Anzeige
Mehr »
Donnerstag, 03.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
+210 % Kursgewinn Year to Date: Neuausrichtung nimmt Fahrt auf - jetzt exklusives CEO-Interview ansehen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
184 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: home24 SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 in Berlin mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
home24 SE Berlin ISIN DE000A14KEB5 
WKN A14KEB Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Die Aktionäre unserer 
Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 3. Juni 2020* 
um 10:00 Uhr (MESZ) unter 
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html im 
Bereich 'Hauptversammlung' virtuell abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung 2020 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten eingeladen ('*virtuelle 
Hauptversammlung*'). Versammlungsort wird der Aufenthaltsort des Versammlungsleiters in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Greifswalder Straße 212-213, 10405 Berlin, sein. 
 
*Abhaltung im Wege einer virtuellen Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die 
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer 
Bevollmächtigten abzuhalten. Diese Beschlüsse erfolgten auf Grundlage des am 28. März 2020 in 
Kraft getretenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 ('*COVID-19-Abmilderungsgesetz*'). 
 
*Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung 
ist ausgeschlossen.* 
 
Die Mitglieder des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und der die 
Niederschrift der Hauptversammlung durchführende Notar werden am Aufenthaltsort des 
Versammlungsleiters zugegen sein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2019, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern 
   einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der 
   §§ 289a Abs. 1, 289f Abs. 1 und 315a Abs. 1 des 
   Handelsgesetzbuchs 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen 
   und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen 
   sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich 
   zugänglich zu machen und vom Vorstand 
   beziehungsweise - im Falle des Berichts des 
   Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
   zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben 
   die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den 
   Vorlagen zu stellen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie 
   des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht 
   des verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
   Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro 
   Berlin, Friedrichstraße 140, 10117 Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020; 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5, 
      117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für 
      das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 
      2020 zum Prüfer für eine solche 
      prüferische Durchsicht; sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht zusätzlicher unterjähriger 
      Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7 
      Wertpapierhandelsgesetz) für das erste 
      und/oder dritte Quartal des 
      Geschäftsjahres 2020 und/oder für das 
      erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten 
   Kapitals 2017 sowie entsprechende Änderung der 
   Satzung* 
 
   Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand 
   ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der 
   Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 117.690,00 (in 
   Worten: Euro einhundertsiebzehntausend 
   sechshundertneunzig) gegen Bareinlagen durch Ausgabe 
   von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu 
   erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Das Genehmigte 
   Kapital 2017 dient allein der Erfüllung von 
   Erwerbsrechten der GMPVC German Media Pool GmbH und 
   unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 
   ausgegebene Aktien dürfen nur zu diesem Zweck 
   ausgegeben werden. 
 
   Die Kooperation mit der GMPVC German Media Pool GmbH 
   ist beendet und es bestehen keine weiteren 
   Erwerbsrechte, die unter Inanspruchnahme des 
   Genehmigten Kapitals 2017 bedient werden müssten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   a) *Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 
      zur Erhöhung des Grundkapitals 
      (Genehmigtes Kapital 2017)* 
 
      Die von der außerordentlichen 
      Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. 
      Mai 2018 erteilte Ermächtigung des 
      Vorstands, gemäß § 4 Abs. 6 der 
      Satzung das Grundkapital der Gesellschaft 
      in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 
      insgesamt EUR 117.690,00 (in Worten: Euro 
      einhundertsiebzehntausend 
      sechshundertneunzig) gegen Bareinlagen 
      durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber 
      lautenden Stückaktien zu erhöhen 
      (Genehmigtes Kapital 2017), wird 
      aufgehoben. 
   b) *Änderung der Satzung* 
 
      § 4 Abs. 6 der Satzung wird aufgehoben 
      und ersatzlos gestrichen. 
   c) *Anmeldung zur Eintragung in das 
      Handelsregister* 
 
      Der Vorstand und der 
      Aufsichtsratsvorsitzende werden 
      angewiesen, die Aufhebung des Genehmigten 
      Kapitals 2017 nach vorstehendem 
      Buchstaben a) dieses Tagesordnungspunkts 
      5 sowie die entsprechende Änderung 
      der Satzung nach vorstehendem Buchstaben 
      b) dieses Tagesordnungspunkts 5 zur 
      Eintragung in das Handelsregister 
      anzumelden. 
 
      Der Vorstand und der 
      Aufsichtsratsvorsitzende werden 
      ermächtigt, die Aufhebung des Genehmigten 
      Kapitals 2017 unabhängig von den übrigen 
      Beschlüssen der Hauptversammlung zur 
      Eintragung in das Handelsregister 
      anzumelden. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten 
   Kapitals 2018 und Schaffung eines neuen genehmigten 
   Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des 
   Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2020) sowie 
   entsprechende Änderung der Satzung* 
 
   Gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung ist der Vorstand 
   ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17. 
   Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 
   insgesamt EUR 7.525.804 (in Worten: Euro sieben 
   Millionen fünfhundertfünfundzwanzigtausend 
   achthundertvier) durch Ausgabe von bis zu 7.525.804 
   neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen 
   Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig 
   zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). 
 
   Seit der Schaffung des Genehmigten Kapitals 2018 hat 
   sich die Zahl der Aktien der Gesellschaft erhöht. Um 
   der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, auch 
   zukünftig auf Finanzierungserfordernisse zu 
   reagieren und die Eigenkapitaldecke bei Bedarf 
   kurzfristig zu stärken, soll das Genehmigte Kapital 
   2018 aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 
   2020 in dem von der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 
   des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der 
   Europäischen Gesellschaft ('*SE-VO*') in Verbindung 
   mit dem AktG zugelassenen Umfang geschaffen werden. 
   Für dieses soll wie bisher beim Genehmigten Kapital 
   2018 der Ausschluss des Bezugsrechts in bestimmten 
   Fällen möglich sein. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   a) *Aufhebung der bestehenden Ermächtigung 
      zur Erhöhung des Grundkapitals 
      (Genehmigtes Kapital 2018)* 
 
      Die von der außerordentlichen 
      Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. 
      Mai 2018 erteilte Ermächtigung des 
      Vorstands, gemäß § 4 Abs. 7 der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.