DJ DGAP-HV: InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: InnoTec TSS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
InnoTec TSS Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 12.06.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-06 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
InnoTec TSS Aktiengesellschaft Düsseldorf ISIN: DE0005405104 /
WKN: 540510 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre der InnoTec TSS
Aktiengesellschaft, Düsseldorf, hiermit ein zu der am Freitag,
den 12. Juni 2020, um 13:00 Uhr stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung,
die als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird, d.h. ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten.
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft in Düsseldorf, Grunerstraße 62, 40239
Düsseldorf statt. Der Vorstand hat vor dem Hintergrund der
COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats
entschieden, zum Schutz vor mit dem Corona-Virus verbundenen
Gesundheitsgefahren die Möglichkeit gemäß § 1 Absatz 2
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz*') (veröffentlicht als
Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt,
Teil I, vom 27. März 2020), zu nutzen und die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten.
*Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre in diesem Jahr
daher um besondere Beachtung der nach der Tagesordnung in
dieser Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur
Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zu weiteren Aktionärsrechten.*
*I. Tagesordnung*
*Tagesordnungspunkt 1*
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts
für die InnoTec TSS Aktiengesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2019 und des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts
des Vorstands zu den Angaben gem. §§ 289a, 315a des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019
Zu diesem Tagesordnungspunkt soll kein Beschluss gefasst
werden, da der Jahres- und der Konzernabschluss schon
gebilligt wurden. Der Jahresabschluss ist damit gemäß §
172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Einer
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher
hierzu und zu den weiteren genannten Vorlagen nicht.
*Tagesordnungspunkt 2*
*Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 10.686.500,33 Euro wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende 7.177.500,00 Euro
von 0,75 Euro je Stückaktie
auf das in 9.570.000
Stückaktien eingeteilte
dividendenberechtigte
Grundkapital in Höhe von
15.312.000,00 Euro =
Gewinnvortrag 3.509.000,33 Euro
Bilanzgewinn 10.686.500,33 Euro
Hinweis:
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 ist der Anspruch auf
Auszahlung der Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig,
mithin am 17. Juni 2020. Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
eigene Aktien halten sollte, die dann nicht
dividendenberechtigt wären, wird der Hauptversammlung ein
entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag zur Verwendung
des Bilanzgewinns unterbreitet, der neben der Ausschüttung
einer unveränderten Dividende je dividendenberechtigter Aktie
in Höhe von 0,75 Euro den Ausweis einer entsprechend
geminderten Verteilung an die Aktionäre und eines entsprechend
erhöhten Gewinnvortrags vorsieht.
*Tagesordnungspunkt 3*
*Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand
Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.
*Tagesordnungspunkt 4*
*Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu
erteilen.
*Tagesordnungspunkt 5*
*Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Stuttgart, Zweigniederlassung Hannover, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu
bestellen.
*Tagesordnungspunkt 6 *
*Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Absatz 2 der
Satzung (Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der
Hauptversammlung)*
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurden die Bestimmungen
für den zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts zu erbringenden Nachweis mit Wirkung zum 3.
September 2020 geändert. Nach § 123 Absatz 4 Satz 1 AktG in
der neuen Fassung soll bei Inhaberaktien börsennotierter
Gesellschaften für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder
die Ausübung des Stimmrechts ein Nachweis des so genannten
Letztintermediärs in Textform gem. dem neu eingefügten § 67c
AktG ausreichen. Bisher stellte das Gesetz sprachlich auf
einen durch das depotführende Institut erstellten Nachweis in
Textform ab.
Derzeit lautet die entsprechende Bestimmung in § 14 Absatz 2
der Satzung wie folgt:
'Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Versammlung zu beziehen. Die Gesellschaft ist
berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen.'
Zur Anpassung der Satzung an die neue Gesetzesfassung schlagen
Vorstand und Aufsichtsrat vor, § 14 Absatz 2 der Satzung wie
folgt neu zu fassen:
'Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts ist durch eine in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über
den Anteilsbesitz nachzuweisen, hierzu reicht
in jedem Fall ein vom Letztintermediär
gemäß § 67c Absatz 3 AktG ausgestellter
Nachweis aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der
Versammlung zu beziehen.'
