DJ DGAP-HV: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 in Bad Neustadt a. d. Saale mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 in Bad Neustadt a. d. Saale mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-06 / 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft Bad Neustadt a. d. Saale ISIN DE0007042301 WKN 704230 EINLADUNG ZUR (VIRTUELLEN) AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG AM 3. JUNI 2020 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 3. Juni 2020, 10:00 Uhr, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft ein. Die Einladung zu der außerordentlichen Hauptversammlung durch den Vorstand erfolgt ausschließlich gemäß § 122 Abs. 1 AktG auf Verlangen des Aktionärs B. Braun Melsungen AG ('*B. Braun*') vom 17. April 2020 (ergänzt durch Schreiben vom 21., 23. und 27. April 2020) und auf Verlangen des Aktionärs Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA ('*Asklepios*') vom 20. April 2020. B. Braun und Asklepios haben die Einberufung jeweils unabhängig voneinander im Zusammenhang mit dem von Asklepios am 8. April 2020 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (§ 16 Abs. 3 WpÜG) verlangt. Auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 ('*COVMG*') wird die außerordentliche Hauptversammlung gemäß Beschluss des Vorstandes vom 27. April 2020 und mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 30. April 2020 als Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfinden. Die gesamte Versammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.rhoen-klinikum-ag.com/hv im zugangsgeschützten InvestorPortal in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Ort der Übertragung der außerordentlichen Hauptversammlung und damit der Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Hauptverwaltung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale. *Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sowie Organmitgliedern) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.* I. TAGESORDNUNG 1. *Aussprache und ggf. Beschlussfassung zum Übernahmeangebot von Asklepios* Der _Aktionär B. Braun_ hat die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung zu dem Zweck veranlasst, die Aktionäre der Gesellschaft bestmöglich über das Übernahmeangebot des Aktionärs Asklepios zu informieren, damit sie auf einer angemessenen Informationsgrundlage über die Annahme des Übernahmeangebots entscheiden können, und um gegebenenfalls auch Beschlüsse zu dem Übernahmeangebot zu fassen. Ein konkreter Beschlussvorschlag des Aktionärs B. Braun ist der Gesellschaft zu Tagesordnungspunkt 1 bislang nicht zugegangen. Der *Vorstand* und der *Aufsichtsrat* weisen zu Tagesordnungspunkt 1 darauf hin, dass Vorstand und Aufsichtsrat jeweils am 22. April 2020 ausführliche begründete Stellungnahmen gemäß § 27 WpÜG zu dem Übernahmeangebot von Asklepios veröffentlicht haben. Die begründeten Stellungnahmen sind im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.rhoen-klinikum-ag.com unter der Rubrik "Investor Relations" | "Übernahmeangebot" veröffentlicht. Exemplare sind zudem am Sitz der Hauptverwaltung der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am Schlossplatz 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Telefon +49 9771 65-0, Telefax +49 9771 97467, zur kostenlosen Ausgabe erhältlich. Auf die Veröffentlichung im Internet und die Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe wurde im Bundesanzeiger hingewiesen. 2. *Beschlussfassung über eine Änderung des § 17 Ziff. 3 der Satzung* § 17 Ziff. 3 der Satzung der Gesellschaft sieht derzeit vor, dass Beschlüsse der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen zu fassen sind, und soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst werden, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Der Aktionär B. Braun hält eine Anhebung des Mehrheitserfordernisses bei der Beschlussfassung in der Hauptversammlung zum Schutz der Minderheitsaktionäre für geboten. Der *Aktionär B. Braun* schlägt vor, den § 17 Ziff. 3 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern und neu zu fassen: '_Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einer Drei-Viertel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einer Drei-Viertel-Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst, falls nicht das Gesetz zwingend anderes vorschreibt_.' Der *Vorstand* empfiehlt den Aktionären, gegen den Beschlussvorschlag des Aktionärs B. Braun zu stimmen. Das derzeit in § 17 Ziff. 3 der Satzung geregelte einfache Mehrheitserfordernis (mit Ausnahme gesetzlich zwingender qualifizierter Mehrheitserfordernisse) ist nach Einschätzung des Vorstands für deutsche börsennotierte Gesellschaften üblich. Zudem ist zu beachten, dass gemäß dem Beschlussvorschlag des Aktionärs B. Braun eine Drei-Viertel-Mehrheit nicht nur für grundlegende Strukturmaßnahmen erforderlich wäre, sondern für sämtliche Hauptversammlungsbeschlüsse, insbesondere auch jährlich wiederkehrende Standard-Tagesordnungspunkte wie Gewinnverwendung, Entlastung und Wahl des Abschlussprüfers. Nach Einschätzung des Vorstands könnte dies die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft gefährden. 