DJ DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 17.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-07 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 805
502
ISIN DE0008055021 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung am *Mittwoch, den 17.
Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ),* als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten ein. Die virtuelle
Hauptversammlung wird aus einem Konferenzraum am Sitz
der Gesellschaft,
Oudenarder Str. 16, 13347 Berlin, im Internet
übertragen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt.
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an
der virtuellen Hauptversammlung unter II. dieser
Einladung. I.
TAGESORDNUNG
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
1 und des gebilligten Konzernabschlusses für die
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31.
Dezember 2019, des zu einem Bericht
zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichts, des Berichts des
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss festgestellt. Die virtuelle
Hauptversammlung hat daher zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu
fassen.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2 Bilanzgewinnes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der Deutsche
Real Estate Aktiengesellschaft ausgewiesenen
Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe
von *EUR 142.447.181,83* wie folgt zu
verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende von EUR
0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie;
dies sind bei 20.582.200
dividendenberechtigten Stückaktien *EUR
823.288,00.*
* Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
*EUR 141.623.893,83*.
Die angegebenen Beträge für die
Gewinnausschüttung und die Einstellung in die
Gewinnrücklage berücksichtigen die Anzahl der
zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von
Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene
Geschäftsjahr dividendenberechtigten
Stückaktien (20.582.200).
Sollte sich die Anzahl der für das abgelaufene
Geschäftsjahr dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur virtuellen Hauptversammlung
verändern, wird in der virtuellen
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von EUR 0,04 je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen
entsprechend angepassten Betrag für die
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen
vorsehen wird.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, das heißt am 22. Juni 2020,
fällig und wird dann ausgezahlt.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
3 Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des
4 Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr
2019 zu erteilen.
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat*
5
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in
Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus fünf
Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in
der Hauptversammlung zu wählen sind.
Die Bestellung von Frau Sharon Marckado-Erez
sowie Herrn Amir Sagy als
Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Beendigung
dieser virtuellen Hauptversammlung aus.
Herr Itay Barlev wird aufgrund seiner
Niederlegung seines Mandats mit Wirkung zum
Ablauf dieser virtuellen Hauptversammlung aus
dem Aufsichtsrat ausscheiden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen
in den Aufsichtsrat zu wählen:
a) Frau Sharon Marckado-Erez, Ramat Gan,
Israel, kaufmännische Geschäftsführerin
der BlueTech Holding Sàrl, Neuchâtel,
Schweiz, und der SwissBlue Technologies
Sàrl, Seigneux, Schweiz.
Frau Sharon Marckado-Erez ist Mitglied in
folgenden weiteren gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien: GxP German Properties
AG, Berlin.
Die Wahl von Frau Sharon Marckado-Erez
erfolgt bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das Geschäftsjahr 2024
beschließt.
b) Herrn Amir Sagy, Haifa, Israel, Chief
Executive Officer (Vorsitzender der
Geschäftsführung) der Summit Real Estate
Holdings Ltd., Haifa, Israel.
Herr Amir Sagy ist Mitglied in folgenden
weiteren gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien: GxP German
Properties AG, Berlin.
Die Wahl von Herrn Amir Sagy erfolgt bis
zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2024 beschließt.
c) Frau Maya Miteva, Kauffrau/Angestellte
bei der Summit Group, Berlin,
Deutschland.
Frau Maya Miteva ist nicht Mitglied in
sonst einem gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien i.S. des §
125 Abs. 1 S. 5 AktG.
Die Wahl von Frau Maya Miteva erfolgt
gem. § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 der Satzung im
Wege der Nachwahl für das mit Beendigung
dieser virtuellen Hauptversammlung
ausscheidende Mitglied Herrn Itay Barlev
bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2020 beschließt.
Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder
des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung
durchzuführen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und
6 Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar
a) für das Geschäftsjahr 2020 sowie
b) für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts gemäß §§ 115
Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten
Hauptversammlung für den Fall, dass sich
der Vorstand für eine prüferische
Durchsicht des im
Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts entscheidet.
II.
Informationen zur Durchführung der virtuellen
Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird und den Aktionäre die Teilnahme und die
Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen
Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation zu ermöglichen. Ort der virtuellen
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der
Sitz der Gesellschaft, Oudenarder Str. 16, 13347
Berlin. Dort werden der Vorsitzende des Aufsichtsrats
und das einzige Mitglied des Vorstands sowie ein mit
der Niederschrift der virtuellen Hauptversammlung
beauftragter Notar anwesend sein.
Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem
passwortgeschützten Online-Portal zur virtuellen
Hauptversammlung ('*HV-Portal*') unter
www.drestate.de/hauptversammlung
live in Bild und Ton für die Aktionäre im Internet
übertragen. Für den Zugang bedarf es der
Stimmrechtskarte, auf der die erforderlichen
Login-Daten aufgedruckt sind. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über
elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl)
sowie durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den
Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre,
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May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: -2-
die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erheben. *Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.* III. Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme und Stimmrechtsausübung *Teilnahmebedingungen* Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der virtuellen Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am *10. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter der folgenden Adresse zugehen: *Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf den 27. Mai 2020, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen (Nachweisstichtag). Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Stimmrechtskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die erforderlichen Login-Daten für das HV-Portal abgedruckt sind. *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten oder mittels elektronischer Briefwahl* *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre, die nicht selbst an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und ihre versammlungsbezogenen Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes - wie vorstehend beschrieben - erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung von Stimmrechten und ihrer sonstigen Rechte in der Hauptversammlung bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Eintrittskarte vorgesehene Vollmachtsformular, das im HV-Portal abrufbare oder im Internet unter www.drestate.de/hauptversammlung zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Verlangen auch von der Gesellschaft übersandt. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution gelten Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre können auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Auch in diesem Jahr bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen dazu eine Vollmacht und in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Vollmachts- und Weisungerteilung ist auch in dem von der Gesellschaft zur Verfügung gestelltem HV-Portal unter www.drestate.de/hauptversammlung möglich. Bevollmächtigungen unter Verwendung des Vollmachtsformulars, auch solche an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, müssen der Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse übermittelt oder an die nachfolgend angegebene E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im pdf-Format) gesendet werden: *Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Deutschland E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Erfolgt die Bevollmächtigung nicht unter fristgerechter Übermittlung wie vorstehend beschrieben über das Vollmachtsformular, gilt mit Blick auf eine gegenüber dem Bevollmächtigten erteilte Bevollmächtigung das Folgende: Durch Verwendung des HV-Portals erklärt der Bevollmächtigte, dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt wurde. Bevollmächtigungen sowie die Erteilung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können über das HV-Portal auch über den 16. Juni 2020 hinaus, auch während der Hauptversammlung, noch bis zur Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter übermittelt, widerrufen und geändert werden. *Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl* Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch elektronische Briefwahl ausüben. Briefwahlstimmen können ausschließlich im Wege elektronischer Kommunikation über das HV-Portal unter der oben unter II. angegebenen Internetseite abgegeben werden. Elektronische Briefwahlstimmen können über das HV-Portal bis zur Schließung der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter übermittelt, widerrufen oder geändert werden. Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte Rechtsträger können sich ebenfalls der elektronischen Briefwahl bedienen. Um die Briefwahlstimmen mittels HV-Portal übermitteln zu können, bedarf es der Stimmrechtskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. *Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft unter Nachweis des Anteilsbesitzes mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 17. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten: *Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* Der Vorstand Oudenarder Straße 16 13347 Berlin Deutschland Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung der Tagesordnung wird unverzüglich nach Zugang des Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie wird auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.drestate.de/hauptversammlung zugänglich gemacht. Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter, zulässiger Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als sei er in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär
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May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: -3-
ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung
angemeldet ist und den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat.
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw.
Wahlvorschläge*
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle
Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre
Stimmen in der virtuellen Hauptversammlung über
elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl)
und Vollmachtserteilung abgeben.
Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu
Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu
stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des
COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in
entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der
nachstehenden Ausführungen zu übermitteln: Etwaige
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§
126, 127 AktG können an folgende Adresse übersandt
werden:
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft*
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Deutschland
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595
E-Mail: gegenantraege-hv2020@drestate.de
Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, der - bei Gegenanträgen - zugänglich zu
machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme
der Verwaltung unter
www.drestate.de/hauptversammlung
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage
vor der Versammlung, also bis zum 2. Juni 2020, 24:00
Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
mit etwaiger Begründung übersandt hat.
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127,
126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge und deren
Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort
aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden,
z. B. wenn sich dadurch der Vorstand strafbar machen
würde oder wenn aufgrund des Antrags ein gesetzes- oder
satzungswidriger Beschluss der Hauptversammlung ergehen
würde. Des Weiteren muss eine Begründung nicht
zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen
insbesondere nicht zugänglich gemacht werden, wenn der
Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und
den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu
wählenden Personen enthält oder wenn keine Angaben der
zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
erfolgt sind.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Nach
den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der
virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie
in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der
antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende
Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet ist und den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat.
