DJ DGAP-HV: Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Deutsche EuroShop AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
16.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-06 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche EuroShop AG Hamburg WKN: 748 020 / ISIN: DE
000 748 020 4
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur ordentlichen
(virtuellen) Hauptversammlung am Dienstag, 16. Juni
2020, um 10.00 Uhr (MESZ).
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
(gemeint sind in dieser Einladung stets alle
Geschlechter, aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die
Nennung weiterer Formen verzichtet) und ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) im Saseler Damm 39b,
22395 Hamburg, statt.
Die Hauptversammlung wir für die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im
Internet unter der Internetadresse
www.deutsche-euroshop.de/HV
im passwortgeschützten Internetservice live in Bild und
Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an
die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu
finden Sie nachstehend im Anschluss an die
Tagesordnung.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2019, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2019 und des Berichts über die Lage
der Gesellschaft und des Konzerns mit dem
Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §
289a Abs 1, § 315a Abs. 1 HGB*
Die vorbezeichneten Unterlagen können im
Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des
Aktiengesetzes am 24. April 2020 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Somit entfällt eine entsprechende
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.
2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe
von 34.629.063,08 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2019, Entlastung zu
erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, hat gegenüber dem Aufsichtsrat
erklärt, dass keine geschäftlichen,
finanziellen, persönlichen oder sonstigen
Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und
Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen
und seinen Organmitgliedern andererseits
bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit
begründen können.
6. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 Abs. 1 der
Satzung aus neun Mitgliedern zusammen, die von
der Hauptversammlung gewählt werden. Die
Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herrn
Roland Werner endet mit Ablauf der
Hauptversammlung am 16. Juni 2020.
Der Aufsichtsrat schlägt deshalb auf Vorschlag
seines Präsidiums, das gleichzeitig als
Nominierungsausschuss fungiert, vor,
*Herrn Roland Werner*
Vorsitzender des Vorstands der Bijou Brigitte
modische Accessoires AG, Hamburg, wohnhaft in
Hamburg,
für die Zeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
nicht mitgerechnet wird, also bis zur
Hauptversammlung 2025, wieder zum Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Herr Roland Werner ist bei keiner weiteren
Gesellschaft Mitglied eines gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats oder Mitglied eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums eines
Wirtschaftsunternehmens.
Angaben zu den nach dem Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehung zur Deutsche
EuroShop AG oder zu deren Konzernunternehmen
oder den Organen der Deutsche EuroShop AG oder
einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär: Herr Roland Werner ist
Vorsitzender des Vorstands der Bijou Brigitte
modische Accessoires AG (Bijou Brigitte).
Bijou Brigitte ist Mietvertragspartner in
Einkaufszentren der Deutsche EuroShop AG.
Persönliche oder wesentliche geschäftliche
Beziehungen zum Unternehmen, zu den Organen
der Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen
nicht. Roland Werner hält 525 Aktien der
Gesellschaft.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die
gesetzlichen Vorgaben sowie die vom
Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine
Zusammensetzung und strebt die Ausfüllung des
vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils
für das Gesamtgremium an. Zuletzt wurden die
Ziele und das Kompetenzprofil vom Aufsichtsrat
am 24. April 2020 beschlossen und sind
einschließlich des Stands der Umsetzung
im Corporate Governance Bericht zum
Geschäftsjahr 2019 veröffentlicht. Dieser ist
im Geschäftsbericht 2019 sowie auf der
Internetseite der Gesellschaft enthalten.
Gemäß dem Deutschen Corporate Governance
Kodex wird der vorgeschlagene Kandidat darauf
achten, dass ihm für die Wahrnehmung seiner
Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht;
außerdem hat sich der Aufsichtsrat
vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
kann.
