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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 04.06.2020 in Niestetal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SMA Solar Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 04.06.2020 in Niestetal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-08 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SMA Solar Technology AG Niestetal 
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DJ6J 
ISIN: DE000A0DJ6J9 Wir laden unsere Aktionärinnen und 
Aktionäre herzlich zur Ordentlichen Hauptversammlung 
der SMA Solar Technology AG, Niestetal, Deutschland am 
Donnerstag, den 04. Juni 2020 um 10.00 Uhr MESZ ein, 
die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am 
Sitz der SMA Solar Technology AG, 
Sonnenallee 1, 34266 Niestetal, Deutschland 
stattfindet. 
 
*HINWEIS:* 
 
*In diesem Jahr wird die Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 
des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie (Covid-19-Gesetz) abgehalten.* 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionäre oder ihre 
Bevollmächtigten nicht physisch vor Ort an der 
virtuellen Hauptversammlung teilnehmen können. Die 
virtuelle Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß 
angemeldete Aktionäre über das von uns unter der 
Internetadresse* 
 
http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
*zur Verfügung gestellte Aktionärsportal live im 
Internet übertragen.* 
 
*Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den im Anschluss 
an die Tagesordnung beschriebenen weiteren Angaben und 
Hinweisen zur Einberufung.* 
 
I. *Tagesordnung:* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   zum 31. Dezember 2019 der SMA Solar Technology 
   AG, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019, des zusammengefassten 
   Lageberichts der SMA Solar Technology AG und 
   des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags 
   des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 und 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten 
   Unterlagen sind auf unserer Investor Relations 
   Seite im Internet unter 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
   zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der 
   Hauptversammlung näher erläutert werden. 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom 
   Vorstand aufgestellten Jahres- und 
   Konzernabschluss bereits gebilligt und damit 
   den Jahresabschluss festgestellt hat, so dass 
   eine Feststellung durch die Hauptversammlung 
   entfällt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn von 156.651.269,02 
   Euro in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Einzelentlastung der 
   Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im 
   Geschäftsjahr 2019 personenbezogen, d.h. im 
   Wege der Einzelentlastung, abzustimmen. 
 
   a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Ulrich Hadding für das 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
   b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Dr.-Ing. Jürgen Reinert für das 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Einzelentlastung der 
   Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   im Geschäftsjahr 2019 personenbezogen, d.h. im 
   Wege der Einzelentlastung, abzustimmen. 
 
   a) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Roland Bent für das Geschäftsjahr 
      2019 Entlastung zu erteilen. 
   b) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Oliver Dietzel für das 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
   c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Peter Drews für das Geschäftsjahr 
      2019 Entlastung zu erteilen. 
   d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Dr. Erik Ehrentraut für das 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
   e) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Kim Fausing für das Geschäftsjahr 
      2019 Entlastung zu erteilen. 
   f) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Johannes Häde für das Geschäftsjahr 
      2019 Entlastung zu erteilen. 
   g) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Frau Heike Haigis für das Geschäftsjahr 
      2019 Entlastung zu erteilen. 
   h) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Frau Alexa Hergenröther für das 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
   i) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Frau Ilonka Nussbaumer für das 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
   j) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Frau Yvonne Siebert für das Geschäftsjahr 
      2019 Entlastung zu erteilen. 
   k) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Dr. Matthias Victor für das 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
   l) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Hans-Dieter Werner für das 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
   m) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
      Herrn Reiner Wettlaufer für das 
      Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie, für den Fall einer prüferischen 
   Durchsicht, des Prüfers des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses vor, die 
 
    Deloitte GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover 
 
   zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum 
   Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht 
   des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für den Konzern für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020, sofern 
   diese einer solchen prüferischen Durchsicht 
   unterzogen werden, zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
6. *Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats* 
 
