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Dow Jones News
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(2)

DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -5-

DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Sixt Leasing SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
23.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Sixt Leasing SE Pullach Amtsgericht München, HRB 227195 
Inhaber-Stammaktien 
WKN A0DPRE 
ISIN DE000A0DPRE6 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der am 
*23. Juni 2020, 10:00 Uhr*, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die 
auf Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
(COVID-19-Gesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als 
 
*virtuelle Hauptversammlung * 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten 
 
durchgeführt wird. Die gesamte Hauptversammlung wird 
für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live in Ton und 
Bild im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
ausschließlich im Wege der elektronischen 
Kommunikation (Briefwahl) oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Weitere Bestimmungen 
und Erläuterungen zur Teilnahme der Aktionäre an der 
virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des 
Stimmrechts sind im Anschluss an die Tagesordnung 
abgedruckt. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt 
   Leasing SE, des Berichts über die Lage des 
   Konzerns und der Sixt Leasing SE 
   einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
   HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   jeweils für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss 
   ist damit festgestellt. Eine Feststellung des 
   Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung 
   ist in diesem Fall durch das Gesetz nicht 
   vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten 
   Unterlagen der Hauptversammlung nach der 
   gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 
   AktG) lediglich zugänglich zu machen. 
   Dementsprechend erfolgt zu Tagesordnungspunkt 1 
   keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
   Der im festgestellten Jahresabschluss der 
   Gesellschaft ausgewiesene Bilanzgewinn des 
   Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 
   40.320.271,21 wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer         EUR 18.550.433,70 
   Dividende von EUR 0,90 je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Vortrag auf neue Rechnung  EUR 21.769.837,51 
                              EUR 40.320.271,21 
 
   Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende 
   ist am Freitag, den 26. Juni 2020, zur Zahlung 
   fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). 
 
   Von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar 
   gehaltene eigene Aktien sind gemäß § 71b 
   AktG nicht dividendenberechtigt. Der 
   vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine 
   eigenen Aktien hält und damit im Zeitpunkt der 
   Bekanntmachung der Einberufung der 
   Hauptversammlung im Bundesanzeiger sämtliche 
   20.611.593 von der Gesellschaft ausgegebenen 
   Stückaktien dividendenberechtigt sind. Sollte 
   sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
   verändern, wird in der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur 
   Abstimmung gestellt, der bei unveränderter Höhe 
   der Dividende je dividendenberechtigter 
   Stückaktie entsprechend angepasste Beträge für 
   die Ausschüttungssumme und für den Vortrag auf 
   neue Rechnung vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Sixt Leasing SE 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Gesellschaft für ihre Tätigkeit 
   im Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Sixt Leasing 
   SE für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für ihre 
   Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 jeweils 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine 
   prüferische Durchsicht unterjähriger 
   Finanzberichte/Finanzinformationen im 
   Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im 
   Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
 
   - zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft 
     und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 
     sowie zum Prüfer für eine etwaige 
     prüferische Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020; 
     und 
   - zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
     Durchsicht unterjähriger 
     Finanzberichte/Finanzinformationen der 
     Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 im 
     Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen 
     Hauptversammlung im Jahr 2021 
 
   zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat 
   der Aufsichtsrat entsprechend Artikel 16 Abs. 2 
   Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 erklärt, dass sein Wahlvorschlag 
   für die Wahl des Abschlussprüfers frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 
   SEAG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung 
   der Gesellschaft und § 10.4 der Vereinbarung 
   vom 25. Februar 2016 mit dem besonderen 
   Verhandlungsgremium über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer bei der Sixt Leasing SE aus drei 
   Mitgliedern. Sämtliche Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft werden von der 
   Hauptversammlung gewählt. Die Hauptversammlung 
   ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr 
   Dr. Bernd Metzner hat sein Amt als Mitglied des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Wirkung zum 
   18. Juli 2019 niedergelegt. Seit dem 23. Juli 
   2019 gehört an seiner Stelle Herr Dr. Julian zu 
   Putlitz dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an, 
   der im Wege der gerichtlichen Bestellung 
   befristet bis zur Beendigung der vorliegenden 
   Hauptversammlung der Gesellschaft zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats bestellt wurde. 
 
