BREMEN (dpa-AFX) - In Bremen ist der Kaufhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof mit einer Klage gegen die coronabedingte Begrenzung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Bremen lehnte es nach Mitteilung vom Freitag ab, eine Eilverfügung gegen die Rechtsverordnung des Bundeslandes zu erlassen (Az. 1 B 129/20). Als die Begrenzung erlassen wurde, sei sie verhältnismäßig gewesen, um Infektionen mit dem Coronavirus Sars-Cov-2 einzudämmen.
Die Verwaltungsgerichte in verschiedenen Bundesländern haben die Frage nach den 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unterschiedlich beurteilt. Mittlerweile haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass auch alle großen Geschäfte wieder öffnen dürfen. Es soll aber der Zustrom an Kunden reguliert werden, der Abstand muss gewährleistet sein. Auch der Bremer Senat hat angekündigt, die Begrenzung zum 13. Mai aufzuheben./fko/DP/mis
Die Verwaltungsgerichte in verschiedenen Bundesländern haben die Frage nach den 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unterschiedlich beurteilt. Mittlerweile haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass auch alle großen Geschäfte wieder öffnen dürfen. Es soll aber der Zustrom an Kunden reguliert werden, der Abstand muss gewährleistet sein. Auch der Bremer Senat hat angekündigt, die Begrenzung zum 13. Mai aufzuheben./fko/DP/mis
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