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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -5-

DJ DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: KUKA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
19.06.2020 in Augsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 
AktG 
 
2020-05-11 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
KUKA Aktiengesellschaft Augsburg ISIN: DE0006204407 
WKN: 620440 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
 
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 
 
Freitag, den 19. Juni 2020, um 10.00 Uhr 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der KUKA 
Aktiengesellschaft, Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg ein. Die 
Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt. 
 
Die Hauptversammlung wird für unsere angemeldeten Aktionäre und 
Aktionärsvertreter unter der Internetadresse 
 
www.kuka.com/Investor Relations/Hauptversammlung 
 
über den Link 
 
https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und 
Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl 
oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen finden Sie nachstehend unter 
Abschnitt III. 
 
*I. Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses sowie 
   des zusammengefassten Lageberichts für die 
   KUKA Aktiengesellschaft und den Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2019; Vorlage des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die vorstehend genannten Unterlagen sind vom 
   Tag der Einberufung an über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   zugänglich. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss 
   bereits gebilligt hat und damit eine 
   Feststellung durch die Hauptversammlung 
   entfällt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn der KUKA Aktiengesellschaft aus 
   dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe 
   von *EUR 41.597.719,13 *wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 5.966.320,50 
   Dividende von EUR 0,15 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Gewinnvortrag              EUR 35.631.398,63 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung beträgt die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien 39.775.470 
   Stückaktien (ISIN DE0006204407). 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung hält die KUKA 
   Aktiengesellschaft keine eigenen Aktien. 
   Sollte die Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien halten, so sind 
   diese nicht dividendenberechtigt. Für diesen 
   Fall wird in der Hauptversammlung ein 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der bei entsprechend reduzierter 
   Ausschüttung unverändert eine Dividende von 
   EUR 0,15 je stimmberechtigter Stückaktie und 
   eine Erhöhung des Gewinnvortrags vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Vorstands entscheiden zu 
   lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Gesamtentlastung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden 
   zu lassen. 
5. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
   Absatz 1 und 101 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) 
   in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nr. 1 
   Mitbestimmungsgesetz 1976 (MitbestG) sowie § 
   10 Absatz 1 der Satzung aus insgesamt zwölf 
   Mitgliedern zusammen, und zwar sechs 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden, und sechs Mitgliedern, deren 
   Wahl sich nach dem Mitbestimmungsgesetz 
   richtet. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge 
   der Vertreter der Anteilseigner im 
   Aufsichtsrat nicht gebunden. 
 
   Herr Hongbo (Paul) Fang hat mit Wirkung zum 
   31. Mai 2019 sein Mandat als Mitglied des 
   Aufsichtsrats der KUKA Aktiengesellschaft 
   niedergelegt. Weiterhin hat Herr Alexander Tan 
   mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 sein Mandat 
   als Mitglied des Aufsichtsrats und 
   Vorsitzender des Prüfungsausschusses der KUKA 
   Aktiengesellschaft niedergelegt. 
 
   Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft hatte 
   vor dem Hintergrund der zuvor aufgeführten 
   Amtsniederlegungen die gerichtliche Bestellung 
   von Aufsichtsratsmitgliedern für die vakant 
   gewordenen Positionen gemäß § 104 Absatz 
   1 AktG in Verbindung mit § 6 Absatz 2 MitbestG 
   beantragt. 
 
   Das Amtsgericht Augsburg hat durch Beschluss 
   vom 12. Juni 2019, zugestellt am 17. Juni 
   2019, Herrn Dr. Chengmao Xu (als Nachfolger 
   von Herrn Fang) zum Mitglied des Aufsichtsrats 
   bestellt. 
 
   Des Weiteren hat das Amtsgericht Augsburg 
   durch Beschluss vom 23. Januar 2020, 
   zugestellt am 24. Januar 2020, Herrn Helmut 
   Zodl (als Nachfolger von Herrn Tan) zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. 
 
   Die Amtszeit der vorgenannten gerichtlich 
   bestellten Aufsichtsratsmitglieder endet 
   entsprechend der Beschlüsse des Amtsgerichts 
   Augsburg spätestens mit Ablauf der 
   ordentlichen Hauptversammlung am 19. Juni 
   2020, weshalb die ordentliche Hauptversammlung 
   am 19. Juni 2020 zwei neue 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen hat. 
 
