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DGAP-HV: GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2020 in Wuppertal / virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: GESCO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GESCO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.06.2020 in Wuppertal / virtuelle Hauptversammlung mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GESCO AG Wuppertal - ISIN DE000A1K0201 - 
- Wertpapier-Kenn-Nummer A1K020 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
*ordentlichen Hauptversammlung* unserer Gesellschaft am 
*Donnerstag, dem 18. Juni 2020, um 11.00 Uhr* 
(Mitteleuropäischer Sommerzeit - MESZ). 
 
Die Hauptversammlung findet statt als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen 
und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. Die Teilnahme 
der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer 
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege 
elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der im 
Folgenden im Anschluss an die Tagesordnung enthaltenen 
Bestimmungen und Erläuterungen. 
 
Tagesordnung 
TOP *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
1   des gebilligten Konzernabschlusses sowie der 
    Lageberichte der GESCO AG und des Konzerns für das 
    Rumpfgeschäftsjahr 2019 (01.04.2019 bis 
    31.12.2019) sowie des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat der GESCO AG hat in seiner 
    Sitzung am 1. April 2020 den vom Vorstand 
    vorgelegten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist 
    der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG 
    festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die 
    Hauptversammlung bedarf es daher nicht. Der 
    Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat ebenfalls 
    in seiner Sitzung am 1. April 2020 gebilligt. 
    Gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 AktG hat die 
    Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht zu 
    beschließen. 
 
    Die vorgenannten Unterlagen sowie der erläuternde 
    Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB 
    i.V.m. Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB sind vom Tage 
    der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.gesco.de/hv 
 
    zugänglich. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2   Bilanzgewinns für das Rumpfgeschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für 
    das Rumpfgeschäftsjahr 2019 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn von EUR 11.309.289,17 wie folgt zu 
    verwenden: 
 
    Zahlung einer Dividende    EUR 2.493.084,77 
    von EUR 0,23 je Stückaktie 
    auf das derzeit 
    dividendenberechtigte 
    Grundkapital (10.839.499 
    Aktien): 
    Einstellung in andere      EUR 8.816.204,40 
    Gewinnrücklagen: 
    Bilanzgewinn:              EUR 11.309.289,17 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3   Mitglieder des Vorstands für das 
    Rumpfgeschäftsjahr 2019* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im 
    Rumpfgeschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
    des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu 
    erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
4   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Rumpfgeschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Rumpfgeschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
    des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung 
    zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
5   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 
    (01.01.2020 bis 31.12.2020)* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Breidenbach und 
    Partner PartG mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    - Steuerberatungsgesellschaft, Wuppertal, zum 
    Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine 
    etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten 
    Abschlusses und des Zwischenlageberichts zum 30. 
    Juni 2020 zu wählen. 
TOP *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
6 
 
    Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der 
    GESCO AG am 18. Juni 2020 endet die Amtszeit der 
    Aufsichtsratsmitglieder Jens Große-Allermann, 
    Stefan Heimöller, Klaus Möllerfriedrich und Dr. 
    Nanna Rapp. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß 
    § 96 AktG sowie § 8 Abs. 1 der Satzung aus vier 
    Mitgliedern zusammen, die alle von der 
    Hauptversammlung gewählt werden. In 
    Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate 
    Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
    Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    6.1 *Herrn Jens Große-Allermann*, 
        Mitglied des Vorstands der 
        Investmentaktiengesellschaft für 
        langfristige Investoren TGV, Bonn, sowie 
        der Fiducia Treuhand AG, Bonn, wohnhaft 
        in Köln, 
    6.2 *Herrn Dipl.-Kfm. Stefan Heimöller*, 
        geschäftsführender Gesellschafter der 
        Platestahl Umformtechnik GmbH, 
        Lüdenscheid, sowie der Helios GmbH, 
        Neuenrade, wohnhaft in Neuenrade, 
    6.3 *Herrn Dipl.-Kfm. Klaus 
        Möllerfriedrich*, 
        Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und 
        Gesellschafter der MBB Möllerfriedrich 
        Beteiligung & Beratung GmbH, Wuppertal, 
        sowie Partner bei PARES Strategiepartner 
        in Köln, wohnhaft in Düsseldorf, 
    6.4 *Frau Dr. Nanna Rapp*, Mitglied der 
        Geschäftsleitung der E.ON Inhouse 
        Consulting GmbH, wohnhaft in Düsseldorf, 
 
    jeweils bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die 
    über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr 
    nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zu 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats zu bestellen. Das 
    Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird 
    nicht mitgerechnet. Für den Fall seiner Wahl 
    beabsichtigt Herr Möllerfriedrich, für den 
    Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren, den Vorsitz 
    jedoch nach drei Jahren abzugeben. Es ist 
    vorgesehen, dass dann der derzeitige 
    stellvertretende Vorsitzende, Herr Heimöller, für 
    das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden kandidiert. 
 
