DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-12 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Sixt Leasing SE Pullach Amtsgericht München, HRB 227195 Inhaber-Stammaktien WKN A0DPRE ISIN DE000A0DPRE6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am *23. Juni 2020, 10:00 Uhr*, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die auf Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als *virtuelle Hauptversammlung * ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten durchgeführt wird. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live in Ton und Bild im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Weitere Bestimmungen und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. TAGESORDNUNG 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt Leasing SE, des Berichts über die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Der im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 40.320.271,21 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer EUR 18.550.433,70 Dividende von EUR 0,90 je dividendenberechtigter Stückaktie Vortrag auf neue Rechnung EUR 21.769.837,51 EUR 40.320.271,21 Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am Freitag, den 26. Juni 2020, zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt. Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe der Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und für den Vortrag auf neue Rechnung vorsieht. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing SE für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen im Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020; und - zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 zu wählen. Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft und § 10.4 der Vereinbarung vom 25. Februar 2016 mit dem besonderen Verhandlungsgremium über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Sixt Leasing SE aus drei Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Bernd Metzner hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum 18. Juli 2019 niedergelegt. Seit dem 23. Juli 2019 gehört an seiner Stelle Herr Dr. Julian zu Putlitz dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an, der im Wege der gerichtlichen Bestellung befristet bis zur Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung der Gesellschaft zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt wurde. Es ist daher vorgesehen, eine Ergänzungswahl für das vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Dr. Bernd Metzner durchzuführen. Ergänzungswahlen erfolgen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds, soweit durch die Hauptversammlung bei der Wahl kein abweichender Zeitraum festgelegt wird. Es ist vorgesehen, Herrn Dr. Julian zu Putlitz für die restliche Amtsdauer von Herrn Dr. Bernd Metzner in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr. Bernd Metzner wurde durch die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juni 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt; seine restliche Amtszeit endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das vierte Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist, spätestens jedoch sechs Jahre nach der Wahl. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Julian zu Putlitz, Mitglied der Geschäftsführung und Chief Financial Officer der IFCO MANAGEMENT GmbH mit Sitz in Pullach, Landkreis München, wohnhaft in Pullach, Landkreis München, als Nachfolger von Herrn Dr. Bernd Metzner zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung und für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Angaben zu den Mitgliedschaften von Herrn Dr. Julian zu Putlitz in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Es bestehen keine Mitgliedschaften. Angaben zu persönlichen und geschäftlichen
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May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -2-
Beziehungen von Herrn Dr. Julian zu Putlitz zum Unternehmen, seinen Organen und wesentlich beteiligten Gesellschaftern, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgeblich sind: Herr Dr. Julian zu Putlitz gehört derzeit bereits als gerichtlich bestelltes Mitglied dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. Ein Lebenslauf und eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Dr. Julian zu Putlitz neben seinem Aufsichtsratsmandat bei der Gesellschaft sind über die Internetseite der Gesellschaft unter _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ zugänglich und werden zudem den Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 bis 3 AktG beigefügt. Der Aufsichtsrat berücksichtigt durch den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und trägt gleichzeitig dem angestrebten Kompetenzprofil des Aufsichtsrats Rechnung. Eine Erläuterung der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung sowie des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats sowie Angaben zu dessen Ausfüllung durch die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder unter Einschluss des zur Wahl vorgeschlagenen Herrn Dr. Julian zu Putlitz ist auf den Seiten 19 und 20 des Geschäftsberichts 2019 der Gesellschaft abgedruckt, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 7. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen und Informationen)* Aufgrund einer Gesetzesänderung durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 findet ab dem 3. September 2020 die bisherige Regelung in den §§ 125 Abs. 2 Satz 2, 128 Abs. 1 Satz 2 AktG, wonach die Übermittlung der in §§ 125, 128 AktG geregelten Mitteilungen an Aktionäre in der Satzung auf eine Übermittlung im Wege elektronischer Kommunikation beschränkt werden konnte, keine Anwendung mehr. Die entsprechende Bestimmung in § 3 Abs. 3 der Satzung soll daher aufgehoben werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Absatz 3 von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen und Informationen) wird ersatzlos aufgehoben. Der bisherige Absatz 4 von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen und Informationen) wird zum neuen Absatz 3 und bleibt im Übrigen unverändert. Der Vorstand der Gesellschaft wird angewiesen, die vorstehende Satzungsänderung in der Weise zur Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, dass die Eintragung nicht vor dem 3. September 2020 erfolgt. 8. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts)* Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 wurde die Regelung des § 123 Abs. 4 AktG zum Nachweis des Anteilsbesitzes, von welchem bei Inhaberaktien das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung abhängig gemacht werden kann, geändert. Künftig ist dieser Nachweis nach näherer Regelung in § 67c Abs. 3 AktG durch den sogenannten Letztintermediär auszustellen. Die geänderten gesetzlichen Vorschriften finden ab dem 3. September 2020 Anwendung. Die Regelung in § 18 Abs. 3 der Satzung zum Nachweis des Anteilsbesitzes soll daher den geänderten gesetzlichen Vorschriften angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: Absatz 3 von § 18 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung) wird geändert und wie folgt neu gefasst: 'Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist durch einen Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG nachzuweisen. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag, Record Date) zu beziehen.' Der Vorstand der Gesellschaft wird angewiesen, die vorstehende Satzungsänderung in der Weise zur Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft anzumelden, dass die Eintragung nicht vor dem 3. September 2020 erfolgt. *Unterlagen zur Tagesordnung* Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht: - die Hauptversammlungseinladung; - der festgestellte Jahresabschluss und der gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der Sixt Leasing SE, jeweils für das Geschäftsjahr 2019; - der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (als Bestandteil der Hauptversammlungseinladung); - zu Tagesordnungspunkt 6: Lebenslauf des zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und Übersicht über seine wesentlichen Tätigkeiten neben seinem Aufsichtsratsmandat bei der Gesellschaft. Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung selbst über die oben genannte Internetadresse zugänglich sein. Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen Aktionären der Gesellschaft auch kostenfrei zugesandt. Bestellungen bitten wir ausschließlich zu richten an: Sixt Leasing SE - Investor Relations - Zugspitzstraße 1 82049 Pullach Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 E-Mail: hv@sixt-leasing.com *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 20.611.593,00 und ist eingeteilt in insgesamt 20.611.593 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 20.611.593. Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien. *Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des sogenannten SARS-Cov-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat der Vorstand der Sixt Leasing SE aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und mit Rücksicht auf voraussichtlich fortdauernde behördliche Beschränkungen für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) in diesem Jahr ausnahmsweise ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung findet in den Räumen der TMT Film- und TV-Produktions-Service GmbH, Kistlerhofstraße 70, Gebäude 75, 81379 München, als Ort der Hauptversammlung im Sinne des Gesetzes statt. _Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist jedoch - mit Ausnahme lediglich der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - wegen der Abhaltung der Hauptversammlung als virtueller Hauptversammlung ausgeschlossen._ Entsprechend den Vorgaben des COVID-19-Gesetzes für eine virtuelle Hauptversammlung gilt stattdessen Folgendes: - Die Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten im Internet über einen passwortgeschützten Online-Service in voller Länge live in Ton und Bild übertragen. - Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. - Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. - Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, bzw. ihren Bevollmächtigten wird in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die nachstehenden Erläuterungen verwiesen. _Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten._ *Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung
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May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -3-
teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nachweisen. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung (und damit zugleich zur Ausübung des Stimmrechts) ist ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag/Record Date), d.h. auf Dienstag, den 2. Juni 2020, 00:00 Uhr (MESZ), zu beziehen. Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung müssen der Sixt Leasing SE bis spätestens Dienstag, den 16. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen: Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Stimmrechtskarten zur Ausübung der Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung übersandt. Die Stimmrechtskarten enthalten auch die persönlichen Zugangsdaten, die für die Nutzung des passwortgeschützten Online-Services für die Hauptversammlung (HV-Portal) benötigt werden. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des gesonderten Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts richten sich somit ausschließlich nach dem Aktienbesitz zu dem dort genannten Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag oder der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die Veräußerung von Aktien verbunden. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch am und nach dem Nachweisstichtag sowie nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung frei verfügen. Solche Verfügungen haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für einen Erwerb oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder nach dem Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst am oder nach dem Nachweisstichtag Aktien der Gesellschaft erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien daher hinsichtlich der virtuellen Hauptversammlung aus eigenem Recht weder teilnahme- noch stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Auch in diesem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden. Briefwahlstimmen (sowie ggf. deren Änderung oder Widerruf) können der Gesellschaft ausschließlich über das passwortgeschützte HV-Portal unter der Internetadresse _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ übermittelt werden und müssen der Gesellschaft hierüber bis spätestens zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am Dienstag, den 23. Juni 2020, zugehen. Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal werden ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt. Es wird darauf hingewiesen, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post. *Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter* Zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung bietet die Gesellschaft ihren Aktionären und ihren Bevollmächtigten ferner die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen von den Aktionären die weiter oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden. Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Vertretung durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung zu den Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur Stellung von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf der Textform. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter (sowie ggf. eine Änderung und der Widerruf erteilter Vollmachten und Weisungen) müssen der Gesellschaft wie folgt zugehen: - entweder, bis spätestens Montag, den 22. Juni 2020, 18:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann: Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de - oder, bis spätestens zum Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am Dienstag, den 23. Juni 2020, über das passwortgeschützte HV-Portal unter: _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit der Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt. *Verfahren für die Stimmabgabe durch sonstige Bevollmächtigte* Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, einen sonstigen Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären, zu beauftragen, für sie das Stimmrecht (und ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) auszuüben. Auch in diesem Fall müssen für den betreffenden Aktienbestand die weiter oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden. Da eine physische Teilnahme solcher Bevollmächtigter aufgrund der Abhaltung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz nicht möglich ist, können diese Bevollmächtigten das Stimmrecht in der Hauptversammlung auch ihrerseits nur im Wege der elektronischen Kommunikation per Briefwahl oder (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Kommunikation über das passwortgeschützte HV-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Stimmrechtskarte versendeten persönlichen Zugangsdaten erhält. Auf die Vollmacht finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen daher der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär, noch eine Vereinigung von Aktionären, ein Stimmrechtsberater oder eine sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Personenvereinigung bevollmächtigt wird. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder eines sonstigen Intermediärs, einer Vereinigung von Aktionären, eines Stimmrechtsberaters oder einer sonstigen, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine gesetzliche Textformerfordernis findet bei diesen Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen eigene Formerfordernisse fest; Einzelheiten sind ggf. bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten Aktionären zusammen mit der Stimmrechtskarte zur Hauptversammlung übersandt.