   Gemäß § 10 Absatz 4 Satz 1 der Satzung 
   der Gesellschaft in der Fassung vom 24. Juni 
   2019 dauert die Amtszeit der neu zu wählenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für den Rest der 
   Amtsdauer der ausscheidenden Mitglieder, d.h. 
   bis zur Beendigung der ordentlichen 
   Hauptversammlung im Jahr 2023, die über die 
   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
 
   Gestützt auf die Empfehlungen des 
   Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats 
   schlägt der Aufsichtsrat vor, mit Wirkung ab 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 
   am 19. Juni 2020 folgende Personen als 
   Vertreter der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Dr. Chengmao Xu 
 
      Wohnort:              Poing, Deutschland 
      Alter:                54 Jahre 
      Beruf/Ausbildung:     Promovierter 
                            Informatiker 
      Derzeitige Tätigkeit: President of 
                            Corporate Research 
                            Center Midea 
   b) Helmut Zodl 
 
      Wohnort:          Shunde, Guangdong, 
                        China 
      Alter:            48 Jahre 
      Beruf/Ausbildung: Wirtschaftsinformatiker 
      Derzeitige        Chief Finance Officer 
      Tätigkeit:        Midea Group 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie, für den Fall einer prüferischen 
   Durchsicht, des Prüfers für den verkürzten 
   Abschluss und den Zwischenlagebericht für das 
   erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor zu 
   beschließen, die PricewaterhouseCoopers 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, 
   Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie für die prüferische Durchsicht des 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 
   des Geschäftsjahres 2020, sofern diese einer 
   solchen prüferischen Durchsicht unterzogen 
   werden, zu wählen. 
 
*II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5* 
 
1. *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG* 
 
   Die unter Tagesordnungspunkt 5 zur Wahl in den Aufsichtsrat 
   vorgeschlagenen Kandidaten sind bei den nachfolgend jeweils 
   unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglieder des 
   Aufsichtsrats bzw. bei den jeweils unter b) aufgeführten 
   Gesellschaften Mitglieder eines vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremiums. 
 
   *Dr. Chengmao Xu* 
 
   a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten 
 
      Keine 
   b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien 
 
      Keine 
 
   *Helmut Zodl* 
 
   a) Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
      bildenden Aufsichtsräten 
 
      Keine 
   b) Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien 
 
      Keine 
2. *Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (DGCK)* 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 DCGK (2017) wird zu 
   den vorgeschlagenen Kandidaten Folgendes offengelegt: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -2-

Herr Dr. Chengmao Xu ist President of Corporate Research 
   Center Midea bei der Midea Group Co., Ltd. Laut der 
   Stimmrechtsmeldung vom 21. Dezember 2018 ist die Midea Group 
   Co., Ltd. über Tochtergesellschaften indirekt mit 94,55% der 
   Stimmrechte an der KUKA Aktiengesellschaft beteiligt. 
 
   Herr Helmut Zodl ist Chief Finance Officer Midea Group bei 
   der Midea Group Co., Ltd. Laut der Stimmrechtsmeldung vom 21. 
   Dezember 2018 ist die Midea Group Co., Ltd. über 
   Tochtergesellschaften indirekt mit 94,55% der Stimmrechte an 
   der KUKA Aktiengesellschaft beteiligt. 
 
   Die Lebensläufe aller zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten für 
   den Aufsichtsrat sind über die Internetseite der Gesellschaft 
   unter der Internetadresse 
 
   www.kuka.com 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/über-kuka/management/aufsichtsrat 
 
   zugänglich. 
 
*III. Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das 
   Grundkapital der Gesellschaft aus 39.775.470 Stückaktien ohne 
   Nennbetrag; andere Aktiengattungen bestehen nicht. Jede Aktie 
   gewährt eine Stimme, so dass 39.775.470 teilnahme- und 
   stimmberechtigte Aktien bestehen. 
2. *Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
   Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und 
   ihrer Bevollmächtigten; Online-Service* 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung wird mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft als virtuelle Hauptversammlung 
   ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
   Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter) gemäß § 1 Absatz 1 und 
   Absatz 2 des Gesetztes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
   Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht 
   zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 
   2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
   COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
   Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, Bundesgesetzblatt 2020 
   Teil I Nr. 14, Seite 569 ff.; nachfolgend als 
   'COVID-19-Gesetz' bezeichnet) abgehalten. 
 
   Die gesamte Hauptversammlung wird am Freitag, den 19. Juni 
   2020, ab 10.00 Uhr (MESZ) über den Online-Service der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   in Bild und Ton übertragen. 
 
   Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich 
   ordnungsgemäß angemeldet haben, die Bild- und 
   Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über den 
   Online-Service der Gesellschaft verfolgen (die Voraussetzungen 
   für die Anmeldungen sind nachfolgend unter Ziffer 3 
   erläutert). Aktionäre können selbst oder durch 
   ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr Stimmrecht entweder per 
   Briefwahl oder durch die Bevollmächtigung eines von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie 
   über den Online-Service der Gesellschaft Fragen stellen und 
   Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. 
 
   Eine darüberhinausgehende Ausübung von Aktionärsrechten ist in 
   der virtuellen Hauptversammlung nicht möglich. Ebenso ist eine 
   Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit 
   Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter) vor Ort, d.h. am Sitz der Gesellschaft, 
   ausgeschlossen. Die Übertragung der Hauptversammlung in 
   Bild und Ton berechtigen die Aktionäre und Aktionärsvertreter 
   auch nicht zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege 
   elektronischer Kommunikation im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 
   2 AktG (keine elektronische Teilnahme). 
 
   Der Online-Service ist auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   ab Freitag, den 29. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ), für 
   ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre 
   Bevollmächtigten zugänglich. Zur Nutzung des Online-Services 
   der Gesellschaft müssen sich Aktionäre und ihre 
   Bevollmächtigten mit der Zugangskartennummer und dem 
   Zugangscode anmelden, welche angemeldete Aktionäre und ihre 
   Bevollmächtigte mit der Zugangskarte für den Online-Service 
   der Gesellschaft erhalten. Die verschiedenen Möglichkeiten zur 
   Ausübung der Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle 
   Hauptversammlung erscheinen nach Anmeldung auf der 
   Benutzeroberfläche im Online-Service der Gesellschaft. Die 
   weiteren Einzelheiten zur Nutzung des Online-Services der 
   Gesellschaft und den Anmelde- und Nutzungsbedingungen können 
   die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt 
   entnehmen. 
3. *Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte und die 
   Ausübung des Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung* 
 
   Aktionäre, die ihre Aktionärsrechte, insbesondere ihr 
   Stimmrecht, in der virtuellen Hauptversammlung ausüben wollen, 
   müssen sich vor der Versammlung anmelden. Die Aktionäre müssen 
   außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. 
   Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes in deutscher oder 
   englischer Sprache durch das depotführende Institut, der sich 
   auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also 
   Freitag, den 29. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ), (sog. 
   Nachweisstichtag) bezieht, ausreichend. 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in 
   Textform erfolgen und der Gesellschaft unter der nachstehend 
   bestimmten Adresse mindestens am siebten Tage vor der 
   Versammlung, also spätestens am Freitag, den 12. Juni 2020, 
   24.00 Uhr (MESZ), zugehen: 
 
    *KUKA Aktiengesellschaft* 
    *c/o C-HV AG* 
    *Gewerbepark 10* 
    *92289 Ursensollen* 
    *Fax: +49 (0) 9628 92 99 871* 
    *E-Mail: Anmeldestelle@c-hv.com* 
 
   Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des 
   besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft 
   werden den Aktionären die Zugangskarten für den Online-Service 
   der Gesellschaft mit persönlichen Zugangsdaten 
   (Zugangskartennummer und Zugangscode) für die Ausübung der 
   Aktionärsrechte in der virtuellen Hauptversammlung 
   übermittelt. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
   nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur 
   Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
   ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
   Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
   Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der 
   vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach 
   dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des 
   Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des 
   Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
   keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
   den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
   und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, 
   die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
   danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
   stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein 
   relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. 
4. *Stimmabgabe durch Bevollmächtigte oder mittels Briefwahl* 
a) Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht bei entsprechender 
   Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. 
   Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die 
   Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch 
   im Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine frist- und 
   formgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes 
   nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen 
   gemäß § 134 Absatz 3 Satz 3 AktG der Textform (§ 126b 
   BGB) und sind der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 
   17. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), an nachstehende Adresse zu 
   übermitteln: 
 
    *KUKA Aktiengesellschaft* 
    *c/o C-HV AG* 
    *Gewerbepark 10* 
    *92289 Ursensollen* 
    *Fax: +49 (0) 9628 92 99 871* 
    *E-Mail: vollmacht@c-hv.com* 
 
   Alternativ kann eine Bevollmächtigung unter Verwendung der 
   Eingabemaske in dem Online-Service der Gesellschaft unter der 
   Internetadresse 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   erfolgen. 
 
