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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: KUKA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2020-05-11 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
KUKA Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0006204407 
WKN: 620440 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 
 
Freitag, den 19. Juni 2020, um 10.00 Uhr 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der KUKA 
Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg ein. Die 
Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere angemeldeten Aktionäre und 
Aktionärsvertreter unter der Internetadresse 
 
www.kuka.com/Investor Relations/Hauptversammlung 
 
über den Link 
 
https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und 
Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl 
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen finden Sie nachstehend unter 
Abschnitt III. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2019; Vorlage des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen sind vom 
   Tag der Einberufung an über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   zugänglich. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat und damit eine 
   Feststellung durch die Hauptversammlung 
   entfällt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft aus 
   dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe 
   von *EUR 41.597.719,13 *wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 5.966.320,50 
   Dividende von EUR 0,15 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag              EUR 35.631.398,63 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien 39.775.470 
   Stückaktien (ISIN DE0006204407). 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung hält die KUKA 
   Aktiengesellschaft keine eigenen Aktien. 
   Sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien halten, so sind 
   diese nicht dividendenberechtigt. Für diesen 
   Fall wird in der Hauptversammlung ein 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der bei entsprechend reduzierter 
   Ausschüttung unverändert eine Dividende von 
   EUR 0,15 je stimmberechtigter Stückaktie und 
   eine Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu 
   lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden 
   zu lassen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
   Absatz 1 und 101 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) 
   in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nr. 1 
   Mitbestimmungsgesetz 1976 (MitbestG) sowie § 
   10 Absatz 1 der Satzung aus insgesamt zwölf 
   Mitgliedern zusammen, und zwar sechs 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden, und sechs Mitgliedern, deren 
   Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz 
   richtet. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   der Vertreter der Anteilseigner im 
   Aufsichtsrat nicht gebunden. 
 
   Herr Hongbo (Paul) Fang hat mit Wirkung zum 
   31. Mai 2019 sein Mandat als Mitglied des 
   Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft 
   niedergelegt. Weiterhin hat Herr Alexander Tan 
   mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 sein Mandat 
   als Mitglied des Aufsichtsrats und 
   Vorsitzender des Prüfungsausschusses der KUKA 
   Aktiengesellschaft niedergelegt. 
 
   Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft hatte 
   vor dem Hintergrund der zuvor aufgeführten 
   Amtsniederlegungen die gerichtliche Bestellung 
   von Aufsichtsratsmitgliedern für die vakant 
   gewordenen Positionen gemäß § 104 Absatz 
   1 AktG in Verbindung mit § 6 Absatz 2 MitbestG 
   beantragt. 
 
   Das Amtsgericht Augsburg hat durch Beschluss 
   vom 12. Juni 2019, zugestellt am 17. Juni 
   2019, Herrn Dr. Chengmao Xu (als Nachfolger 
   von Herrn Fang) zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. 
 
   Des Weiteren hat das Amtsgericht Augsburg 
   durch Beschluss vom 23. Januar 2020, 
   zugestellt am 24. Januar 2020, Herrn Helmut 
   Zodl (als Nachfolger von Herrn Tan) zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
 
   Die Amtszeit der vorgenannten gerichtlich 
   bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet 
   entsprechend der Beschlüsse des Amtsgerichts 
   Augsburg spätestens mit Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 19. Juni 
   2020, weshalb die ordentliche Hauptversammlung 
   am 19. Juni 2020 zwei neue 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen hat. 
 
   Gemäß § 10 Absatz 4 Satz 1 der Satzung 
   der Gesellschaft in der Fassung vom 24. Juni 
   2019 dauert die Amtszeit der neu zu wählenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für den Rest der 
   Amtsdauer der ausscheidenden Mitglieder, d.h. 
   bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung im Jahr 2023, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
 
   Gestützt auf die Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 
   am 19. Juni 2020 folgende Personen als 
   Vertreter der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Dr. Chengmao Xu 
 
      Wohnort:              Poing, Deutschland 
      Alter:                54 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Promovierter 
                            Informatiker 
      Derzeitige Tätigkeit: President of 
                            Corporate Research 
                            Center Midea 
   b) Helmut Zodl 
 
      Wohnort:          Shunde, Guangdong, 
                        China 
      Alter:            48 Jahre 
      Beruf/Ausbildung: Wirtschaftsinformatiker 
      Derzeitige        Chief Finance Officer 
      Tätigkeit:        Midea Group 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie, für den Fall einer prüferischen 
   Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten 
   Abschluss und den Zwischenlagebericht für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu 
   beschließen, die PricewaterhouseCoopers 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, 
   Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahres 2020, sofern diese einer 
   solchen prüferischen Durchsicht unterzogen 
   werden, zu wählen. 
 
*II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5* 
 
1. *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG* 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den nachfolgend jeweils 
   unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder des 
   Aufsichtsrats bzw. bei den jeweils unter b) aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremiums. 
 
   *Dr. Chengmao Xu* 
 
   a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten 
 
      Keine 
   b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien 
 
      Keine 
 
   *Helmut Zodl* 
 
   a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten 
 
      Keine 
   b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien 
 
      Keine 
2. *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (DGCK)* 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 DCGK (2017) wird zu 
   den vorgeschlagenen Kandidaten Folgendes offengelegt: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Herr Dr. Chengmao Xu ist President of Corporate Research 
   Center Midea bei der Midea Group Co., Ltd. Laut der 
   Stimmrechtsmeldung vom 21. Dezember 2018 ist die Midea Group 
   Co., Ltd. über Tochtergesellschaften indirekt mit 94,55% der 
   Stimmrechte an der KUKA Aktiengesellschaft beteiligt. 
 
