Anzeige
Mehr »
Sonntag, 06.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
LiquidLink startet Bitcoin Lightning- und XRP-ILP-Nodes - Aufbau des Rückgrats der tokenisierten Finanzwelt
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.362 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: SLM Solutions Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SLM Solutions Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SLM Solutions Group AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 16.06.2020 in Lübeck mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SLM Solutions Group AG Lübeck ISIN DE000A111338 
WKN A11133 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Hiermit laden wir zur ordentlichen Hauptversammlung der 
SLM Solutions Group AG, 
Lübeck, ein, die am Dienstag, den 16. Juni 2020, um 
11.00 Uhr (MESZ), stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von Artikel 2 
des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
('*COVID-19-Gesetz*') mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
in der Form einer *virtuellen Hauptversammlung* im Sinne 
von Artikel 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten abgehalten. Die gesamte 
Hauptversammlung wird für unsere ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionäre live im Internet übertragen. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung 
im Sinne des Aktiengesetzes ist der Verwaltungssitz der 
Gesellschaft, Estlandring 4, 23560 Lübeck. 
 
Zu weiteren Einzelheiten der Einberufung, insbesondere 
zu den Voraussetzungen für die Anmeldung, Teilnahme und 
die Ausübung der Aktionärsrechte, siehe nachfolgend 
unter '*III. Weitere Angaben zur Einberufung*'. 
 
I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des Lageberichts für die SLM 
   Solutions Group AG und des Lageberichts für 
   den Konzern einschließlich des Berichts 
   des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- 
   und des Vergütungsberichts für das 
   Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den 
   §§ 289a, 315a HGB 
 
   Alle vorgenannten Unterlagen sind im Internet 
   unter 
 
   https://www.slm-solutions.com/de/hv-2020/ 
 
   erhältlich. Ferner werden die Unterlagen den 
   Aktionären während der Hauptversammlung unter 
   der vorgenannten Internetadresse zugänglich 
   gemacht und erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen hat 
   die Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt daher keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Hamburg, zum Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 zu wählen. Dies umfasst auch die Wahl zum 
   Prüfer für eine prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten, die vor der 
   ordentlichen Hauptversammlung 2021 der 
   Gesellschaft aufgestellt werden, soweit die 
   prüferische Durchsicht solcher 
   Zwischenfinanzberichte beauftragt wird. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
   Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
   über spezifische Anforderungen an die 
   Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Das von der Hauptversammlung am 25. Juni 2019 
   gewählte Aufsichtsratsmitglied Dr. Michael 
   Mertin hat sein Aufsichtsratsmandat mit 
   Wirkung zum Ablauf des 5. September 2019 
   niedergelegt. Der Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft besteht nach §§ 95 Satz 2, 96 
   Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung aus 
   sechs Aufsichtsratsmitgliedern, die gem. § 101 
   Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 2 der Satzung von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. Seit dem 
   Ausscheiden von Herrn Dr. Mertin hat der 
   Aufsichtsrat nur noch fünf Mitglieder. Um die 
   Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wieder auf 
   die satzungsmäßig vorgesehene Zahl zu 
   erhöhen, soll daher ein neues 
   Aufsichtsratsmitglied gewählt werden. 
 
   Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt 
   nach § 10 Abs. 2 Satz 1 der Satzung 
   grundsätzlich für die Zeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
   der Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird. Nach § 10 Abs. 2 Satz 
   3 der Satzung kann die Hauptversammlung aber 
   auch eine kürzere Amtszeit bestimmen. Die 
   Wiederwahl ist statthaft. Ergänzungswahlen 
   erfolgen nach § 10 Abs. 2 Satz 5 der Satzung 
   für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, wenn die Hauptversammlung nicht 
   etwas anderes bestimmt. 
 
   Die Hauptversammlung ist nicht an 
   Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Vor diesem Hintergrund schlägt der 
   Aufsichtsrat, gestützt auf den entsprechenden 
   Vorschlag seines Nominierungsausschusses und 
   unter Berücksichtigung des Kompetenzprofils 
   für den Aufsichtsrat sowie der Ziele für seine 
   Zusammensetzung, vor, 
 
    *Frau Dr. Nicole Englisch,* 
    Rechtsanwältin, Partnerin der Kanzlei 
    Clifford Chance Deutschland LLP, 
    München, wohnhaft in Starnberg, 
 
   für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds Dr. Michael Mertin, d.h. für die 
   Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt, zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen 
   zwischen der vorgeschlagenen Kandidatin und 
   der SLM Solutions Group AG und ihren 
   Konzernunternehmen, den Organen der SLM 
   Solutions Group AG und wesentlich an der SLM 
   Solutions Group AG beteiligten Aktionären 
   keine für die Wahlentscheidung der 
   Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen. Die 
   vorgeschlagene Kandidatin ist zudem mit dem 
   Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, 
   vertraut. 
 
   *Weitere Informationen zu der vorgeschlagenen 
   Kandidatin* 
 
   *Persönliche Informationen* 
 
   Name:             Dr. Nicole Englisch 
   Wohnort:          Starnberg 
   Jahrgang:         1968 
   Nationalität:     Deutsch 
   Ausgeübter Beruf: Rechtsanwältin, Partnerin 
                     der Kanzlei Clifford 
                     Chance Deutschland LLP, 
                     München 
 
   *Qualifikation / Akademische Laufbahn* 
 
   1987 - 1992 Studium der 
               Rechtswissenschaften, Rheinische 
               Friedrich-Wilhelms-Universität, 
               Bonn (1. Staatsexamen) 
   1996        2. Staatsexamen, LJPA NRW 
   1996 - 1998 Promotion zum Dr. iur, 
               Rheinische 
               Friedrich-Wilhelms-Universität, 
               Bonn 
 
   *Berufliche Stationen* 
 
   1998 - 2003 Associate, Clifford Chance, 
               Frankfurt und Rom 
   Seit 2003   Partner, Clifford Chance, 
               München 
 
   Die zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats 
   vorgeschlagene Kandidatin ist Mitglied in 
   folgenden anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   - Keine 
6. *Beschlussfassung über die Änderung und 
   Verlängerung der von der Hauptversammlung am 
   22. Juni 2018 beschlossenen Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Wandel- und/oder 
   Optionsschuldverschreibungen mit der 
   Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts, 
   die Änderung des bestehenden Bedingten 
   Kapitals 2014/2018 sowie über die 
   entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Der Vorstand wurde durch Beschluss der 
   Hauptversammlung am 22. Juni 2018 unter 
   Tagesordnungspunkt 6 ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. Juni 
   2023 Wandel- und/oder 
   Optionsschuldverschreibungen im 
   Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 250.000.000,00 
   zu begeben (die '*Ermächtigung 2018*'). 
 
   Die Ermächtigung 2018 wurde bisher nicht 
   ausgenutzt. Vorstand und Aufsichtsrat der 
   Gesellschaft haben aber am 28. März 2019 von 
   der von der Hauptversammlung vom 22. Juni 2018 
   erteilten Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 5 
   der Satzung, das Grundkapital bis zum 21. Juni 
   2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ganz 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.