Den Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten
finden Sie auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
7. *Neufassung von § 13 Abs. 3 der Satzung*
Die Satzungsregelung zur Erteilung von
Vollmachten soll an die Möglichkeiten nach dem
aktuellen technischen Stand angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb
vor, § 13 Abs. 3 der Satzung wie folgt neu zu
fassen:
'Das Stimmrecht kann nach Maßgabe der
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen durch
einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. In
den Fällen, in denen die Erteilung der
Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des §
135 AktG unterliegt, können die Erteilung
einer Vollmacht durch Erklärung gegenüber
der Gesellschaft oder dem von der
Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, der Widerruf einer
solchen Vollmacht und der Nachweis einer
solchen Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft auch unter Nutzung eines
Internetdialogs erfolgen, wenn und soweit
die Gesellschaft einen solchen hierfür zur
Verfügung stellt. Die Einzelheiten werden
zusammen mit der Einberufung zur
Hauptversammlung bekannt gemacht. Bereits
unmittelbar durch Gesetz eröffnete Formen
für die Erteilung der Vollmacht, ihren
Widerruf und den Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
werden hierdurch nicht eingeschränkt.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine
Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.'
*I. Informationen zur Durchführung der virtuellen
Hauptversammlung*
Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) nach
Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der -2-
und Wohnungseigentumsrechts zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht,
Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend
'*Covid-19-Gesetz*') abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird am 16. Juni 2020 ab
10:00 (MESZ) für die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte live in Bild und
Ton unter der Internetadresse
www.deutsche-euroshop.de/HV
im passwortgeschützten Internetservice übertragen.
Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an
der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2
AktG.
Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte in der virtuellen
Hauptversammlung ausüben wollen, müssen sich zuvor
anmelden (siehe unten unter 'II. Voraussetzungen für
die Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen
Hauptversammlung'). Eine physische Teilnahme der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) an
der virtuellen Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Für die Ausübung ihrer Aktionärsrechte steht den
Aktionären im Internet unter der Internetadresse
www.deutsche-euroshop.de/HV
ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung.
Hierüber können sich die Aktionäre (und ggf. deren
Bevollmächtigte) gemäß dem dafür vorgesehenen
Verfahren und den nachfolgenden Bestimmungen unter
anderem zur Hauptversammlung anmelden, ihr Stimmrecht
per elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an
Dritte sowie Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen,
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll
erklären.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Einzelheiten hierzu finden sich unten im
Abschnitt 'II. Voraussetzungen für die Ausübung der
Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung".
*II. Voraussetzungen für die Ausübung der
Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung*
Für die Ausübung ihrer Aktionärsrecht in der virtuellen
Hauptversammlung, insbesondere des Stimmrechts, sind
diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis zum 9. Juni
2020, 24.00 Uhr (MESZ), ('*Technical Record Date')* im
Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft
eingetragen sind und sich ordnungsgemäß bis zum 9.
Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft
angemeldet haben.
Die Anmeldung kann elektronisch unter Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice oder in Textform
erfolgen.
*Anmeldung bei der Gesellschaft elektronisch unter
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice*
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft elektronisch
unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung unter der Internetadresse
www.deutsche-euroshop.de/HV
gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten
Verfahren anmelden.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung ist eine Zugangsberechtigung
erforderlich. Aktionären, die spätestens am 2. Juni
2020, 0.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister der
Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort)
zusammen mit der Einladung zur virtuellen
Hauptversammlung zugesandt.
*Anmeldung in Textform*
Aktionäre können sich bei der Gesellschaft in Textform
unter der folgenden Anschrift, Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse anmelden:
Deutsche EuroShop AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de
Zur Erleichterung der Anmeldung in Textform wird den
Aktionären, die spätestens am 2. Juni 2020, 0.00 Uhr
(MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen
sind, zusammen mit der Einladung zur virtuellen
Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses
Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
zum Download bereit. Es kann zudem kostenfrei bei der
Gesellschaft z. B. per E-Mail unter
deutsche-euroshop@better-orange.de
angefordert werden.
Sofern für die Anmeldung nicht das von der Gesellschaft
versandte Formular verwendet wird, ist durch eindeutige
Angaben für eine zweifelsfreie Identifizierung des sich
anmeldenden Aktionärs zu sorgen, zum Beispiel durch die
Nennung des vollständigen Namens bzw. der vollständigen
Firma des Aktionärs, der Anschrift und der
Aktionärsnummer. Die individuellen Zugangsdaten für den
passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung werden diesen Aktionären nach Eingang
der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt.
