DGAP-News: home24 SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
home24 SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 in Berlin mit dem Ziel
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-11 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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home24 SE Berlin ISIN DE000A14KEB5
WKN A14KEB Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Die Aktionäre unserer
Gesellschaft werden hiermit zu der am *Mittwoch, den 3. Juni 2020*
um 10:00 Uhr (MESZ) unter
https://www.home24.com/websites/homevierundzwanzig/German/4300/veroeffentlichungen.html im
Bereich 'Hauptversammlung' virtuell abzuhaltenden ordentlichen Hauptversammlung 2020
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten eingeladen ('*virtuelle
Hauptversammlung*'). Versammlungsort wird der Aufenthaltsort des Versammlungsleiters in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Greifswalder Straße 212-213, 10405 Berlin, sein.
*Abhaltung im Wege einer virtuellen Hauptversammlung*
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer
Bevollmächtigten abzuhalten. Diese Beschlüsse erfolgten auf Grundlage des am 28. März 2020 in
Kraft getretenen Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 ('*COVID-19-Abmilderungsgesetz*').
*Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung
ist ausgeschlossen.*
Die Mitglieder des Vorstands, der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und der die
Niederschrift der Hauptversammlung durchführende Notar werden am Aufenthaltsort des
Versammlungsleiters zugegen sein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2019, des zusammengefassten
Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern
einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß der
§§ 289a Abs. 1, 289f Abs. 1 und 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 ist deshalb nicht vorgesehen
und auch nicht notwendig. Die genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich
zugänglich zu machen und vom Vorstand
beziehungsweise - im Falle des Berichts des
Aufsichtsrats - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats
zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben
die Aktionäre die Gelegenheit, Fragen zu den
Vorlagen zu stellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie
des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht
des verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige
prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Büro
Berlin, Friedrichstraße 140, 10117 Berlin,
a) zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020;
b) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5,
117 Nr. 2 Wertpapierhandelsgesetz) für
das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs
2020 zum Prüfer für eine solche
prüferische Durchsicht; sowie
c) für den Fall einer prüferischen
Durchsicht zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen (§ 115 Abs. 7
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste
und/oder dritte Quartal des
Geschäftsjahres 2020 und/oder für das
erste Quartal des Geschäftsjahres 2021
zum Prüfer für eine solche prüferische
Durchsicht
zu bestellen.
5. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten
Kapitals 2017 sowie entsprechende Änderung der
Satzung*
Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist der Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der
Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um bis zu insgesamt EUR 117.690,00 (in
Worten: Euro einhundertsiebzehntausend
sechshundertneunzig) gegen Bareinlagen durch Ausgabe
von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Das Genehmigte
Kapital 2017 dient allein der Erfüllung von
Erwerbsrechten der GMPVC German Media Pool GmbH und
unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017
ausgegebene Aktien dürfen nur zu diesem Zweck
ausgegeben werden.
Die Kooperation mit der GMPVC German Media Pool GmbH
ist beendet und es bestehen keine weiteren
Erwerbsrechte, die unter Inanspruchnahme des
Genehmigten Kapitals 2017 bedient werden müssten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie
folgt zu beschließen:
a) *Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
zur Erhöhung des Grundkapitals
(Genehmigtes Kapital 2017)*
Die von der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 18.
Mai 2018 erteilte Ermächtigung des
Vorstands, gemäß § 4 Abs. 6 der
Satzung das Grundkapital der Gesellschaft
in der Zeit bis zum 17. Mai 2023 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu
insgesamt EUR 117.690,00 (in Worten: Euro
einhundertsiebzehntausend
sechshundertneunzig) gegen Bareinlagen
durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2017), wird
aufgehoben.
b) *Änderung der Satzung*
§ 4 Abs. 6 der Satzung wird aufgehoben
und ersatzlos gestrichen.
c) *Anmeldung zur Eintragung in das
Handelsregister*
Der Vorstand und der
Aufsichtsratsvorsitzende werden
angewiesen, die Aufhebung des Genehmigten
Kapitals 2017 nach vorstehendem
Buchstaben a) dieses Tagesordnungspunkts
5 sowie die entsprechende Änderung
der Satzung nach vorstehendem Buchstaben
b) dieses Tagesordnungspunkts 5 zur
Eintragung in das Handelsregister
anzumelden.
Der Vorstand und der
Aufsichtsratsvorsitzende werden
ermächtigt, die Aufhebung des Genehmigten
Kapitals 2017 unabhängig von den übrigen
Beschlüssen der Hauptversammlung zur
Eintragung in das Handelsregister
anzumelden.
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten
Kapitals 2018 und Schaffung eines neuen genehmigten
Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2020) sowie
entsprechende Änderung der Satzung*
Gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung ist der Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 17.
Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu
insgesamt EUR 7.525.804 (in Worten: Euro sieben
Millionen fünfhundertfünfundzwanzigtausend
achthundertvier) durch Ausgabe von bis zu 7.525.804
neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen
Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig
zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018).
Seit der Schaffung des Genehmigten Kapitals 2018 hat
sich die Zahl der Aktien der Gesellschaft erhöht. Um
der Gesellschaft die Möglichkeit zu geben, auch
zukünftig auf Finanzierungserfordernisse zu
reagieren und die Eigenkapitaldecke bei Bedarf
kurzfristig zu stärken, soll das Genehmigte Kapital
2018 aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital
2020 in dem von der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001
des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der
Europäischen Gesellschaft ('*SE-VO*') in Verbindung
mit dem AktG zugelassenen Umfang geschaffen werden.
Für dieses soll wie bisher beim Genehmigten Kapital
2018 der Ausschluss des Bezugsrechts in bestimmten
Fällen möglich sein.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie
folgt zu beschließen:
a) *Aufhebung der bestehenden Ermächtigung
zur Erhöhung des Grundkapitals
(Genehmigtes Kapital 2018)*
Die von der außerordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 18.
Mai 2018 erteilte Ermächtigung des
Vorstands, gemäß § 4 Abs. 7 der
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May 11, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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