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Dow Jones News
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DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: -4-

DJ DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 17.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-07 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft Berlin WKN 805 
502 
ISIN DE0008055021 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung am *Mittwoch, den 17. 
Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ),* als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten ein. Die virtuelle 
Hauptversammlung wird aus einem Konferenzraum am Sitz 
der Gesellschaft, 
Oudenarder Str. 16, 13347 Berlin, im Internet 
übertragen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie 
wird die diesjährige ordentliche Hauptversammlung 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. 
Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Teilnahme an 
der virtuellen Hauptversammlung unter II. dieser 
Einladung. I. 
TAGESORDNUNG 
TOP Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
1   und des gebilligten Konzernabschlusses für die 
    Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft zum 31. 
    Dezember 2019, des zu einem Bericht 
    zusammengefassten Lage- und 
    Konzernlageberichts, des Berichts des 
    Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 sowie 
    des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
    Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
    aufgestellten Jahresabschluss und den 
    Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
    Jahresabschluss festgestellt. Die virtuelle 
    Hauptversammlung hat daher zu diesem 
    Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu 
    fassen. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinnes* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    festgestellten Jahresabschluss der Deutsche 
    Real Estate Aktiengesellschaft ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe 
    von *EUR  142.447.181,83* wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    * Ausschüttung einer Dividende von EUR  
      0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie; 
 
      dies sind bei 20.582.200 
      dividendenberechtigten Stückaktien *EUR  
      823.288,00.* 
    * Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
      *EUR  141.623.893,83*. 
 
    Die angegebenen Beträge für die 
    Gewinnausschüttung und die Einstellung in die 
    Gewinnrücklage berücksichtigen die Anzahl der 
    zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags von 
    Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr dividendenberechtigten 
    Stückaktien (20.582.200). 
 
    Sollte sich die Anzahl der für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr dividendenberechtigten 
    Stückaktien bis zur virtuellen Hauptversammlung 
    verändern, wird in der virtuellen 
    Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
    Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
    unverändert eine Dividende von EUR  0,04 je 
    dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen 
    entsprechend angepassten Betrag für die 
    Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 
    vorsehen wird. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag, das heißt am 22. Juni 2020, 
    fällig und wird dann ausgezahlt. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
3   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
    zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung des 
4   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
    Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 
    2019 zu erteilen. 
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
5 
 
    Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
    gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in 
    Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus fünf 
    Mitgliedern zusammen, die von den Aktionären in 
    der Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
    Die Bestellung von Frau Sharon Marckado-Erez 
    sowie Herrn Amir Sagy als 
    Aufsichtsratsmitglieder läuft mit Beendigung 
    dieser virtuellen Hauptversammlung aus. 
 
    Herr Itay Barlev wird aufgrund seiner 
    Niederlegung seines Mandats mit Wirkung zum 
    Ablauf dieser virtuellen Hauptversammlung aus 
    dem Aufsichtsrat ausscheiden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen 
    in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
    a) Frau Sharon Marckado-Erez, Ramat Gan, 
       Israel, kaufmännische Geschäftsführerin 
       der BlueTech Holding Sàrl, Neuchâtel, 
       Schweiz, und der SwissBlue Technologies 
       Sàrl, Seigneux, Schweiz. 
 
       Frau Sharon Marckado-Erez ist Mitglied in 
       folgenden weiteren gesetzlich zu 
       bildenden Aufsichtsräten und 
       vergleichbaren in- und ausländischen 
       Kontrollgremien: GxP German Properties 
       AG, Berlin. 
 
       Die Wahl von Frau Sharon Marckado-Erez 
       erfolgt bis zur Beendigung der 
       Hauptversammlung, die über die Entlastung 
       für das Geschäftsjahr 2024 
       beschließt. 
    b) Herrn Amir Sagy, Haifa, Israel, Chief 
       Executive Officer (Vorsitzender der 
       Geschäftsführung) der Summit Real Estate 
       Holdings Ltd., Haifa, Israel. 
 
