DGAP-News: Sixt SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Sixt SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-11 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Pullach Amtsgericht München, HRB 206738 Inhaber-Stammaktien WKN 723 132 ISIN DE0007231326 Inhaber-Vorzugsaktien WKN 723 133 ISIN DE0007231334 Namens-Stammaktien ISIN DE000A1K0656 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Sixt SE, Pullach Wir laden unsere Aktionäre zu der am *24. Juni 2020, 10:00 Uhr*, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die auf Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als *virtuelle Hauptversammlung * ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt wird. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live in Ton und Bild im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Weitere Bestimmungen und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 254.082.908,58 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR 0,00 Dividende von EUR 0,00 je dividendenberechtigter Stammaktie Ausschüttung einer EUR 828.812,30 Dividende von EUR 0,05 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie Vortrag auf neue Rechnung EUR 253.254.096,28 EUR 254.082.908,58 Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am Montag, den 29. Juni 2020, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält. Sollte sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Stamm- und Vorzugsaktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Stamm- bzw. Vorzugsaktie entsprechend angepasste Beträge für die auf die dividendenberechtigten Vorzugsaktien entfallende Ausschüttungssumme und für den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Sixt SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sixt SE für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020; und - zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde. 6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Sixt SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG, § 101 Abs. 2 AktG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Sixt SE und § 10.4 der Vereinbarung vom 18. April 2013 mit dem besonderen Verhandlungsgremium über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Sixt SE aus drei Mitgliedern. Hiervon werden zwei Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt und ein Mitglied gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung der Sixt SE in den Aufsichtsrat entsandt. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Amtszeit der beiden von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, der Herren Ralf Teckentrup und Dr. Daniel Terberger, läuft mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 ab, so dass zwei Mitglieder des Aufsichtsrats neu zu wählen sind. Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 die folgenden Personen erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: (a) Herrn Ralf Teckentrup, Vorsitzender der Geschäftsführung Condor Flugdienst GmbH, Kelsterbach, wohnhaft in Kronberg; und (b) Herrn Dr. Daniel Terberger, Vorsitzender des Vorstands der KATAG AG, Bielefeld, wohnhaft in Bielefeld. Die Wahl erfolgt gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der Sixt SE jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, dabei nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre. Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Herr Ralf Teckentrup: - Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: keine. - Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Mitglied im Beirat der Deutsche Flugsicherung DFS GmbH, Langen (Hessen). Herr Dr. Daniel Terberger: - Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: Vorsitzender des Aufsichtsrats der Textilhäuser F. Klingenthal GmbH, Paderborn; - Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Mitglied des Aufsichtsrats der Gebr. Weiss
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