DGAP-News: Sixt SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Sixt SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Pullach Amtsgericht München, HRB 206738 Inhaber-Stammaktien
WKN 723 132
ISIN DE0007231326 Inhaber-Vorzugsaktien
WKN 723 133
ISIN DE0007231334 Namens-Stammaktien
ISIN DE000A1K0656 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
der Sixt SE, Pullach Wir laden unsere Aktionäre zu der am
*24. Juni 2020, 10:00 Uhr*,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die auf
Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der
Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) mit
Zustimmung des Aufsichtsrats als
*virtuelle Hauptversammlung *
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten
durchgeführt wird. Die gesamte Hauptversammlung wird für
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live in Ton und Bild im
Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im
Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Weitere Bestimmungen und Erläuterungen
zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen
Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts sind im
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des
Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE
einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben
gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine
Billigung des Konzernabschlusses durch die
Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz
nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten
Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen
Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich
zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der
Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR
254.082.908,58 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 0,00
Dividende von EUR 0,00 je
dividendenberechtigter
Stammaktie
Ausschüttung einer EUR 828.812,30
Dividende von EUR 0,05 je
dividendenberechtigter
Vorzugsaktie
Vortrag auf neue Rechnung EUR 253.254.096,28
EUR 254.082.908,58
Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am
Montag, den 29. Juni 2020, zur Zahlung fällig (§ 58
Abs. 4 Satz 2 AktG).
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG
nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende
Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die
Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger
keine eigenen Aktien hält. Sollte sich die Zahl der
von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Stamm- und
Vorzugsaktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
verändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe der
Dividende je dividendenberechtigter Stamm- bzw.
Vorzugsaktie entsprechend angepasste Beträge für die
auf die dividendenberechtigten Vorzugsaktien
entfallende Ausschüttungssumme und für den Vortrag
auf neue Rechnung vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands der Sixt SE für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Sixt SE für ihre Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im
Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
- zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020
sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020;
und
- zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2021
zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss
gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der
Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 Unterabs.
3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 erklärt,
dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des
Abschlussprüfers frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Sixt SE besteht gemäß Art.
40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4 SE-VO, § 17 Abs. 1
SEAG, § 101 Abs. 2 AktG, § 21 SEBG in Verbindung mit
§ 10 Abs. 1 der Satzung der Sixt SE und § 10.4 der
Vereinbarung vom 18. April 2013 mit dem besonderen
Verhandlungsgremium über die Beteiligung der
Arbeitnehmer bei der Sixt SE aus drei Mitgliedern.
Hiervon werden zwei Mitglieder von der
Hauptversammlung gewählt und ein Mitglied gemäß
§ 10 Abs. 1 der Satzung der Sixt SE in den
Aufsichtsrat entsandt. Die Hauptversammlung ist bei
der Wahl an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Die Amtszeit der beiden von der Hauptversammlung
gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, der Herren
Ralf Teckentrup und Dr. Daniel Terberger, läuft mit
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.
Juni 2020 ab, so dass zwei Mitglieder des
Aufsichtsrats neu zu wählen sind.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.
Juni 2020 die folgenden Personen erneut zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
(a) Herrn Ralf Teckentrup, Vorsitzender der
Geschäftsführung Condor Flugdienst GmbH,
Kelsterbach, wohnhaft in Kronberg; und
(b) Herrn Dr. Daniel Terberger, Vorsitzender
des Vorstands der KATAG AG, Bielefeld,
wohnhaft in Bielefeld.
Die Wahl erfolgt gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung
der Sixt SE jeweils für die Zeit bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach
Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, dabei
nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs
Jahre.
Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im Wege
der Einzelwahl durchzuführen.
Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl
vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Herr Ralf Teckentrup:
- Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
keine.
- Mitgliedschaften in vergleichbaren
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied im Beirat der Deutsche
Flugsicherung DFS GmbH, Langen (Hessen).
Herr Dr. Daniel Terberger:
- Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten:
Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Textilhäuser F. Klingenthal GmbH,
Paderborn;
- Mitgliedschaften in vergleichbaren
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Mitglied des Aufsichtsrats der Gebr. Weiss
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