       Herr Amir Sagy ist Mitglied in folgenden 
       weiteren gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien: GxP German 
       Properties AG, Berlin. 
 
       Die Wahl von Herrn Amir Sagy erfolgt bis 
       zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
       2024 beschließt. 
    c) Frau Maya Miteva, Kauffrau/Angestellte 
       bei der Summit Group, Berlin, 
       Deutschland. 
 
       Frau Maya Miteva ist nicht Mitglied in 
       sonst einem gesetzlich zu bildenden 
       Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- und 
       ausländischen Kontrollgremien i.S. des § 
       125 Abs. 1 S. 5 AktG. 
 
       Die Wahl von Frau Maya Miteva erfolgt 
       gem. § 6 Abs. 2 S. 2 und 3 der Satzung im 
       Wege der Nachwahl für das mit Beendigung 
       dieser virtuellen Hauptversammlung 
       ausscheidende Mitglied Herrn Itay Barlev 
       bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
       die über die Entlastung für das 
       Geschäftsjahr 2020 beschließt. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder 
    des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung 
    durchzuführen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und 
6   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
    GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
    Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar 
 
    a) für das Geschäftsjahr 2020 sowie 
    b) für die prüferische Durchsicht des 
       verkürzten Abschlusses und 
       Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 
       Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten 
       Hauptversammlung für den Fall, dass sich 
       der Vorstand für eine prüferische 
       Durchsicht des im 
       Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
       verkürzten Abschlusses und 
       Zwischenlageberichts entscheidet. 
II. 
Informationen zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird und den Aktionäre die Teilnahme und die 
Stimmrechtsausübung an bzw. in der virtuellen 
Hauptversammlung im Wege der elektronischen 
Kommunikation zu ermöglichen. Ort der virtuellen 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der 
Sitz der Gesellschaft, Oudenarder Str. 16, 13347 
Berlin. Dort werden der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
und das einzige Mitglied des Vorstands sowie ein mit 
der Niederschrift der virtuellen Hauptversammlung 
beauftragter Notar anwesend sein. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung wird vollständig in dem 
passwortgeschützten Online-Portal zur virtuellen 
Hauptversammlung ('*HV-Portal*') unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
live in Bild und Ton für die Aktionäre im Internet 
übertragen. Für den Zugang bedarf es der 
Stimmrechtskarte, auf der die erforderlichen 
Login-Daten aufgedruckt sind. Die Stimmrechtsausübung 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt über 
elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) 
sowie durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den 
Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: -2-

die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über 
elektronische Kommunikation Widerspruch gegen 
Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung erheben. 
 
*Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere 
Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten.* 
 
III. 
Weitere Angaben und Hinweise zur Teilnahme und 
Stimmrechtsausübung 
 
*Teilnahmebedingungen* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich vor der virtuellen 
Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz 
nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens am 
*10. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter der folgenden 
Adresse zugehen: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Zum Nachweis der Berechtigung ist eine in Textform in 
deutscher oder englischer Sprache erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den 
Anteilsbesitz notwendig. Die Bescheinigung hat sich auf 
den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also auf 
den 27. Mai 2020, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen 
(Nachweisstichtag). 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft erhalten die 
teilnahmeberechtigten Aktionäre Stimmrechtskarten, auf 
denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet und die 
erforderlichen Login-Daten für das HV-Portal abgedruckt 
sind. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für die Berechtigung zur Ausübung 
des Teilnahme- und Stimmrechts in der virtuellen 
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date 
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, 
die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben 
haben, können somit nicht an der virtuellen 
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich 
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht 
haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date 
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine 
Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten oder mittels elektronischer Briefwahl* 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre, die nicht selbst an der virtuellen 
Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und 
ihre versammlungsbezogenen Rechte in der 
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben 
lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine 
fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis 
des Anteilsbesitzes - wie vorstehend beschrieben - 
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen zurückweisen. 
 