   Mit Beendigung der Hauptversammlung am 04. Juni 
   2020 endet gemäß § 102 Abs. 1 AktG und § 6 
   Abs. 2 der Satzung bzw. bei Frau Nussbaumer 
   aufgrund der gerichtlichen Bestellung die 
   Amtszeit der bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
   Nominierungsausschusses und unter 
   Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und 
   der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele vor, folgende Personen zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu 
   wählen: 
 
      *Titel,    *Ausgeübter Beruf* *Wohnort* 
      Name* 
   a) Roland     Geschäftsführer    Blomberg 
      Bent       der PHOENIX 
                 CONTACT GmbH & Co. 
                 KG 
   b) Kim        Geschäftsführer    Sønderborg, 
      Fausing    und CEO der        Dänemark 
                 Danfoss A/S 
   c) Alexa      Geschäftsführerin  Kassel 
      Hergenröth der K+S Minerals 
      er         and Agriculture 
                 GmbH 
   d) Uwe        Geschäftsführender Kassel 
      Kleinkauf  Gesellschafter der 
                 WELL Development 
                 GmbH 
   e) Ilonka     Senior Vice        Sønderborg, 
      Nussbaumer President, Head of Dänemark 
                 Group HR der 
                 Danfoss A/S 
   f) Jan-Henrik Geschäftsführender Kassel 
      Supady     Gesellschafter der 
                 Liesner & Co. GmbH 
 
   Die Wahlen sollen gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 
   der Satzung und in Übereinstimmung mit dem 
   Deutschen Corporate Governance Kodex als 
   Einzelwahlen durchgeführt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
   101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 
   Mitbestimmungsgesetz aus je sechs Mitgliedern 
   der Anteilseigner und der Arbeitnehmer 
   zusammen. Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG 
   muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 
   Prozent aus Frauen und zu mindestens 30 Prozent 
   aus Männern zusammensetzen. Die 
   Anteilseignervertreter und die 
   Arbeitnehmervertreter haben für die anstehende 
   Aufsichtsratswahl vereinbart, diesen 
   Mindestanteil für die Anteilseigner und die 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: SMA Solar Technology AG: Bekanntmachung -2-

Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Im 
   Aufsichtsrat der Gesellschaft müssen somit 
   sowohl auf der Anteilseigner- wie auf der 
   Arbeitnehmerseite jeweils wenigstens 2 Sitze 
   von Frauen und 2 Sitze von Männern besetzt 
   sein, um die Anforderungen des § 96 Abs. 2 Satz 
   1 AktG zu erfüllen. Durch die Wahl der 
   vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten 
   würde der erforderliche Mindestanteil erreicht. 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der 
   Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge 
   gebunden. 
 
   Die Wahl erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 der 
   Satzung bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt, wobei das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, 
   nicht mitgerechnet wird. Die Wahl erfolgt 
   demnach bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2024 beschließt. 
 
   *Angabe gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:* 
 
   Die vorgenannten, zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Anteilseignervertreter sind bei 
   den nachfolgend jeweils unter a) aufgelisteten 
   Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) 
   aufgeführten Wirtschaftsunternehmen Mitglieder 
   eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
   Kontrollgremiums: 
 
   Herr Kim Fausing ist b) Mitglied des 
   Verwaltungsrates der Hilti AG, Liechtenstein, 
   und ist nominiert als Mitglied des 
   Verwaltungsrats der Lafarge Holcim, Schweiz, 
   die am 12.05.2020 in ihrer jährlichen 
   Generalversammlung über die Besetzung 
   entscheiden wird. 
 
   Darüber hinaus ist keine der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Personen Mitglied in einem 
   anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat 
   oder in einem vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremium. 
 
   Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur 
   Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
   Personen mit Ausnahme von Herrn Fausing und 
   Frau Nussbaumer in keinen persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft 
   oder deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach 
   lit. C.13 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 
   offenzulegen wären. Herr Fausing ist 
   Geschäftsführer und CEO und Frau Nussbaumer ist 
   Personalleiterin der Danfoss A/S, die mit 20% 
   an der SMA Solar Technology AG beteiligt ist. 
 
