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DGAP-HV: Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Scout24 AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Scout24 AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2020 in München mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-06 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Scout24 AG München ISIN DE000A12DM80 / WKN A12DM8 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer 
diesjährigen *ordentlichen Hauptversammlung *ein, 
die am *18. Juni 2020 *um *10:00 Uhr* als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz 
weder der Aktionäre noch ihrer Bevollmächtigten 
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) stattfindet. Die 
Hauptversammlung wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre 
bzw. ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im Internet übertragen. 
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der 
Briefwahl oder 
durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. 
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Haus der Bayerischen 
Wirtschaft, 
Conference Center, Max-Joseph-Str. 5,80333 München, Deutschland. A. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Scout24 AG und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten 
   Lage- und Konzernlageberichts für die Scout24 AG und den Scout24-Konzern, des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a HGB 
   und des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   https://www.scout24.com/Investor-Relations/Hauptversammlung/hauptversammlung.a 
   spx 
 
   eingesehen werden und werden dort auch während der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme zugänglich sein. Ferner macht der Vorstand der Hauptversammlung 
   gemäß § 176 Abs. 1 AktG den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
   des Bilanzgewinns zugänglich. 
 
   Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind 
   vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gemäß § 172 AktG am 19. März 2020 
   gebilligt worden. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt worden. Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses 
   durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1 AktG ist daher nicht 
   erforderlich. Auch die übrigen vorstehend genannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung nur zugänglich zu machen, ohne dass es - abgesehen von der 
   Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung hierzu bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Scout24 AG für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
    Der im Geschäftsjahr 2019 erzielte und im 
    festgestellten Jahresabschluss zum 31. 
    Dezember 2019 ausgewiesene Bilanzgewinn in 
    Höhe von EUR  887.177.968,00 wird wie 
    folgt verwendet: 
    Ausschüttung einer Dividende mit einem 
    Gesamtbetrag in Höhe von EUR  
    94.325.514,30, das entspricht EUR  0,90 je 
    dividendenberechtigter Stückaktie für das 
    abgelaufene Geschäftsjahr 2019. 
 
    Gesamtbetrag der          = EUR  
    Dividende                 94.325.514,30 
    Einstellung in andere     = EUR  0,00 
    Gewinnrücklagen 
    Gewinnvortrag             = EUR  
                              792.852.453,7 
                              0 
    Bilanzgewinn              = EUR  
                              887.177.968,0 
                              0 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am 
   dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Wie 
   sich aus § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG ergibt, kann eine frühere Fälligkeit nicht 
   festgelegt werden. Die Dividende soll daher am 23. Juni 2020 ausgezahlt 
   werden. 
 
   Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem am 19. März 2020 (Tag der 
   Feststellung des Jahresabschlusses) dividendenberechtigten Grundkapital in 
   Höhe von EUR  104.806.127,00 eingeteilt in 104.806.127 Stückaktien. 
 
   Das dividendenberechtigte Grundkapital ergibt sich aus dem Grundkapital der 
   Scout24 AG in Höhe von EUR  107.600.000,00 eingeteilt in 107.600.000 
   Stückaktien, abzüglich der durch die Gesellschaft gehaltenen nicht 
   dividendenberechtigten 2.793.873 eigenen Stückaktien (Stand vom 19. März 
   2020). Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien verringert sich wegen des 
   laufenden Aktienrückkaufprogramms bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über 
   die Verwendung des Bilanzgewinns. Vorstand und Aufsichtsrat werden daher einen 
   entsprechend angepassten Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten, 
   der weiterhin die Ausschüttung des Gesamtbetrags der Dividende vorsieht. 
   Dieser Gesamtbetrag der Dividende wird auf die dann dividendenberechtigte 
   Anzahl von Aktien verteilt. Ein gegebenenfalls rechnerisch nicht verteilbarer 
   Restbetrag wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
    Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
    Mitgliedern des Vorstands wird für diesen 
    Zeitraum Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
    Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für 
    diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
5. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres- und 
   den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 sowie für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
   in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 sowie für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen in den 
   Geschäftsjahren 2020 und 2021 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses 
   - vor, zu beschließen: 
 
    Die KPMG AG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, 
    wird zum Abschlussprüfer des Jahres- und 
    des Konzernabschlusses für das 
    Geschäftsjahr 2020 sowie für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht des verkürzten 
    Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§ 
    115 Abs. 5 WpHG) in den Geschäftsjahren 
    2020 und 2021 sowie für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger 
    Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 WpHG) in 
    den Geschäftsjahren 2020 und 2021 jeweils 
    bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die 
   Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über Wahlen in den Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 
   1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 18. Juni 2020 endet die Amtszeit aller 
   Aufsichtsratsmitglieder, weshalb sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu 
   wählen sind. 
 
   Fünf der derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sollen für eine weitere 
   Amtszeit in den Aufsichtsrat gewählt werden. Frau Ciara Smyth kandidiert nicht 
   erneut, sodass ein neues Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher gestützt auf die Empfehlung des 
   Präsidialausschusses vor, die folgenden Personen für die Zeit bis zur 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Mitglieder in den Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft zu wählen: 
 
   a) Herrn *Dr. Hans-Holger Albrecht*, wohnhaft 
      in Umhausen, Österreich, Chief 
      Executive Officer und Mitglied des 
      Verwaltungsrates der nicht börsennotierten 
      Deezer S.A., Paris, Frankreich und London, 
      Vereinigtes Königreich 
 
      _Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
      zu dem vom Aufsichtsrat zur Wahl 
      vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten_: 
 
      (i)  Mitgliedschaften in anderen gesetzlich 
           zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
           * Keine 
      (ii) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
           und ausländischen Kontrollgremien von 
           Wirtschaftsunternehmen: 
 
           * Vorsitzender des Board of Directors 
             der börsennotierten Ice Group ASA, 
             Oslo, Norwegen 
   b) Herrn *Christoph Brand*, wohnhaft in 
      Hedingen, Schweiz, Chief Executive Officer 
      der nicht börsennotierten Axpo Holding AG, 
      Baden, Schweiz 
 

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May 06, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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