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May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail erfolgen kann: Sixt Leasing SE c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens Montag, den 22. Juni 2020, 18:00 Uhr (MESZ), zugehen. *Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG* Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Sixt Leasing SE von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der Sixt Leasing SE zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 23. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten, entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu richten: Sixt Leasing SE - Vorstand - Zugspitzstraße 1 82049 Pullach E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): hv@sixt-leasing.com Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu übermitteln. Gegenanträge sowie Wahlvorschläge können der Gesellschaft vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden: Sixt Leasing SE - Investor Relations - Zugspitzstraße 1 82049 Pullach Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 E-Mail: hv@sixt-leasing.com Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 8. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung sowie eventueller Stellungnahmen der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen. Die Gesellschaft wird fristgerecht unter der vorstehenden Adresse zugegangene, gemäß §§ 126 bzw. 127 AktG zugänglich zumachende Gegenanträge und Wahlvorschläge von teilnahmeberechtigten Aktionären so behandeln, als seien sie in der Hauptversammlung mündlich gestellt worden. Dies gilt entsprechend für Anträge zu Tagesordnungspunkten, die aufgrund eines Ergänzungsantrags von Aktionären gemäß § 122 Abs. 2 AktG durch gesonderte Bekanntmachung nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. *Fragemöglichkeit der Aktionäre nach Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz; Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ist Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation einzuräumen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Aktionäre, welche die weiter oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, bzw. ihre Bevollmächtigten Fragen wie folgt einreichen können: Die Fragen sind der Gesellschaft über das passwortgeschützte HV-Portal unter _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ zu übermitteln und müssen der Gesellschaft hierüber bis spätestens Sonntag, den 21. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal werden ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt. Ein Auskunftsrecht ist mit der Möglichkeit, Fragen einzureichen, abweichend von § 131 Abs. 1 AktG nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes vielmehr nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere im Interesse eines zeitlich angemessenen Rahmens der virtuellen Hauptversammlung Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre unter den eingereichten Fragen eine sinnvolle Auswahl treffen. Weiter kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen, die eine Vielzahl von Aktionären vertreten, bei der Beantwortung von Fragen bevorzugen. Es werden ausschließlich Fragen in deutscher Sprache berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. *Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung* Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt haben, bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, über das passwortgeschützte HV-Portal unter _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG zu erklären. Die Erklärung ist über das passwortgeschützte HV-Portal von Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende möglich. *Übertragung der Hauptversammlung im Internet* Aktionäre, welche die weiter oben genannten Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt haben, bzw. ihre Bevollmächtigten können die gesamte virtuelle Hauptversammlung über das passwortgeschützte HV-Portal unter _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ im Internet in Ton und Bild live verfolgen. Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal werden ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt. Die vorstehend beschriebene Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Online-Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. *Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft* Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG in Verbindung mit Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes sowie die Einberufung der Hauptversammlung und die weiteren Informationen nach § 124a AktG werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ zugänglich gemacht. Dort werden sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machende Unterlagen auch während der virtuellen Hauptversammlung selbst zugänglich sein. Ferner werden unter dieser Internetadresse nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht. Weitere Informationen zur Briefwahl sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie zur Vollmachtserteilung an sonstige Bevollmächtigte ergeben sich aus der Stimmrechtskarte und den ihr beigefügten Hinweisen, die teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten nach Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen übersandt werden, und sind ferner auch über das passwortgeschützte HV-Portal über die folgende Internetseite der Gesellschaft verfügbar: _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. *Pullach, im Mai 2020* *Sixt Leasing SE* _Der Vorstand_ *Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der (virtuellen) Hauptversammlung* Die Sixt Leasing SE verarbeitet personenbezogene Daten
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May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)