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DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: InnoTec TSS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 12.06.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-06 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
InnoTec TSS Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: DE0005405104 / 
WKN: 540510 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre der InnoTec TSS 
Aktiengesellschaft, Düsseldorf, hiermit ein zu der am Freitag, 
den 12. Juni 2020, um 13:00 Uhr stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung, 
 
die als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird, d.h. ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft in Düsseldorf, Grunerstraße 62, 40239 
Düsseldorf statt. Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der 
COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
entschieden, zum Schutz vor mit dem Corona-Virus verbundenen 
Gesundheitsgefahren die Möglichkeit gemäß § 1 Absatz 2 
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz*') (veröffentlicht als 
Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, 
Teil I, vom 27. März 2020), zu nutzen und die Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. 
 
*Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr 
daher um besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in 
dieser Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur 
Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts 
sowie zu weiteren Aktionärsrechten.* 
 
*I. Tagesordnung* 
 
*Tagesordnungspunkt 1* 
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts 
für die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das 
Geschäftsjahr 2019 und des Vorschlags des Vorstands für die 
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts 
des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a, 315a des 
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2019 
 
Zu diesem Tagesordnungspunkt soll kein Beschluss gefasst 
werden, da der Jahres- und der Konzernabschluss schon 
gebilligt wurden. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 
172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer 
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher 
hierzu und zu den weiteren genannten Vorlagen nicht. 
 
*Tagesordnungspunkt 2* 
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des 
Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 10.686.500,33 Euro wie folgt 
zu verwenden: 
 
Ausschüttung einer Dividende  7.177.500,00 Euro 
von 0,75 Euro je Stückaktie 
auf das in 9.570.000 
Stückaktien eingeteilte 
dividendenberechtigte 
Grundkapital in Höhe von 
15.312.000,00 Euro = 
 
Gewinnvortrag                 3.509.000,33 Euro 
 
Bilanzgewinn                  10.686.500,33 Euro 
 
Hinweis: 
 
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 ist der Anspruch auf 
Auszahlung der Dividende am dritten auf den 
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, 
mithin am 17. Juni 2020. Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
eigene Aktien halten sollte, die dann nicht 
dividendenberechtigt wären, wird der Hauptversammlung ein 
entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung 
des Bilanzgewinns unterbreitet, der neben der Ausschüttung 
einer unveränderten Dividende je dividendenberechtigter Aktie 
in Höhe von 0,75 Euro den Ausweis einer entsprechend 
geminderten Verteilung an die Aktionäre und eines entsprechend 
erhöhten Gewinnvortrags vorsieht. 
 
*Tagesordnungspunkt 3* 
*Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand 
Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 4* 
*Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2019* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu 
erteilen. 
 
*Tagesordnungspunkt 5* 
*Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und 
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, zum Abschlussprüfer 
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu 
bestellen. 
 
*Tagesordnungspunkt 6 * 
*Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Absatz 2 der 
Satzung (Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der 
Hauptversammlung)* 
 
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurden die Bestimmungen 
für den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis mit Wirkung zum 3. 
September 2020 geändert. Nach § 123 Absatz 4 Satz 1 AktG in 
der neuen Fassung soll bei Inhaberaktien börsennotierter 
Gesellschaften für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder 
die Ausübung des Stimmrechts ein Nachweis des so genannten 
Letztintermediärs in Textform gem. dem neu eingefügten § 67c 
AktG ausreichen. Bisher stellte das Gesetz sprachlich auf 
einen durch das depotführende Institut erstellten Nachweis in 
Textform ab. 
 
Derzeit lautet die entsprechende Bestimmung in § 14 Absatz 2 
der Satzung wie folgt: 
 
'Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. 
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten 
Tages vor der Versammlung zu beziehen. Die Gesellschaft ist 
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des 
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.' 
 
Zur Anpassung der Satzung an die neue Gesetzesfassung schlagen 
Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 14 Absatz 2 der Satzung wie 
folgt neu zu fassen: 
 
 'Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
 Hauptversammlung und zur Ausübung des 
 Stimmrechts ist durch eine in Textform in 
 deutscher oder englischer Sprache erstellte 
 Bescheinigung des depotführenden Instituts über 
 den Anteilsbesitz nachzuweisen, hierzu reicht 
 in jedem Fall ein vom Letztintermediär 
 gemäß § 67c Absatz 3 AktG ausgestellter 
 Nachweis aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
 hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
 Versammlung zu beziehen.' 
 