   Diese Möglichkeit steht den Aktionären bis zum Ende der 
   Abstimmungen in der Hauptversammlung am 19. Juni 2020 zur 
   Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder 
   eine Änderung einer zuvor in Textform (§ 126b BGB) 
   übersandten oder über den Online-Service der Gesellschaft 
   erteilten Vollmacht möglich. Wird eine Vollmacht - jeweils 
   fristgemäß - sowohl in Textform (§ 126b BGB) übersandt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -3-

als auch über den Online-Service der Gesellschaft erteilt, 
   wird unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs 
   bei der Gesellschaft ausschließlich die über den 
   Online-Service der Gesellschaft abgegebene Vollmacht als 
   verbindlich behandelt. Einzelheiten zur Erteilung von 
   Vollmachten und zum Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht 
   unter Nutzung der Eingabemaske im Online-Service der 
   Gesellschaft können die Aktionäre dem dort hinterlegten 
   Informationsblatt und den Nutzungsbedingungen entnehmen. 
 
   Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 
   AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater, 
   Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) 
   darf die Vollmachtserklärung nur einem bestimmten 
   Bevollmächtigten erteilt werden und muss von dem 
   Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die 
   Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur 
   mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
   Bitte stimmen Sie sich in diesen Fällen mit dem 
   Bevollmächtigten über die Form der Vollmacht ab. Ein 
   Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 
   135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der 
   in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings 
   gemäß § 135 Absatz 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe 
   nicht. 
b) Vertretung durch von der Gesellschaft benannte 
   Stimmrechtsvertreter 
 
   Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der 
   Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, die das Stimmrecht 
   ausschließlich gemäß den Weisungen des jeweiligen 
   Aktionärs ausüben, vertreten zu lassen. Diesen 
   Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben der 
   Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
   erteilt werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach eigenem 
   Ermessen, sondern ausschließlich auf der Grundlage der 
   vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit keine 
   ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung 
   erteilt worden ist, enthalten sich die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden 
   Beschlussgegenständen der Stimme; dies gilt immer auch für 
   unvorhergesehene Anträge. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt 
   eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im 
   Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine 
   Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
   entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
   Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld der Hauptversammlung 
   noch während der Hauptversammlung Aufträge zu Wortmeldungen, 
   zum Stellen von Fragen oder Anträgen oder zur Abgabe von 
   Erklärungen zu Protokoll entgegennehmen und - mit Ausnahme der 
   Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen 
   Aktionärsrechte wahrnehmen. 
 
   Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von 
   Weisungen der Textform (§ 126b BGB) oder hat unter Verwendung 
   der Eingabemaske über den Online-Service der Gesellschaft 
   unter der Internetadresse 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zu erfolgen. Gleiches gilt für die Änderung oder den 
   Widerruf der Vollmacht oder der Weisungen. Das Vollmachts- und 
   Weisungsformular für die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   mit den entsprechenden Erläuterungen ist auf der Zugangskarte 
   für den Online-Service der Gesellschaft, die den Aktionären 
   nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung 
   übermittelt wird, abgedruckt. Diese Unterlagen stehen 
   außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zum Download bereit. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter, die Erteilung von Weisungen 
   und ihr Widerruf müssen auf einem der folgenden Wege aus 
   organisatorischen Gründen spätestens bis Mittwoch, den 17. 
   Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), an die Gesellschaft übermittelt 
   werden: 
 
    *KUKA Aktiengesellschaft* 
    *c/o C-HV AG* 
    *Gewerbepark 10* 
    *92289 Ursensollen* 
    *Fax: +49 (0) 9628 92 99 871* 
    *E-Mail: vollmacht@c-hv.com* 
 
   Die Erteilung der Vollmacht zur Ausübung der Stimmrechte nebst 
   Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter und ihr Widerruf sind darüber hinaus 
   unter Verwendung der Eingabemaske in dem Online-Service der 
   Gesellschaft unter der Internetadresse 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   bis zum Ende der Abstimmungen in der virtuellen 
   Hauptversammlung am 19. Juni 2020 möglich. Bis zu diesem 
   Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung einer 
   zuvor in Textform (§ 126b BGB) übersandten oder über den 
   Online-Service der Gesellschaft erteilten Vollmacht mit 
   Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   möglich. Wird eine Vollmacht mit Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft - jeweils 
   fristgemäß - sowohl in Textform (§ 126b BGB) übersandt 
   als auch über den Online-Service der Gesellschaft erteilt, 
   wird unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs 
   bei der Gesellschaft ausschließlich die über den 
   Online-Service der Gesellschaft abgegebene Vollmacht mit den 
   zugehörigen Weisungen als verbindlich behandelt. Einzelheiten 
   zur Erteilung von Vollmachten mit Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und zum Widerruf einer 
   zuvor erteilten Vollmacht unter Nutzung der Eingabemaske im 
   Online-Service der Gesellschaft können die Aktionäre dem dort 
   hinterlegten Informationsblatt und den Nutzungsbedingungen 
   entnehmen. 
 