   Weitere Informationen zu den Kandidaten, 
   insbesondere einen kurzen Lebenslauf, finden 
   Sie auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
II. 
 
1. *Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien 
   und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 
   34.700.000,00 Euro und ist in 34.700.000 
   Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in 
   der Hauptversammlung eine Stimme. Die Anzahl 
   der teilnahmeberechtigten Aktien und die 
   Anzahl der Stimmrechte beträgt damit im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 34.700.000. Die Gesellschaft 
   hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
   *Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der 
   virtuellen Hauptversammlung.* 
 
   Da die Hauptversammlung auf der Grundlage von 
   § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im 
   Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
   Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht 
   zurBekämpfung der Auswirkungen der 
   COVID-19-Pandemie auf Beschluss des 
   Vorstandes, dem der Aufsichtsrat mit 
   Beschluss gem. § 1 Abs. 6 des vorbezeichneten 
   Gesetzes zugestimmt hat, nicht als 
   Veranstaltung mit physische Präsenz, sondern 
   ausschließlich als virtuelle 
   Hauptversammlung durchgeführt wird, können 
   die Aktionäre - wie in den nachstehenden 
   Teilnahmebedingungen beschrieben - 
   elektronisch mit Hilfe des über die Homepage 
   der SMA Solar Technology AG unter 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
   zur Verfügung gestellten Aktionärsportals die 
   Hauptversammlung verfolgen, ihre 
   Aktionärsrechte wahrnehmen und ihre Stimmen 
   abgeben. 
2. *Voraussetzungen für die Verfolgung der 
   virtuellen Hauptversammlung im Internet und 
   die Ausübung des Stimmrechts (mit 
   Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 
   AktG und dessen Bedeutung)* 
 
   Zur Teilnahme an der virtuellen 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts sind nur diejenigen Personen 
   berechtigt, die zu Beginn des 12. Tages vor 
   der Hauptversammlung, d.h. am Samstag, *23. 
   Mai 2020 (00.00 Uhr MESZ, Nachweisstichtag)*, 
   Aktionäre der Gesellschaft sind 
   (Berechtigung) und sich gemäß § 13 der 
   Satzung unter Nachweis ihrer Berechtigung zur 
   Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung und 
   der Nachweis der Berechtigung bedürfen der 
   Textform und müssen in deutscher oder 
   englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis 
   der Berechtigung reicht ein in Textform 
   erstellter besonderer Nachweis des 
   Anteilsbesitzes durch das depotführende 
   Institut aus. Die Anmeldung muss spätestens 
   bis zum Ablauf des Donnerstags, *28. Mai 2020 
   (24.00 Uhr MESZ)* bei der nachstehend 
   genannten Anmeldestelle eingehen, wobei der 
   auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis 
   des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf 
   des *31. Mai 2020 (24.00 Uhr MESZ*) erfolgen 
   kann. 
 
    SMA Solar Technology AG 
    c/o Deutsche Bank AG 
    Securities Production 
    General Meetings 
    Postfach 20 01 07 
    60605 Frankfurt am Main 
    Deutschland 
    oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die 
   Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
   oder die Ausübung des Stimmrechts als 
   Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang 
   des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem im Nachweis 
   enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
   Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag 
   geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch 
   im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung der Aktien nach dem 
   Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
   den Umfang des Stimmrechts 
   ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag 
   maßgeblich, d.h. Veräußerungen von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur 
   Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
   Umgekehrt gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von 
   Aktien nach dem Nachweisstichtag Folgendes: 
   Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine 
   Aktien besitzen und erst danach Aktionär 
   werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist im 
   Übrigen kein relevantes Datum für die 
   Dividendenberechtigung. 
 
