DGAP-News: GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-12 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. GFT Technologies SE Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nummer 580060 - - ISIN DE0005800601 - Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies SE, die am Mittwoch, 24. Juni 2020, ab 10:00 Uhr unter www.gft.com/hv virtuell, d. h. ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, abgehalten wird. Der Aufenthaltsort des Versammlungsleiters wird im Corporate Center der GFT Technologies SE, Schelmenwasenstraße 34, 70567 Stuttgart, sein. *Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre (im Folgenden 'Aktionäre') oder ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort im Corporate Center der GFT Technologies SE verfolgen können.* Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Diese Beschlüsse erfolgten auf Grundlage des am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I 2020, S. 569, 570; 'COVID-19-Pandemie-GesRAuswBekG'). Einzelheiten zu den Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung entnehmen Sie bitte den Abschnitten I. und II., die im Anschluss an diese Tagesordnung und den Bericht des Verwaltungsrats zu Tagesordnungspunkt 7 abgedruckt sind. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 und des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies SE und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr* Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direktoren aufgestellten Jahresabschluss 2019 der GFT Technologie SE und den Konzernabschluss 2019 der GFT Technologie SE am 7. April 2020 gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Jahresabschluss der GFT Technologies SE ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 21.298.694,08 EUR wie folgt zu verwenden: Ausschüttung von 0,20 5.265.189,20 EUR EUR Dividende je derzeit 26.325.946 dividendenberechtigter Stückaktien: Einstellung in die 0,00 EUR Gewinnrücklage: Gewinnvortrag auf neue 16.033.504,88 EUR Rechnung: *Bilanzgewinn:* *21.298.694,08 EUR* Der Verwaltungsrat hatte am 4. März 2020 dem Vorschlag der geschäftsführenden Direktoren zugestimmt, der Hauptversammlung eine Dividende in Höhe von 0,30 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen. Dieser Vorschlag wurde auch auf Seite 108 des Geschäftsberichts der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019 aufgenommen. Im Geschäftsbericht kündigte der Verwaltungsrat zugleich an, den veröffentlichten Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns bis zur Einberufung der Hauptversammlung zu überprüfen, um die weitere Entwicklung der COVID-19-Pandemie angemessen berücksichtigen zu können. Es ist weiterhin nicht klar abzuschätzen, wie lange die COVID-19-Pandemie Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der GFT Technologies SE und das Marktumfeld haben wird. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass in dieser Situation höchste Priorität auf die finanzielle Stabilität und Flexibilität zu legen ist, um die gute Aufstellung des Unternehmens zu erhalten und so die sich während und nach der COVID-19-Pandemie aus der weiter voranschreitenden Digitalisierung ergebenden Geschäftsmöglichkeiten konsequent nutzen zu können. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat nach erneuter Prüfung beschlossen, der Hauptversammlung abweichend von dem im Geschäftsbericht enthaltenen Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns eine Dividende in Höhe von 0,20 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen. Mit dieser Dividende würden rund 39 % des Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre ausgeschüttet. Dieser Wert liegt innerhalb der vom Verwaltungsrat bekannt gemachten Bandbreite einer Ausschüttung von 20 % bis 50 % des Konzernjahresüberschusses. Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch die geschäftsführenden Direktoren nach Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,20 EUR je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG1 ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, also am 29. Juni 2020. 1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) und Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO und des SE-Ausführungsgesetzes ('SEAG') nichts anderes ergibt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019* Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts* Der Verwaltungsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr 2020 zu bestellen. 6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der in-Integrierte Informationssysteme GmbH* Die GFT Technologies SE als Obergesellschaft und die in-Integrierte Informationssysteme GmbH als Untergesellschaft haben am 4. Mai 2020 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Gewinnabführungsvertrag wird nur mit Zustimmung der Hauptversammlung der GFT Technologies SE und der Gesellschafterversammlung der in-Integrierte Informationssysteme GmbH und erst wirksam, wenn sein Bestehen in das Handelsregister der in-Integrierte Informationssysteme GmbH eingetragen worden ist. Die GFT Technologies SE ist alleinige Gesellschafterin und Inhaberin sämtlicher Geschäftsanteile der in-Integrierte Informationssysteme GmbH mit Ausnahme eines von der in-Integrierte Informationssysteme GmbH selbst gehaltenen Geschäftsanteils. Außenstehende Gesellschafter der in-Integrierte Informationssysteme GmbH waren weder bei Abschluss des Gewinnabführungsvertrags vorhanden noch werden bei Beschlussfassung durch
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