*II. Weitere Angaben und Hinweise* 
 
1. *Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der 
   Einberufung der Hauptversammlung* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die 
InnoTec TSS Aktiengesellschaft insgesamt 9.570.000 Stückaktien 
ausgegeben. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine 
Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 
hält die InnoTec TSS Aktiengesellschaft keine eigenen Aktien. 
 
2. *Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten* 
 
Gemäß § 1 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird. Die Abhaltung der Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung ist zulässig, wenn 
 
- die Bild- und Tonübertragung der gesamten 
  Versammlung erfolgt, 
- die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über 
  elektronische Kommunikation (Briefwahl oder 
  elektronische Teilnahme) sowie 
  Vollmachtserteilung möglich ist, 
- den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege 
  der elektronischen Kommunikation eingeräumt 
  wird, 
- den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt 
  haben, in Abweichung von § 245 Nummer 1 des 
  Aktiengesetzes unter Verzicht auf das 
  Erfordernis des Erscheinens in der 
  Hauptversammlung eine Möglichkeit zum 
  Widerspruch gegen einen Beschluss der 
  Hauptversammlung eingeräumt wird. 
 
Der Gesetzgeber hat es ausdrücklich als zulässig angesehen, 
dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschafter vor Ort an 
der Hauptversammlung als Vertreter von Aktionären teilnimmt. 
Die Ausübung des Stimmrechts durch Aktionäre oder durch 
Bevollmächtigte kann ausschließlich im Wege der Briefwahl 
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter erfolgen. Eine elektronische 
Teilnahme an der Versammlung durch Aktionäre oder durch 
Bevollmächtigte im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG ist 
nicht möglich. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das 
passwortgeschützte Aktionärs-Portal der Gesellschaft, welches 
unter 
 
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 06, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

erreichbar ist ('*Aktionärs-Portal*'), übertragen. Aktionäre 
erhalten ihre Login-Daten zum Aktionärs-Portal nach erfolgter 
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. den 
Bestimmungen in nachfolgender Ziffer II. 3. 
 
Über das Aktionärs-Portal können gem. den folgenden 
Erläuterungen auch weitere Aktionärsrechte ausgeübt werden. 
 
3. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts - persönlich oder durch 
Bevollmächtigte - sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre 
Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Gem. § 14 Absatz 1 der 
Satzung kann die Anmeldung in deutscher oder englischer 
Sprache erfolgen. Die Einzelheiten zur Form der Anmeldung kann 
der Vorstand in der Einberufung bestimmen. 
 
Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand in der Weise Gebrauch 
gemacht, dass die Anmeldung der Textform (§ 126b BGB) bedarf. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme ist gem. § 14 Absatz 2 der 
Satzung durch eine in Textform in deutscher oder englischer 
Sprache durch das depotführende Institut erstellte 
Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der Nachweis 
des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor 
der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Freitag, den 22. 
Mai 2020, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) und muss der 
Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung bis 
spätestens Freitag, den 05. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter 
folgender Adresse zugehen: 
 
InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
c/o AAA HV Management GmbH 
Am Stadion 18-24 
51465 Bergisch Gladbach 
Fax: +49 2202 23569-11 
E-Mail: innotec2020@aaa-hv.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine 
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag 
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen 
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und auf 
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den 
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die 
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind daher nicht als Aktionär 
teilnahme- und stimmberechtigt, sie können sich aber ggf. vom 
Veräußerer bevollmächtigen lassen. Der Nachweisstichtag 
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die 
erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des 
Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, wenn diese sie 
entsprechend beauftragen. Die Aktionäre werden daher gebeten, 
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes 
Institut zu wenden. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden Zugangskarten zur Verfügung gestellt, 
auf denen die erforderlichen *Login-Daten für das 
Aktionärs-Portal* abgedruckt sind. 
 
