DGAP-News: home24 SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-11 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. home24 SE Berlin ISIN DE000A14KEB5 WKN A14KEB Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 3. Juni 2020* um 10:00 Uhr (MESZ) unter https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html im Bereich 'Hauptversammlung' virtuell abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten eingeladen ('*virtuelle Hauptversammlung*'). Versammlungsort wird der Aufenthaltsort des Versammlungsleiters in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Greifswalder Straße 212-213, 10405 Berlin, sein. *Abhaltung im Wege einer virtuellen Hauptversammlung* Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Diese Beschlüsse erfolgten auf Grundlage des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 ('*COVID-19-Abmilderungsgesetz*'). *Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist ausgeschlossen.* Die Mitglieder des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und der die Niederschrift der Hauptversammlung durchführende Notar werden am Aufenthaltsort des Versammlungsleiters zugegen sein. I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der §§ 289a Abs. 1, 289f Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich zugänglich zu machen und vom Vorstand beziehungsweise - im Falle des Berichts des Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den Vorlagen zu stellen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro Berlin, Friedrichstraße 140, 10117 Berlin, a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020; b) für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2020 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht; sowie c) für den Fall einer prüferischen Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz) für das erste und/oder dritte Quartal des Geschäftsjahres 2020 und/oder für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht zu bestellen. 5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 sowie entsprechende Änderung der Satzung* Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 117.690,00 (in Worten: Euro einhundertsiebzehntausend sechshundertneunzig) gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Das Genehmigte Kapital 2017 dient allein der Erfüllung von Erwerbsrechten der GMPVC German Media Pool GmbH und unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 ausgegebene Aktien dürfen nur zu diesem Zweck ausgegeben werden. Die Kooperation mit der GMPVC German Media Pool GmbH ist beendet und es bestehen keine weiteren Erwerbsrechte, die unter Inanspruchnahme des Genehmigten Kapitals 2017 bedient werden müssten. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: a) *Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2017)* Die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Mai 2018 erteilte Ermächtigung des Vorstands, gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 117.690,00 (in Worten: Euro einhundertsiebzehntausend sechshundertneunzig) gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017), wird aufgehoben. b) *Änderung der Satzung* § 4 Abs. 6 der Satzung wird aufgehoben und ersatzlos gestrichen. c) *Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister* Der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende werden angewiesen, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 nach vorstehendem Buchstaben a) dieses Tagesordnungspunkts 5 sowie die entsprechende Änderung der Satzung nach vorstehendem Buchstaben b) dieses Tagesordnungspunkts 5 zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Vorstand und der Aufsichtsratsvorsitzende werden ermächtigt, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 unabhängig von den übrigen Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2018 und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2020) sowie entsprechende Änderung der Satzung* Gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 7.525.804 (in Worten: Euro sieben Millionen fünfhundertfünfundzwanzigtausend achthundertvier) durch Ausgabe von bis zu 7.525.804 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Seit der Schaffung des Genehmigten Kapitals 2018 hat sich die Zahl der Aktien der Gesellschaft erhöht. Um der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, auch zukünftig auf Finanzierungserfordernisse zu reagieren und die Eigenkapitaldecke bei Bedarf kurzfristig zu stärken, soll das Genehmigte Kapital 2018 aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2020 in dem von der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft ('*SE-VO*') in Verbindung mit dem AktG zugelassenen Umfang geschaffen werden. Für dieses soll wie bisher beim Genehmigten Kapital 2018 der Ausschluss des Bezugsrechts in bestimmten Fällen möglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: a) *Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2018)* Die von der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. Mai 2018 erteilte Ermächtigung des Vorstands, gemäß § 4 Abs. 7 der
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May 11, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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