   Nach ordnungsgemäßem Eingang der 
   Anmeldung werden den Aktionären von der 
   Anmeldestelle Zugangskarten übersandt. Auf 
   jeder Zugangskarte sind die für den Zugang 
   zum Aktionärsportal notwendigen Zugangsdaten 
   abgedruckt. Die Zugangsdaten bestehen aus der 
   Kennung und einem Passwort. Bitte beachten 
   Sie, dass der Nachweis des Anteilsbesitzes - 
   falls nicht direkt mit der Anmeldung 
   übersandt - spätestens bis zum Ablauf des 
   *31. Mai 2020 (24.00 Uhr MESZ*) bei der 
   Anmeldestelle eingegangen sein muss. Falls 
   der Nachweis des Anteilsbesitzes nicht 
   rechtzeitig eingeht, werden die Zugangskarte 
   und damit eine evtl. bereits abgegebene 
   Vollmacht und/oder Weisungen storniert. 
   Bereits gestellte Fragen werden während der 
   Hauptversammlung nicht behandelt. 
 
   Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten 
   sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, 
   frühzeitig für die Übersendung der 
   Anmeldung und des Nachweises des 
   Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter der 
   vorgenannten Adresse Sorge zu tragen. 
 
   Falls eine Zugangskarte auf dem Postweg 
   verloren gehen sollte, können die Aktionäre 
   sich unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, 
   ihrer vollständigen Adresse und der Anzahl 
   ihrer Aktien an folgende E-Mail-Adresse 
   wenden: 
 
   sma2020@itteb.de 
3. *Verfahren für die Teilnahme an der 
   virtuellen Hauptversammlung, für die 
   Stimmabgabe sowie für die 
   Widerspruchserteilung während der 
   Hauptversammlung* 
 
   Aktionäre haben die Möglichkeit, dem Verlauf 
   der Hauptversammlung über das Internet zu 
   folgen und ihre Stimmen im Wege der 
   elektronischen Briefwahl abzugeben. Auch 
   hierzu sind eine ordnungsgemäße 
   Anmeldung und ein ordnungsgemäßer 
   Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich, 
   jeweils wie oben unter 'Voraussetzungen für 
   die Verfolgung der virtuellen 
   Hauptversammlung im Internet und die Ausübung 
   des Stimmrechts' beschrieben. 
 
   Am 4. Juni 2020 wird die gesamte 
   Hauptversammlung ab 10.00 Uhr MESZ im 
   Aktionärsportal unter 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
   live in Bild und Ton übertragen. Das 
   Aktionärsportal ermöglicht unseren 
   Aktionären, die Hauptversammlung in ihrer 
   gesamten Länge zu verfolgen und ihre Stimmen 
   im Wege der elektronischen Briefwahl bis zum 
   Ende der Abstimmung abzugeben. Die Aktionäre 
   haben während der Hauptversammlung auch die 
   Möglichkeit, ihre Stimmen bis zum Ende der 
   Abstimmung auf den Stimmrechtsvertreter der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Gesellschaft zu übertragen. Gem. § 1 Abs. 2 
   Nr. 4 des Gesetzes über Maßnahmen im 
   Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, 
   Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
   Bekämpfung der Auswirkungen der 
   COVID-19-Pandemie haben die Aktionäre, die 
   ihre Stimmen im Wege der elektronischen 
   Briefwahl oder der Vollmachtserteilung 
   abgegeben haben, die Möglichkeit, über das 
   Aktionärsportal elektronisch beim am 
   Durchführungsort anwesenden beurkundenden 
   Notar während der Hauptversammlung 
   Widerspruch gegen einen Beschluss der 
   Hauptversammlung zu erklären. 
4. *Stimmabgabe im Wege elektronischer 
   Briefwahl* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht im Wege 
   elektronischer Briefwahl unter Nutzung des 
   Aktionärsportals ausüben, das die 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
   ab 25. Mai 2020 bis zum Ende der 
   Hauptversammlung zur Verfügung stellt. 
   Über dieses Aktionärsportal können 
   elektronische Briefwahlstimmen bis zum Ende 
   der Abstimmung erteilt bzw. geändert oder 
   widerrufen werden. 
5. *Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in der 
   virtuellen Hauptversammlung unter 
   entsprechender Vollmachtserteilung auch durch 
   Bevollmächtigte, z.B. durch ein 
   Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
   Aktionären oder einen sonstigen Dritten, 
   ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
   zurückweisen. Auch im Fall einer 
   Stimmrechtsvertretung sind eine fristgerechte 
   Anmeldung und ein Nachweis des 
   Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
 
