HANNOVER (dpa-AFX) - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die grundsätzliche Quarantänepflicht für Menschen außer Vollzug gesetzt, die aus dem Ausland in das Land einreisen. Das teilte die Justizbehörde am Montagabend mit. Der Senat setzte mit dem Beschluss den Paragrafen 5 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus vom 8. Mai einstweilig außer Vollzug. Er unterwirft aus dem Ausland Einreisende grundsätzlich einer Quarantänepflicht. Die Richter gaben dem Eilantrag des Eigentümers einer Ferienhausimmobilie in Schweden statt. Der Beschluss vom 11. Mai ist unanfechtbar, wie es hieß./sck/DP/zb