   Es ist daher vorgesehen, eine Ergänzungswahl 
   für das vorzeitig ausgeschiedene 
   Aufsichtsratsmitglied Dr. Bernd Metzner 
   durchzuführen. 
 
   Ergänzungswahlen erfolgen gemäß § 10 Abs. 
   3 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft für die 
   restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, soweit durch die Hauptversammlung 
   bei der Wahl kein abweichender Zeitraum 
   festgelegt wird. 
 
   Es ist vorgesehen, Herrn Dr. Julian zu Putlitz 
   für die restliche Amtsdauer von Herrn Dr. Bernd 
   Metzner in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Dr. 
   Bernd Metzner wurde durch die Hauptversammlung 
   der Gesellschaft vom 18. Juni 2018 zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats gewählt; seine restliche 
   Amtszeit endet mit der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   vierte Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in 
   dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen 
   ist, spätestens jedoch sechs Jahre nach der 
   Wahl. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dr. Julian zu Putlitz, Mitglied der 
    Geschäftsführung und Chief Financial 
    Officer der IFCO MANAGEMENT GmbH mit Sitz 
    in Pullach, Landkreis München, wohnhaft in 
    Pullach, Landkreis München, 
 
   als Nachfolger von Herrn Dr. Bernd Metzner zum 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu 
   wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab 
   Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung 
   und für den Rest der Amtszeit des 
   ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Angaben zu den Mitgliedschaften von Herrn Dr. 
   Julian zu Putlitz in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
    Es bestehen keine Mitgliedschaften. 
 
   Angaben zu persönlichen und geschäftlichen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -2-

Beziehungen von Herrn Dr. Julian zu Putlitz zum 
   Unternehmen, seinen Organen und wesentlich 
   beteiligten Gesellschaftern, die nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats für die 
   Wahlentscheidung maßgeblich sind: 
 
    Herr Dr. Julian zu Putlitz gehört derzeit 
    bereits als gerichtlich bestelltes Mitglied 
    dem Aufsichtsrat der Gesellschaft an. 
 
   Ein Lebenslauf und eine Übersicht über die 
   wesentlichen Tätigkeiten von Herrn Dr. Julian 
   zu Putlitz neben seinem Aufsichtsratsmandat bei 
   der Gesellschaft sind über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
   zugänglich und werden zudem den Mitteilungen 
   nach § 125 Abs. 1 bis 3 AktG beigefügt. 
 
   Der Aufsichtsrat berücksichtigt durch den zur 
   Wahl vorgeschlagenen Kandidaten die vom 
   Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die 
   Zusammensetzung des Aufsichtsrats und trägt 
   gleichzeitig dem angestrebten Kompetenzprofil 
   des Aufsichtsrats Rechnung. Eine Erläuterung 
   der vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für 
   die Zusammensetzung sowie des Kompetenzprofils 
   des Aufsichtsrats sowie Angaben zu dessen 
   Ausfüllung durch die derzeitigen 
   Aufsichtsratsmitglieder unter Einschluss des 
   zur Wahl vorgeschlagenen Herrn Dr. Julian zu 
   Putlitz ist auf den Seiten 19 und 20 des 
   Geschäftsberichts 2019 der Gesellschaft 
   abgedruckt, zugänglich über die Internetseite 
   der Gesellschaft unter 
 
   _http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
7. *Beschlussfassung über eine Änderung der 
   Satzung in § 3 (Bekanntmachungen und 
   Informationen)* 
 