   Soweit von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in 
   jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
   werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Auch 
   bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung und Nachweis des 
   Aktienbesitzes form- und fristgerecht nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. 
c) Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl 
 
   Aktionäre können ihr Stimmrecht in Textform (§ 126b BGB) oder 
   im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (_Briefwahl_). 
   Hierzu ist eine ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich 
   (siehe hierzu Ziffer 3). Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl 
   kann über den Online-Service der Gesellschaft unter der 
   Internetadresse 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   oder unter Verwendung des hierfür vorgesehenen 
   Briefwahlformulars vorgenommen werden. Das Briefwahlformular 
   ist auf der Zugangskarte für den Online-Service der 
   Gesellschaft, die den Aktionären nach der oben beschriebenen 
   form- und fristgerechten Anmeldung übermittelt wird, 
   abgedruckt. Entsprechende Formulare sind zudem auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   erhältlich. 
 
   Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe 
   muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis 
   Mittwoch, den 17. Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter einer der 
   folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen: 
 
    *KUKA Aktiengesellschaft* 
    *c/o C-HV AG* 
    *Gewerbepark 10* 
    *92289 Ursensollen* 
    *Fax: +49 (0) 9628 92 99 871* 
    *E-Mail: Anmeldestelle@c-hv.com* 
 
   Die Stimmabgabe über den Online-Service der Gesellschaft unter 
   der Internetadresse 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   ist ab Freitag, den 29. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ), bis zum 
   Ende der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 
   19. Juni 2020 möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt kann im 
   Online-Service der Gesellschaft eine durch Verwendung des 
   Briefwahlformulars oder über den Online-Service vorgenommene 
   Stimmabgabe auch geändert oder widerrufen werden. Einzelheiten 
   zur Stimmabgabe über den Online-Service der Gesellschaft 
   können die Aktionäre dem dort hinterlegten Informationsblatt 
   und den Nutzungsbedingungen entnehmen. 
 
   Wird das Stimmrecht für ein und dieselbe Aktie sowohl durch 
   Verwendung des Briefwahlformulars als auch über den 
   Online-Service der Gesellschaft ausgeübt, wird unabhängig von 
   der zeitlichen Reihenfolge ihres jeweiligen Eingangs bei der 
   Gesellschaft ausschließlich die über den Online-Service 
   der Gesellschaft abgegebene Stimme als verbindlich behandelt. 
 
   Wird bei der Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine 
   ausdrückliche oder eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies 
   für diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung gewertet. Sollte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: KUKA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung -4-

zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt 
   werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung 
   mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem 
   Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende 
   Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
   Weitere Hinweise zur Briefwahl sind auf der Zugangskarte für 
   den Online-Service der Gesellschaft, die den 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären übersandt wird, 
   enthalten und zudem auf der Internetseite der Gesellschaft 
   unter 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   einsehbar. 
5. *Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, §§ 
   126 Absatz 1, 127 AktG* 
a) Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) 
   des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital 
   von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
   neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist 
   schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB an 
   den Vorstand der Gesellschaft (KUKA Aktiengesellschaft, 
   Vorstand, Stichwort 'Hauptversammlung', Zugspitzstraße 
   140, 86165 Augsburg; E-Mail: hauptversammlung2020@kuka.com) zu 
   richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der 
   Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Letztmöglicher 
   Zugangstermin ist somit Dienstag, den 19. Mai 2020, 24.00 Uhr 
   (MESZ). Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der 
   Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   unter 'Hinweise gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 3 AktG zu 
   den Rechten der Aktionäre' enthalten. 
 
   Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die ordnungsgemäß 
   gestellt sind, werden in der virtuellen Hauptversammlung so 
   behandelt, als seien die zugrundeliegenden Beschlussanträge in 
   der Hauptversammlung gestellt worden, wenn der antragstellende 
   Aktionär ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung 
   angemeldet ist. 
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 
   Absatz 1, 127 AktG 
 
   Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten 
   stellen (vgl. § 126 AktG); dies gilt auch für Vorschläge zur 
   Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern 
   (vgl. § 127 AktG). Gegenanträge müssen mit einer Begründung 
   versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu 
   werden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind 
   ausschließlich an eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten 
   zu richten: 
 
    *KUKA Aktiengesellschaft* 
    *Vorstand* 
    *Stichwort 'Hauptversammlung'* 
    *Zugspitzstraße 140* 
    *86165 Augsburg* 
    *Fax: +49 (0)821 797 5393* 
    *E-Mail: hauptversammlung2020@kuka.com* 
 
   Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge 
   werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis Donnerstag, 
   den 4. Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), unter einer der 
   vorgenannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene und zugänglich 
   zu machende Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge 
   von Aktionären werden einschließlich des Namens des 
   Aktionärs sowie der - bei Wahlvorschlägen optionalen - 
   Begründung und gegebenenfalls versehen mit den nach § 127 Satz 
   4 AktG zu ergänzenden Inhalten unverzüglich nach ihrem Eingang 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung 
   werden ebenfalls unter dieser Internetadresse veröffentlicht. 
 
   Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner 
   Begründung bzw. eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft 
   unter den in § 126 Absatz 2 Satz 1 AktG (in Verbindung mit § 
   127 Satz 1 AktG) genannten Voraussetzungen absehen. Eine 
   Begründung eines Gegenantrags bzw. die etwaige Begründung 
   eines Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht zu 
   werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
   Wahlvorschläge braucht der Vorstand nach § 127 Satz 3 AktG 
   auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn sie die Angaben 
   nach § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG und § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG 
   nicht enthalten. 
 
   Während der virtuellen Hauptversammlung können keine 
   Gegenanträge oder Wahlvorschläge gestellt werden. Zulässige 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vor der 
   Hauptversammlung unter einer der vorstehenden 
   Kontaktmöglichkeiten bis spätestens Donnerstag, den 18. Juni 
   2020, 24.00 Uhr (MESZ), zugegangen sind, werden in der 
   virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als seien sie in der 
   Hauptversammlung nochmals gestellt worden, wenn der 
   antragstellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär 
   ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet 
   ist. 
6. *Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 
   Nr. 3 Satz 2 COVID-19-Gesetz; Auskunftsrecht der Aktionäre 
   gemäß § 131 AktG* 
 
   Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die 
   Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen 
   zu stellen (§ 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 
   COVID-19-Gesetz). 
 
   Aus organisatorischen Gründen sind Fragen spätestens am 
   Mittwoch, den 17. Juni 2020, 24.00 Uhr (MESZ), über die davor 
   vorgesehene Eingabemaske im Online-Service der Gesellschaft 
   unter der Internetadresse 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen 
   bleiben unberücksichtigt. Eine Beantwortung der eingereichten 
   Fragen erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des 
   Vorstands. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, alle Fragen zu 
   beantworten. Fragen können insbesondere zusammengefasst 
   werden, es können im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle 
   Fragen ausgewählt und Fragen von Aktionärsvereinigungen und 
   institutionellen Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen 
   bevorzugt werden. Rückfragen zu den Auskünften des Vorstands 
   sind ausgeschlossen. Darüber hinaus stehen den Aktionären 
   weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- 
   oder Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung 
   zu. 
7. *Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der 
   Hauptversammlung gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 
   COVID-19-Gesetz* 
 
   Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können vom Beginn der 
   virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende über den 
   Online-Service der Gesellschaft in Abweichung von § 245 Nr. 1 
   AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der 
   Hauptversammlung unter der Internetadresse 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur 
   Niederschrift erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den 
   vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. 
   Einzelheiten zur Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse 
   der Hauptversammlung können die Aktionäre dem dort 
   hinterlegten Informationsblatt und den Nutzungsbedingungen 
   entnehmen. 
8. *Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft* 
 
   Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über 
   die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.kuka.com/Investor 
   Relations/Hauptversammlung 
 
