Stuttgart (www.anleihencheck.de) - Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag über Verfassungsbeschwerden gegen das im Jahr 2015 von der EZB aufgelegte Staatsanleihekaufprogramm (Public Sector Purchase Programme - PSPP) entschieden, so die Börse Stuttgart.In diesem Programm könne die EZB je nach Kapitalschlüssel des Landes bis zu ein Drittel der ausgegebenen Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt aufkaufen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...