   Grundsätzlich bedürfen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
   gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG der 
   Textform. Aktionäre können für die 
   Vollmachtserteilung bzw. Aktionäre oder der 
   Bevollmächtigte für den Nachweis der 
   Vollmacht den Vollmachtsabschnitt auf dem 
   Zugangskartenformular, das sie nach der 
   Anmeldung erhalten, benutzen; möglich ist 
   aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte 
   Vollmacht in Textform ausstellen. Ein 
   Formular steht auch auf unserer Internetseite 
   unter 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
   zur Verfügung. 
 
   Für die Übermittlung der Vollmacht oder 
   den Widerruf von Vollmachten stehen folgende 
   Adresse und E-Mail-Adresse zur Verfügung: 
 
    SMA Solar Technology AG 
    c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
    Vogelanger 25 
    86937 Scheuring 
    Deutschland 
    oder per E-Mail: sma2020@itteb.de 
 
   Wird eine Vollmacht erst nach Ablauf der 
   Frist zur Anmeldung erteilt, muss der 
   Bevollmächtigte nicht mehr angemeldet werden, 
   sondern kann das Stimmrecht des Aktionärs 
   ungeachtet einer eigenen Anmeldung ausüben, 
   sofern der Aktionär selbst rechtzeitig 
   angemeldet war und der Aktionär ihm den 
   erteilten Zugangscode zum Aktionärsportal 
   weitergibt. Die Nutzung des Zugangscodes 
   seitens des Bevollmächtigten und die 
   Bestätigung des Bevollmächtigten, dass er im 
   Besitz einer gültigen Vollmacht ist, gelten 
   zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung. 
 
   Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen 
   gleichgestellte Institute oder Unternehmen 
   (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder 
   Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG, 
   insbesondere Aktionärsvereinigungen, besteht 
   das Textformerfordernis weder nach dem Gesetz 
   noch nach der Satzung der Gesellschaft. Nach 
   dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn 
   die Vollmachtserklärung von dem 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten 
   wird. Die Vollmachtserklärung muss zudem 
   vollständig sein und darf nur mit der 
   Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
   enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn 
   Sie ein Kreditinstitut, ein gleichgestelltes 
   Institut oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 
   125 Abs. 5 AktG) oder eine gleichgestellte 
   Person i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG, insbesondere 
   eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigen 
   wollen, über die Form der Vollmacht mit 
   diesem ab. Die Vollmacht darf in diesen 
   Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten 
   erteilt werden. Ein Verstoß gegen die 
   vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 
   AktG genannte Erfordernisse für die 
   Bevollmächtigung der in diesem Absatz 
   Genannten beeinträchtigt allerdings 
   gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit 
   der Stimmabgabe nicht. 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch 
   von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter bei der Ausübung des 
   Stimmrechts vertreten zu lassen. Hierfür legt 
   die Gesellschaft folgende Regelungen fest: 
   Die Stimmrechtsvertreter dürfen das 
   Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich 
   erteilter Weisungen zu den einzelnen 
   Gegenständen der Tagesordnung ausüben. Ohne 
   solche ausdrücklichen Weisungen wird das 
   Stimmrecht nicht vertreten. Auch im Falle 
   einer Bevollmächtigung eines von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters 
   ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung 
   und des Nachweises des Anteilsbesitzes nach 
   den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
   Für die Erteilung der Vollmacht (mit 
   Weisungen) kann das zusammen mit der 
   Zugangskarte zugesandte oder das auf unserer 
   Internetseite unter 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
   erhältliche Vollmachts- und Weisungsformular 
   verwendet werden. Die Erteilung der Vollmacht 
   (mit Weisungen), ihr Widerruf und der 
   Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter 
   unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen 
   müssen unter Verwendung des hierfür 
   vorgesehenen Formulars bei der Gesellschaft 
   bis spätestens Dienstag *02. Juni 2020 (24.00 
   Uhr MESZ)* unter der nachstehend genannten 
   Adresse eingehen: 
 