   Herr Helmut Zodl ist Chief Finance Officer Midea Group bei 
   der Midea Group Co., Ltd. Laut der Stimmrechtsmeldung vom 21. 
   Dezember 2018 ist die Midea Group Co., Ltd. über 
   Tochtergesellschaften indirekt mit 94,55% der Stimmrechte an 
   der KUKA Aktiengesellschaft beteiligt. 
 
   Die Lebensläufe aller zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für 
   den Aufsichtsrat sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter der Internetadresse 
 
   www.kuka.com 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/über-kuka/management/aufsichtsrat 
 
   zugänglich. 
 
*III. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das 
   Grundkapital der Gesellschaft aus 39.775.470 Stückaktien ohne 
   Nennbetrag; andere Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Aktie 
   gewährt eine Stimme, so dass 39.775.470 teilnahme- und 
   stimmberechtigte Aktien bestehen. 
2. *Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
   Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und 
   ihrer Bevollmächtigten; Online-Service* 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung wird mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung 
   ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
   Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter) gemäß § 1 Absatz 1 und 
   Absatz 2 des Gesetztes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
   Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht 
   zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 
   2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
   COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
   Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt 2020 
   Teil I Nr. 14, Seite 569 ff.; nachfolgend als 
   'COVID-19-Gesetz' bezeichnet) abgehalten. 
 
   Die gesamte Hauptversammlung wird am Freitag, den 19. Juni 
   2020, ab 10.00 Uhr (MESZ) über den Online-Service der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   in Bild und Ton übertragen. 
 
   Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet haben, die Bild- und 
   Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über den 
   Online-Service der Gesellschaft verfolgen (die Voraussetzungen 
   für die Anmeldungen sind nachfolgend unter Ziffer 3 
   erläutert). Aktionäre können selbst oder durch 
   ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht entweder per 
   Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung eines von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie 
   über den Online-Service der Gesellschaft Fragen stellen und 
   Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. 
 
   Eine darüberhinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in 
   der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich. Ebenso ist eine 
   Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit 
   Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter) vor Ort, d.h. am Sitz der Gesellschaft, 
   ausgeschlossen. Die Übertragung der Hauptversammlung in 
   Bild und Ton berechtigen die Aktionäre und Aktionärsvertreter 
   auch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege 
   elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 
   2 AktG (keine elektronische Teilnahme). 
 
   Der Online-Service ist auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   ab Freitag, den 29. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ), für 
   ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre 
   Bevollmächtigten zugänglich. Zur Nutzung des Online-Services 
   der Gesellschaft müssen sich Aktionäre und ihre 
   Bevollmächtigten mit der Zugangskartennummer und dem 
   Zugangscode anmelden, welche angemeldete Aktionäre und ihre 
   Bevollmächtigte mit der Zugangskarte für den Online-Service 
   der Gesellschaft erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur 
   Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle 
   Hauptversammlung erscheinen nach Anmeldung auf der 
   Benutzeroberfläche im Online-Service der Gesellschaft. Die 
   weiteren Einzelheiten zur Nutzung des Online-Services der 
   Gesellschaft und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen können 
   die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt 
   entnehmen. 
3. *Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte und die 
   Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung* 
 
   Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte, insbesondere ihr 
   Stimmrecht, in der virtuellen Hauptversammlung ausüben wollen, 
   müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen 
   außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. 
   Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder 
   englischer Sprache durch das depotführende Institut, der sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also 
   Freitag, den 29. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ), (sog. 
   Nachweisstichtag) bezieht, ausreichend. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in 
   Textform erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend 
   bestimmten Adresse mindestens am siebten Tage vor der 
   Versammlung, also spätestens am Freitag, den 12. Juni 2020, 
   24.00 Uhr (MESZ), zugehen: 
 
    *KUKA Aktiengesellschaft* 
    *c/o C-HV AG* 
    *Gewerbepark 10* 
    *92289 Ursensollen* 
    *Fax: +49 (0) 9628 92 99 871* 
    *E-Mail: Anmeldestelle@c-hv.com* 
 
   Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des 
   besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären die Zugangskarten für den Online-Service 
   der Gesellschaft mit persönlichen Zugangsdaten 
   (Zugangskartennummer und Zugangscode) für die Ausübung der 
   Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung 
   übermittelt. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
   keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
   und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
   die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
4. *Stimmabgabe durch Bevollmächtigte oder mittels Briefwahl* 
a) Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht bei entsprechender 
   Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch 
   im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine frist- und 
   formgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
   nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
   gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b 
   BGB) und sind der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 
   17. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), an nachstehende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
    *KUKA Aktiengesellschaft* 
    *c/o C-HV AG* 
    *Gewerbepark 10* 
    *92289 Ursensollen* 
    *Fax: +49 (0) 9628 92 99 871* 
    *E-Mail: vollmacht@c-hv.com* 
 
   Alternativ kann eine Bevollmächtigung unter Verwendung der 
   Eingabemaske in dem Online-Service der Gesellschaft unter der 
   Internetadresse 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   erfolgen. 
 
   Diese Möglichkeit steht den Aktionären bis zum Ende der 
   Abstimmungen in der Hauptversammlung am 19. Juni 2020 zur 
   Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder 
   eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) 
   übersandten oder über den Online-Service der Gesellschaft 
   erteilten Vollmacht möglich. Wird eine Vollmacht - jeweils 
   fristgemäß - sowohl in Textform (§ 126b BGB) übersandt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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