*II. Weitere Angaben und Hinweise*
1. *Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung*
Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die
InnoTec TSS Aktiengesellschaft insgesamt 9.570.000 Stückaktien
ausgegeben. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine
Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
hält die InnoTec TSS Aktiengesellschaft keine eigenen Aktien.
2. *Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten*
Gemäß § 1 des COVID-19-Gesetzes hat der Vorstand mit
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird. Die Abhaltung der Hauptversammlung als
virtuelle Hauptversammlung ist zulässig, wenn
- die Bild- und Tonübertragung der gesamten
Versammlung erfolgt,
- die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über
elektronische Kommunikation (Briefwahl oder
elektronische Teilnahme) sowie
Vollmachtserteilung möglich ist,
- den Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege
der elektronischen Kommunikation eingeräumt
wird,
- den Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt
haben, in Abweichung von § 245 Nummer 1 des
Aktiengesetzes unter Verzicht auf das
Erfordernis des Erscheinens in der
Hauptversammlung eine Möglichkeit zum
Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung eingeräumt wird.
Der Gesetzgeber hat es ausdrücklich als zulässig angesehen,
dass der Stimmrechtsvertreter der Gesellschafter vor Ort an
der Hauptversammlung als Vertreter von Aktionären teilnimmt.
Die Ausübung des Stimmrechts durch Aktionäre oder durch
Bevollmächtigte kann ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter erfolgen. Eine elektronische
Teilnahme an der Versammlung durch Aktionäre oder durch
Bevollmächtigte im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG ist
nicht möglich.
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das
passwortgeschützte Aktionärs-Portal der Gesellschaft, welches
unter
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/
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May 06, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
erreichbar ist ('*Aktionärs-Portal*'), übertragen. Aktionäre
erhalten ihre Login-Daten zum Aktionärs-Portal nach erfolgter
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. den
Bestimmungen in nachfolgender Ziffer II. 3.
Über das Aktionärs-Portal können gem. den folgenden
Erläuterungen auch weitere Aktionärsrechte ausgeübt werden.
3. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts - persönlich oder durch
Bevollmächtigte - sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre
Berechtigung zur Teilnahme nachweisen. Gem. § 14 Absatz 1 der
Satzung kann die Anmeldung in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen. Die Einzelheiten zur Form der Anmeldung kann
der Vorstand in der Einberufung bestimmen.
Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand in der Weise Gebrauch
gemacht, dass die Anmeldung der Textform (§ 126b BGB) bedarf.
Die Berechtigung zur Teilnahme ist gem. § 14 Absatz 2 der
Satzung durch eine in Textform in deutscher oder englischer
Sprache durch das depotführende Institut erstellte
Bescheinigung des Anteilsbesitzes nachzuweisen. Der Nachweis
des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Freitag, den 22.
Mai 2020, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) und muss der
Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung bis
spätestens Freitag, den 05. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter
folgender Adresse zugehen:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
Fax: +49 2202 23569-11
E-Mail: innotec2020@aaa-hv.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen
von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen
auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung und auf
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den
Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die
zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind daher nicht als Aktionär
teilnahme- und stimmberechtigt, sie können sich aber ggf. vom
Veräußerer bevollmächtigen lassen. Der Nachweisstichtag
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute die
erforderliche Anmeldung und die Übermittlung des
Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, wenn diese sie
entsprechend beauftragen. Die Aktionäre werden daher gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes
Institut zu wenden.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden Zugangskarten zur Verfügung gestellt,
auf denen die erforderlichen *Login-Daten für das
Aktionärs-Portal* abgedruckt sind.
