DGAP-News: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 17.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-07 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 805
502
ISIN DE0008055021 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung am *Mittwoch, den 17.
Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ),* als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten ein. Die virtuelle
Hauptversammlung wird aus einem Konferenzraum am Sitz
der Gesellschaft,
Oudenarder Str. 16, 13347 Berlin, im Internet
übertragen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an
der virtuellen Hauptversammlung unter II. dieser
Einladung. I.
TAGESORDNUNG
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 und des gebilligten Konzernabschlusses für die
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2019, des zu einem Bericht
zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die virtuelle
Hauptversammlung hat daher zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinnes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Deutsche
Real Estate Aktiengesellschaft ausgewiesenen
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe
von *EUR 142.447.181,83* wie folgt zu
verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von EUR
0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie;
dies sind bei 20.582.200
dividendenberechtigten Stückaktien *EUR
823.288,00.*
* Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
*EUR 141.623.893,83*.
Die angegebenen Beträge für die
Gewinnausschüttung und die Einstellung in die
Gewinnrücklage berücksichtigen die Anzahl der
zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von
Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene
Geschäftsjahr dividendenberechtigten
Stückaktien (20.582.200).
Sollte sich die Anzahl der für das abgelaufene
Geschäftsjahr dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur virtuellen Hauptversammlung
verändern, wird in der virtuellen
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von EUR 0,04 je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Betrag für die
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
vorsehen wird.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 22. Juni 2020,
fällig und wird dann ausgezahlt.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr
2019 zu erteilen.
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat*
5
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus fünf
Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in
der Hauptversammlung zu wählen sind.
Die Bestellung von Frau Sharon Marckado-Erez
sowie Herrn Amir Sagy als
Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Beendigung
dieser virtuellen Hauptversammlung aus.
Herr Itay Barlev wird aufgrund seiner
Niederlegung seines Mandats mit Wirkung zum
Ablauf dieser virtuellen Hauptversammlung aus
dem Aufsichtsrat ausscheiden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Frau Sharon Marckado-Erez, Ramat Gan,
Israel, kaufmännische Geschäftsführerin
der BlueTech Holding Sàrl, Neuchâtel,
Schweiz, und der SwissBlue Technologies
Sàrl, Seigneux, Schweiz.
Frau Sharon Marckado-Erez ist Mitglied in
folgenden weiteren gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien: GxP German Properties
AG, Berlin.
Die Wahl von Frau Sharon Marckado-Erez
erfolgt bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2024
beschließt.
b) Herrn Amir Sagy, Haifa, Israel, Chief
Executive Officer (Vorsitzender der
Geschäftsführung) der Summit Real Estate
Holdings Ltd., Haifa, Israel.
Herr Amir Sagy ist Mitglied in folgenden
weiteren gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien: GxP German
Properties AG, Berlin.
Die Wahl von Herrn Amir Sagy erfolgt bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2024 beschließt.
c) Frau Maya Miteva, Kauffrau/Angestellte
bei der Summit Group, Berlin,
Deutschland.
Frau Maya Miteva ist nicht Mitglied in
sonst einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien i.S. des §
125 Abs. 1 S. 5 AktG.
Die Wahl von Frau Maya Miteva erfolgt
gem. § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 der Satzung im
Wege der Nachwahl für das mit Beendigung
dieser virtuellen Hauptversammlung
ausscheidende Mitglied Herrn Itay Barlev
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder
des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung
durchzuführen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und
6 Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar
a) für das Geschäftsjahr 2020 sowie
b) für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts gemäß §§ 115
Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten
Hauptversammlung für den Fall, dass sich
der Vorstand für eine prüferische
Durchsicht des im
Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts entscheidet.
II.
Informationen zur Durchführung der virtuellen
Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird und den Aktionäre die Teilnahme und die
Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen
Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation zu ermöglichen. Ort der virtuellen
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der
Sitz der Gesellschaft, Oudenarder Str. 16, 13347
Berlin. Dort werden der Vorsitzende des Aufsichtsrats
und das einzige Mitglied des Vorstands sowie ein mit
der Niederschrift der virtuellen Hauptversammlung
beauftragter Notar anwesend sein.
Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem
passwortgeschützten Online-Portal zur virtuellen
Hauptversammlung ('*HV-Portal*') unter
www.drestate.de/hauptversammlung
live in Bild und Ton für die Aktionäre im Internet
übertragen. Für den Zugang bedarf es der
Stimmrechtskarte, auf der die erforderlichen
Login-Daten aufgedruckt sind. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über
elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl)
sowie durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den
Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre,
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May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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