DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-12 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Sixt Leasing SE Pullach Amtsgericht München, HRB 227195
Inhaber-Stammaktien
WKN A0DPRE
ISIN DE000A0DPRE6 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am
*23. Juni 2020, 10:00 Uhr*,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die
auf Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020
(COVID-19-Gesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als
*virtuelle Hauptversammlung *
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten
durchgeführt wird. Die gesamte Hauptversammlung wird
für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live in Ton und
Bild im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt
ausschließlich im Wege der elektronischen
Kommunikation (Briefwahl) oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Weitere Bestimmungen
und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der
virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des
Stimmrechts sind im Anschluss an die Tagesordnung
abgedruckt.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt
Leasing SE, des Berichts über die Lage des
Konzerns und der Sixt Leasing SE
einschließlich der Erläuterungen zu den
Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des
Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung
ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht
vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten
Unterlagen der Hauptversammlung nach der
gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1
AktG) lediglich zugänglich zu machen.
Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie
folgt zu beschließen:
Der im festgestellten Jahresabschluss der
Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR
40.320.271,21 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer EUR 18.550.433,70
Dividende von EUR 0,90 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung EUR 21.769.837,51
EUR 40.320.271,21
Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende
ist am Freitag, den 26. Juni 2020, zur Zahlung
fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).
Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar
gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b
AktG nicht dividendenberechtigt. Der
vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung
der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine
eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der
Bekanntmachung der Einberufung der
Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche
20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen
Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte
sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien
bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung
verändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe
der Dividende je dividendenberechtigter
Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für
die Ausschüttungssumme und für den Vortrag auf
neue Rechnung vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing SE
für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit
im Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing
SE für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre
Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 jeweils
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen im
Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,
- zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft
und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020
sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020;
und
- zum Prüfer für eine etwaige prüferische
Durchsicht unterjähriger
Finanzberichte/Finanzinformationen der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 im
Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2021
zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss
gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat
der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2
Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag
für die Wahl des Abschlussprüfers frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers
auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum
Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1
SEAG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung
der Gesellschaft und § 10.4 der Vereinbarung
vom 25. Februar 2016 mit dem besonderen
Verhandlungsgremium über die Beteiligung der
Arbeitnehmer bei der Sixt Leasing SE aus drei
Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des
Aufsichtsrats der Gesellschaft werden von der
Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr
Dr. Bernd Metzner hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum
18. Juli 2019 niedergelegt. Seit dem 23. Juli
2019 gehört an seiner Stelle Herr Dr. Julian zu
Putlitz dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an,
der im Wege der gerichtlichen Bestellung
befristet bis zur Beendigung der vorliegenden
Hauptversammlung der Gesellschaft zum Mitglied
des Aufsichtsrats bestellt wurde.
Es ist daher vorgesehen, eine Ergänzungswahl
für das vorzeitig ausgeschiedene
Aufsichtsratsmitglied Dr. Bernd Metzner
durchzuführen.
Ergänzungswahlen erfolgen gemäß § 10 Abs.
3 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die
restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen
Mitglieds, soweit durch die Hauptversammlung
bei der Wahl kein abweichender Zeitraum
festgelegt wird.
Es ist vorgesehen, Herrn Dr. Julian zu Putlitz
für die restliche Amtsdauer von Herrn Dr. Bernd
Metzner in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr.
Bernd Metzner wurde durch die Hauptversammlung
der Gesellschaft vom 18. Juni 2018 zum Mitglied
des Aufsichtsrats gewählt; seine restliche
Amtszeit endet mit der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das
vierte Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit
beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in
dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen
ist, spätestens jedoch sechs Jahre nach der
Wahl.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Julian zu Putlitz, Mitglied der
Geschäftsführung und Chief Financial
Officer der IFCO MANAGEMENT GmbH mit Sitz
in Pullach, Landkreis München, wohnhaft in
Pullach, Landkreis München,
als Nachfolger von Herrn Dr. Bernd Metzner zum
Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu
wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab
Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung
und für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.
Angaben zu den Mitgliedschaften von Herrn Dr.
Julian zu Putlitz in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
Es bestehen keine Mitgliedschaften.
Angaben zu persönlichen und geschäftlichen
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