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(2)

DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2020 in Wiesenweg 22, 94405 Landau a. d. Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2020 in Wiesenweg 22, 94405 Landau a. d. Isar mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Einhell Germany AG Landau an der Isar ISIN DE0005654909 
/ DE0005654933 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 
den 19. Juni 2020, um 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen 
der Gesellschaft, 
Wiesenweg 22, 94405 Landau an der Isar stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein, die als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt. 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
gemäß Art. 2, § 1 Abs. 1 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
entschieden, dass die Teilnahme der Aktionäre an der 
Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation 
nach § 118 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes 
(elektronische Teilnahme), die Stimmabgabe im Wege 
elektronischer Kommunikation nach § 118 Absatz 2 des 
Aktiengesetzes (Briefwahl), die Teilnahme von 
Mitgliedern des Aufsichtsrats im Wege der Bild- und 
Tonübertragung nach § 118 Absatz 3 Satz 2 des 
Aktiengesetzes und die Zulassung der Bild- und 
Tonübertragung nach § 118 Absatz 4 des Aktiengesetzes 
ermöglicht wird. 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
gemäß Art. 2, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
entschieden, dass die Versammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als 
virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Eine 
physische Teilnahme der Aktionäre bzw. der 
ordnungsgemäß Bevollmächtigten vor Ort ist zum 
Schutz unserer Aktionäre und Mitarbeiter *nicht* 
möglich. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2019, Vorlage des Lageberichts 
   für die Einhell Germany AG und des 
   Konzernlageberichts für den Einhell Konzern 
   sowie Vorlage des Berichts des 
   Aufsichtsrates* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind nach den 
   aktienrechtlichen Vorschriften der 
   Hauptversammlung zugänglich zu machen. Zu 
   Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen 
   Bestimmungen bereits am 7. April 2020 
   gebilligt und den Jahresabschluss 
   festgestellt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss der Einhell Germany AG 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2019 in Höhe von Euro 
   40.161.856,36 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer        Euro 2.806.496,00 
   Dividende von Euro 1,34 
   je Stammaktie auf Stück 
   2.094.400 
   dividendenberechtigte 
   Stammaktien. 
   Ausschüttung einer        Euro 2.352.000,00 
   Dividende von Euro 1,40 
   je Vorzugsaktie auf Stück 
   1.680.000 
   dividendenberechtigte 
   Vorzugsaktien. 
   Vortrag auf neue Rechnung Euro 35.003.360,36 
   Bilanzgewinn              Euro 40.161.856,36 
 
   Die Dividende ist am 24. Juni 2020 zahlbar. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor Rödl & Partner 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg zum 
   Abschlussprüfer der Einhell Germany AG und 
   des Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 zu 
   wählen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im 
Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 2.094.400 
Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede 
Stammaktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der 
Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die 
Einhell Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung 
keine eigenen Aktien. 
 
*Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen 
Stammaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig 
anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme 
nachweisen. 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind 
diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur 
Teilnahme nachweisen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen 
der Gesellschaft unter 
 
Einhell Germany AG 
c/o Commerzbank AG 
GS-BM General Meetings 
60261 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 136 26351 
E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com 
 
jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, 
wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des 
Zugangs nicht mitzurechnen sind, also bis zum 12. Juni 
2020 (24:00 Uhr) zugehen. Für den Nachweis der 
Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder 
englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 29. Mai 2020 (00:00 Uhr) 
('Nachweisstichtag') beziehen. 
 
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung 
befindliche Aktien kann auch von der Gesellschaft oder 
einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien 
ausgestellt werden. 
 
Nach erfolgter Anmeldung werden den Aktionären die 
Zugangsdaten für die Nutzung des passwortgeschützten 
Aktionärsportal auf der Internetseite der Gesellschaft 
 
https://www.einhell.com/HV2020 
 
übersandt. 
 
Das Aktionärsportal ist auf der Internetseite der 
Gesellschaft ab dem 29. Mai 2020 für ordnungsgemäß 
angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten 
zugänglich. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, 
müssen sich die Aktionäre mit den Zugangsdaten 
einloggen, die sie mit ihrer Anmeldebestätigung 
erhalten. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der virtuellen Versammlung oder die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen 
Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des 
Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach 
dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
 
*Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung* 
 
Aktionäre, die auf die oben angegebene Weise zur 
Hauptversammlung angemeldet sind und den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht haben, sowie entsprechend 
ordnungsgemäß angemeldete Bevollmächtigte, können 
unter 
 
https://www.einhell.com/HV2020 
 
mit ihren auf der Eintrittskarte vermerkten 
Zugangsdaten ab 10:00 Uhr die gesamte Hauptversammlung 
in Bild und Ton über das Internet verfolgen. 
 
*Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische 
Kommunikation - Briefwahl* 
 
Stammaktionäre können ihre Stimme per Briefwahl 
abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
Briefwahl sind nur diejenigen Stammaktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig gemäß den im 
Abschnitt 'Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung' genannten Voraussetzungen zur 
virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben. Die 
Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen 
hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können bis 
spätestens 18. Juni 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des 
Zugangs), postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter 
Verwendung des der Anmeldebestätigung beigefügten 
Formulars zur Stimmrechtsausübung an die vorgenannte 
Anschrift zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung 
übersandt werden, soweit Sie sich bis spätestens 12. 
Juni 2020, 24:00 Uhr (Zeitpunkt des Zugangs), 
angemeldet haben. 
 
