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DGAP-HV: Sixt SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Sixt SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Sixt SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 
in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Pullach Amtsgericht München, HRB 206738 Inhaber-Stammaktien 
WKN 723 132 
ISIN DE0007231326 Inhaber-Vorzugsaktien 
WKN 723 133 
ISIN DE0007231334 Namens-Stammaktien 
ISIN DE000A1K0656 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der Sixt SE, Pullach Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
*24. Juni 2020, 10:00 Uhr*, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die auf 
Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der 
Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats als 
 
*virtuelle Hauptversammlung * 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten 
 
durchgeführt wird. Die gesamte Hauptversammlung wird für 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live in Ton und Bild im 
Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im 
Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Weitere Bestimmungen und Erläuterungen 
zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen 
Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts sind im 
Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
 
TAGESORDNUNG 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
    gebilligten Konzernabschlusses der Sixt SE, des 
    Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt SE 
    einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
    gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
    Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine 
    Billigung des Konzernabschlusses durch die 
    Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz 
    nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
    Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen 
    Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich 
    zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu 
    Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
    Hauptversammlung. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
    beschließen: 
 
    Der im festgestellten Jahresabschluss ausgewiesene 
    Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 
    254.082.908,58 wird wie folgt verwendet: 
 
    Ausschüttung einer        EUR 0,00 
    Dividende von EUR 0,00 je 
    dividendenberechtigter 
    Stammaktie 
    Ausschüttung einer        EUR 828.812,30 
    Dividende von EUR 0,05 je 
    dividendenberechtigter 
    Vorzugsaktie 
    Vortrag auf neue Rechnung EUR 253.254.096,28 
                              EUR 254.082.908,58 
 
    Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am 
    Montag, den 29. Juni 2020, zur Zahlung fällig (§ 58 
    Abs. 4 Satz 2 AktG). 
 
    Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
    gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG 
    nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende 
    Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die 
    Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
    Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
    keine eigenen Aktien hält. Sollte sich die Zahl der 
    von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Stamm- und 
    Vorzugsaktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
    verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
    entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
    Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe der 
    Dividende je dividendenberechtigter Stamm- bzw. 
    Vorzugsaktie entsprechend angepasste Beträge für die 
    auf die dividendenberechtigten Vorzugsaktien 
    entfallende Ausschüttungssumme und für den Vortrag 
    auf neue Rechnung vorsieht. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Vorstands der Sixt SE für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands der Sixt SE für ihre Tätigkeit im 
    Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Aufsichtsrats der Sixt SE für das Geschäftsjahr 
    2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats der Sixt SE für ihre Tätigkeit im 
    Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu erteilen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 
    sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht 
    unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im 
    Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im 
    Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
    - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
      und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 
      sowie zum Prüfer für eine etwaige 
      prüferische Durchsicht unterjähriger 
      Finanzberichte/Finanzinformationen der 
      Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020; 
      und 
    - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht unterjähriger 
      Finanzberichte/Finanzinformationen der 
      Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 im 
      Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
      Hauptversammlung im Jahr 2021 
 
    zu wählen. 
 
    Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
    gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der 
    Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 
    3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen 
    Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 erklärt, 
    dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des 
    Abschlussprüfers frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
    Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
    bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde. 
6.  *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Der Aufsichtsrat der Sixt SE besteht gemäß Art. 
    40 Abs. 2 und Abs. 3, 47 Abs. 4 SE-VO, § 17 Abs. 1 
    SEAG, § 101 Abs. 2 AktG, § 21 SEBG in Verbindung mit 
    § 10 Abs. 1 der Satzung der Sixt SE und § 10.4 der 
    Vereinbarung vom 18. April 2013 mit dem besonderen 
    Verhandlungsgremium über die Beteiligung der 
    Arbeitnehmer bei der Sixt SE aus drei Mitgliedern. 
    Hiervon werden zwei Mitglieder von der 
    Hauptversammlung gewählt und ein Mitglied gemäß 
    § 10 Abs. 1 der Satzung der Sixt SE in den 
    Aufsichtsrat entsandt. Die Hauptversammlung ist bei 
    der Wahl an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
    Die Amtszeit der beiden von der Hauptversammlung 
    gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats, der Herren 
    Ralf Teckentrup und Dr. Daniel Terberger, läuft mit 
    Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. 
    Juni 2020 ab, so dass zwei Mitglieder des 
    Aufsichtsrats neu zu wählen sind. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab 
    Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. 
    Juni 2020 die folgenden Personen erneut zu 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
    (a) Herrn Ralf Teckentrup, Vorsitzender der 
        Geschäftsführung Condor Flugdienst GmbH, 
        Kelsterbach, wohnhaft in Kronberg; und 
    (b) Herrn Dr. Daniel Terberger, Vorsitzender 
        des Vorstands der KATAG AG, Bielefeld, 
        wohnhaft in Bielefeld. 
 
    Die Wahl erfolgt gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung 
    der Sixt SE jeweils für die Zeit bis zur Beendigung 
    der Hauptversammlung, die über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach 
    Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das 
    Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, dabei 
    nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs 
    Jahre. 
 
    Es ist vorgesehen, die vorstehenden Wahlen im Wege 
    der Einzelwahl durchzuführen. 
 
    Angaben zu den Mitgliedschaften der zur Wahl 
    vorgeschlagenen Personen in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
    ausländischen Kontrollgremien von 
    Wirtschaftsunternehmen: 
 
    Herr Ralf Teckentrup: 
 
    - Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      keine. 
    - Mitgliedschaften in vergleichbaren 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Mitglied im Beirat der Deutsche 
      Flugsicherung DFS GmbH, Langen (Hessen). 
 
    Herr Dr. Daniel Terberger: 
 
    - Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten: 
 
      Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
      Textilhäuser F. Klingenthal GmbH, 
      Paderborn; 
    - Mitgliedschaften in vergleichbaren 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      Mitglied des Aufsichtsrats der Gebr. Weiss 

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May 11, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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