DGAP-News: Scout24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2020 in München mit
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-06 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Scout24 AG München ISIN DE000A12DM80 / WKN A12DM8 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer
diesjährigen *ordentlichen Hauptversammlung *ein,
die am *18. Juni 2020 *um *10:00 Uhr* als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz
weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) stattfindet. Die
Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Internet übertragen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der
Briefwahl oder
durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Haus der Bayerischen
Wirtschaft,
Conference Center, Max-Joseph-Str. 5,80333 München, Deutschland. A.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Scout24 AG und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten
Lage- und Konzernlageberichts für die Scout24 AG und den Scout24-Konzern, des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB
und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019
Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.scout24.com/Investor-Relations/Hauptversammlung/hauptversammlung.a
spx
eingesehen werden und werden dort auch während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme zugänglich sein. Ferner macht der Vorstand der Hauptversammlung
gemäß § 176 Abs. 1 AktG den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns zugänglich.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind
vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 172 AktG am 19. März 2020
gebilligt worden. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt worden. Eine
Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 AktG ist daher nicht
erforderlich. Auch die übrigen vorstehend genannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung nur zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer
Beschlussfassung der Hauptversammlung hierzu bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Scout24 AG für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2019 erzielte und im
festgestellten Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2019 ausgewiesene Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 887.177.968,00 wird wie
folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende mit einem
Gesamtbetrag in Höhe von EUR
94.325.514,30, das entspricht EUR 0,90 je
dividendenberechtigter Stückaktie für das
abgelaufene Geschäftsjahr 2019.
Gesamtbetrag der = EUR
Dividende 94.325.514,30
Einstellung in andere = EUR 0,00
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag = EUR
792.852.453,7
0
Bilanzgewinn = EUR
887.177.968,0
0
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Wie
sich aus § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG ergibt, kann eine frühere Fälligkeit nicht
festgelegt werden. Die Dividende soll daher am 23. Juni 2020 ausgezahlt
werden.
Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem am 19. März 2020 (Tag der
Feststellung des Jahresabschlusses) dividendenberechtigten Grundkapital in
Höhe von EUR 104.806.127,00 eingeteilt in 104.806.127 Stückaktien.
Das dividendenberechtigte Grundkapital ergibt sich aus dem Grundkapital der
Scout24 AG in Höhe von EUR 107.600.000,00 eingeteilt in 107.600.000
Stückaktien, abzüglich der durch die Gesellschaft gehaltenen nicht
dividendenberechtigten 2.793.873 eigenen Stückaktien (Stand vom 19. März
2020). Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien verringert sich wegen des
laufenden Aktienrückkaufprogramms bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über
die Verwendung des Bilanzgewinns. Vorstand und Aufsichtsrat werden daher einen
entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten,
der weiterhin die Ausschüttung des Gesamtbetrags der Dividende vorsieht.
Dieser Gesamtbetrag der Dividende wird auf die dann dividendenberechtigte
Anzahl von Aktien verteilt. Ein gegebenenfalls rechnerisch nicht verteilbarer
Restbetrag wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und
den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 sowie für die etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 sowie für eine etwaige prüferische
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den
Geschäftsjahren 2020 und 2021
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses
- vor, zu beschließen:
Die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin,
wird zum Abschlussprüfer des Jahres- und
des Konzernabschlusses für das
Geschäftsjahr 2020 sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§
115 Abs. 5 WpHG) in den Geschäftsjahren
2020 und 2021 sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) in
den Geschäftsjahren 2020 und 2021 jeweils
bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung bestellt.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die
Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der
Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über Wahlen in den Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung
gewählt werden.
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 18. Juni 2020 endet die Amtszeit aller
Aufsichtsratsmitglieder, weshalb sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu
wählen sind.
Fünf der derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sollen für eine weitere
Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt werden. Frau Ciara Smyth kandidiert nicht
erneut, sodass ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen ist.
Der Aufsichtsrat schlägt daher gestützt auf die Empfehlung des
Präsidialausschusses vor, die folgenden Personen für die Zeit bis zur
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Mitglieder in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft zu wählen:
a) Herrn *Dr. Hans-Holger Albrecht*, wohnhaft
in Umhausen, Österreich, Chief
Executive Officer und Mitglied des
Verwaltungsrates der nicht börsennotierten
Deezer S.A., Paris, Frankreich und London,
Vereinigtes Königreich
_Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten_:
(i) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten:
* Keine
(ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Vorsitzender des Board of Directors
der börsennotierten Ice Group ASA,
Oslo, Norwegen
b) Herrn *Christoph Brand*, wohnhaft in
Hedingen, Schweiz, Chief Executive Officer
der nicht börsennotierten Axpo Holding AG,
Baden, Schweiz
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May 06, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
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