3. *Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern* Der *Aktionär B. Braun* und der *Aktionär Asklepios* schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 3.1 Frau *Dr. Annette Beller *wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. 3.2 Frau *Dr. Katrin Vernau* wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. Der *Aktionär B. Braun* schlägt darüber hinaus vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 3.3 Herr *Eugen Münch* wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. 3.4 Herr *Wolfgang Mündel* wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. 3.5 Herr *Prof. Dr. Gerhard Ehninger* wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. 3.6 Herr *Jan Hacker* wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. 3.7 Frau *Christine Reißner* wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. 3.8 Frau *Dr. Brigitte Mohn* wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. 4. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. mit §§ 1 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 2 MitbestG aus 16 Mitgliedern, von denen acht von der Hauptversammlung und acht von den Arbeitnehmern gewählt werden. Die letzte turnusmäßige Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner erfolgte auf der Ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juni 2015 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Unter Tagesordnungspunkt 3 schlagen der Aktionär B. Braun und der Aktionär Asklepios vor, die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern zu beschließen. Sofern und soweit die Hauptversammlung eine Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern beschließt, soll gemäß den Einberufungsverlangen von B. Braun und Asklepios eine sofortige Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern erfolgen. Gemäß § 10 Ziff. 6 Satz 1 der Satzung hat insoweit eine Ersatzwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats für den Rest der Amtszeit der weggefallenen Aufsichtsratsmitglieder zu erfolgen, d.h. für eine Amtszeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Bei der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 AktG zu mindestens 30 Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent aus Männern zusammen zu setzen, was - bezogen auf den Gesamtaufsichtsrat - jeweils mindestens fünf Sitzen entspricht. Der Mindestanteil ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Seite der Anteilseigner noch die der Arbeitnehmervertreter auf Grund eines mit
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May 06, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
Mehrheit gefassten Beschlusses der Gesamterfüllung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen hat. Um das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 AktG zu erfüllen, müssen damit mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und mindestens fünf Sitze im Aufsichtsrat von Männern besetzt sein. Derzeit sind mit Frau Meike Jäger, Frau Evelin Schiebel und Frau Natascha Weihs auf der Seite der Arbeitnehmervertreter drei Sitze im Aufsichtsrat von Frauen besetzt. Zur Erfüllung des Mindestanteilsgebots müssen daher auf der Seite der Anteilseignervertreter mindestens zwei Sitze im Aufsichtsrat von Frauen besetzt sein. Derzeit findet allerdings ein Verfahren zur Neuwahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat statt, durch das sich die entsprechenden Erfordernisse für die Seite der Anteilseigner bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern können. Das Mindestanteilsgebot wäre nach derzeitigem Stand sowohl dann erfüllt, wenn den Beschlussvorschlägen des Aktionärs B. Braun zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 gefolgt wird als auch, wenn den Beschlussvorschlägen von Asklepios zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 gefolgt wird. Der *Aktionär B. Braun* und der *Aktionär Asklepios* schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen (Angaben zu den Kandidaten gemäß den Einberufungsverlangen des Aktionärs B. Braun bzw. des Aktionärs Asklepios): 4.1 Herr *Dr. Jan Liersch*, Düsseldorf, Geschäftsführer Broermann Holding GmbH, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Nach dem Vorschlag des Aktionärs *Asklepios* soll Herr Dr. Liersch nur im Falle der Abberufung von Frau Dr. Katrin Vernau als deren Nachfolger zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. 