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DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Sixt Leasing SE Pullach Amtsgericht München, HRB 227195 
Inhaber-Stammaktien 
WKN A0DPRE 
ISIN DE000A0DPRE6 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
*23. Juni 2020, 10:00 Uhr*, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die 
auf Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
(COVID-19-Gesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als 
 
*virtuelle Hauptversammlung * 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten 
 
durchgeführt wird. Die gesamte Hauptversammlung wird 
für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live in Ton und 
Bild im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
ausschließlich im Wege der elektronischen 
Kommunikation (Briefwahl) oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Weitere Bestimmungen 
und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der 
virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des 
Stimmrechts sind im Anschluss an die Tagesordnung 
abgedruckt. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt 
   Leasing SE, des Berichts über die Lage des 
   Konzerns und der Sixt Leasing SE 
   einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG) lediglich zugänglich zu machen. 
   Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Der im festgestellten Jahresabschluss der 
   Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 
   40.320.271,21 wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 18.550.433,70 
   Dividende von EUR 0,90 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 21.769.837,51 
                              EUR 40.320.271,21 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende 
   ist am Freitag, den 26. Juni 2020, zur Zahlung 
   fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. Der 
   vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine 
   eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 
   20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen 
   Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte 
   sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe 
   der Dividende je dividendenberechtigter 
   Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für 
   die Ausschüttungssumme und für den Vortrag auf 
   neue Rechnung vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing SE 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit 
   im Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing 
   SE für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 jeweils 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020; 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2021 
 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat 
   der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag 
   für die Wahl des Abschlussprüfers frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 
   SEAG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung 
   der Gesellschaft und § 10.4 der Vereinbarung 
   vom 25. Februar 2016 mit dem besonderen 
   Verhandlungsgremium über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer bei der Sixt Leasing SE aus drei 
   Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft werden von der 
   Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung 
   ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr 
   Dr. Bernd Metzner hat sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum 
   18. Juli 2019 niedergelegt. Seit dem 23. Juli 
   2019 gehört an seiner Stelle Herr Dr. Julian zu 
   Putlitz dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an, 
   der im Wege der gerichtlichen Bestellung 
   befristet bis zur Beendigung der vorliegenden 
   Hauptversammlung der Gesellschaft zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats bestellt wurde. 
 
   Es ist daher vorgesehen, eine Ergänzungswahl 
   für das vorzeitig ausgeschiedene 
   Aufsichtsratsmitglied Dr. Bernd Metzner 
   durchzuführen. 
 
   Ergänzungswahlen erfolgen gemäß § 10 Abs. 
   3 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die 
   restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, soweit durch die Hauptversammlung 
   bei der Wahl kein abweichender Zeitraum 
   festgelegt wird. 
 
   Es ist vorgesehen, Herrn Dr. Julian zu Putlitz 
   für die restliche Amtsdauer von Herrn Dr. Bernd 
   Metzner in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr. 
   Bernd Metzner wurde durch die Hauptversammlung 
   der Gesellschaft vom 18. Juni 2018 zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats gewählt; seine restliche 
   Amtszeit endet mit der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   vierte Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen 
   ist, spätestens jedoch sechs Jahre nach der 
   Wahl. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dr. Julian zu Putlitz, Mitglied der 
    Geschäftsführung und Chief Financial 
    Officer der IFCO MANAGEMENT GmbH mit Sitz 
    in Pullach, Landkreis München, wohnhaft in 
    Pullach, Landkreis München, 
 
   als Nachfolger von Herrn Dr. Bernd Metzner zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu 
   wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
   Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung 
   und für den Rest der Amtszeit des 
   ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Angaben zu den Mitgliedschaften von Herrn Dr. 
   Julian zu Putlitz in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
    Es bestehen keine Mitgliedschaften. 
 
   Angaben zu persönlichen und geschäftlichen 

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