DGAP-News: Lechwerke AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Lechwerke AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in Hauptverwaltung der Lechwerke AG, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg (Virtuelle Hauptversammlung) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-11 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Lechwerke AG Augsburg International Securities Identification Number (ISIN): DE0006458003 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, 23. Juni 2020, 10:00 Uhr, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der Gesellschaft live im Internet über ein elektronisches System (HV-Portal) übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Hauptverwaltung der Lechwerke AG, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Lechwerke AG zum 31. Dezember 2019 und des Lageberichts für die Lechwerke AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Lechwerke AG für das Geschäftsjahr 2019 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer = 99.244.992,00 EUR Dividende von 2,80 EUR je Stückaktie Gewinnvortrag auf neue = 76.401,43 EUR Rechnung Bilanzgewinn = 99.321.393,43 EUR Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 des Aktiengesetzes ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 26. Juni 2020, fällig. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der Lechwerke AG für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 6. *Neuwahl des Aufsichtsrats* Mit dem Ende der diesjährigen Hauptversammlung endet gemäß § 102 Aktiengesetz i. V. m. § 9 der Satzung die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 Aktiengesetz, § 4 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Bernd Böddeling, Nottuln, Bereichsvorstand Energy Networks Germany der innogy SE Herr Böddeling ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * E.DIS AG, Fürstenwalde/Spree (Vorsitz) * envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz (Vorsitz) * RheinEnergie AG, Köln * Süwag Energie AG, Frankfurt am Main (Vorsitz) Herr Böddeling ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden Wirtschaftsunternehmen: * Emscher Lippe Energie GmbH, Gelsenkirchen (Aufsichtsrat; Vorsitz) * innogy Westenergie GmbH, Essen (Aufsichtsrat, Vorsitz) * KELAG-Kärntner Elektrizitäts-AG, Klagenfurt/Österreich (Aufsichtsrat) * Stadtwerke Dülmen GmbH, Dülmen (Aufsichtsrat) b) Carl-Ernst Giesting, Leipzig, Bereichsvorstand Retail Germany der innogy SE Herr Giesting ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH, Dortmund * envia Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitz * Süwag Energie AG, Frankfurt am Main * VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken Herr Giesting ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. c) Dr. Uwe Kolks, Gröbenzell, Mitglied der Geschäftsführung der E.ON Energie Deutschland GmbH Herr Dr. Kolks ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * GASAG AG, Berlin Herr Dr. Kolks ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. d) Martin Sailer, Neusäß, Landrat des Landkreises Augsburg und Bezirkstagspräsident des Bezirks Schwaben Herr Sailer ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Herr Sailer ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden Wirtschaftsunternehmen: * Bildungszentrum für Familie, Umwelt und Kultur am Kloster Roggenburg gGmbH, Roggenburg (Aufsichtsrat) * Blaue Blume Schwaben gGmbH, Kaufbeuren (Aufsichtsrat; Vorsitz) * Dawonia Oberbayern und Schwaben GmbH, Grünwald (Aufsichtsrat) * Kurhaustheater GmbH, Augsburg (Aufsichtsrat; Vorsitz) * Bezirkskliniken Schwaben (KU), Augsburg (Verwaltungsrat; Vorsitz) * Abfallverwertung Augsburg (KU), Augsburg (Verwaltungsrat) * Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, Augsburg (Aufsichtsrat; Vorsitz) * Augsburg Innovationspark GmbH, Augsburg (Aufsichtsrat) * Kreissparkasse Augsburg (AdöR), Augsburg (Verwaltungsrat; Vorsitz) * Regio Augsburg Wirtschaft GmbH, Augsburg (Aufsichtsrat) * Wohnungsbau GmbH für den Landkreis Augsburg, Stadtbergen (Aufsichtsrat; Vorsitz) e) Dr. Marie-Theres Thiell, Werne, Juristin Frau Dr. Thiell ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: * Bayernwerk AG, Regensburg * VSE Aktiengesellschaft, Saarbrücken Frau Dr. Thiell ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden Wirtschaftsunternehmen: * innogy Polska S.A., Warschau/Polen (Aufsichtsrat; Vorsitz) * innogy Westenergie GmbH, Essen (Aufsichtsrat) f) Susanne Weitz, Bochum, Leiterin Group Finance der innogy SE Frau Weitz ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Frau Weitz ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von folgenden Wirtschaftsunternehmen: * Stadtwerke Düren GmbH, Düren (Aufsichtsrat) Die Wahl erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet. 7. *Anpassung von § 15 der Satzung der Gesellschaft (Nachweis des Anteilsbesitzes)* Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 geändert, das am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften ist nach dem geänderten § 123 Absatz 4 Satz 1 des Aktiengesetzes zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem neu eingefügten § 67c Absatz 3 des Aktiengesetzes ausreichend. Die Gesellschaft ist zwar nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 des Aktiengesetzes; da ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Absatz 3 des Aktiengesetzes zur gängigen Praxis werden dürfte und außerdem die Satzung der Gesellschaft dem durch das ARUG II geänderten Gesetzeswortlaut in § 123 Absatz 4 des
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 11, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2020 Dow Jones News