    Im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex weist der Aufsichtsrat 
    auf Folgendes hin: 
 
    Die Investmentaktiengesellschaft für langfristige 
    Investoren TGV, Bonn, deren Vorstandsmitglied Herr 
    Große-Allermann ist, ist mit einem Anteil von 
    derzeit rund 14,8 % am Grundkapital der GESCO AG 
    beteiligt und damit deren größter 
    Einzelaktionär. Herr Heimöller ist mit einem 
    Anteil von derzeit 13,9 % am Grundkapital der 
    GESCO AG beteiligt und damit deren 
    zweitgrößter Einzelaktionär. Die Platestahl 
    Umformtechnik GmbH, deren geschäftsführender 
    Gesellschafter Herr Heimöller ist, unterhält in 
    geringem Umfang Kunden-/Lieferantenbeziehungen zur 
    Dörrenberg Edelstahl GmbH, einer 90%igen 
    Tochtergesellschaft der GESCO AG. Schließlich 
    wird darauf hingewiesen, dass Herr Möllerfriedrich 
    als Gründer der GESCO AG dem Aufsichtsrat der 
    Gesellschaft bereits seit 1989 angehört. Im 
    Übrigen bestehen nach Einschätzung des 
    Aufsichtsrats keine für die Wahlentscheidung der 
    Hauptversammlung maßgebenden persönlichen 
    oder geschäftlichen Beziehungen zwischen den 
    vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und den 
    Gesellschaften der GESCO-Gruppe, den Organen der 
    GESCO AG oder einem wesentlichen Aktionär der 
    GESCO AG andererseits. 
 
    *Herr Große-Allermann* ist derzeit Mitglied 
    in folgenden gesetzlich zu bildenden 
    Aufsichtsräten: 
 
    - Kromi Logistik AG, Hamburg 
      (stellvertretender Vorsitzender), 
    - WashTec AG, Augsburg. 
 
    *Herr Möllerfriedrich* ist derzeit Mitglied in 
    folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
    - TopAgers AG, Langenfeld (stellvertretender 
      Vorsitzender). 
 
    Vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gehören 
    die Herren Große-Allermann und 
    Möllerfriedrich nicht an. 
 
    *Herr Heimöller* und *Frau Dr. Rapp* gehören 
    keinen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
    keinen vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. 
 
    Der Aufsichtsrat hat sich bei sämtlichen zur Wahl 
    vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie 
    den für die Aufsichtsratsarbeit zu erwartenden 
    Zeitaufwand aufbringen können. 
 
    Lebenslauf von Herrn Große-Allermann: 
 
    Herr Jens Große-Allermann, Jahrgang 1967, 
    Nationalität: deutsch, Kaufmann, ist Vorstand der 
    Investmentaktiengesellschaft für langfristige 
    Investoren TGV, Bonn, sowie der Fiducia Treuhand 
    AG, Bonn. 
 
    1991 begann Herr Große-Allermann seine 
    berufliche Laufbahn bei der Deutsche Bank AG, 
    Köln. Ab 1995 bis 2000 war er als freiberuflicher 
    Unternehmensberater tätig mit Schwerpunkt im 
    Immobilienbereich. Ab 1997 bis Anfang 2003 war 
    Herr Große-Allermann Finanzvorstand der 
    Condomi AG, Köln. Seit 2003 ist er Vorstand der 
    Fiducia Treuhand AG, Bonn, seit 2008 ist er zudem 
    Vorstand der Investmentaktiengesellschaft für 
    langfristige Investoren TGV, Bonn. Dem 
    Aufsichtsrat der GESCO AG gehört Herr 
    Große-Allermann seit 2017 an. 
 
    Lebenslauf von Herrn Möllerfriedrich: 
 
    Herr Klaus Möllerfriedrich, Jahrgang 1947, 

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