   über den Link 
 
   https://www.kuka.com/de-de/investor-relations/hauptversammlung 
 
   folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein: 
 
   a) Der Inhalt der Einberufung mit der 
      Erläuterung zur fehlenden 
      Beschlussfassung zu Punkt 1 der 
      Tagesordnung, 
   b) die der Hauptversammlung zugänglich zu 
      machenden Unterlagen, 
   c) der Geschäftsbericht der Gesellschaft 
      über das Geschäftsjahr 2019, der 
      insbesondere auch die Darstellung des 
      Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder 
      enthält, 
   d) die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
      zum Zeitpunkt der Einberufung der 
      Hauptversammlung, 
   e) die Formulare, die für die Briefwahl 
      sowie für die Erteilung einer Vollmacht 
      oder die Bevollmächtigung eines von der 
      Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
      Stimmrechtsvertreters und die Erteilung 
      der Anweisungen an diesen verwendet 
      werden können, 
   f) nähere Erläuterungen zu den oben 
      dargestellten Rechten der Aktionäre 
      (Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge 
      bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht), 
   g) Informationsblatt zum Online-Service der 
      Gesellschaft. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 11, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

*Hinweise zum Datenschutz* 
 
1. *Allgemeine Informationen* 
 
   a) *Einleitung* 
 
      Die KUKA Aktiengesellschaft legt 
      großen Wert auf Datenschutz und die 
      Wahrung der Privatsphäre. Mit den 
      folgenden Datenschutzhinweisen möchten 
      wir unsere Aktionäre über die 
      Verarbeitung ihrer personenbezogenen 
      Daten und ihre diesbezüglichen Rechte 
      gemäß den anwendbaren 
      Datenschutzgesetzen, insbesondere der 
      Verordnung (EU) 2016/679 
      (Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), im 
      Zusammenhang mit der Vorbereitung, 
      Durchführung und Nachbereitung der 
      Hauptversammlung informieren. 
   b) *Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 
      7 DSGVO* 
 
      KUKA Aktiengesellschaft, 
      Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg 
   c) *Kontaktdaten des 
      Datenschutzbeauftragten* 
 
      KUKA Aktiengesellschaft, 
      Datenschutzbeauftragter, 
      Zugspitzstraße 140, 86165 Augsburg 
      E-Mail: data-privacy@kuka.com 
2. *Informationen bezüglich der Verarbeitung* 
 
   a) *Datenkategorien* 
 
      Wir verarbeiten insbesondere folgende 
      Kategorien personenbezogener Daten: 
 
      * Vor- und Nachname, 
      * Anschrift, 
      * Aktienanzahl, 
      * Besitzart der Aktien, 
      * IP-Adresse (im Fall der Nutzung des 
        Online Services) und 
      * Zugangskartennummer und Zugangscode. 
 
      Darüber hinaus können wir auch die 
      personenbezogenen Daten eines von einem 
      Aktionär benannten Stimmrechtsvertreters 
      (insbesondere dessen Name sowie dessen 
      Wohnort) verarbeiten. Sofern Aktionäre 
      oder ihre Vertreter mit uns in Kontakt 
      treten, verarbeiten wir zudem diejenigen 
      personenbezogenen Daten, die erforderlich 
      sind, um etwaige Anliegen zu beantworten 
      (etwa die vom Aktionär oder Vertreter 
      angegebenen Kontaktdaten, wie z.B. 
      E-Mail-Adresse oder Telefonnummer). 
      Gegebenenfalls verarbeiten wir auch 
      Informationen zu Anträgen, Fragen, 
      Wahlvorschlägen und Verlangen von 
      Aktionären. 
   b) *Zwecke und Rechtsgrundlagen der 
      Verarbeitung* 
 
      Wir verwenden personenbezogene Daten, um 
      Aktionären die Teilnahme an und die 
      Ausübung von Rechten im Rahmen der 
      Hauptversammlung zu ermöglichen. Die 
      Verarbeitung personenbezogener Daten ist 
      für die ordnungsgemäße Vorbereitung, 
      Durchführung und Nachbereitung der 
      Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung 
      der Ausübung der Rechte der Aktionäre in 
      der (virtuellen) Hauptversammlung nach §§ 
      118 ff. AktG zwingend erforderlich. 
      Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der 
      personenbezogenen Daten ist das AktG in 
      Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Satz 1 
      lit. c) DSGVO. 
 
      Darüber hinaus verarbeiten wir 
      personenbezogene Daten gegebenenfalls 
      auch zur Erfüllung weiterer gesetzlicher 
      Verpflichtungen wie z.B. 
      aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie 
      aktien-, wertpapier-, handels- und 
      steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten. 
      Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind 
      die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in 
      Verbindung mit Art. 6 Absatz 1 Satz 1 
      lit. c) DSGVO. 
 
