Anzeige
Mehr »
Dienstag, 01.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Diese KI-Biotech-Aktie revolutioniert die Krebstherapie: Lernen Sie Rakovina Therapeutics kennen
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
490 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-HV: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 in Bad Neustadt a. d. Saale mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 03.06.2020 in Bad Neustadt a. d. Saale mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-06 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Bad Neustadt a. 
d. Saale ISIN DE0007042301 
WKN 704230 EINLADUNG ZUR 
(VIRTUELLEN) 
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
AM 3. JUNI 2020 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu 
der am Mittwoch, 3. Juni 2020, 10:00 Uhr, 
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung 
der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ein. 
 
Die Einladung zu der außerordentlichen 
Hauptversammlung durch den Vorstand erfolgt 
ausschließlich gemäß § 122 Abs. 1 AktG auf 
Verlangen des Aktionärs B. Braun Melsungen AG ('*B. 
Braun*') vom 17. April 2020 (ergänzt durch Schreiben 
vom 21., 23. und 27. April 2020) und auf Verlangen des 
Aktionärs Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA 
('*Asklepios*') vom 20. April 2020. B. Braun und 
Asklepios haben die Einberufung jeweils unabhängig 
voneinander im Zusammenhang mit dem von Asklepios am 8. 
April 2020 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen 
Übernahmeangebot (§ 16 Abs. 3 WpÜG) verlangt. 
 
Auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
('*COVMG*') wird die außerordentliche 
Hauptversammlung gemäß Beschluss des Vorstandes 
vom 27. April 2020 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
vom 30. April 2020 als 
 
Virtuelle Hauptversammlung 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten stattfinden. 
 
Die gesamte Versammlung wird für die ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auf 
der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv 
 
im zugangsgeschützten InvestorPortal in Bild und Ton 
übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine 
Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 
Satz 2 AktG. 
 
Ort der Übertragung der außerordentlichen 
Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung 
im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der 
Hauptverwaltung der RHÖN-KLINIKUM 
Aktiengesellschaft am Schlossplatz 1, 97616 Bad 
Neustadt a. d. Saale. *Für die Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme von 
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sowie 
Organmitgliedern) besteht kein Recht und keine 
Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
Hauptversammlung.* 
 
I. TAGESORDNUNG 
 
1. *Aussprache und ggf. Beschlussfassung zum 
   Übernahmeangebot von Asklepios* 
 
   Der _Aktionär B. Braun_ hat die Einberufung 
   der außerordentlichen Hauptversammlung zu 
   dem Zweck veranlasst, die Aktionäre der 
   Gesellschaft bestmöglich über das 
   Übernahmeangebot des Aktionärs Asklepios 
   zu informieren, damit sie auf einer 
   angemessenen Informationsgrundlage über die 
   Annahme des Übernahmeangebots entscheiden 
   können, und um gegebenenfalls auch Beschlüsse 
   zu dem Übernahmeangebot zu fassen. Ein 
   konkreter Beschlussvorschlag des Aktionärs B. 
   Braun ist der Gesellschaft zu 
   Tagesordnungspunkt 1 bislang nicht zugegangen. 
 
   Der *Vorstand* und der *Aufsichtsrat* weisen 
   zu Tagesordnungspunkt 1 darauf hin, dass 
   Vorstand und Aufsichtsrat jeweils am 22. April 
   2020 ausführliche begründete Stellungnahmen 
   gemäß § 27 WpÜG zu dem 
   Übernahmeangebot von Asklepios 
   veröffentlicht haben. Die begründeten 
   Stellungnahmen sind im Internet auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.rhoen-klinikum-ag.com 
 
   unter der Rubrik "Investor Relations" | 
   "Übernahmeangebot" veröffentlicht. 
   Exemplare sind zudem am Sitz der 
   Hauptverwaltung der RHÖN-KLINIKUM 
   Aktiengesellschaft am Schlossplatz 1, 97616 
   Bad Neustadt a. d. Saale, Telefon +49 9771 
   65-0, Telefax +49 9771 97467, zur kostenlosen 
   Ausgabe erhältlich. Auf die Veröffentlichung 
   im Internet und die Bereithaltung zur 
   kostenlosen Ausgabe wurde im Bundesanzeiger 
   hingewiesen. 
2. *Beschlussfassung über eine Änderung des 
   § 17 Ziff. 3 der Satzung* 
 
   § 17 Ziff. 3 der Satzung der Gesellschaft 
   sieht derzeit vor, dass Beschlüsse der 
   Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der 
   abgegebenen Stimmen zu fassen sind, und soweit 
   eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit 
   einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, 
   soweit nicht das Gesetz oder die Satzung 
   zwingend etwas anderes vorschreiben. 
 
