DGAP-News: CTS Eventim AG & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
CTS Eventim AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-11 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
CTS Eventim AG & Co. KGaA München AG München HRB 212700 WKN:
547030
ISIN: DE 0005470306
*Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur
virtuellen ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
ein, die stattfindet*
am Freitag, den 19. Juni 2020, ab 11:00 Uhr
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, zum Schutz der Aktionäre, Mitarbeiter
und beteiligten Dienstleister von der Möglichkeit des Gesetzes
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung
der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ("COVID-19-Gesetz")
Gebrauch zu machen und die ordentliche Hauptversammlung 2020 ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Das heißt, dass es in
diesem Jahr keine Vor-Ort-Veranstaltung geben wird, an der Sie
teilnehmen können. Sie können die Hauptversammlung
ausschließlich im Internet verfolgen, wo sie für angemeldete
Aktionäre live übertragen wird.
*Tagesordnung:*
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses,
jeweils zum 31. Dezember 2019, und des
zusammengefassten Lageberichts für die
Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem
erläuternden Bericht der persönlich haftenden
Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 S. 1 AktG
zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und §
315a Abs. 1 HGB im Lagebericht und dem Bericht
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 Abs. 2 AktG gebilligt.
Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die
Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung; im Übrigen sind die
vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung
zugänglich zu machen, ohne dass es eines
weiteren Beschlusses dazu bedarf.
2. *Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co.
KGaA für das Geschäftsjahr 2019*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss der CTS Eventim AG & Co. KGaA
für das Geschäftsjahr 2019 in der vorgelegten
Fassung, die einen Bilanzgewinn von EUR
302.020.760,83 ausweist, festzustellen.
3. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Angesichts der inzwischen zur Eindämmung der
Coronavirus-Pandemie ergriffenen behördlichen
Maßnahmen und der zu erwartenden
Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und
Liquidität der Gesellschaft haben die
persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat die im Geschäftsbericht 2019 in
Aussicht gestellte Fortsetzung der bisherigen
Dividendenpolitik noch einmal überprüft. Sie
sind dabei nach sorgfältiger Abwägung zu der
Auffassung gelangt, dass im Interesse der
Stärkung der Widerstandsfähigkeit der
Gesellschaft angesichts der im laufenden
Geschäftsjahr zu erwartenden wirtschaftlichen
und finanziellen Herausforderungen eine
Ausschüttung derzeit nicht erfolgen sollte.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen daher vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe
von EUR 302.020.760,83 - bestehend aus dem
Jahresüberschuss 2019 in Höhe von EUR
132.345.054,35 und dem Gewinnvortrag aus 2018
in Höhe von EUR 169.675.706,48 (nach Abzug der
Ausschüttung für 2018 im Geschäftsjahr 2019) -
vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2019*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der EVENTIM
Management AG, Hamburg, als persönlich
haftender Gesellschafterin für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das
Geschäftsjahr 2020 die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich
zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern
zu wählen.
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien*
Aufsichtsrat und persönlich haftende
Gesellschafterin schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
7.1 Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs.
1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 18.06.2025
(einschließlich) eigene Aktien in einem
Umfang von bis zu 10% des bestehenden
Grundkapitals über die Börse oder mittels
eines an alle Aktionäre der Gesellschaft
gerichteten öffentlichen Kaufangebots
außer zum Zwecke des Handels mit eigenen
Aktien zu erwerben. Die aufgrund dieser
Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen
mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft,
welche die Gesellschaft bereits erworben hat,
noch besitzt oder ihr nach den §§ 71 a ff.
AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10
% des Grundkapitals der Gesellschaft
übersteigen.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse,
darf der von der Gesellschaft gezahlte
Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten)
den an dem Börsenhandelstag, an dem die
Verpflichtung zum Erwerb begründet wird, durch
die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der
Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Wertpapierbörse in Frankfurt am Main um nicht
mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr
als 10% unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb der Aktien über ein
öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der
Gesellschaft, dürfen der gebotene Kaufpreis
oder die Grenzwerte der gebotenen
Kaufpreisspanne je Aktie (jeweils ohne
Erwerbsnebenkosten) den Schlusskurs der Aktie
der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der
Wertpapierbörse in Frankfurt am Main im
arithmetischen Mittel der letzten fünf
Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung der
Absicht zur Abgabe des öffentlichen Angebots
um nicht mehr als 10% überschreiten und um
nicht mehr als 10% unterschreiten. Das Volumen
des Angebots kann begrenzt werden. Sofern die
gesamte Zeichnung des Angebotes dieses Volumen
überschreitet, muss die Annahme in Verhältnis
der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine
bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen
bis zu 100 Stück angedienter Aktien je
Aktionär kann in den Angebotsbedingungen
vorgesehen werden.
Die Ermächtigung zum Erwerb kann ganz oder in
Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke im
Rahmen der oben genannten Beschränkung
ausgeübt werden.
7.2 Die persönlich haftende Gesellschafterin
wird ermächtigt, ohne dass es eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, die
erworbenen eigenen Aktien nicht nur über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot an
alle Aktionäre, sondern unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre auch
(i) mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen
Sacheinlagen, zum Beispiel beim Erwerb eines
Unternehmens oder einer Beteiligung an einem
Unternehmen bzw. bei einem
Unternehmenszusammenschluss, an Dritte
auszugeben, sofern der Erwerb der Sacheinlage
im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft
liegt und sofern der für eine eigene Aktie von
Dritten zu erbringende Gegenwert nicht
unangemessen niedrig ist (§ 255 Abs. 2 AktG
analog); oder
(ii) mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen
Bareinlagen an Dritte auszugeben, um die
Aktien der Gesellschaft an ausländischen
Börsen einzuführen, an denen die Aktien der
Gesellschaft bisher nicht zum Handel
zugelassen sind; oder
(iii) mit Zustimmung des Aufsichtsrats gegen
Bareinlagen an Dritte zu veräußern; oder
(iv) mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur
Erfüllung von Options- oder Wandlungsrechten
bzw. Wandlungspflichten aus durch die
Gesellschaft oder eine unmittelbare oder
mittelbare Beteiligungsgesellschaft der
Gesellschaft ausgegebenen Options- oder
Wandelschuldverschreibungen zu verwenden.
Der Preis je Aktie darf bei einer
Veräußerung gegen Barzahlung gemäß
Ziffer 7.2 (iii) den Schlusskurs der Aktie der
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May 11, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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