Aktionäre können ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
zur Ausübung von Stimmrechten und ihrer sonstigen 
Rechte in der Hauptversammlung bevollmächtigen. Die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die 
Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf 
der Eintrittskarte vorgesehene Vollmachtsformular, das 
im HV-Portal abrufbare oder im Internet unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
zur Verfügung gestellte Vollmachtsformular zu 
verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären 
auf Verlangen auch von der Gesellschaft übersandt. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Institution gelten 
Besonderheiten; die Aktionäre werden gebeten, sich in 
einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden 
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise 
geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Aktionäre können auch die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. Auch in 
diesem Jahr bieten wir unseren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung 
zur Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
Soweit die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen 
diesen dazu eine Vollmacht und in jedem Fall Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit 
zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt 
wird, werden sich die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die 
Vollmachts- und Weisungerteilung ist auch in dem von 
der Gesellschaft zur Verfügung gestelltem HV-Portal 
unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
möglich. 
 
Bevollmächtigungen unter Verwendung des 
Vollmachtsformulars, auch solche an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, müssen der 
Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 
16. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende Adresse 
übermittelt oder an die nachfolgend angegebene 
E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im 
pdf-Format) gesendet werden: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
Deutschland 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Erfolgt die Bevollmächtigung nicht unter fristgerechter 
Übermittlung wie vorstehend beschrieben über das 
Vollmachtsformular, gilt mit Blick auf eine gegenüber 
dem Bevollmächtigten erteilte Bevollmächtigung das 
Folgende: Durch Verwendung des HV-Portals erklärt der 
Bevollmächtigte, dass er ordnungsgemäß 
bevollmächtigt wurde. 
 
Bevollmächtigungen sowie die Erteilung von Weisungen an 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
können über das HV-Portal auch über den 16. Juni 2020 
hinaus, auch während der Hauptversammlung, noch bis zur 
Schließung der Abstimmungen durch den 
Versammlungsleiter übermittelt, widerrufen und geändert 
werden. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische 
Briefwahl* 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
elektronische Briefwahl ausüben. Briefwahlstimmen 
können ausschließlich im Wege elektronischer 
Kommunikation über das HV-Portal unter der oben unter 
II. angegebenen Internetseite abgegeben werden. 
Elektronische Briefwahlstimmen können über das 
HV-Portal bis zur Schließung der Abstimmungen in 
der virtuellen Hauptversammlung durch den 
Versammlungsleiter übermittelt, widerrufen oder 
geändert werden. 
 
Auch im Fall der elektronischen Briefwahl sind eine 
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes erforderlich. Bevollmächtigte 
Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder diesen 
nach § 135 AktG gleichgestellte bevollmächtigte 
Rechtsträger können sich ebenfalls der elektronischen 
Briefwahl bedienen. 
 
Um die Briefwahlstimmen mittels HV-Portal übermitteln 
zu können, bedarf es der Stimmrechtskarte, auf der die 
erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Die Antragsteller haben nachzuweisen, 
dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass 
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über 
den Antrag halten. 
 
Tagesordnungsergänzungsverlangen sind schriftlich an 
den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft 
unter Nachweis des Anteilsbesitzes mindestens 30 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 17. Mai 2020, 24:00 
Uhr (MESZ), zugehen. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Wir 
bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu 
richten: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
Der Vorstand 
Oudenarder Straße 16 
13347 Berlin 
Deutschland 
 
Eine etwaige bekanntmachungspflichtige Ergänzung der 
Tagesordnung wird unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger 
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie wird auch auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. 
 
Ein etwaiger, mit dem ordnungsgemäß gestellten 
Ergänzungsverlangen übermittelter, zulässiger 
Beschlussantrag wird in der virtuellen Hauptversammlung 
so behandelt, als sei er in der Hauptversammlung 
gestellt worden, wenn der antragstellende Aktionär 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft: -3-

ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung 
angemeldet ist und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. 
Wahlvorschläge* 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der 
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, 
dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abgehalten wird und die Aktionäre ihre 
Stimmen in der virtuellen Hauptversammlung über 
elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) 
und Vollmachtserteilung abgeben. 
 
