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DGAP-HV: Lechwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in Hauptverwaltung der Lechwerke AG, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg (Virtuelle Hauptversammlung) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Lechwerke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Lechwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.06.2020 in Hauptverwaltung der Lechwerke AG, Schaezlerstraße 3, 
86150 Augsburg (Virtuelle Hauptversammlung) mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-11 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Lechwerke AG Augsburg International Securities 
Identification Number (ISIN): DE0006458003 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der 
am Dienstag, 23. Juni 2020, 10:00 Uhr, als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der Gesellschaft 
live im Internet über ein elektronisches System (HV-Portal) 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktiengesetzes ist die Hauptverwaltung der Lechwerke AG, 
Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Lechwerke AG zum 31. Dezember 2019 und des 
   Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist 
   damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes 
   festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die 
   Hauptversammlung entfällt daher. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der Lechwerke AG für das Geschäftsjahr 
   2019 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer     = 99.244.992,00 EUR  
   Dividende von 2,80 
   EUR  je Stückaktie 
   Gewinnvortrag auf neue = 76.401,43 EUR  
   Rechnung 
   Bilanzgewinn           = 99.321.393,43 EUR  
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes 
   ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf 
   den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 26. Juni 2020, 
   fällig. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu 
   erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Frankfurt am Main, 
   Zweigniederlassung München, 
 
   zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der 
   Lechwerke AG für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
6. *Neuwahl des Aufsichtsrats* 
 
   Mit dem Ende der diesjährigen Hauptversammlung endet 
   gemäß § 102 Aktiengesetz i. V. m. § 9 der 
   Satzung die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1, 
   101 Absatz 1 Aktiengesetz, § 4 
   Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 der Satzung aus 
   sechs von der Hauptversammlung und drei von den 
   Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
   Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu 
   wählen: 
 
   a) Bernd Böddeling, Nottuln, 
      Bereichsvorstand Energy Networks Germany 
      der innogy SE 
 
      Herr Böddeling ist Mitglied in folgenden 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * E.DIS AG, Fürstenwalde/Spree (Vorsitz) 
      * envia Mitteldeutsche Energie AG, 
        Chemnitz (Vorsitz) 
      * RheinEnergie AG, Köln 
      * Süwag Energie AG, Frankfurt am Main 
        (Vorsitz) 
 
      Herr Böddeling ist Mitglied in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von folgenden 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Emscher Lippe Energie GmbH, 
        Gelsenkirchen (Aufsichtsrat; Vorsitz) 
      * innogy Westenergie GmbH, Essen 
        (Aufsichtsrat, Vorsitz) 
      * KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG, 
        Klagenfurt/Österreich 
        (Aufsichtsrat) 
      * Stadtwerke Dülmen GmbH, Dülmen 
        (Aufsichtsrat) 
   b) Carl-Ernst Giesting, Leipzig, 
      Bereichsvorstand Retail Germany der innogy 
      SE 
 
      Herr Giesting ist Mitglied in folgenden 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * Dortmunder Energie- und 
        Wasserversorgung GmbH, Dortmund 
      * envia Mitteldeutsche Energie AG, 
        Chemnitz 
      * Süwag Energie AG, Frankfurt am Main 
      * VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken 
 
      Herr Giesting ist nicht Mitglied in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   c) Dr. Uwe Kolks, Gröbenzell, 
      Mitglied der Geschäftsführung der E.ON 
      Energie Deutschland GmbH 
 
      Herr Dr. Kolks ist Mitglied in folgenden 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * GASAG AG, Berlin 
 
      Herr Dr. Kolks ist nicht Mitglied in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen. 
   d) Martin Sailer, Neusäß, 
      Landrat des Landkreises Augsburg und 
      Bezirkstagspräsident des Bezirks Schwaben 
 
      Herr Sailer ist nicht Mitglied in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. 
 
      Herr Sailer ist Mitglied in vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      folgenden Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Bildungszentrum für Familie, Umwelt 
        und Kultur am Kloster Roggenburg 
        gGmbH, Roggenburg (Aufsichtsrat) 
      * Blaue Blume Schwaben gGmbH, Kaufbeuren 
        (Aufsichtsrat; Vorsitz) 
      * Dawonia Oberbayern und Schwaben GmbH, 
        Grünwald (Aufsichtsrat) 
      * Kurhaustheater GmbH, Augsburg 
        (Aufsichtsrat; Vorsitz) 
      * Bezirkskliniken Schwaben (KU), 
        Augsburg (Verwaltungsrat; Vorsitz) 
      * Abfallverwertung Augsburg (KU), 
        Augsburg (Verwaltungsrat) 
      * Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund 
        GmbH, Augsburg (Aufsichtsrat; Vorsitz) 
      * Augsburg Innovationspark GmbH, 
        Augsburg (Aufsichtsrat) 
      * Kreissparkasse Augsburg (AdöR), 
        Augsburg (Verwaltungsrat; Vorsitz) 
      * Regio Augsburg Wirtschaft GmbH, 
        Augsburg (Aufsichtsrat) 
      * Wohnungsbau GmbH für den Landkreis 
        Augsburg, Stadtbergen (Aufsichtsrat; 
        Vorsitz) 
   e) Dr. Marie-Theres Thiell, Werne, 
      Juristin 
 
      Frau Dr. Thiell ist Mitglied in folgenden 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      * Bayernwerk AG, Regensburg 
      * VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken 
 
      Frau Dr. Thiell ist Mitglied in 
      vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von folgenden 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * innogy Polska S.A., Warschau/Polen 
        (Aufsichtsrat; Vorsitz) 
      * innogy Westenergie GmbH, Essen 
        (Aufsichtsrat) 
   f) Susanne Weitz, Bochum, 
      Leiterin Group Finance der innogy SE 
 
      Frau Weitz ist nicht Mitglied in anderen 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. 
 
      Frau Weitz ist Mitglied in vergleichbaren 
      in- und ausländischen Kontrollgremien von 
      folgenden Wirtschaftsunternehmen: 
 
      * Stadtwerke Düren GmbH, Düren 
        (Aufsichtsrat) 
 
   Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; 
   hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl 
   erfolgt, nicht mitgerechnet. 
7. *Anpassung von § 15 der Satzung der Gesellschaft 
   (Nachweis des Anteilsbesitzes)* 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 
   2019 geändert, das am 19. Dezember 2019 im 
   Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Bei 
   Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften ist 
   nach dem geänderten § 123 Absatz 4 Satz 1 des 
   Aktiengesetzes zukünftig für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts 
   der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem 
   neu eingefügten § 67c Absatz 3 des Aktiengesetzes 
   ausreichend. 
 
   Die Gesellschaft ist zwar nicht börsennotiert im 
   Sinne des § 3 Absatz 2 des Aktiengesetzes; da ein 
   Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Absatz 
   3 des Aktiengesetzes zur gängigen Praxis werden 
   dürfte und außerdem die Satzung der 
   Gesellschaft dem durch das ARUG II geänderten 
   Gesetzeswortlaut in § 123 Absatz 4 des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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