DGAP-News: Jumia Technologies AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Jumia Technologies AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 09.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-08 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Jumia Technologies AG Berlin Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2020 Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am Dienstag, den 9. Juni 2020 um 15:00
(MESZ) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2020
eingeladen.
Die Versammlung wird als virtuelle Veranstaltung ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
abgehalten. Eine Live-Übertragung wird für Aktionäre,
die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben,
in einer passwortgeschützten Umgebung verfügbar sein
('*Virtuelle Hauptversammlung*').
Der Vorsitzende der Versammlung wird im Büro des Notars
Christian Steinke, Washingtonplatz 3, 10557 Berlin, anwesend
sein. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben nicht das
Recht und werden nicht befugt sein, physisch an der
Virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen.
I. *Agenda*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Jumia Technologies AG und des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses des Jumia-Konzerns zum
31. Dezember 2019 sowie des Lageberichts des
Jumia-Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 und des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Jumia
Technologies AG (die '*Gesellschaft*') gebilligt, der
Jahresabschluss der Jumia Technologies AG ist damit
festgestellt. Eine Beschlussfassung der Virtuellen
Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist
daher nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich.
Vielmehr sollen diese Unterlagen der Virtuellen
Hauptversammlung lediglich zugänglich gemacht und vom
Vorstand, bzw. im Falle des Berichts des
Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats,
erläutert werden.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie
des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht
eines verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts
sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht
zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Friedrichstraße
140, 10117 Berlin
(a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das zum 31.
Dezember 2020 endende Geschäftsjahr;
(b) für den Fall der Erstellung und
prüferischen Durchsicht eines verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahres
2020 zum Prüfer für eine solche
prüferische Durchsicht; sowie
(c) für den Fall der Erstellung und
prüferischen Durchsicht von
Zwischenabschlüssen für das erste
und/oder dritte Quartal des
Geschäftsjahres 2020 und/oder für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2021
zum Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht.
zu bestellen.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder
des Aufsichtsrats*
Gemäß § 13 der Satzung der Gesellschaft (die
'*Satzung*') wird die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats von der Hauptversammlung bewilligt.
Die außerordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft vom 15. Februar 2019 (Urkundenrolle Nr.
R 168/2019 des Notars Hans-Hermann Rösch, Berlin) hat
die derzeitige Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats festgelegt. Dieser Beschluss ist als
Grundsatzbeschluss anwendbar, bis die
Hauptversammlung über diesen Gegenstand einen neuen
Beschluss fasst.
Die andauernden Anstrengungen der Gesellschaft, die
Einhaltung des Sarbanes-Oxley Act der Vereinigten
Staaten zu erreichen, die internen Kontrollen weiter
zu verbessern und die Corporate-Governance zu
stärken, haben und werden voraussichtlich weiterhin
zu zusätzlichem Aufwand des Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses führen. Dementsprechend soll für
das Jahr 2020 die Vergütung des Vorsitzenden des
Prüfungsausschusses erhöht werden, um den
(erwarteten) Aufwand widerzuspiegeln. Die Vergütung
der übrigen Aufsichtsratsmitglieder ändert sich
abgesehen von Änderungen der unter I.5e)
beschriebenen Zahlungszeitpunkte und zeitanteiligen
Beträge nicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats
erhalten weiterhin keine erfolgsabhängige Vergütung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die
Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wie folgt
festzusetzen:
a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats mit
Ausnahme des Vorsitzenden erhalten eine
feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR
75.000,00 EUR. Der
Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine
feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR
150.000,00.
b) Für ihr Amt im Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats erhalten der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses eine zusätzliche
jährliche Vergütung in Höhe von EUR
40.000,00 (nur für das Geschäftsjahr, das
am 31. Dezember 2020 endet, erhöht sich
dieser Betrag um EUR 257.000,00) und
jedes andere Mitglied des
Prüfungsausschusses eine zusätzliche
jährliche Vergütung in Höhe von EUR
20.000,00.
c) Für ihr Amt im Vergütungsausschuss des
Aufsichtsrats erhalten der Vorsitzende
des Vergütungsausschusses eine
zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe
von EUR 20.000,00 und jedes andere
Mitglied des Vergütungsausschusses eine
zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe
von EUR 10.000,00.
d) Für ihr Amt im Corporate-Governance- und
Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats
erhalten der Vorsitzende des
Corporate-Governance- und
Nominierungsausschusses eine zusätzliche
jährliche Vergütung in Höhe von EUR
20.000,00 EUR und jedes andere Mitglied
des Corporate-Governance- und
Nominierungsausschusses eine zusätzliche
jährliche Vergütung in Höhe von EUR
10.000,00.
e) Die Vergütung ist in zwei Raten zahlbar,
nach den ersten sechs Monaten eines
Geschäftsjahres und nach dem Ende eines
Geschäftsjahres. Mitglieder des
Aufsichtsrats, die ihr Amt im
Aufsichtsrat oder in einem Ausschuss des
Aufsichtsrats oder den Vorsitz nur
während eines Teils des Geschäftsjahres
innehaben, erhalten für jeden vollen
Kalendermonat ihrer Tätigkeit einen
_anteiligen_ Teil der Vergütung.
f) Zusätzlich zu der nach den vorstehenden
Absätzen gezahlten Vergütung erstattet
die Gesellschaft den
Aufsichtsratsmitgliedern die angemessenen
Auslagen, die ihnen bei der Ausübung
ihrer Tätigkeit als
Aufsichtsratsmitglieder entstehen, sowie
die auf ihre Vergütung und Auslagen
entfallende Umsatzsteuer.
g) Die Aufsichtsratsmitglieder werden,
soweit vorhanden, in eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
für Organmitglieder einbezogen, die von
der Gesellschaft im Interesse der
Gesellschaft unterhalten wird und eine
angemessene Deckung gegen finanzielle
Schäden bietet. Die Prämien für diese
Versicherung sind von der Gesellschaft zu
zahlen.
h) Für den Fall, dass Mitglieder des
Aufsichtsrats auf die Vergütung für ihr
Amt ganz oder teilweise verzichten, wird
der Vorstand hiermit ermächtigt, im Namen
der Gesellschaft die erforderlichen
Vereinbarungen mit ihnen zu treffen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des
Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 95 Satz 2 und § 96
Abs. 1 Aktiengesetz ('*AktG*') und § 8 Abs. 1 der
Satzung aus acht Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung
ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Am 24. Februar 2020 erklärte Herr Alioune Ndiaye
seinen Rücktritt von seinem Amt als Mitglied des
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May 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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