   Der Aktionär B. Braun hält eine Anhebung des 
   Mehrheitserfordernisses bei der 
   Beschlussfassung in der Hauptversammlung zum 
   Schutz der Minderheitsaktionäre für geboten. 
 
   Der *Aktionär B. Braun* schlägt vor, den § 17 
   Ziff. 3 der Satzung der Gesellschaft wie folgt 
   zu ändern und neu zu fassen: 
 
    '_Beschlüsse der Hauptversammlung werden 
    mit einer Drei-Viertel-Mehrheit der 
    abgegebenen Stimmen und, soweit eine 
    Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einer 
    Drei-Viertel-Mehrheit des bei der 
    Beschlussfassung vertretenen Kapitals 
    gefasst, falls nicht das Gesetz zwingend 
    anderes vorschreibt_.' 
 
   Der *Vorstand* empfiehlt den Aktionären, gegen 
   den Beschlussvorschlag des Aktionärs B. Braun 
   zu stimmen. Das derzeit in § 17 Ziff. 3 der 
   Satzung geregelte einfache 
   Mehrheitserfordernis (mit Ausnahme gesetzlich 
   zwingender qualifizierter 
   Mehrheitserfordernisse) ist nach Einschätzung 
   des Vorstands für deutsche börsennotierte 
   Gesellschaften üblich. Zudem ist zu beachten, 
   dass gemäß dem Beschlussvorschlag des 
   Aktionärs B. Braun eine Drei-Viertel-Mehrheit 
   nicht nur für grundlegende 
   Strukturmaßnahmen erforderlich wäre, 
   sondern für sämtliche 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, insbesondere auch 
   jährlich wiederkehrende 
   Standard-Tagesordnungspunkte wie 
   Gewinnverwendung, Entlastung und Wahl des 
   Abschlussprüfers. Nach Einschätzung des 
   Vorstands könnte dies die Handlungsfähigkeit 
   der Gesellschaft gefährden. 
3. *Beschlussfassung über die Abberufung von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Der *Aktionär B. Braun* und der *Aktionär 
   Asklepios* schlagen vor, folgende Beschlüsse 
   zu fassen: 
 
   3.1 Frau *Dr. Annette Beller *wird mit 
       sofortiger Wirkung als Mitglied des 
       Aufsichtsrats abberufen. 
   3.2 Frau *Dr. Katrin Vernau* wird mit 
       sofortiger Wirkung als Mitglied des 
       Aufsichtsrats abberufen. 
 
   Der *Aktionär B. Braun* schlägt darüber hinaus 
   vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   3.3 Herr *Eugen Münch* wird mit sofortiger 
       Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats 
       abberufen. 
   3.4 Herr *Wolfgang Mündel* wird mit 
       sofortiger Wirkung als Mitglied des 
       Aufsichtsrats abberufen. 
   3.5 Herr *Prof. Dr. Gerhard Ehninger* wird 
       mit sofortiger Wirkung als Mitglied des 
       Aufsichtsrats abberufen. 
   3.6 Herr *Jan Hacker* wird mit sofortiger 
       Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats 
       abberufen. 
   3.7 Frau *Christine Reißner* wird mit 
       sofortiger Wirkung als Mitglied des 
       Aufsichtsrats abberufen. 
   3.8 Frau *Dr. Brigitte Mohn* wird mit 
       sofortiger Wirkung als Mitglied des 
       Aufsichtsrats abberufen. 
4. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach 
   §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. mit §§ 1 
   Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 
   MitbestG aus 16 Mitgliedern, von denen acht 
   von der Hauptversammlung und acht von den 
   Arbeitnehmern gewählt werden. Die letzte 
   turnusmäßige Bestellung der 
   Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner 
   erfolgte auf der Ordentlichen Hauptversammlung 
   am 10. Juni 2015 für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt. 
 
   Unter Tagesordnungspunkt 3 schlagen der 
   Aktionär B. Braun und der Aktionär Asklepios 
   vor, die Abberufung von 
   Aufsichtsratsmitgliedern zu beschließen. 
   Sofern und soweit die Hauptversammlung eine 
   Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern 
   beschließt, soll gemäß den 
   Einberufungsverlangen von B. Braun und 
   Asklepios eine sofortige Neuwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern erfolgen. Gemäß 
   § 10 Ziff. 6 Satz 1 der Satzung hat insoweit 
   eine Ersatzwahl von Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für den Rest der Amtszeit der 
   weggefallenen Aufsichtsratsmitglieder zu 
   erfolgen, d.h. für eine Amtszeit bis zur 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 
   2020, die über die Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2019 beschließt. 
 