4. *Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl* 
 
Die Ausübung des Stimmrechts kann im Wege elektronischer 
Kommunikation erfolgen ('*Briefwahl*'). Auch hierzu ist eine 
gem. den Bestimmungen in vorstehender Ziffer II. 3. 
rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich. Die Briefwahl kann (einschließlich Widerruf 
bzw. Änderung der Stimmabgabe) elektronisch unter 
Verwendung des von der Gesellschaft unter 
 
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
angebotenen Aktionärs-Portals bis zum Beginn der Abstimmungen 
in der Hauptversammlung erfolgen. Die für den Zugang zum 
Aktionärs-Portal erforderlichen Login-Daten werden nach 
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. 
vorstehender Ziffer II. 3. übersandt. 
 
5. *Vollmacht und Weisung an 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der 
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch hierzu ist 
eine nach den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer II. 3. 
rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich. Soweit die Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt 
werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung dürfen 
die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des 
Anteilsbesitzes werden mit den Zugangskarten entsprechende 
Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung übersandt. Für 
die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung 
ausdrücklicher Weisungen kann auch das auf der Internetseite 
 
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
zur Verfügung gestellte Vollmacht- und Weisungsformular 
verwendet werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen 
bis spätestens Mittwoch, den 10. Juni 2020, 24:00 Uhr, auf dem 
Postweg, per Fax oder per E-Mail unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
c/o AAA HV Management GmbH 
Am Stadion 18-24 
51465 Bergisch Gladbach 
Fax: +49 2202 23569-11 
E-Mail: innotec2020@aaa-hv.de 
 
Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an einen von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie für die 
Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben 
zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den 
einzuhaltenden Fristen entsprechend. 
 
6. *Bevollmächtigung anderer Personen als der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch 
einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären, 
ausgeübt werden. *Auch diese Bevollmächtigten können das 
Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung aber nur durch 
Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.* Auch hierzu ist eine 
rechtzeitige Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen in 
Ziffer II. 3. und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Vollmachten, die nicht an Intermediäre bzw. gemäß § 135 
Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder 
Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen), sondern 
an Dritte erteilt werden, bedürfen der Textform. 
 
Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der 
Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des 
Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren 
Widerrufs steht die nachfolgend genannte Adresse zur 
Verfügung: 
 
InnoTec TSS Aktiengesellschaft 
c/o AAA HV Management GmbH 
Am Stadion 18-24 
51465 Bergisch Gladbach 
Fax: +49 2202 23569-11 
E-Mail: innotec2020@aaa-hv.de 
 
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG 
insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen 
(insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben 
diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir 
empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der 
Vollmachten mit den Genannten abzustimmen. 
 
7. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton 
('*HV-Stream*') über das Aktionärs-Portal der Gesellschaft, 
welches unter 
 
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
erreichbar ist, übertragen. Am Tag der Hauptversammlung können 
angemeldete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte eines angemeldeten 
Aktionärs sich auf dem Aktionärs-Portal mit ihren Login-Daten 
einloggen und ab Beginn der Hauptversammlung den HV-Stream 
verfolgen. Die für den Zugang zum Aktionärs-Portal 
erforderlichen Login-Daten werden nach rechtzeitiger Anmeldung 
und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. vorstehender Ziffer II. 
3. übersandt. 
 
8. *Fragerecht des Aktionärs in der 
   Hauptversammlung* 
 
Jeder Aktionär, der sich zu der Hauptversammlung gemäß 
den Bestimmungen unter Ziffer II. 3. angemeldet hat, hat die 
Möglichkeit, Fragen an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand 
hat auf Grundlage von § 1 Absatz 2 Satz 2, 2. HS 
COVID-19-Gesetz mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, 
dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, also 
bis Dienstag, den 09. Juni 2020, 24:00 Uhr (eingehend), 
elektronisch über das Aktionärs-Portal der Gesellschaft unter 
 
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/ 
 
einzureichen sind. Die für den Zugang zum Aktionärs-Portal 
erforderlichen Login-Daten werden nach rechtzeitiger Anmeldung 
und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. vorstehender Ziffer II. 
3. übersandt. Der Vorstand entscheidet gem. § 1 Absatz 2 Satz 
2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, 
welche Fragen er wie beantwortet. 
 
9. 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder durch einen 
Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl oder über den 
Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben vom Beginn bis zur 

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May 06, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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