4.2 Frau *Dr. Julia Dannath-Schuh*, Hamburg (gemäß Einberufungsverlangen des Aktionärs B Braun) / Merchweiler (gemäß Einberufungsverlangen des Aktionärs Asklepios), Managing Partner Manres AG, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Nach dem Vorschlag des Aktionärs *Asklepios* soll Frau Dr. Dannath-Schuh nur im Falle der Abberufung von Frau Dr. Annette Beller als deren Nachfolgerin zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden. Der *Aktionär B. Braun* schlägt darüber hinaus vor, folgende Beschlüsse zu fassen (Angaben zu den Kandidaten gemäß Einberufungsverlangen des Aktionärs B. Braun): 4.3 Frau *Dr. Annette Beller*, Kassel, Mitglied des Vorstands der B. Braun Melsungen AG, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 4.4 Herr *Dr. Stefan Ruppert*, Oberursel, stellvertretendes Mitglied des Vorstands der B. Braun Melsungen AG, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 4.5 Frau *Prof. Dr. Claudia Barth*, Köln, Chief Medical Officer B. Braun Avitum AG, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 4.6 Herr *Kai Hankeln*, Hamburg, Vorstandsvorsitzender Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 4.7 Frau *Dr. Katrin Vernau*, Hamburg, Verwaltungsdirektorin des WDR Westdeutscher Rundfunk, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. 4.8 Frau *Irmtraut Gürkan*, Alsbach-Hähnlein, Diplom-Volkswirtin, ehemalige kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt. Die Ersatzwahlen gemäß Ziffer 4.1 bis 4.8 erfolgen gemäß § 10 Ziff. 6 Satz 1 der Satzung jeweils für die Restamtszeit der weggefallenen Aufsichtsratsmitglieder, d.h. für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt. Weitere Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten: Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind nach den Angaben des Aktionärs B. Braun bzw. des Aktionärs Asklepios Mitglieder in den wie folgt aufgelisteten anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: * Herr *Dr. Jan Liersch*: * Mitglied im Aufsichtsrat der MEDICLIN AG * Mitglied im Verwaltungsrat der Hotel Suisse Majestic SA, Schweiz * Mitglied im Verwaltungsrat der Hotel Montreux Palace SA, Schweiz * Frau *Dr. Julia Dannath-Schuh*: * Mitglied im Aufsichtsrat der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA * Mitglied im Aufsichtsrat der MEDICLIN AG * Frau *Dr. Annette Beller*: - Mitglied im Verwaltungsrat der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale - Mitglied im Board of Directors der B. Braun Medical (Pty) Ltd., Südafrika Frau Dr. Annette Beller ist seit dem 23. März 2017 Mitglied im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. * Herr *Dr. Stefan Ruppert*: * Mitglied im Aufsichtsrat der Aesculap AG * Mitglied im Aufsichtsrat der B. Braun Avitum AG * Mitglied im Aufsichtsrat der Revium Rückversicherung AG * Frau *Prof. Dr. Claudia Barth*: * Keine Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. * Herr *Kai Hankeln*: * Mitglied im Aufsichtsrat der Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH * Mitglied im Aufsichtsrat der MEDICLIN AG * Mitglied im Aufsichtsrat der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH * Frau *Dr. Katrin Vernau*: * Mitglied im Aufsichtsrat der UKGM - Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH Frau Dr. Katrin Vernau ist seit dem 20. Dezember 2013 Mitglied im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft. * Frau *Irmtraut Gürkan*: * Mitglied im Aufsichtsrat der Charité - Universitätsmedizin Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts * Mitglied im Supervisory Board der Eurotransplant International Foundation, Niederlande * Mitglied im Verwaltungsrat des Universitätsspitals Basel, Schweiz Mit Ausnahme der vorstehend angegebenen Mitgliedschaften sind die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. *II. INFORMATIONEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG* Auf Grundlage des § 1 COVMG hat der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) abzuhalten. Diese Art der Durchführung der Hauptversammlung führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. *Wir bitten die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten daher um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu den weiteren Aktionärsrechten.* 1. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrem depotführenden Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an folgende Adresse übermitteln: RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft c/o Computershare Operations Center 80249 München; oder per Fax: 089 3090374675; oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Die Anmeldung muss der Gesellschaft gemäß § 16 Ziff. 1 der Satzung spätestens *bis zum Ablauf des 27. Mai 2020, 24:00 Uhr*, (*'Anmeldefrist'*) unter der vorgenannten Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 22. Mai 2020, 00:00 Uhr, (*'Nachweisstichtag'*) beziehen und der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 COVMG spätestens *bis zum Ablauf des 30. Mai 2020, 24:00 Uhr*, unter der vorgenannten Adresse zugehen. Die Aktionäre werden ersucht, den Nachweis
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May 06, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
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