Zusätzlich steht hier das Aktionärsportal der 
Gesellschaft unter 
 
https://www.einhell.com/HV2020 
 
zur Verfügung, über das eine Ausübung des Stimmrechts 
im Wege der Briefwahl ab dem 29. Mai 2020 bis zum Ende 
der Fragebeantwortung in der virtuellen 
Hauptversammlung am 19. Juni 2020 möglich sein wird. 
Über das Aktionärsportal können Sie auch während 
der Hauptversammlung bis zum Ende der Fragebeantwortung 
etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Stimmabgaben ändern oder widerrufen. 
Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem der 
Anmeldebestätigung beigefügten Formular zur 
Stimmrechtsausübung. 
 
Die Abgabe von Briefwahlstimmen steht auch 
Intermediären wie z.B. Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten 
Personen oder Institutionen zur Verfügung. 
 
*Vollmachtserteilung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht (Stammaktionäre) bzw. 
ihre sonstigen Teilnahmerechte wie insbesondere das 
Fragerecht (Stamm- und Vorzugsaktionäre) zur virtuellen 
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, 
z.B. durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von 
Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und 
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Für Intermediäre 
wie z.B. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder 
diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
können Besonderheiten bestehen. Daher bitten wir unsere 
Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen 
gleichgestellten Personen oder Institutionen mit diesen 
abzustimmen. 
 
Auch im Fall der Bevollmächtigung ist für eine 
rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten entsprechend vorstehend unter 
'Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung' 
genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen. Auch 
Bevollmächtigte können nicht physisch an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht 
für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im 
Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von 
(Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter ausüben. Die elektronische 
Zuschaltung des Bevollmächtigten über das 
Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte 
vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung 
übersandten Zugangsdaten erhält. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Wir bieten unseren Stammaktionären an, sich durch einen 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft müssen neben der Vollmacht auch Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Er übt 
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage 
der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Vollmacht 
an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung 
von Weisungen der Textform oder hat unter Verwendung 
des Aktionärsportals der Gesellschaft unter der 
Internetadresse 
 
https://www.einhell.com/HV2020 
 
zu erfolgen. Hierfür steht das Aktionärsportal ab dem 
29. Mai 2020 bis zum Ende der Fragebeantwortung in der 
virtuellen Hauptversammlung am 19. Juni 2020 zu 
Verfügung. Über das Aktionärsportal können die 
stimmberechtigten Aktionäre auch während der 
Hauptversammlung bis zum Ende der Fragebeantwortung 
etwaige zuvor an den Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft erteilte Vollmachten oder Weisungen ändern 
oder widerrufen. 
 
Wir bitten zu berücksichtigen, dass der 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft weder im Vorfeld 
noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen 
zu Verfahrensanträgen, Wortmeldungen oder zum Einlegen 
von Widersprüchen entgegennehmen kann. 
 
*Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation* 
 
Aktionäre, die auf die oben angegebene Weise zur 
Hauptversammlung angemeldet sind und den Nachweis des 
Anteilsbesitzes erbracht haben, können auf dem Wege 
elektronischer Kommunikation über das Internet in 
Textform Fragen zu den Angelegenheiten der Gesellschaft 
stellen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind. 
Diese sind bis spätestens zwei Tage vor der 
Versammlung, also bis zum 17. Juni 2020, 24:00 Uhr, im 
Wege elektronischer Kommunikation einzureichen. 
 
§ 131 Abs. 5 AktG findet keine Anwendung. 
 
*Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl 
bzw. im Wege der elektronischen Stimmabgabe ausgeübt 
haben, können in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter 
Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der 
Hauptversammlung während der gesamten Hauptversammlung 
über das Aktionärsportal Widerspruch zur Niederschrift 
des Notars gegen Beschlüsse der Hauptversammlung 
erklären. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 
500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der 
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum 19. Mai 2020, 24:00 Uhr, schriftlich 
zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu 
senden: 
 
Einhell Germany AG 
Investor Relations 
Wiesenweg 22 
94405 Landau an der Isar 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. 
Wahlvorschläge* 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten 
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung unter 
 
https://www.einhell.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / 
Hauptversammlung') zugänglich machen, wenn der Aktionär 
mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 
04. Juni 2020 (24:00 Uhr), der Gesellschaft einen 
zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von 
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte 
Adresse übersandt hat. 
 
Einhell Germany AG 
Investor Relations 
Wiesenweg 22 
94405 Landau an der Isar 
Telefax: +49 (0) 9951 / 942-162 
E-Mail: investor-relations@einhell.com 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines 
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
von Abschlussprüfern sinngemäß, wobei 
Wahlvorschläge keiner Begründung bedürfen. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im 
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. 
Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsmöglichkeit* 
 
Den Aktionären ist wie oben beschrieben die Möglichkeit 
eingeräumt, Fragen zu stellen. Über die 
Beantwortung entscheidet der Vorstand nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Die Verwaltung 
beantwortet die Fragen nach pflichtgemäßem 
Ermessen. Sie hat also keinesfalls alle Fragen zu 
beantworten, sie kann zusammenfassen und im Interesse 
der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG 
sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.einhell.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / 
Hauptversammlung') zugänglich. 
 
*Datenschutz* 
 
Die Einhell Germany AG verarbeitet personenbezogene 
Daten (Name, Anschrift, Aktienanzahl, Aktiengattung, 
Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf 
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den 
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der 
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die 
Verarbeitung ist die Einhell Germany AG die 
verantwortliche Stelle. 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der 
Internetseite der Einhell Germany AG 
 
https://www.einhell.com 
 
zu finden. 
 
Landau an der Isar, im Mai 2020 
 
*Einhell Germany AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-05-08 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Einhell Germany AG 
             Wiesenweg 22 
             94405 Landau/Isar 
             Deutschland 
Telefon:     +49 9951 942775 
E-Mail:      martina.gmeineder@einhell.com 
Internet:    https://www.einhell.com 
WKN:         DE0005654909, DE0005654933 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1039877 2020-05-08 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 08, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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