   Bei der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat 
   gemäß § 96 Abs. 2 AktG zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 
   Prozent aus Männern zusammen zu setzen, was - 
   bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat - jeweils 
   mindestens fünf Sitzen entspricht. Der 
   Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt 
   zu erfüllen, da weder die Seite der 
   Anteilseigner noch die der 
   Arbeitnehmervertreter auf Grund eines mit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Mehrheit gefassten Beschlusses der 
   Gesamterfüllung gegenüber dem 
   Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen hat. 
 
   Um das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 
   Abs. 2 AktG zu erfüllen, müssen damit 
   mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat von 
   Frauen und mindestens fünf Sitze im 
   Aufsichtsrat von Männern besetzt sein. Derzeit 
   sind mit Frau Meike Jäger, Frau Evelin 
   Schiebel und Frau Natascha Weihs auf der Seite 
   der Arbeitnehmervertreter drei Sitze im 
   Aufsichtsrat von Frauen besetzt. Zur Erfüllung 
   des Mindestanteilsgebots müssen daher auf der 
   Seite der Anteilseignervertreter mindestens 
   zwei Sitze im Aufsichtsrat von Frauen besetzt 
   sein. Derzeit findet allerdings ein Verfahren 
   zur Neuwahl der Arbeitnehmervertreter im 
   Aufsichtsrat statt, durch das sich die 
   entsprechenden Erfordernisse für die Seite der 
   Anteilseigner bis zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung verändern können. 
 
   Das Mindestanteilsgebot wäre nach derzeitigem 
   Stand sowohl dann erfüllt, wenn den 
   Beschlussvorschlägen des Aktionärs B. Braun zu 
   den Tagesordnungspunkten 3 und 4 gefolgt wird 
   als auch, wenn den Beschlussvorschlägen von 
   Asklepios zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 
   gefolgt wird. 
 
   Der *Aktionär B. Braun* und der *Aktionär 
   Asklepios* schlagen vor, folgende Beschlüsse 
   zu fassen (Angaben zu den Kandidaten 
   gemäß den Einberufungsverlangen des 
   Aktionärs B. Braun bzw. des Aktionärs 
   Asklepios): 
 
   4.1 Herr *Dr. Jan Liersch*, Düsseldorf, 
       Geschäftsführer Broermann Holding GmbH, 
       wird mit Wirkung ab Beendigung dieser 
       außerordentlichen Hauptversammlung 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
 
       Nach dem Vorschlag des Aktionärs 
       *Asklepios* soll Herr Dr. Liersch nur im 
       Falle der Abberufung von Frau Dr. Katrin 
       Vernau als deren Nachfolger zum Mitglied 
       des Aufsichtsrats gewählt werden. 
   4.2 Frau *Dr. Julia Dannath-Schuh*, Hamburg 
       (gemäß Einberufungsverlangen des 
       Aktionärs B Braun) / Merchweiler 
       (gemäß Einberufungsverlangen des 
       Aktionärs Asklepios), Managing Partner 
       Manres AG, wird mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser außerordentlichen 
       Hauptversammlung zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. 
 
       Nach dem Vorschlag des Aktionärs 
       *Asklepios* soll Frau Dr. Dannath-Schuh 
       nur im Falle der Abberufung von Frau Dr. 
       Annette Beller als deren Nachfolgerin 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt 
       werden. 
 
   Der *Aktionär B. Braun* schlägt darüber hinaus 
   vor, folgende Beschlüsse zu fassen (Angaben zu 
   den Kandidaten gemäß 
   Einberufungsverlangen des Aktionärs B. Braun): 
 
   4.3 Frau *Dr. Annette Beller*, Kassel, 
       Mitglied des Vorstands der B. Braun 
       Melsungen AG, wird mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser außerordentlichen 
       Hauptversammlung zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. 
   4.4 Herr *Dr. Stefan Ruppert*, Oberursel, 
       stellvertretendes Mitglied des Vorstands 
       der B. Braun Melsungen AG, wird mit 
       Wirkung ab Beendigung dieser 
       außerordentlichen Hauptversammlung 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
   4.5 Frau *Prof. Dr. Claudia Barth*, Köln, 
       Chief Medical Officer B. Braun Avitum 
       AG, wird mit Wirkung ab Beendigung 
       dieser außerordentlichen 
       Hauptversammlung zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. 
   4.6 Herr *Kai Hankeln*, Hamburg, 
       Vorstandsvorsitzender Asklepios Kliniken 
       GmbH & Co. KGaA, wird mit Wirkung ab 
       Beendigung dieser außerordentlichen 
       Hauptversammlung zum Mitglied des 
       Aufsichtsrats gewählt. 
   4.7 Frau *Dr. Katrin Vernau*, Hamburg, 
       Verwaltungsdirektorin des WDR 
       Westdeutscher Rundfunk, wird mit Wirkung 
       ab Beendigung dieser 
       außerordentlichen Hauptversammlung 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
   4.8 Frau *Irmtraut Gürkan*, 
       Alsbach-Hähnlein, Diplom-Volkswirtin, 
       ehemalige kaufmännische Direktorin des 
       Universitätsklinikums Heidelberg, wird 
       mit Wirkung ab Beendigung dieser 
       außerordentlichen Hauptversammlung 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 
 
   Die Ersatzwahlen gemäß Ziffer 4.1 bis 4.8 
   erfolgen gemäß § 10 Ziff. 6 Satz 1 der 
   Satzung jeweils für die Restamtszeit der 
   weggefallenen Aufsichtsratsmitglieder, d.h. 
   für eine Amtszeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 beschließt. 
 