4. *Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl*
Die Ausübung des Stimmrechts kann im Wege elektronischer
Kommunikation erfolgen ('*Briefwahl*'). Auch hierzu ist eine
gem. den Bestimmungen in vorstehender Ziffer II. 3.
rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Die Briefwahl kann (einschließlich Widerruf
bzw. Änderung der Stimmabgabe) elektronisch unter
Verwendung des von der Gesellschaft unter
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/
angebotenen Aktionärs-Portals bis zum Beginn der Abstimmungen
in der Hauptversammlung erfolgen. Die für den Zugang zum
Aktionärs-Portal erforderlichen Login-Daten werden nach
rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes gem.
vorstehender Ziffer II. 3. übersandt.
5. *Vollmacht und Weisung an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Wir bieten unseren Aktionären zudem an, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der
Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Auch hierzu ist
eine nach den vorstehenden Bestimmungen in Ziffer II. 3.
rechtzeitige Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich. Soweit die Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt
werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung dürfen
die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden mit den Zugangskarten entsprechende
Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung übersandt. Für
die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung
ausdrücklicher Weisungen kann auch das auf der Internetseite
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/
zur Verfügung gestellte Vollmacht- und Weisungsformular
verwendet werden.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen
bis spätestens Mittwoch, den 10. Juni 2020, 24:00 Uhr, auf dem
Postweg, per Fax oder per E-Mail unter folgender Adresse
zugehen:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
Fax: +49 2202 23569-11
E-Mail: innotec2020@aaa-hv.de
Für einen Widerruf der Vollmachterteilung an einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie für die
Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben
zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den
einzuhaltenden Fristen entsprechend.
6. *Bevollmächtigung anderer Personen als der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft*
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch
einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären,
ausgeübt werden. *Auch diese Bevollmächtigten können das
Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung aber nur durch
Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.* Auch hierzu ist eine
rechtzeitige Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen in
Ziffer II. 3. und Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.
Vollmachten, die nicht an Intermediäre bzw. gemäß § 135
Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder
Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen), sondern
an Dritte erteilt werden, bedürfen der Textform.
Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der
Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des
Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren
Widerrufs steht die nachfolgend genannte Adresse zur
Verfügung:
InnoTec TSS Aktiengesellschaft
c/o AAA HV Management GmbH
Am Stadion 18-24
51465 Bergisch Gladbach
Fax: +49 2202 23569-11
E-Mail: innotec2020@aaa-hv.de
Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG
insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen
(insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt, haben
diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir
empfehlen unseren Aktionären, sich bezüglich der Form der
Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.
7.
Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton
('*HV-Stream*') über das Aktionärs-Portal der Gesellschaft,
welches unter
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/
erreichbar ist, übertragen. Am Tag der Hauptversammlung können
angemeldete Aktionäre bzw. Bevollmächtigte eines angemeldeten
Aktionärs sich auf dem Aktionärs-Portal mit ihren Login-Daten
einloggen und ab Beginn der Hauptversammlung den HV-Stream
verfolgen. Die für den Zugang zum Aktionärs-Portal
erforderlichen Login-Daten werden nach rechtzeitiger Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. vorstehender Ziffer II.
3. übersandt.
8. *Fragerecht des Aktionärs in der
Hauptversammlung*
Jeder Aktionär, der sich zu der Hauptversammlung gemäß
den Bestimmungen unter Ziffer II. 3. angemeldet hat, hat die
Möglichkeit, Fragen an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand
hat auf Grundlage von § 1 Absatz 2 Satz 2, 2. HS
COVID-19-Gesetz mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, also
bis Dienstag, den 09. Juni 2020, 24:00 Uhr (eingehend),
elektronisch über das Aktionärs-Portal der Gesellschaft unter
https://www.innotectss.de/investor-relations/hauptversammlung/
einzureichen sind. Die für den Zugang zum Aktionärs-Portal
erforderlichen Login-Daten werden nach rechtzeitiger Anmeldung
und Nachweis des Anteilsbesitzes gem. vorstehender Ziffer II.
3. übersandt. Der Vorstand entscheidet gem. § 1 Absatz 2 Satz
2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
welche Fragen er wie beantwortet.
9.
Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder durch einen
Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl oder über den
Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben vom Beginn bis zur
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May 06, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
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