BERLIN (Dow Jones)--Das Kurzarbeitergeld steht auch Grenzpendlern zu, die infolge von Corona-Maßnahmen ihren Arbeitsplatz nicht erreichen können. Das hat das Bundesarbeitsministerium beschlossen. "Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Grenzgänger sind, von dem Arbeitsausfall im Betrieb betroffen, bekommen sie für die ausgefallene Arbeitszeit Kurzarbeitergeld", heißt es auf der Webseite des Ministeriums. "Dies gilt auch dann, wenn es zu einer Grenzschließung oder Quarantänemaßnahme kommt, von der sie betroffen sind." Zuerst hatte das Nachrichtenmagazin Spiegel über die Änderung berichtet.
Damit schließt das Ministerium eine Lücke, die einigen Betriebe in Grenznähe zu Polen und Tschechien in den vergangenen Wochen erhebliche Sorgen bereitete. Polen und Tschechien hatten ihre Grenzen zu Beginn der Pandemie schnell weitgehend dichtgemacht, Deutschland erließ umgekehrt ebenfalls restriktive Regelungen. Wenn Arbeitnehmer die Grenzen überhaupt passieren durften, mussten sie danach meist erst einmal für 14 Tage in Quarantäne.
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May 07, 2020 07:05 ET (11:05 GMT)
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