*Fragemöglichkeit des Aktionärs*
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2
des COVID-19-Gesetzes i.V.m. § 131 AktG wird den
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand
hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass
Fragen vor der Versammlung im Wege elektronischer
Kommunikation spätestens bis zum
15. Juni 2020, 10:00 Uhr (MESZ),
ausschließlich über das HV-Portal unter der oben
unter II. angegebenen Internetseite einzureichen sind.
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die den
erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht
haben. Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131
AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche
Fragen er beantwortet. Während der virtuellen
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
*Möglichkeit des Widerspruchs gegen einen Beschluss der
virtuellen Hauptversammlung*
Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG
i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Covid-19-Gesetzes
kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das
Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder
Vollmachtserteilung ausgeübt haben, von Beginn der
virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der
virtuellen Hauptversammlung am 17. Juni 2020 durch den
Versammlungsleiter im Wege elektronischer Kommunikation
erklärt werden. Die Erklärung ist ausschließlich
über das HV-Portal unter der unter II. angegebenen
Internetseite möglich.
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft*
Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.drestate.de/hauptversammlung
zugänglich:
* der Inhalt dieser Einberufung,
* die Erläuterungen zur virtuellen
Hauptversammlung, insbesondere zu
Tagesordnungspunkt 1, da zu diesem Gegenstand
der Tagesordnung kein Beschluss gefasst wird,
* weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127,
131 Abs. 1 AktG und die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
* die der Versammlung zugänglich zu machenden
Unterlagen, insbesondere
* der Jahresabschluss der Deutsche Real
Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember
2019,
* der Konzernabschluss der Deutsche Real
Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember
2019,
* der zu einem Bericht zusammengefasste
Lage- und Konzernlagebericht,
* der Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2019,
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2019,
* der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 HGB,
* Vollmachtsformulare.
Nach der virtuellen Hauptversammlung werden die
Abstimmungsergebnisse auf dieser Internetseite bekannt
gegeben.
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in
20.582.200 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum
Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen
Hauptversammlung somit 20.582.200.
*Berlin, im April 2020*
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
*Hinweis zur Aktionärshotline*
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen
Hauptversammlung der Gesellschaft können sich die
Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an
drestate_hv2020@linkmarketservices.de
wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis
einschließlich Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00
Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer
+49 (89) 21027-220 zur Verfügung.
*Information zum Datenschutz für Aktionäre*
Die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft verarbeitet
als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren
Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort,
eine etwaige E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart
der Aktien und Nr. der Eintrittskarte, die Erteilung
und den Widerruf etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die
Stimmabgabe sowie im Vorfeld der Hauptversammlung
eingereichte Fragen). Je nach Lage des Falls kommen
auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Der
Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung ihrer
gesetzlichen Pflichten durch die Deutsche Real Estate
Aktiengesellschaft, die Organisation und Abwicklung der
virtuellen Hauptversammlung und den Aktionären und
Aktionärsvertretern die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte und
Pflichten vor und während der virtuellen
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung
ist für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung im Wege
der elektronischen Kommunikation oder der
Bevollmächtigung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c
der DSGVO. Daten werden solange aufbewahrt, wie dies
gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat (z.B. im
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher
Streitigkeiten anlässlich der virtuellen
Hauptversammlung).
Die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft bedient
sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agentur,
Bank, Notar, Rechtsanwälte) für die Ausrichtung der
virtuellen Hauptversammlung und wird diesen zur
Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch
personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen
Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein
Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO
geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die
personenbezogenen Daten der Aktionäre
ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer
Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln.
Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an
internationale Organisationen erfolgt nicht.
Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der
jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf
Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach
Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18
DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf
Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Diese
Rechte können Sie unmittelbar gegenüber der
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
vertreten durch das Vorstandsmitglied Boaz Rosen
Oudenarder Str. 16
13347 Berlin
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595
E-Mail: info@drestate.de
geltend machen. Darüber hinaus besteht ein
Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde
nach Artikel 77 DSGVO.
2020-05-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft
Oudenarder Straße 16
13347 Berlin
Deutschland
E-Mail: ir@drestate.de
Internet: https://www.drestate.de
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(END) Dow Jones Newswires
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