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Dow Jones News
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DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 805 
502 
ISIN DE0008055021 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung am *Mittwoch, den 17. 
Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ),* als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten ein. Die virtuelle 
Hauptversammlung wird aus einem Konferenzraum am Sitz 
der Gesellschaft, 
Oudenarder Str. 16, 13347 Berlin, im Internet 
übertragen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie 
wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. 
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an 
der virtuellen Hauptversammlung unter II. dieser 
Einladung. I. 
TAGESORDNUNG 
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   und des gebilligten Konzernabschlusses für die 
    Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. 
    Dezember 2019, des zu einem Bericht 
    zusammengefassten Lage- und 
    Konzernlageberichts, des Berichts des 
    Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 sowie 
    des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
    Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
    Jahresabschluss festgestellt. Die virtuelle 
    Hauptversammlung hat daher zu diesem 
    Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
    fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinnes* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    festgestellten Jahresabschluss der Deutsche 
    Real Estate Aktiengesellschaft ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe 
    von *EUR  142.447.181,83* wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    * Ausschüttung einer Dividende von EUR  
      0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie; 
 
      dies sind bei 20.582.200 
      dividendenberechtigten Stückaktien *EUR  
      823.288,00.* 
    * Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
      *EUR  141.623.893,83*. 
 
    Die angegebenen Beträge für die 
    Gewinnausschüttung und die Einstellung in die 
    Gewinnrücklage berücksichtigen die Anzahl der 
    zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von 
    Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr dividendenberechtigten 
    Stückaktien (20.582.200). 
 
    Sollte sich die Anzahl der für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr dividendenberechtigten 
    Stückaktien bis zur virtuellen Hauptversammlung 
    verändern, wird in der virtuellen 
    Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
    Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
    unverändert eine Dividende von EUR  0,04 je 
    dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
    entsprechend angepassten Betrag für die 
    Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
    vorsehen wird. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag, das heißt am 22. Juni 2020, 
    fällig und wird dann ausgezahlt. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
    zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 
    2019 zu erteilen. 
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
5 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
    gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
    Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus fünf 
    Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in 
    der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
    Die Bestellung von Frau Sharon Marckado-Erez 
    sowie Herrn Amir Sagy als 
    Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Beendigung 
    dieser virtuellen Hauptversammlung aus. 
 
    Herr Itay Barlev wird aufgrund seiner 
    Niederlegung seines Mandats mit Wirkung zum 
    Ablauf dieser virtuellen Hauptversammlung aus 
    dem Aufsichtsrat ausscheiden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
    in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
    a) Frau Sharon Marckado-Erez, Ramat Gan, 
       Israel, kaufmännische Geschäftsführerin 
       der BlueTech Holding Sàrl, Neuchâtel, 
       Schweiz, und der SwissBlue Technologies 
       Sàrl, Seigneux, Schweiz. 
 
       Frau Sharon Marckado-Erez ist Mitglied in 
       folgenden weiteren gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten und 
       vergleichbaren in- und ausländischen 
       Kontrollgremien: GxP German Properties 
       AG, Berlin. 
 
       Die Wahl von Frau Sharon Marckado-Erez 
       erfolgt bis zur Beendigung der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das Geschäftsjahr 2024 
       beschließt. 
    b) Herrn Amir Sagy, Haifa, Israel, Chief 
       Executive Officer (Vorsitzender der 
       Geschäftsführung) der Summit Real Estate 
       Holdings Ltd., Haifa, Israel. 
 
       Herr Amir Sagy ist Mitglied in folgenden 
       weiteren gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien: GxP German 
       Properties AG, Berlin. 
 
       Die Wahl von Herrn Amir Sagy erfolgt bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2024 beschließt. 
    c) Frau Maya Miteva, Kauffrau/Angestellte 
       bei der Summit Group, Berlin, 
       Deutschland. 
 
       Frau Maya Miteva ist nicht Mitglied in 
       sonst einem gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien i.S. des § 
       125 Abs. 1 S. 5 AktG. 
 
       Die Wahl von Frau Maya Miteva erfolgt 
       gem. § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 der Satzung im 
       Wege der Nachwahl für das mit Beendigung 
       dieser virtuellen Hauptversammlung 
       ausscheidende Mitglied Herrn Itay Barlev 
       bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das 
       Geschäftsjahr 2020 beschließt. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder 
    des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung 
    durchzuführen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und 
6   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar 
 
