DJ DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2020 in Wiesenweg 22, 94405 Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.06.2020 in Wiesenweg 22, 94405 Landau a. d. Isar mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-08 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Einhell Germany AG Landau an der Isar ISIN DE0005654909
/ DE0005654933
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag,
den 19. Juni 2020, um 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen
der Gesellschaft,
Wiesenweg 22, 94405 Landau an der Isar stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein, die als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
gemäß Art. 2, § 1 Abs. 1 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
entschieden, dass die Teilnahme der Aktionäre an der
Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation
nach § 118 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes
(elektronische Teilnahme), die Stimmabgabe im Wege
elektronischer Kommunikation nach § 118 Absatz 2 des
Aktiengesetzes (Briefwahl), die Teilnahme von
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und
Tonübertragung nach § 118 Absatz 3 Satz 2 des
Aktiengesetzes und die Zulassung der Bild- und
Tonübertragung nach § 118 Absatz 4 des Aktiengesetzes
ermöglicht wird.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
gemäß Art. 2, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
entschieden, dass die Versammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Eine
physische Teilnahme der Aktionäre bzw. der
ordnungsgemäß Bevollmächtigten vor Ort ist zum
Schutz unserer Aktionäre und Mitarbeiter *nicht*
möglich.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2019, Vorlage des Lageberichts
für die Einhell Germany AG und des
Konzernlageberichts für den Einhell Konzern
sowie Vorlage des Berichts des
Aufsichtsrates*
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den
aktienrechtlichen Vorschriften der
Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu
Tagesordnungspunkt 1 ist keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom
Vorstand aufgestellten Jahres- und
Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen bereits am 7. April 2020
gebilligt und den Jahresabschluss
festgestellt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahresabschluss der Einhell Germany AG
ausgewiesenen Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2019 in Höhe von Euro
40.161.856,36 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Euro 2.806.496,00
Dividende von Euro 1,34
je Stammaktie auf Stück
2.094.400
dividendenberechtigte
Stammaktien.
Ausschüttung einer Euro 2.352.000,00
Dividende von Euro 1,40
je Vorzugsaktie auf Stück
1.680.000
dividendenberechtigte
Vorzugsaktien.
Vortrag auf neue Rechnung Euro 35.003.360,36
Bilanzgewinn Euro 40.161.856,36
Die Dividende ist am 24. Juni 2020 zahlbar.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor Rödl & Partner
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg zum
Abschlussprüfer der Einhell Germany AG und
des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 zu
wählen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im
Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400
Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede
Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der
Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die
Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
*Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme
nachweisen.
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind
diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur
Teilnahme nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen
der Gesellschaft unter
Einhell Germany AG
c/o Commerzbank AG
GS-BM General Meetings
60261 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 136 26351
E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 12. Juni
2020 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der
Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder
englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des 29. Mai 2020 (00:00 Uhr)
('Nachweisstichtag') beziehen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung
befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder
einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien
ausgestellt werden.
Nach erfolgter Anmeldung werden den Aktionären die
Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten
Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.einhell.com/HV2020
übersandt.
Das Aktionärsportal ist auf der Internetseite der
Gesellschaft ab dem 29. Mai 2020 für ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
zugänglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können,
müssen sich die Aktionäre mit den Zugangsdaten
einloggen, die sie mit ihrer Anmeldebestätigung
erhalten.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der virtuellen Versammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des
Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag.
*Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung*
Aktionäre, die auf die oben angegebene Weise zur
Hauptversammlung angemeldet sind und den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht haben, sowie entsprechend
ordnungsgemäß angemeldete Bevollmächtigte, können
unter
https://www.einhell.com/HV2020
mit ihren auf der Eintrittskarte vermerkten
Zugangsdaten ab 10:00 Uhr die gesamte Hauptversammlung
in Bild und Ton über das Internet verfolgen.
*Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische
Kommunikation - Briefwahl*
Stammaktionäre können ihre Stimme per Briefwahl
abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der
Briefwahl sind nur diejenigen Stammaktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig gemäß den im
Abschnitt 'Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen zur
virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Die
Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen
hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können bis
spätestens 18. Juni 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des
Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter
Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten
Formulars zur Stimmrechtsausübung an die vorgenannte
Anschrift zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
übersandt werden, soweit Sie sich bis spätestens 12.
Juni 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs),
angemeldet haben.
Zusätzlich steht hier das Aktionärsportal der
Gesellschaft unter
https://www.einhell.com/HV2020
zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts
im Wege der Briefwahl ab dem 29. Mai 2020 bis zum Ende
der Fragebeantwortung in der virtuellen
Hauptversammlung am 19. Juni 2020 möglich sein wird.