   Aufgrund einer Gesetzesänderung durch das 
   Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. 
   Dezember 2019 findet ab dem 3. September 2020 
   die bisherige Regelung in den §§ 125 Abs. 2 
   Satz 2, 128 Abs. 1 Satz 2 AktG, wonach die 
   Übermittlung der in §§ 125, 128 AktG 
   geregelten Mitteilungen an Aktionäre in der 
   Satzung auf eine Übermittlung im Wege 
   elektronischer Kommunikation beschränkt werden 
   konnte, keine Anwendung mehr. Die entsprechende 
   Bestimmung in § 3 Abs. 3 der Satzung soll daher 
   aufgehoben werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
    Absatz 3 von § 3 der Satzung 
    (Bekanntmachungen und Informationen) wird 
    ersatzlos aufgehoben. Der bisherige Absatz 
    4 von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen und 
    Informationen) wird zum neuen Absatz 3 und 
    bleibt im Übrigen unverändert. 
    Der Vorstand der Gesellschaft wird 
    angewiesen, die vorstehende 
    Satzungsänderung in der Weise zur 
    Eintragung im Handelsregister der 
    Gesellschaft anzumelden, dass die 
    Eintragung nicht vor dem 3. September 2020 
    erfolgt. 
8. *Beschlussfassung über eine Änderung der 
   Satzung in § 18 (Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts)* 
 
   Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. 
   Dezember 2019 wurde die Regelung des § 123 Abs. 
   4 AktG zum Nachweis des Anteilsbesitzes, von 
   welchem bei Inhaberaktien das Recht zur 
   Teilnahme an der Hauptversammlung abhängig 
   gemacht werden kann, geändert. Künftig ist 
   dieser Nachweis nach näherer Regelung in § 67c 
   Abs. 3 AktG durch den sogenannten 
   Letztintermediär auszustellen. Die geänderten 
   gesetzlichen Vorschriften finden ab dem 3. 
   September 2020 Anwendung. Die Regelung in § 18 
   Abs. 3 der Satzung zum Nachweis des 
   Anteilsbesitzes soll daher den geänderten 
   gesetzlichen Vorschriften angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie 
   folgt zu beschließen: 
 
    Absatz 3 von § 18 der Satzung (Teilnahme an 
    der Hauptversammlung) wird geändert und wie 
    folgt neu gefasst: 
 
    'Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
    Hauptversammlung ist durch einen Nachweis 
    des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 
    AktG nachzuweisen. Der Nachweis hat sich 
    auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor 
    der Hauptversammlung (Nachweisstichtag, 
    Record Date) zu beziehen.' 
 
    Der Vorstand der Gesellschaft wird 
    angewiesen, die vorstehende 
    Satzungsänderung in der Weise zur 
    Eintragung im Handelsregister der 
    Gesellschaft anzumelden, dass die 
    Eintragung nicht vor dem 3. September 2020 
    erfolgt. 
 
*Unterlagen zur Tagesordnung* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
_http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht: 
 
- die Hauptversammlungseinladung; 
- der festgestellte Jahresabschluss und der 
  gebilligte Konzernabschluss, der Bericht über 
  die Lage des Konzerns und der Sixt Leasing SE 
  einschließlich der Erläuterungen zu den 
  Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 
  HGB sowie der Bericht des Aufsichtsrats der 
  Sixt Leasing SE, jeweils für das Geschäftsjahr 
  2019; 
- der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands 
  (als Bestandteil der 
  Hauptversammlungseinladung); 
- zu Tagesordnungspunkt 6: Lebenslauf des zur 
  Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen 
  Kandidaten und Übersicht über seine 
  wesentlichen Tätigkeiten neben seinem 
  Aufsichtsratsmandat bei der Gesellschaft. 
 
Sämtliche vorgenannten Unterlagen werden auch während 
der Hauptversammlung selbst über die oben genannte 
Internetadresse zugänglich sein. Auf Verlangen werden 
die vorgenannten Unterlagen Aktionären der Gesellschaft 
auch kostenfrei zugesandt. Bestellungen bitten wir 
ausschließlich zu richten an: 
 
Sixt Leasing SE 
- Investor Relations - 
Zugspitzstraße 1 
82049 Pullach 
Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 
E-Mail: hv@sixt-leasing.com 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger EUR 20.611.593,00 und ist eingeteilt 
in insgesamt 20.611.593 auf den Inhaber lautende 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der 
Gesellschaft beträgt somit im Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger 20.611.593. 
 
Aus unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen 
Aktien steht der Gesellschaft gemäß § 71b AktG 
kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien. 
 
*Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* 
 
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des sogenannten 
SARS-Cov-2-Virus (COVID-19-Pandemie) hat der Vorstand 
der Sixt Leasing SE aus Gründen des vorbeugenden 
Gesundheitsschutzes und mit Rücksicht auf 
voraussichtlich fortdauernde behördliche Beschränkungen 
für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die 
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf 
Grundlage von Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
(COVID-19-Gesetz) in diesem Jahr ausnahmsweise ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abzuhalten. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Räumen der TMT Film- 
und TV-Produktions-Service GmbH, Kistlerhofstraße 
70, Gebäude 75, 81379 München, als Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Gesetzes statt. 
 
_Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten an der Hauptversammlung ist jedoch - 
mit Ausnahme lediglich der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter - wegen der Abhaltung 
der Hauptversammlung als virtueller Hauptversammlung 
ausgeschlossen._ 
 
Entsprechend den Vorgaben des COVID-19-Gesetzes für 
eine virtuelle Hauptversammlung gilt stattdessen 
Folgendes: 
 
- Die Hauptversammlung wird für Aktionäre und 
  ihre Bevollmächtigten im Internet über einen 
  passwortgeschützten Online-Service in voller 
  Länge live in Ton und Bild übertragen. 
- Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr 
  Stimmrecht im Wege der elektronischen 
  Kommunikation (Briefwahl) oder durch 
  Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
  benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. 
- Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten wird 
  eine Fragemöglichkeit im Wege der 
  elektronischen Kommunikation eingeräumt. 
- Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, 
  bzw. ihren Bevollmächtigten wird in Abweichung 
  von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das 
  Erfordernis des Erscheinens in der 
  Hauptversammlung eine Möglichkeit zum 
  Widerspruch gegen einen Beschluss der 
  Hauptversammlung im Wege der elektronischen 
  Kommunikation eingeräumt. 
 
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die 
nachstehenden Erläuterungen verwiesen. 
 
_Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung auf der Grundlage des 
COVID-19-Gesetzes zu Modifikationen beim Ablauf der 
Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte 
führt, bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um 
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur 
Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des 
Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten._ 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -3-

teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, müssen 
sich vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung 
bedarf der Textform und muss in deutscher oder 
englischer Sprache erfolgen. 
 
Ferner müssen Aktionäre die Berechtigung zur Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung nachweisen. Als 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung (und damit zugleich zur 
Ausübung des Stimmrechts) ist ein in Textform 
erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das 
depotführende Institut erforderlich und ausreichend. 
Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache 
abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des 21. 
Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag/Record 
Date), d.h. auf Dienstag, den 2. Juni 2020, 00:00 Uhr 
(MESZ), zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der zusätzlich erforderliche Nachweis 
der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung müssen der Sixt Leasing SE bis 
spätestens Dienstag, den 16. Juni 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ), unter folgender Adresse zugehen: 
 
Sixt Leasing SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Nach Erfüllung der vorstehenden 
Teilnahmevoraussetzungen werden den 
teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten Stimmrechtskarten zur Ausübung der 
Rechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung 
übersandt. Die Stimmrechtskarten enthalten auch die 
persönlichen Zugangsdaten, die für die Nutzung des 
passwortgeschützten Online-Services für die 
Hauptversammlung (HV-Portal) benötigt werden. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des 
gesonderten Nachweises des Anteilsbesitzes an die 
Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu 
tragen. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts als Aktionär nur, wer den im vorstehenden 
Abschnitt genannten Nachweis des Anteilsbesitzes 
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts richten sich somit ausschließlich nach 
dem Aktienbesitz zu dem dort genannten 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag oder der 
Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die 
Veräußerung von Aktien verbunden. Aktionäre können 
über ihre Aktien daher auch am und nach dem 
Nachweisstichtag sowie nach erfolgter Anmeldung zur 
Hauptversammlung frei verfügen. Solche Verfügungen 
haben jedoch keine Auswirkungen auf die Berechtigung 
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
einen Erwerb oder Hinzuerwerb von Aktien, der am oder 
nach dem Nachweisstichtag erfolgt. Personen, die erst 
am oder nach dem Nachweisstichtag Aktien der 
Gesellschaft erwerben, sind hinsichtlich dieser Aktien 
daher hinsichtlich der virtuellen Hauptversammlung aus 
eigenem Recht weder teilnahme- noch stimmberechtigt. 
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre 
Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, 
ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). 
Auch in diesem Fall müssen die oben genannten 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
erfüllt werden. 
 
