DGAP-News: KUKA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
19.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
2020-05-11 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
KUKA Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0006204407
WKN: 620440 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am
Freitag, den 19. Juni 2020, um 10.00 Uhr
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der KUKA
Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg ein. Die
Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt.
Die Hauptversammlung wird für unsere angemeldeten Aktionäre und
Aktionärsvertreter unter der Internetadresse
www.kuka.com/Investor Relations/Hauptversammlung
über den Link
https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung
in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und
Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen finden Sie nachstehend unter
Abschnitt III.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses sowie
des zusammengefassten Lageberichts für die
KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern für
das Geschäftsjahr 2019; Vorlage des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Die vorstehend genannten Unterlagen sind vom
Tag der Einberufung an über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.kuka.com/Investor
Relations/Hauptversammlung
zugänglich. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss
bereits gebilligt hat und damit eine
Feststellung durch die Hauptversammlung
entfällt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft aus
dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe
von *EUR 41.597.719,13 *wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer EUR 5.966.320,50
Dividende von EUR 0,15 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Gewinnvortrag EUR 35.631.398,63
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung beträgt die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien 39.775.470
Stückaktien (ISIN DE0006204407).
Zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung hält die KUKA
Aktiengesellschaft keine eigenen Aktien.
Sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der
Hauptversammlung eigene Aktien halten, so sind
diese nicht dividendenberechtigt. Für diesen
Fall wird in der Hauptversammlung ein
angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der bei entsprechend reduzierter
Ausschüttung unverändert eine Dividende von
EUR 0,15 je stimmberechtigter Stückaktie und
eine Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu
lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden
zu lassen.
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Absatz 1 und 101 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG)
in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nr. 1
Mitbestimmungsgesetz 1976 (MitbestG) sowie §
10 Absatz 1 der Satzung aus insgesamt zwölf
Mitgliedern zusammen, und zwar sechs
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden, und sechs Mitgliedern, deren
Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz
richtet.
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge
der Vertreter der Anteilseigner im
Aufsichtsrat nicht gebunden.
Herr Hongbo (Paul) Fang hat mit Wirkung zum
31. Mai 2019 sein Mandat als Mitglied des
Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft
niedergelegt. Weiterhin hat Herr Alexander Tan
mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 sein Mandat
als Mitglied des Aufsichtsrats und
Vorsitzender des Prüfungsausschusses der KUKA
Aktiengesellschaft niedergelegt.
Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft hatte
vor dem Hintergrund der zuvor aufgeführten
Amtsniederlegungen die gerichtliche Bestellung
von Aufsichtsratsmitgliedern für die vakant
gewordenen Positionen gemäß § 104 Absatz
1 AktG in Verbindung mit § 6 Absatz 2 MitbestG
beantragt.
Das Amtsgericht Augsburg hat durch Beschluss
vom 12. Juni 2019, zugestellt am 17. Juni
2019, Herrn Dr. Chengmao Xu (als Nachfolger
von Herrn Fang) zum Mitglied des Aufsichtsrats
bestellt.
Des Weiteren hat das Amtsgericht Augsburg
durch Beschluss vom 23. Januar 2020,
zugestellt am 24. Januar 2020, Herrn Helmut
Zodl (als Nachfolger von Herrn Tan) zum
Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.
Die Amtszeit der vorgenannten gerichtlich
bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet
entsprechend der Beschlüsse des Amtsgerichts
Augsburg spätestens mit Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung am 19. Juni
2020, weshalb die ordentliche Hauptversammlung
am 19. Juni 2020 zwei neue
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen hat.
Gemäß § 10 Absatz 4 Satz 1 der Satzung
der Gesellschaft in der Fassung vom 24. Juni
2019 dauert die Amtszeit der neu zu wählenden
Mitglieder des Aufsichtsrats für den Rest der
Amtsdauer der ausscheidenden Mitglieder, d.h.
bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2023, die über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.
Gestützt auf die Empfehlungen des
Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats
schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab
Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
am 19. Juni 2020 folgende Personen als
Vertreter der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen:
a) Dr. Chengmao Xu
Wohnort: Poing, Deutschland
Alter: 54 Jahre
Beruf/Ausbildung: Promovierter
Informatiker
Derzeitige Tätigkeit: President of
Corporate Research
Center Midea
b) Helmut Zodl
Wohnort: Shunde, Guangdong,
China
Alter: 48 Jahre
Beruf/Ausbildung: Wirtschaftsinformatiker
Derzeitige Chief Finance Officer
Tätigkeit: Midea Group
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020 sowie, für den Fall einer prüferischen
Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten
Abschluss und den Zwischenlagebericht für das
erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu
beschließen, die PricewaterhouseCoopers
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2020 sowie für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr
des Geschäftsjahres 2020, sofern diese einer
solchen prüferischen Durchsicht unterzogen
werden, zu wählen.
*II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5*
1. *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG*
Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den nachfolgend jeweils
unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder des
Aufsichtsrats bzw. bei den jeweils unter b) aufgeführten
Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremiums.
*Dr. Chengmao Xu*
a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten
Keine
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien
Keine
*Helmut Zodl*
a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten
Keine
b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien
Keine
2. *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen
Corporate Governance Kodex (DGCK)*
Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 DCGK (2017) wird zu
den vorgeschlagenen Kandidaten Folgendes offengelegt:
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