Dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der vergangenen Woche zur Rechtmäßigkeit von geldpolitischen Entscheidungen der EZB, aber auch zur zugehörigen Rechtsprechung des EuGHs war der europapolitische Aufreger der Woche. Hinzu kam, dass das BVerfG den deutschen Gesetzgeber und die Bundesregierung daran erinnerte, dass sie sich durch Nichtentscheidung nicht aus ihrer Verantwortung für die Wahrung des Wesenskerns der deutschen Verfassung stehlen können.
Mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Nun haben die ersten deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments davor gewarnt, Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu überziehen.
Denn ist dies denn das angemessene politische Mittel, die Verfassungskonflikte der EU zu lösen? Man kann sich leicht mildere Mittel dazu vorstellen, nämlich zum Beispiel die auch aus europapolitischer Sicht wünschenswerten, nun aber vom BVerfG geforderte höher Transparenz und Begründungslast bei geldpolitischen Entscheidungen europäischer Institutionen wie der EZB. Und mal ehrlich, ist es zu viel verlangt, dass man billionenschwere Ankaufprogramme der EZB besser begründet als bisher? Den vollständigen Artikel lesen ...
Mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Nun haben die ersten deutschen Abgeordneten des EU-Parlaments davor gewarnt, Deutschland mit einem Vertragsverletzungsverfahren zu überziehen.
Denn ist dies denn das angemessene politische Mittel, die Verfassungskonflikte der EU zu lösen? Man kann sich leicht mildere Mittel dazu vorstellen, nämlich zum Beispiel die auch aus europapolitischer Sicht wünschenswerten, nun aber vom BVerfG geforderte höher Transparenz und Begründungslast bei geldpolitischen Entscheidungen europäischer Institutionen wie der EZB. Und mal ehrlich, ist es zu viel verlangt, dass man billionenschwere Ankaufprogramme der EZB besser begründet als bisher? Den vollständigen Artikel lesen ...