      Sämtliche Aktien der KUKA 
      Aktiengesellschaft sind Inhaberaktien. 
      Anders als bei Namensaktien führt die 
      KUKA Aktiengesellschaft kein 
      Aktienregister im Sinne von § 67 AktG, in 
      das Name, Geburtsdatum und Adresse des 
      Aktionärs sowie die Stückzahl der Aktien 
      einzutragen sind. 
   c) *Kategorien von Empfängern von 
      personenbezogenen Daten* 
 
      Wir bedienen uns zur Vorbereitung, 
      Durchführung und Nachbereitung der 
      Hauptversammlung zum Teil externer 
      Dienstleister (insbesondere bei Druck und 
      Versand der Einladung zur 
      Hauptversammlung sowie bei der Anmeldung 
      zur Hauptversammlung und der 
      Durchführung). Dienstleister, die zum 
      Zwecke der Vorbereitung, Abwicklung und 
      Nachbereitung der Hauptversammlung 
      beauftragt werden, erhalten von uns nur 
      solche personenbezogenen Daten, die für 
      die Ausführung der beauftragten 
      Dienstleistung erforderlich sind, und 
      verarbeiten die Daten ausschließlich 
      nach Weisung der KUKA Aktiengesellschaft. 
      Jeder unserer Mitarbeiter und alle 
      Mitarbeiter von externen Dienstleistern, 
      die Zugriff auf personenbezogene Daten 
      haben oder diese verarbeiten, sind 
      verpflichtet, diese Daten vertraulich zu 
      behandeln. 
   d) *Datenquellen* 
 
      Wir bzw. unsere damit beauftragten 
      Dienstleister erhalten die 
      personenbezogenen Daten der Aktionäre in 
      der Regel über unsere Anmeldestelle von 
      den Kreditinstituten der Aktionäre, die 
      diese mit der Verwahrung unserer Aktien 
      beauftragt haben (sog. Depotbanken). 
   e) *Speicherdauer* 
 
      Für die im Zusammenhang mit der 
      Hauptversammlung erfassten Daten beträgt 
      die Speicherdauer regelmäßig bis zu 
      drei Jahre. Grundsätzlich anonymisieren 
      oder löschen wir personenbezogene Daten, 
      soweit uns nicht gesetzliche Nachweis- 
      und Aufbewahrungsvorschriften zu einer 
      weiteren Speicherung verpflichten oder 
      eine längere Speicherung im Rahmen von 
      gerichtlichen Verfahren erforderlich ist. 
      Informationen zu Fragen von Aktionären in 
      der kommenden Hauptversammlung werden 
      grundsätzlich nach Ablauf der 
      Anfechtungsfrist anonymisiert, soweit 
      eine längere Speicherung nicht aus den 
      oben genannten Gründen erforderlich ist. 
3. *Rechte von Betroffenen* 
 
   Als Betroffene können sich Aktionäre jederzeit 
   mit einer formlosen Mitteilung unter den oben 
   unter 1.c) genannten Kontaktdaten an unseren 
   Datenschutzbeauftragten wenden, um ihre 
   Rechte, deren Voraussetzungen im Einzelfall zu 
   prüfen sind, gemäß der DSGVO auszuüben. 
 
   Dazu zählen insbesondere: 
 
   * das Recht, Auskunft über die 
     Datenverarbeitung sowie eine Kopie der 
     verarbeiteten Daten zu erhalten 
     (Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO), 
   * das Recht, die Berichtigung unrichtiger 
     Daten oder die Ergänzung unvollständiger 
     Daten zu verlangen (Recht auf 
     Berichtigung, Art. 16 DSGVO), 
   * das Recht, die Löschung personenbezogener 
     Daten zu verlangen, sowie, falls die 
     personenbezogenen Daten veröffentlicht 
     wurden, die Information an andere 
     Verantwortliche über den Antrag auf 
     Löschung (Recht auf Löschung, Art. 17 
     DSGVO), 
   * das Recht, die Einschränkung der 
     Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf 
     Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 
     DSGVO). 
 
   Betroffene Personen haben ferner das Recht, 
   eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde 
   einzureichen. 
 
Augsburg, im Mai 2020 
 
*KUKA Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-05-11 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: KUKA Aktiengesellschaft 
             Zugspitzstr. 140 
             86165 Augsburg 
             Deutschland 
E-Mail:      ir@kuka.com 
Internet:    https://www.kuka.com/de-de 
ISIN:        DE0006204407 
WKN:         620440 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1041061 2020-05-11 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 11, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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