*Bedeutung des Technical Record Date*
Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts in der
virtuellen Hauptversammlung ist der im Aktienregister
eingetragene Bestand an Aktien am Tag der
Hauptversammlung. Dieser Bestand wird demjenigen zum
Zeitpunkt des Anmeldeschlusses entsprechen, da
Löschungen, Neueintragungen und Änderungen im
Aktienregister gemäß § 11 Abs. 5 der Satzung in
den letzten sechs Tagen vor der Hauptversammlung sowie
am Tag der Hauptversammlung selbst nicht stattfinden.
Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sog.
Technical Record Date) ist daher der 9. Juni 2020,
24.00 Uhr (MESZ). Erwerber von Aktien, deren
Umschreibeanträge nach dem 9. Juni 2020, 24.00 Uhr
(MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, können somit
Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der
virtuellen Hauptversammlung nicht ausüben. In diesen
Fällen verbleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis zur
Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen
Aktionär. Die Aktien werden durch die Anmeldung zur
Hauptversammlung jedoch in keiner Weise blockiert, so
dass Aktionäre auch nach einer Anmeldung frei über ihre
Aktien verfügen und diese veräußern können.
*III. Verfahren der Stimmrechtsausübung*
Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Briefwahl, durch
Bevollmächtigte und durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft ausüben.
*Stimmrechtsausübung durch Briefwahl*
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre
Stimmen per Briefwahl schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation abgeben_. _Ein Formular,
das für die Briefwahl verwendet werden kann, wird den
Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen
Hauptversammlung übersandt. Es steht ferner unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
zum Download bereit.
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann postalisch, per
Telefax oder per E-Mail bis spätestens 15. Juni 2020,
24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Anschrift,
Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:
Deutsche EuroShop AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de
Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann auch elektronisch
unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
zur Hauptversammlung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erfolgen.
Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum Beginn
der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am
16. Juni 2020 zur Verfügung.
Für einen Widerruf oder eine Änderung der
Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden
Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und
zu den Fristen entsprechend.
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die
Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen
Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer
etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122
Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von
Aktionären beschränkt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im
Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt
die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte*
Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater,
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder einen sonstigen Dritten nach Wahl ausgeübt werden.
Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung
zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben
im Abschnitt 'II. Voraussetzungen für die Ausübung der
Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung'
genannten Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigte können das Stimmrecht für die von ihnen
vertretenen Aktionäre im Rahmen ihrer jeweiligen
Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch
(Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Wenn weder ein Intermediär noch eine
Aktionärsvereinigung noch ein Stimmrechtsberater oder
eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigt wird, kann die
Vollmacht nach § 13 Abs. 3 Satz 2 der Satzung
schriftlich, per Telefax oder im Wege elektronischer
Datenübertragung erteilt werden. Gleiches gilt für den
Widerruf einer Vollmacht.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche EuroShop AG: Bekanntmachung der -3-
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Entsprechende Formulare stehen ferner unter www.deutsche-euroshop.de/HV zum Download bereit. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die Gesellschaft spätestens bis zum 15. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse Deutsche EuroShop AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter www.deutsche-euroshop.de/HV bis zum Tag der virtuellen Hauptversammlung übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung selber können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des unter www.deutsche-euroshop.de/HV zugänglichen passwortgeschützten Internetservice bis zum Beginn der Abstimmungen abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Bei der Bevollmächtigung von Intermediären, Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberater oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution gilt § 135 AktG. Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung oder einer bzw. eines anderen mit diesen durch § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Person, Institution, Unternehmens oder Vereinigung besteht ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die zu Bevollmächtigenden eine besondere Form der Vollmacht, da sie diese gemäß § 135 Absatz 1 Satz 2 AktG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 135 Absatz 8 AktG) nachprüfbar festhalten müssen. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten bitten wir bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen. *Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Die Deutsche EuroShop AG bietet ihren Aktionären weiter die Möglichkeit, sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-euroshop.de/HV zum Download bereit. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann postalisch, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens 15. Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), an die folgende Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse erfolgen: Deutsche EuroShop AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland Telefax: +49 (0)89 889 690 633 E-Mail: deutsche-euroshop@better-orange.de Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-euroshop.de/HV gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 16. Juni 2020 zur Verfügung. Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu - mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG - bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. *IV. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet* Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 16. Juni 2020 ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet in Bild und Ton im passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-euroshop.de/HV gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren verfolgen. Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 'II. Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung' genannten Bestimmungen erforderlich. *V. Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung* Angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 16. Juni 2020 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung unter der Internetadresse www.deutsche-euroshop.de/HV gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Covid-19-Gesetz i.V.m. § 245 Nr. 1 AktG zu erklären. *VI. Angaben zu den Rechten der Aktionäre gem. §§ 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz* *Tagesordnungsergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG* Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten (vgl. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 AktG). Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 16. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Senden Sie ein entsprechendes Verlangen bitte an folgende Adresse: Deutsche EuroShop AG Vorstand Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - sofern Sie nicht bereits mit der Einberufung mitgeteilt werden - unverzüglich nach Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Zudem sind sie Bestandteil der Mitteilungen nach § 125 AktG. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.deutsche-euroshop.de/HV bekannt gemacht. *Gegenanträge und Wahlvorschläge gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Aktionäre können Gegenanträge und abweichende Wahlvorschläge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung an folgende Adresse zu richten: Deutsche EuroShop AG Patrick Kiss Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland Telefax: +49 (0) 40 / 41 35 79 29 E-Mail: ir@deutsche-euroshop.de Gegenanträge von Aktionären, die mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis spätestens 1. Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter der angegebenen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 06, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
Adresse eingehen, werden einschließlich einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung allen Aktionären
im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung
gemäß § 126 AktG erfüllt sind. Anderweitig
adressierte Gegenanträge von Aktionären müssen
unberücksichtigt bleiben. Für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
von Abschlussprüfern gelten die vorstehenden
Ausführungen zu § 126 Abs. 1 AktG (einschließlich
der angegebenen Adresse) gemäß § 127 AktG.
In der virtuellen Hauptversammlung können keine
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Vor
der Hauptversammlung übermittelte Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden in Übereinstimmung mit der
Konzeption des Covid-19-Gesetzes daher in der
Hauptversammlung nicht zur Abstimmung gestellt und auch
nicht anderweitig in der Hauptversammlung behandelt.
*Fragemöglichkeit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3
Covid-19-Gesetz*
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die
Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation
Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19
Gesetz).
Aus organisatorischen Gründen sind die Fragen der
Aktionäre bis spätestens 13. Juni 2020, 24.00 Uhr
(MESZ), unter Nutzung des passwortgeschützten
Internetservice zur Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren
einzureichen. Später oder auf anderem Weg eingereichte
Fragen bleiben unberücksichtigt.
Der Vorstand ist nicht verpflichtet, alle Fragen zu
beantworten. Er kann vielmehr Fragen zusammenfassen, im
Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen
auswählen sowie Aktionärsvereinigungen und
institutionelle Investoren mit bedeutenden
Stimmanteilen bevorzugen. Fragen in Fremdsprachen
werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand behält sich
zudem vor, Fragen vorab auf der Internetseite der
Gesellschaft zu beantworten.
Während der virtuellen Hauptversammlung stehen den
Aktionären weder das Auskunftsrecht gemäß § 131
AktG noch eine Rede- oder Fragerecht zu.
Im Hinblick auf die Ausübung des Fragerechts sind die
vorgenannten Ausführungen gleichermaßen auf
Bevollmächtigte der Aktionäre mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter anwendbar.
*Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionären*
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und
131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Covid-19-Gesetz sind im
Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
einzusehen.
*VII. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Informationen gemäß § 124a AktG werden den
Aktionären im Internet unter
www.deutsche-euroshop.de/HV
zugänglich gemacht. Dort werden nach dem Ende der
virtuellen Hauptversammlung auch die
Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
*VIII. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung eingeteilt in
61.783.594 nennwertlose Stückaktien mit insgesamt
61.783.594 Stimmrechten. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine
eigenen Aktien.
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Hamburg, im Mai 2020
*Deutsche EuroShop AG*
_Der Vorstand_
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