deutschland 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - sofern 
Sie nicht bereits mit der Einberufung mitgeteilt werden 
- unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt 
gemacht werden. Zudem sind sie Bestandteil der 
Mitteilungen nach § 125 AktG. Sie werden außerdem 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.deutsche-euroshop.de/HV 
 
bekannt gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 
127 AktG* 
 
Aktionäre können Gegenanträge und abweichende 
Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand 
und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind 
unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer 
etwaigen Begründung an folgende Adresse zu richten: 
 
Deutsche EuroShop AG 
Patrick Kiss 
Heegbarg 36 
22391 Hamburg 
Deutschland 
Telefax: +49 (0) 40 / 41 35 79 29 
E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de 
 
Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor 
dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 1. 
Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter der angegebenen 

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May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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