    a) für das Geschäftsjahr 2020 sowie 
    b) für die prüferische Durchsicht des 
       verkürzten Abschlusses und 
       Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 
       Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten 
       Hauptversammlung für den Fall, dass sich 
       der Vorstand für eine prüferische 
       Durchsicht des im 
       Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
       verkürzten Abschlusses und 
       Zwischenlageberichts entscheidet. 
II. 
Informationen zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird und den Aktionäre die Teilnahme und die 
Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen 
Hauptversammlung im Wege der elektronischen 
Kommunikation zu ermöglichen. Ort der virtuellen 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der 
Sitz der Gesellschaft, Oudenarder Str. 16, 13347 
Berlin. Dort werden der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
und das einzige Mitglied des Vorstands sowie ein mit 
der Niederschrift der virtuellen Hauptversammlung 
beauftragter Notar anwesend sein. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem 
passwortgeschützten Online-Portal zur virtuellen 
Hauptversammlung ('*HV-Portal*') unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
live in Bild und Ton für die Aktionäre im Internet 
übertragen. Für den Zugang bedarf es der 
Stimmrechtskarte, auf der die erforderlichen 
Login-Daten aufgedruckt sind. Die Stimmrechtsausübung 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über 
elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) 
sowie durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den 
Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über 
elektronische Kommunikation Widerspruch gegen 
Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erheben. 
 
*Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere 
Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.* 
 
III. 
Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme und 
Stimmrechtsausübung 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der virtuellen 
Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz 
nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 
*10. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter der folgenden 
Adresse zugehen: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf 
den 27. Mai 2020, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen 
(Nachweisstichtag). 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft erhalten die 
teilnahmeberechtigten Aktionäre Stimmrechtskarten, auf 
denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die 
erforderlichen Login-Daten für das HV-Portal abgedruckt 
sind. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für die Berechtigung zur Ausübung 
des Teilnahme- und Stimmrechts in der virtuellen 
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date 
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, 
die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben 
haben, können somit nicht an der virtuellen 
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten oder mittels elektronischer Briefwahl* 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der virtuellen 
Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und 
ihre versammlungsbezogenen Rechte in der 
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben 
lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis 
des Anteilsbesitzes - wie vorstehend beschrieben - 
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
zur Ausübung von Stimmrechten und ihrer sonstigen 
Rechte in der Hauptversammlung bevollmächtigen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die 
Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf 
der Eintrittskarte vorgesehene Vollmachtsformular, das 
im HV-Portal abrufbare oder im Internet unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular zu 
verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären 
auf Verlangen auch von der Gesellschaft übersandt. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution gelten 
Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten, sich in 
einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Aktionäre können auch die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Auch in 
diesem Jahr bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
Soweit die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen dazu eine Vollmacht und in jedem Fall Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit 
zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt 
wird, werden sich die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die 
Vollmachts- und Weisungerteilung ist auch in dem von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestelltem HV-Portal 
unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
möglich. 
 
Bevollmächtigungen unter Verwendung des 
Vollmachtsformulars, auch solche an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, müssen der 
Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 
16. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse 
übermittelt oder an die nachfolgend angegebene 
E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im 
pdf-Format) gesendet werden: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Erfolgt die Bevollmächtigung nicht unter fristgerechter 
Übermittlung wie vorstehend beschrieben über das 
Vollmachtsformular, gilt mit Blick auf eine gegenüber 
dem Bevollmächtigten erteilte Bevollmächtigung das 
Folgende: Durch Verwendung des HV-Portals erklärt der 
Bevollmächtigte, dass er ordnungsgemäß 
bevollmächtigt wurde. 
 
Bevollmächtigungen sowie die Erteilung von Weisungen an 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
können über das HV-Portal auch über den 16. Juni 2020 
hinaus, auch während der Hauptversammlung, noch bis zur 
Schließung der Abstimmungen durch den 
Versammlungsleiter übermittelt, widerrufen und geändert 
werden. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische 
Briefwahl* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
elektronische Briefwahl ausüben. Briefwahlstimmen 
können ausschließlich im Wege elektronischer 
Kommunikation über das HV-Portal unter der oben unter 
II. angegebenen Internetseite abgegeben werden. 
Elektronische Briefwahlstimmen können über das 
HV-Portal bis zur Schließung der Abstimmungen in 
der virtuellen Hauptversammlung durch den 
Versammlungsleiter übermittelt, widerrufen oder 
geändert werden. 
 
Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte 
Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen 
nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte 
Rechtsträger können sich ebenfalls der elektronischen 
Briefwahl bedienen. 
 
Um die Briefwahlstimmen mittels HV-Portal übermitteln 
zu können, bedarf es der Stimmrechtskarte, auf der die 
erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über 
den Antrag halten. 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an 
den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft 
unter Nachweis des Anteilsbesitzes mindestens 30 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 17. Mai 2020, 24:00 
Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir 
bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
richten: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
Der Vorstand 
Oudenarder Straße 16 
13347 Berlin 
Deutschland 
 
Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung der 
Tagesordnung wird unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger 
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie wird auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. 
 
Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten 
Ergänzungsverlangen übermittelter, zulässiger 
Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung 
so behandelt, als sei er in der Hauptversammlung 
gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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