BERLIN (Dow Jones)--Der lange Streit um den weiteren Ausbau der Windkraft auf See ist beigelegt. Die installierte Leistung der Offshore-Anlagen soll wie im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgesehen von derzeit 15 auf 20 Gigawatt im Jahr 2030 erhöht werden, wie der Sprecher des niedersächsischen Umweltministeriums, Gunars Reichenbachs, bestätigte. Dies haben neben Niedersachsen die Küstenländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit dem Bund und den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion und Tennet vereinbart.
Die jetzigen Beschlüsse sollen noch im ersten Halbjahr 2020 im Windenergie-auf-See-Gesetz ergänzt werden. Bis Jahresende soll das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie einen ersten Plan für geeignete Flächen vorlegen. Wie Reichenbachs erklärte, wurden auf den Treffen der Energieminister der Länder auch schon weitergehende Ausbauetappen besprochen, aber noch nicht beschlossen. Diskutiert werde demnach ein Ausbau von 30 Gigawatt bis 2035 und von 50 Gigawatt 2050.
Kabel künftig mit 525 Kilovolt
Um den Strom von der Nordsee aufs Land zu transportieren, soll die Bundesnetzagentur parallel dazu einen neuen Zeitplan erstellen. Die Vorgaben werden laut dem Beschluss des niedersächsischen Umweltministeriums noch in diesem Jahr ins Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen. Vereinbart haben die Beteiligten auch, dass die Stromautobahnen künftig durchgehend in einer höheren Spannungsebene von 525 Kilovolt statt wie bisher 320 Kilovolt erbaut werden sollen. So sollen die erforderlichen Anbindungsleitungen halbiert und die Eingriffe in die Umwelt verringert werden.
Das 20-Gigawatt-Ziel hatte die Koalition bereits im September beschlossen, die Umsetzung allerdings über Monate verzögert. Zunächst hatte die Union darauf gepocht, den Offshore-Ausbau mit der 1.000-Meter-Abstandsregel von Windkraft an Land zu verknüpfen, dies nach heftiger Kritik von Seiten der Industrie aber fallengelassen. Ende April beschloss das Bundeskabinett dann eine Formulierungshilfe zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Darin erhält das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die nötige Kompetenz zur Verordnungsgebung.
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May 11, 2020 12:36 ET (16:36 GMT)
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