Briefwahlstimmen (sowie ggf. deren Änderung oder 
Widerruf) können der Gesellschaft ausschließlich 
über das passwortgeschützte HV-Portal unter der 
Internetadresse 
 
_http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
übermittelt werden und müssen der Gesellschaft hierüber 
bis spätestens zum Beginn der Abstimmung in der 
virtuellen Hauptversammlung am Dienstag, den 23. Juni 
2020, zugehen. Die persönlichen Zugangsdaten für das 
HV-Portal werden ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit 
ihrer Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass andere 
Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur 
Verfügung stehen, insbesondere keine Übersendung 
der Briefwahlstimme per Post. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter* 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung bietet die Gesellschaft ihren 
Aktionären und ihren Bevollmächtigten ferner die 
Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte, 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu 
bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen von den 
Aktionären die weiter oben genannten Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts erfüllt werden. 
 
Den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern müssen in der Vollmacht 
verbindliche Weisungen für die Stimmrechtsausübung 
erteilt werden; sie sind verpflichtet, gemäß den 
ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die Vertretung 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter ist auf die weisungsgebundene 
Ausübung des Stimmrechts bei der Abstimmung zu den 
Punkten der Tagesordnung beschränkt; Weisungen zur 
Ausübung sonstiger Aktionärsrechte, insbesondere zur 
Stellung von Anträgen oder Fragen oder zur Einlegung 
von Widersprüchen, nehmen die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Die 
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf der 
Textform. 
 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter (sowie ggf. eine 
Änderung und der Widerruf erteilter Vollmachten 
und Weisungen) müssen der Gesellschaft wie folgt 
zugehen: 
 
- entweder, bis spätestens Montag, den 22. Juni 
  2020, 18:00 Uhr (MESZ), unter folgender 
  Adresse, an welche insbesondere auch eine 
  elektronische Übermittlung per E-Mail 
  erfolgen kann: 
 
  Sixt Leasing SE 
  c/o Link Market Services GmbH 
  Landshuter Allee 10 
  80637 München 
  E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
- oder, bis spätestens zum Beginn der Abstimmung 
  in der virtuellen Hauptversammlung am 
  Dienstag, den 23. Juni 2020, über das 
  passwortgeschützte HV-Portal unter: 
_http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal sowie 
ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
werden den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären 
bzw. ihren Bevollmächtigten zusammen mit der 
Stimmrechtskarte unaufgefordert übersandt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch sonstige 
Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre haben ferner die Möglichkeit, einen sonstigen 
Bevollmächtigten, auch ein Kreditinstitut oder einen 
sonstigen Intermediär oder eine Vereinigung von 
Aktionären, zu beauftragen, für sie das Stimmrecht (und 
ggf. sonstige hauptversammlungsbezogene Rechte) 
auszuüben. Auch in diesem Fall müssen für den 
betreffenden Aktienbestand die weiter oben genannten 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
erfüllt werden. 
 
Da eine physische Teilnahme solcher Bevollmächtigter 
aufgrund der Abhaltung der Hauptversammlung als 
virtuelle Hauptversammlung nach dem COVID-19-Gesetz 
nicht möglich ist, können diese Bevollmächtigten das 
Stimmrecht in der Hauptversammlung auch ihrerseits nur 
im Wege der elektronischen Kommunikation per Briefwahl 
oder (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Die 
Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten im Wege der 
elektronischen Kommunikation über das 
passwortgeschützte HV-Portal setzt voraus, dass der 
Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der 
Stimmrechtskarte versendeten persönlichen Zugangsdaten 
erhält. 
 