Über das Aktionärsportal können Sie auch während
der Hauptversammlung bis zum Ende der Fragebeantwortung
etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der
Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur
Stimmrechtsausübung.
Die Abgabe von Briefwahlstimmen steht auch
Intermediären wie z.B. Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten
Personen oder Institutionen zur Verfügung.
*Vollmachtserteilung*
Aktionäre können ihr Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw.
ihre sonstigen Teilnahmerechte wie insbesondere das
Fragerecht (Stamm- und Vorzugsaktionäre) zur virtuellen
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von
Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Für Intermediäre
wie z.B. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen
können Besonderheiten bestehen. Daher bitten wir unsere
Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen
abzustimmen.
Auch im Fall der Bevollmächtigung ist für eine
rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten entsprechend vorstehend unter
'Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung'
genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Auch
Bevollmächtigte können nicht physisch an der
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht
für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im
Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von
(Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ausüben. Die elektronische
Zuschaltung des Bevollmächtigten über das
Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung
übersandten Zugangsdaten erhält.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen
zurückweisen.
Wir bieten unseren Stammaktionären an, sich durch einen
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Er übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht
an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung
von Weisungen der Textform oder hat unter Verwendung
des Aktionärsportals der Gesellschaft unter der
Internetadresse
https://www.einhell.com/HV2020
zu erfolgen. Hierfür steht das Aktionärsportal ab dem
29. Mai 2020 bis zum Ende der Fragebeantwortung in der
virtuellen Hauptversammlung am 19. Juni 2020 zu
Verfügung. Über das Aktionärsportal können die
stimmberechtigten Aktionäre auch während der
Hauptversammlung bis zum Ende der Fragebeantwortung
etwaige zuvor an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft erteilte Vollmachten oder Weisungen ändern
oder widerrufen.
Wir bitten zu berücksichtigen, dass der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder im Vorfeld
noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen
zu Verfahrensanträgen, Wortmeldungen oder zum Einlegen
von Widersprüchen entgegennehmen kann.
*Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen
Kommunikation*
Aktionäre, die auf die oben angegebene Weise zur
Hauptversammlung angemeldet sind und den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht haben, können auf dem Wege
elektronischer Kommunikation über das Internet in
Textform Fragen zu den Angelegenheiten der Gesellschaft
stellen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind.
Diese sind bis spätestens zwei Tage vor der
Versammlung, also bis zum 17. Juni 2020, 24:00 Uhr, im
Wege elektronischer Kommunikation einzureichen.
§ 131 Abs. 5 AktG findet keine Anwendung.
*Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der
Hauptversammlung*
Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl
bzw. im Wege der elektronischen Stimmabgabe ausgeübt
haben, können in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter
Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der
Hauptversammlung während der gesamten Hauptversammlung
über das Aktionärsportal Widerspruch zur Niederschrift
des Notars gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
erklären.
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,
also bis zum 19. Mai 2020, 24:00 Uhr, schriftlich
zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu
senden:
Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau an der Isar
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten.
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw.
Wahlvorschläge*
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs, der
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unter
https://www.einhell.com
(dort im Bereich 'Investor Relations /
Hauptversammlung') zugänglich machen, wenn der Aktionär
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum
04. Juni 2020 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen
zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte
Adresse übersandt hat.
Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau an der Isar
Telefax: +49 (0) 9951 / 942-162
E-Mail: investor-relations@einhell.com
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
von Abschlussprüfern sinngemäß, wobei
Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw.
Wahlvorschlags nachzuweisen.
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsmöglichkeit*
Den Aktionären ist wie oben beschrieben die Möglichkeit
eingeräumt, Fragen zu stellen. Über die
Beantwortung entscheidet der Vorstand nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Die Verwaltung
beantwortet die Fragen nach pflichtgemäßem
Ermessen. Sie hat also keinesfalls alle Fragen zu
beantworten, sie kann zusammenfassen und im Interesse
der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG
sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.einhell.com
(dort im Bereich 'Investor Relations /
Hauptversammlung') zugänglich.
*Datenschutz*
Die Einhell Germany AG verarbeitet personenbezogene
Daten (Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung,
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist die Einhell Germany AG die
verantwortliche Stelle.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der
Internetseite der Einhell Germany AG
https://www.einhell.com
zu finden.
Landau an der Isar, im Mai 2020
*Einhell Germany AG*
_Der Vorstand_
2020-05-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Einhell Germany AG
Wiesenweg 22
94405 Landau/Isar
Deutschland
Telefon: +49 9951 942775
E-Mail: martina.gmeineder@einhell.com
Internet: https://www.einhell.com
WKN: DE0005654909, DE0005654933
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1039877 2020-05-08
(END) Dow Jones Newswires
May 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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