   Weitere Angaben zu den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten: 
 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind 
   nach den Angaben des Aktionärs B. Braun bzw. 
   des Aktionärs Asklepios Mitglieder in den wie 
   folgt aufgelisteten anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   * Herr *Dr. Jan Liersch*: 
 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der MEDICLIN 
       AG 
     * Mitglied im Verwaltungsrat der Hotel 
       Suisse Majestic SA, Schweiz 
     * Mitglied im Verwaltungsrat der Hotel 
       Montreux Palace SA, Schweiz 
   * Frau *Dr. Julia Dannath-Schuh*: 
 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der Asklepios 
       Kliniken GmbH & Co. KGaA 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der MEDICLIN 
       AG 
   * Frau *Dr. Annette Beller*: 
 
     - Mitglied im Verwaltungsrat der 
       Landesbank Hessen-Thüringen 
       Girozentrale 
     - Mitglied im Board of Directors der B. 
       Braun Medical (Pty) Ltd., Südafrika 
 
     Frau Dr. Annette Beller ist seit dem 23. 
     März 2017 Mitglied im Aufsichtsrat der 
     RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. 
 
   * Herr *Dr. Stefan Ruppert*: 
 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der Aesculap 
       AG 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der B. Braun 
       Avitum AG 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der Revium 
       Rückversicherung AG 
 
   * Frau *Prof. Dr. Claudia Barth*: 
 
     * Keine Mitgliedschaft in anderen 
       gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
       und Mitgliedschaften in vergleichbaren 
       in- und ausländischen Kontrollgremien 
       von Wirtschaftsunternehmen. 
   * Herr *Kai Hankeln*: 
 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der Asklepios 
       Fachklinikum Stadtroda GmbH 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der MEDICLIN 
       AG 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der Asklepios 
       Kliniken Hamburg GmbH 
   * Frau *Dr. Katrin Vernau*: 
 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der UKGM - 
       Universitätsklinikum Gießen und 
       Marburg GmbH 
 
   Frau Dr. Katrin Vernau ist seit dem 20. 
   Dezember 2013 Mitglied im Aufsichtsrat der 
   RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. 
 
   * Frau *Irmtraut Gürkan*: 
 
     * Mitglied im Aufsichtsrat der Charité - 
       Universitätsmedizin Berlin 
       Körperschaft des öffentlichen Rechts 
     * Mitglied im Supervisory Board der 
       Eurotransplant International 
       Foundation, Niederlande 
     * Mitglied im Verwaltungsrat des 
       Universitätsspitals Basel, Schweiz 
 
   Mit Ausnahme der vorstehend angegebenen 
   Mitgliedschaften sind die zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten nicht Mitglied in 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
   und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
*II. INFORMATIONEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER VIRTUELLEN 
HAUPTVERSAMMLUNG* 
 
Auf Grundlage des § 1 COVMG hat der Vorstand der 
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats beschlossen, die 
außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme 
des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) abzuhalten. 
Diese Art der Durchführung der Hauptversammlung führt 
zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung 
sowie bei den Rechten der Aktionäre. 
 
*Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten 
daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise 
zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur 
Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren 
Aktionärsrechten.* 
 
1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse anmelden und einen von ihrem 
depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis 
ihres Anteilsbesitzes an folgende Adresse übermitteln: 
 
 RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München; oder 
 per Fax: 089 3090374675; oder 
 per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Die Anmeldung muss der Gesellschaft gemäß § 16 
Ziff. 1 der Satzung spätestens *bis zum Ablauf des 27. 
Mai 2020, 24:00 Uhr*, (*'Anmeldefrist'*) unter der 
vorgenannten Adresse zugehen. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung, das ist 
der 22. Mai 2020, 00:00 Uhr, (*'Nachweisstichtag'*) 
beziehen und der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 3 
Satz 2 COVMG spätestens *bis zum Ablauf des 30. Mai 
2020, 24:00 Uhr*, unter der vorgenannten Adresse 
zugehen. Die Aktionäre werden ersucht, den Nachweis 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.