Auf die Vollmacht finden die gesetzlichen Vorschriften 
Anwendung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen daher der Textform, wenn weder 
ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär, noch 
eine Vereinigung von Aktionären, ein Stimmrechtsberater 
oder eine sonstige, einem Intermediär gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder 
Personenvereinigung bevollmächtigt wird. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder 
eines sonstigen Intermediärs, einer Vereinigung von 
Aktionären, eines Stimmrechtsberaters oder einer 
sonstigen, einem Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellten Person oder Personenvereinigung 
gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften des § 
135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht 
nachprüfbar festzuhalten ist. Das allgemeine 
gesetzliche Textformerfordernis findet bei diesen 
Vollmachtsempfängern demgegenüber nach überwiegender 
Auffassung keine Anwendung. Die betreffenden 
Vollmachtsempfänger setzen jedoch unter Umständen 
eigene Formerfordernisse fest; Einzelheiten sind ggf. 
bei dem jeweiligen Vollmachtsempfänger zu erfragen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann 
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Vollmachtsformulare, die zur Vollmachtserteilung 
verwendet werden können, werden teilnahmeberechtigten 
Aktionären zusammen mit der Stimmrechtskarte zur 
Hauptversammlung übersandt. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: Sixt Leasing SE: Bekanntmachung der -4-

Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können 
sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als 
auch durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erfolgen. Für die Erteilung und den 
Widerruf der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft sowie die Übermittlung des Nachweises 
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten 
Vollmacht bzw. deren Widerruf steht nachfolgend 
genannte Adresse zur Verfügung, an welche insbesondere 
auch eine elektronische Übermittlung per E-Mail 
erfolgen kann: 
 
Sixt Leasing SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München 
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Eine durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft 
erteilte Vollmacht bzw. deren Widerruf sowie die 
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem 
Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren 
Widerruf müssen der Gesellschaft unter der vorgenannten 
Adresse bis spätestens Montag, den 22. Juni 2020, 18:00 
Uhr (MESZ), zugehen. 
 
*Recht der Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung 
nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 56 Satz 2 
und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Sixt 
Leasing SE von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000 
Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung 
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in der 
elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit 
qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand 
der Sixt Leasing SE zu richten und muss der 
Gesellschaft bis spätestens Samstag, den 23. Mai 2020, 
24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Es wird darum gebeten, 
entsprechende Verlangen an folgende Anschrift zu 
richten: 
 
Sixt Leasing SE 
- Vorstand - 
Zugspitzstraße 1 
82049 Pullach 
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): 
hv@sixt-leasing.com 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung 
bekannt gemacht. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 
126 Abs. 1, 127 AktG* 
 
Jeder Aktionär hat das Recht, der Gesellschaft 
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Vorschläge zu einer in der Tagesordnung 
vorgesehenen Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
Abschlussprüfern zu übermitteln. 
 
Gegenanträge sowie Wahlvorschläge können der 
Gesellschaft vor der Hauptversammlung an folgende 
Adresse übermittelt werden: 
 
Sixt Leasing SE 
- Investor Relations - 
Zugspitzstraße 1 
82049 Pullach 
Fax: +49 (0)89 / 7 44 44-8 4518 
E-Mail: hv@sixt-leasing.com 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft 
bis spätestens Montag, den 8. Juni 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ), unter der vorstehenden Adresse zugehen, werden 
einschließlich des Namens des Aktionärs und einer 
etwaigen Begründung sowie eventueller Stellungnahmen 
der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
_http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte 
Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich 
gemacht. Ferner kann die Gesellschaft auch noch unter 
bestimmten weiteren, in den §§ 126 bzw. 127 AktG näher 
geregelten Voraussetzungen von einer Zugänglichmachung 
ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge bzw. 
Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen. 
 
Die Gesellschaft wird fristgerecht unter der 
vorstehenden Adresse zugegangene, gemäß §§ 126 
bzw. 127 AktG zugänglich zumachende Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von teilnahmeberechtigten Aktionären so 
behandeln, als seien sie in der Hauptversammlung 
mündlich gestellt worden. Dies gilt entsprechend für 
Anträge zu Tagesordnungspunkten, die aufgrund eines 
Ergänzungsantrags von Aktionären gemäß § 122 Abs. 
2 AktG durch gesonderte Bekanntmachung nachträglich auf 
die Tagesordnung gesetzt werden. 
 
