Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 27.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
1.483 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 805 
502 
ISIN DE0008055021 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung am *Mittwoch, den 17. 
Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ),* als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten ein. Die virtuelle 
Hauptversammlung wird aus einem Konferenzraum am Sitz 
der Gesellschaft, 
Oudenarder Str. 16, 13347 Berlin, im Internet 
übertragen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie 
wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. 
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an 
der virtuellen Hauptversammlung unter II. dieser 
Einladung. I. 
TAGESORDNUNG 
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   und des gebilligten Konzernabschlusses für die 
    Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. 
    Dezember 2019, des zu einem Bericht 
    zusammengefassten Lage- und 
    Konzernlageberichts, des Berichts des 
    Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 sowie 
    des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
    Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
    Jahresabschluss festgestellt. Die virtuelle 
    Hauptversammlung hat daher zu diesem 
    Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
    fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinnes* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    festgestellten Jahresabschluss der Deutsche 
    Real Estate Aktiengesellschaft ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe 
    von *EUR  142.447.181,83* wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    * Ausschüttung einer Dividende von EUR  
      0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie; 
 
      dies sind bei 20.582.200 
      dividendenberechtigten Stückaktien *EUR  
      823.288,00.* 
    * Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
      *EUR  141.623.893,83*. 
 
    Die angegebenen Beträge für die 
    Gewinnausschüttung und die Einstellung in die 
    Gewinnrücklage berücksichtigen die Anzahl der 
    zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von 
    Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr dividendenberechtigten 
    Stückaktien (20.582.200). 
 
    Sollte sich die Anzahl der für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr dividendenberechtigten 
    Stückaktien bis zur virtuellen Hauptversammlung 
    verändern, wird in der virtuellen 
    Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
    Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
    unverändert eine Dividende von EUR  0,04 je 
    dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
    entsprechend angepassten Betrag für die 
    Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
    vorsehen wird. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag, das heißt am 22. Juni 2020, 
    fällig und wird dann ausgezahlt. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
    zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 
    2019 zu erteilen. 
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
5 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
    gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
    Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus fünf 
    Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in 
    der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
    Die Bestellung von Frau Sharon Marckado-Erez 
    sowie Herrn Amir Sagy als 
    Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Beendigung 
    dieser virtuellen Hauptversammlung aus. 
 
    Herr Itay Barlev wird aufgrund seiner 
    Niederlegung seines Mandats mit Wirkung zum 
    Ablauf dieser virtuellen Hauptversammlung aus 
    dem Aufsichtsrat ausscheiden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
    in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
    a) Frau Sharon Marckado-Erez, Ramat Gan, 
       Israel, kaufmännische Geschäftsführerin 
       der BlueTech Holding Sàrl, Neuchâtel, 
       Schweiz, und der SwissBlue Technologies 
       Sàrl, Seigneux, Schweiz. 
 
       Frau Sharon Marckado-Erez ist Mitglied in 
       folgenden weiteren gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten und 
       vergleichbaren in- und ausländischen 
       Kontrollgremien: GxP German Properties 
       AG, Berlin. 
 
       Die Wahl von Frau Sharon Marckado-Erez 
       erfolgt bis zur Beendigung der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das Geschäftsjahr 2024 
       beschließt. 
    b) Herrn Amir Sagy, Haifa, Israel, Chief 
       Executive Officer (Vorsitzender der 
       Geschäftsführung) der Summit Real Estate 
       Holdings Ltd., Haifa, Israel. 
 
       Herr Amir Sagy ist Mitglied in folgenden 
       weiteren gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien: GxP German 
       Properties AG, Berlin. 
 
       Die Wahl von Herrn Amir Sagy erfolgt bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2024 beschließt. 
    c) Frau Maya Miteva, Kauffrau/Angestellte 
       bei der Summit Group, Berlin, 
       Deutschland. 
 
       Frau Maya Miteva ist nicht Mitglied in 
       sonst einem gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien i.S. des § 
       125 Abs. 1 S. 5 AktG. 
 
       Die Wahl von Frau Maya Miteva erfolgt 
       gem. § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 der Satzung im 
       Wege der Nachwahl für das mit Beendigung 
       dieser virtuellen Hauptversammlung 
       ausscheidende Mitglied Herrn Itay Barlev 
       bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das 
       Geschäftsjahr 2020 beschließt. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder 
    des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung 
    durchzuführen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und 
6   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar 
 
    a) für das Geschäftsjahr 2020 sowie 
    b) für die prüferische Durchsicht des 
       verkürzten Abschlusses und 
       Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 
       Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten 
       Hauptversammlung für den Fall, dass sich 
       der Vorstand für eine prüferische 
       Durchsicht des im 
       Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
       verkürzten Abschlusses und 
       Zwischenlageberichts entscheidet. 
II. 
Informationen zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird und den Aktionäre die Teilnahme und die 
Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen 
Hauptversammlung im Wege der elektronischen 
Kommunikation zu ermöglichen. Ort der virtuellen 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der 
Sitz der Gesellschaft, Oudenarder Str. 16, 13347 
Berlin. Dort werden der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
und das einzige Mitglied des Vorstands sowie ein mit 
der Niederschrift der virtuellen Hauptversammlung 
beauftragter Notar anwesend sein. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem 
passwortgeschützten Online-Portal zur virtuellen 
Hauptversammlung ('*HV-Portal*') unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
live in Bild und Ton für die Aktionäre im Internet 
übertragen. Für den Zugang bedarf es der 
Stimmrechtskarte, auf der die erforderlichen 
Login-Daten aufgedruckt sind. Die Stimmrechtsausübung 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über 
elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) 
sowie durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den 
Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.