    SMA Solar Technology AG 
    c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
    Vogelanger 25 
    86937 Scheuring 
    Deutschland 
    oder per E-Mail: sma2020@itteb.de 
 
   Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) 
   an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter kann auch elektronisch 
   unter Nutzung des Aktionärsportals erfolgen, 
   das die Gesellschaft unter der 
   Internetadresse 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
   ab 25. Mai 2020 bis zum Ende der 
   Hauptversammlung zur Verfügung stellt. 
   Über dieses Aktionärsportal können 
   Vollmachten (mit Weisungen) an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis zum 
   Ende der Abstimmung erteilt bzw. geändert 
   oder widerrufen werden. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung selbst steht für 
   die Erteilung, die Änderung bzw. den 
   Widerruf von Vollmacht und Weisungen 
   gegenüber dem Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft ausschließlich das 
   Aktionärsportal unter 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
   bis zum Ende der Abstimmung zur Verfügung. 
 
   Anfragen von Aktionären sind 
   ausschließlich an folgende Adresse der 
   Gesellschaft zu richten: 
 
    SMA Solar Technology AG 
    Investor Relations 
    Sonnenallee 1 
    34266 Niestetal 
    Deutschland 
    oder per E-Mail: HV@SMA.de 
 
   Wir bitten zu beachten, dass die von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   weder im Vorfeld noch während der virtuellen 
   Hauptversammlung Aufträge oder Weisungen zu 
   Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen 
   gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum 
   Stellen von Fragen oder Anträgen 
   entgegennehmen können. 
 
   Soweit für ein und denselben Aktienbestand 
   neben der Stimmerfassung im Aktionärsportal 
   auch Vollmacht und Weisungserteilung an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft per 
   Brief oder E-Mail eingehen, wird die 
   Stimmerfassung im Aktionärsportal unabhängig 
   von den Eingangsdaten als verbindlich 
   angesehen. 
6. *Veröffentlichung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft* 
 
   Alsbald nach der Einberufung der 
   Hauptversammlung werden über unsere Investor 
   Relations Seite im Internet unter 
 
   http://www.SMA.de/Hauptversammlung 
 
   folgende Informationen und Unterlagen 
   zugänglich sein (vgl. § 124a AktG): 
 
   (1) Der Inhalt der Einberufung mit der 
       Erläuterung zur fehlenden 
       Beschlussfassung zu Punkt 1 der 
       Tagesordnung und der Gesamtzahl der 
       Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt 
       der Einberufung; 
   (2) die der Versammlung zugänglich zu 
       machenden Unterlagen; 
   (3) Formulare, die bei Stimmabgabe durch 
       Vertretung verwendet werden können. 
7. *Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 
   126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 
   1 Covid-19-Gesetz* 
a. *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
   Abs. 2 AktG i.V.m. § 1 Abs. 3 S. 4 
   Covid-19-Gesetz* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000 
   Euro erreichen, können verlangen, dass 
   Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
   bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen 
   ist schriftlich oder in elektronischer Form 
   nach § 126a BGB an den Vorstand der 
   Gesellschaft 
 
    SMA Solar Technology AG 
    Vorstand 
    Sonnenallee 1 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 08, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.