*Fragemöglichkeit der Aktionäre nach Art. 2 § 1 Abs. 2 
COVID-19-Gesetz; Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* 
 
Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ist 
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation einzuräumen. Der Vorstand 
hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass 
Aktionäre, welche die weiter oben genannten 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
erfüllt haben, bzw. ihre Bevollmächtigten Fragen wie 
folgt einreichen können: 
 
Die Fragen sind der Gesellschaft über das 
passwortgeschützte HV-Portal unter 
 
_http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
zu übermitteln und müssen der Gesellschaft hierüber bis 
spätestens Sonntag, den 21. Juni 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ), zugehen. Während der virtuellen 
Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden. 
Die persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal werden 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte 
unaufgefordert übersandt. 
 
Ein Auskunftsrecht ist mit der Möglichkeit, Fragen 
einzureichen, abweichend von § 131 Abs. 1 AktG nicht 
verbunden. Der Vorstand entscheidet gemäß Art. 2 § 
1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes vielmehr nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er 
wie beantwortet. Er kann dabei insbesondere im 
Interesse eines zeitlich angemessenen Rahmens der 
virtuellen Hauptversammlung Fragen zusammenfassen und 
im Interesse der anderen Aktionäre unter den 
eingereichten Fragen eine sinnvolle Auswahl treffen. 
Weiter kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen, die 
eine Vielzahl von Aktionären vertreten, bei der 
Beantwortung von Fragen bevorzugen. Es werden 
ausschließlich Fragen in deutscher Sprache 
berücksichtigt. Der Vorstand behält sich vor, 
wiederholt auftretende Fragen in allgemeiner Form vorab 
auf der Internetseite der Gesellschaft zu beantworten. 
 
*Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung* 
 
Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der virtuellen 
Hauptversammlung ausgeübt haben, bzw. ihre 
Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, über das 
passwortgeschützte HV-Portal unter 
 
_http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zur 
Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG zu erklären. 
Die Erklärung ist über das passwortgeschützte HV-Portal 
von Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende 
möglich. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung im Internet* 
 
Aktionäre, welche die weiter oben genannten 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
erfüllt haben, bzw. ihre Bevollmächtigten können die 
gesamte virtuelle Hauptversammlung über das 
passwortgeschützte HV-Portal unter 
 
_http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
im Internet in Ton und Bild live verfolgen. Die 
persönlichen Zugangsdaten für das HV-Portal werden 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte 
unaufgefordert übersandt. 
 
Die vorstehend beschriebene Übertragung der 
Hauptversammlung ermöglicht keine Online-Teilnahme der 
Aktionäre an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 
Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
*Veröffentlichungen auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG in Verbindung mit Art. 
56 Satz 2 und 3 SE-VO und § 50 Abs. 2 SEAG, §§ 126 Abs. 
1, 127 AktG und § 131 Abs. 1 AktG in Verbindung mit 
Art. 2 § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes sowie die 
Einberufung der Hauptversammlung und die weiteren 
Informationen nach § 124a AktG werden auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
_http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
zugänglich gemacht. 
 
Dort werden sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich 
zugänglich zu machende Unterlagen auch während der 
virtuellen Hauptversammlung selbst zugänglich sein. 
 
Ferner werden unter dieser Internetadresse nach der 
Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse 
veröffentlicht. 
 
Weitere Informationen zur Briefwahl sowie zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie zur 
Vollmachtserteilung an sonstige Bevollmächtigte ergeben 
sich aus der Stimmrechtskarte und den ihr beigefügten 
Hinweisen, die teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. 
ihren Bevollmächtigten nach Erfüllung der 
Teilnahmevoraussetzungen übersandt werden, und sind 
ferner auch über das passwortgeschützte HV-Portal über 
die folgende Internetseite der Gesellschaft verfügbar: 
 
_http://ir.sixt-leasing.de/hv_ 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen 
Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in 
der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
*Pullach, im Mai 2020* 
 
*Sixt Leasing SE* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und 
Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der (virtuellen) 
Hauptversammlung* 
 
Die Sixt Leasing SE verarbeitet personenbezogene Daten 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um 
den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen sowie sonstigen 
rechtlichen Erfordernissen nachzukommen, denen sie im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung unterliegt. 
Verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 
Datenschutz-Grundverordnung ('*DS-GVO*') ist die 
 
 Sixt Leasing SE 
 Zugspitzstraße 1 
 82049 Pullach 
 
Die Sixt Leasing SE wird durch den Vorstand, bestehend 
aus den Herren Michael Ruhl (Vorsitzender) und Björn 
Waldow, vertreten. 
 