Die Rechte der Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu 
Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu 
stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption des 
COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den 
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in 
entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG 
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld der 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der 
nachstehenden Ausführungen zu übermitteln: Etwaige 
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 
126, 127 AktG können an folgende Adresse übersandt 
werden: 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
Oudenarder Straße 16 
13347 Berlin 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595 
E-Mail: gegenantraege-hv2020@drestate.de 
 
Die Gesellschaft wird Gegenanträge und Wahlvorschläge 
von Aktionären einschließlich des Namens des 
Aktionärs, der - bei Gegenanträgen - zugänglich zu 
machenden Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
der Verwaltung unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
vor der Versammlung, also bis zum 2. Juni 2020, 24:00 
Uhr (MESZ), der Gesellschaft einen zulässigen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit etwaiger Begründung übersandt hat. 
 
Gemäß § 126 Abs. 2 AktG bzw. gemäß §§ 127, 
126 Abs. 2 AktG müssen Gegenanträge und deren 
Begründung sowie die Wahlvorschläge in den dort 
aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht werden, 
z. B. wenn sich dadurch der Vorstand strafbar machen 
würde oder wenn aufgrund des Antrags ein gesetzes- oder 
satzungswidriger Beschluss der Hauptversammlung ergehen 
würde. Des Weiteren muss eine Begründung nicht 
zugänglich gemacht werden, wenn diese insgesamt mehr 
als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge müssen 
insbesondere nicht zugänglich gemacht werden, wenn der 
Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und 
den Wohnort der zu wählenden Person bzw. der zu 
wählenden Personen enthält oder wenn keine Angaben der 
zu wählenden Person zu der Mitgliedschaft in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. in 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
erfolgt sind. 
 
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine 
Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Nach 
den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden in der 
virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie 
in der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der 
antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende 
Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
angemeldet ist und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. 
 
*Fragemöglichkeit des Aktionärs* 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 
des COVID-19-Gesetzes i.V.m. § 131 AktG wird den 
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand 
hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgegeben, dass 
Fragen vor der Versammlung im Wege elektronischer 
Kommunikation spätestens bis zum 
 
15. Juni 2020, 10:00 Uhr (MESZ), 
 
ausschließlich über das HV-Portal unter der oben 
unter II. angegebenen Internetseite einzureichen sind. 
Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. 
Ein Recht zur Einreichung von Fragen besteht nur für 
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die den 
erforderlichen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht 
haben. Der Vorstand entscheidet abweichend von § 131 
AktG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche 
Fragen er beantwortet. Während der virtuellen 
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. 
 
*Möglichkeit des Widerspruchs gegen einen Beschluss der 
virtuellen Hauptversammlung* 
 
Widerspruch zur Niederschrift gegen einen Beschluss der 
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG 
i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Covid-19-Gesetzes 
kann von Aktionären oder Bevollmächtigten, die das 
Stimmrecht im Wege der elektronischen Briefwahl oder 
Vollmachtserteilung ausgeübt haben, von Beginn der 
virtuellen Hauptversammlung bis zur Schließung der 
virtuellen Hauptversammlung am 17. Juni 2020 durch den 
Versammlungsleiter im Wege elektronischer Kommunikation 
erklärt werden. Die Erklärung ist ausschließlich 
über das HV-Portal unter der unter II. angegebenen 
Internetseite möglich. 
 
*Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
Folgende Informationen sind ab der Einberufung auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.drestate.de/hauptversammlung 
 
zugänglich: 
 
* der Inhalt dieser Einberufung, 
* die Erläuterungen zur virtuellen 
  Hauptversammlung, insbesondere zu 
  Tagesordnungspunkt 1, da zu diesem Gegenstand 
  der Tagesordnung kein Beschluss gefasst wird, 
* weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
  Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 
  131 Abs. 1 AktG und die Gesamtzahl der Aktien 
  und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, 
* die der Versammlung zugänglich zu machenden 
  Unterlagen, insbesondere 
 
  * der Jahresabschluss der Deutsche Real 
    Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 
    2019, 
  * der Konzernabschluss der Deutsche Real 
    Estate Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 
    2019, 
  * der zu einem Bericht zusammengefasste 
    Lage- und Konzernlagebericht, 
  * der Bericht des Aufsichtsrats über das 
    Geschäftsjahr 2019, 
  * Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
    des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
    2019, 
  * der erläuternde Bericht des Vorstands zu 
    den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
    1 HGB, 
* Vollmachtsformulare. 
 
Nach der virtuellen Hauptversammlung werden die 
Abstimmungsergebnisse auf dieser Internetseite bekannt 
gegeben. 
 
*Anzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 
20.582.200 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum 
Zeitpunkt der Einberufung dieser virtuellen 
Hauptversammlung somit 20.582.200. 
 
*Berlin, im April 2020* 
 
*Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Hinweis zur Aktionärshotline* 
 
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen 
Hauptversammlung der Gesellschaft können sich die 
Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an 
 
drestate_hv2020@linkmarketservices.de 
 
wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis 
einschließlich Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 
Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer 
+49 (89) 21027-220 zur Verfügung. 
 
*Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
Die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft verarbeitet 
als Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechtes 
personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und deren 
Stimmrechtsvertreter (Name, Anschrift, Sitz/Wohnort, 
eine etwaige E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart 
der Aktien und Nr. der Eintrittskarte, die Erteilung 
und den Widerruf etwaiger Stimmrechtsvollmachten, die 
Stimmabgabe sowie im Vorfeld der Hauptversammlung 
eingereichte Fragen). Je nach Lage des Falls kommen 
auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Der 
Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung ihrer 
gesetzlichen Pflichten durch die Deutsche Real Estate 
Aktiengesellschaft, die Organisation und Abwicklung der 
virtuellen Hauptversammlung und den Aktionären und 
Aktionärsvertretern die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung ihrer Rechte und 
Pflichten vor und während der virtuellen 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung 
ist für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Stimmrechtsausübung im Wege 
der elektronischen Kommunikation oder der 
Bevollmächtigung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage 
für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c 
der DSGVO. Daten werden solange aufbewahrt, wie dies 
gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein 
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat (z.B. im 
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher 
Streitigkeiten anlässlich der virtuellen 
Hauptversammlung). 
 
Die Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft bedient 
sich externer Dienstleister (Hauptversammlungs-Agentur, 
Bank, Notar, Rechtsanwälte) für die Ausrichtung der 
virtuellen Hauptversammlung und wird diesen zur 
Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit erforderlich, auch 
personenbezogene Daten zugänglich machen. Mit diesen 
Dienstleistern wird, soweit erforderlich, ein 
Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß § 28 DSGVO 
geschlossen. In jedem Fall dürfen die Dienstleister die 
personenbezogenen Daten der Aktionäre 
ausschließlich im Rahmen der Erbringung ihrer 
Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres Auftrages 

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May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

verarbeiten und müssen die Daten vertraulich behandeln. 
Eine Datenübermittlung in Drittländer oder an 
internationale Organisationen erfolgt nicht. 
 
Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der 
jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf 
Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach 
Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, 
auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 
DSGVO, auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO sowie auf 
Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO zu. Diese 
Rechte können Sie unmittelbar gegenüber der 
 
Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
vertreten durch das Vorstandsmitglied Boaz Rosen 
Oudenarder Str. 16 
13347 Berlin 
Telefax: +49 (0)30 24 00 864-595 
E-Mail: info@drestate.de 
 
geltend machen. Darüber hinaus besteht ein 
Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde 
nach Artikel 77 DSGVO. 
 
2020-05-07 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Deutsche Real Estate Aktiengesellschaft 
             Oudenarder Straße 16 
             13347 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@drestate.de 
Internet:    https://www.drestate.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1038797 2020-05-07 
 
 

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May 07, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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