Den Datenschutzbeauftragten der Sixt Leasing SE 
erreichen Sie per Post unter der vorstehend genannten 
Adresse oder per E-Mail unter: 
 
datenschutz@sixt-leasing.com 
 
Verarbeitet werden als personenbezogene Daten des 
jeweiligen Aktionärs insbesondere Name und Vorname, 
Wohnort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, 
Weisungen an Stimmrechtsvertreter, Besitzart der 
Aktien, Nummer der Stimmrechtskarte und vom jeweiligen 
Aktionär gestellte Fragen sowie gegebenenfalls Name, 
Vorname und Anschrift des vom jeweiligen Aktionär 
benannten Aktionärsvertreters. Soweit diese 
personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären 
insbesondere im Rahmen der Anmeldung zur 
Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt auch die 
depotführende Bank deren personenbezogene Daten an die 
Sixt Leasing SE bzw. an von der Sixt Leasing SE 
beauftragte externe Dienstleister. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für 
die Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen der Sixt 
Leasing SE im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist 
Art. 6 Abs. 1 lit. (c) DS-GVO. 
 
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange 
es zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen der 
Sixt Leasing SE erforderlich ist, und anschließend 
gelöscht. Für die im Zusammenhang mit 
Hauptversammlungen erfassten Daten beträgt die 
Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre, es sei 
denn, die längere Verarbeitung der Daten ist im 
Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, 
Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung oder aus anderen 
Gründen erforderlich. 
 
Zum Zwecke der Ausrichtung und Abwicklung der 
Hauptversammlung beauftragt die Sixt Leasing SE externe 
Dienstleister (insbesondere im Rahmen der Anmeldung zur 
Hauptversammlung und deren Durchführung). Diese 
Dienstleister erhalten von der Sixt Leasing SE nur 
solche personenbezogenen Daten, welche für die 
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich 
sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich 
nach Weisung der Sixt Leasing SE. Im Übrigen 
werden personenbezogene Daten im Rahmen der 
gesetzlichen Vorschriften Dritten, insbesondere den 
Aktionären und Aktionärsvertretern, im Zusammenhang mit 
der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich 
über das Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG), im Rahmen 
der Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung 
der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG) sowie von 
Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären (§§ 
126, 127 AktG) und im Zusammenhang mit der Beantwortung 
von Aktionärsfragen. 
 
In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten 
können die Aktionäre und Aktionärsvertreter von der 
Sixt Leasing SE bei Bestehen der entsprechenden 
gesetzlichen Voraussetzungen Auskunft gemäß Art. 
15 DS-GVO, Berichtigung gemäß Art. 16 DS-GVO, 
Löschung gemäß Art. 17 DS-GVO sowie Einschränkung 
der Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO verlangen; 
ferner besteht unter den entsprechenden gesetzlichen 
Voraussetzungen ein Recht auf Datenübertragbarkeit 
gemäß Art. 20 DS-GVO und ein Recht auf Widerspruch 
gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten 
gemäß Art. 21 DS-GVO. Diese Rechte können die 
Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Sixt 
Leasing SE unentgeltlich über die in diesem Abschnitt 
genannten Kontaktdaten geltend machen. 
 
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern ein 
Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden 
nach Art. 77 DS-GVO zu. 
 
2020-05-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Sixt Leasing SE 
             Zugspitzstr. 1 
             82049 Pullach 
             Deutschland 
E-Mail:      hv-leasing@sixt.com 
Internet:    http://ir.sixt-leasing.de/hv 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1042387 2020-05-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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