DGAP-News: GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.06.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-12 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
GFT Technologies SE Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nummer
580060 -
- ISIN DE0005800601 - Sehr geehrte Aktionärinnen und
Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen
Hauptversammlung
der GFT Technologies SE, die am Mittwoch, 24. Juni
2020, ab 10:00 Uhr unter www.gft.com/hv virtuell, d. h.
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten, abgehalten wird. Der
Aufenthaltsort des Versammlungsleiters wird im
Corporate Center
der GFT Technologies SE, Schelmenwasenstraße 34,
70567 Stuttgart, sein.
*Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre
(im Folgenden 'Aktionäre') oder ihre Bevollmächtigten
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort im
Corporate Center der GFT Technologies SE verfolgen
können.*
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat beschlossen,
die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder
ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Diese Beschlüsse
erfolgten auf Grundlage des am 28. März 2020 in Kraft
getretenen Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
(BGBl. I 2020, S. 569, 570;
'COVID-19-Pandemie-GesRAuswBekG'). Einzelheiten zu den
Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung entnehmen Sie bitte den Abschnitten I.
und II., die im Anschluss an diese Tagesordnung und den
Bericht des Verwaltungsrats zu Tagesordnungspunkt 7
abgedruckt sind.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2019 und des zusammengefassten
Lageberichts für die GFT Technologies SE und den
Konzern (einschließlich des erläuternden
Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach
§§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des
Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2019
abgelaufene Geschäftsjahr*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist
zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den
geschäftsführenden Direktoren aufgestellten
Jahresabschluss 2019 der GFT Technologie SE und
den Konzernabschluss 2019 der GFT Technologie SE
am 7. April 2020 gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Jahresabschluss der GFT Technologies SE
ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr
2019 in Höhe von 21.298.694,08 EUR wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung von 0,20 5.265.189,20 EUR
EUR Dividende je derzeit
26.325.946
dividendenberechtigter
Stückaktien:
Einstellung in die 0,00 EUR
Gewinnrücklage:
Gewinnvortrag auf neue 16.033.504,88 EUR
Rechnung:
*Bilanzgewinn:* *21.298.694,08 EUR*
Der Verwaltungsrat hatte am 4. März 2020 dem
Vorschlag der geschäftsführenden Direktoren
zugestimmt, der Hauptversammlung eine Dividende
in Höhe von 0,30 EUR je dividendenberechtigter
Stückaktie vorzuschlagen. Dieser Vorschlag wurde
auch auf Seite 108 des Geschäftsberichts der GFT
Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019
aufgenommen. Im Geschäftsbericht kündigte der
Verwaltungsrat zugleich an, den veröffentlichten
Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns
bis zur Einberufung der Hauptversammlung zu
überprüfen, um die weitere Entwicklung der
COVID-19-Pandemie angemessen berücksichtigen zu
können. Es ist weiterhin nicht klar
abzuschätzen, wie lange die COVID-19-Pandemie
Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der GFT
Technologies SE und das Marktumfeld haben wird.
Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass in dieser
Situation höchste Priorität auf die finanzielle
Stabilität und Flexibilität zu legen ist, um die
gute Aufstellung des Unternehmens zu erhalten
und so die sich während und nach der
COVID-19-Pandemie aus der weiter
voranschreitenden Digitalisierung ergebenden
Geschäftsmöglichkeiten konsequent nutzen zu
können. Vor diesem Hintergrund hat der
Verwaltungsrat nach erneuter Prüfung
beschlossen, der Hauptversammlung abweichend von
dem im Geschäftsbericht enthaltenen Vorschlag
über die Verwendung des Bilanzgewinns eine
Dividende in Höhe von 0,20 EUR je
dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen.
Mit dieser Dividende würden rund 39 % des
Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre
ausgeschüttet. Dieser Wert liegt innerhalb der
vom Verwaltungsrat bekannt gemachten Bandbreite
einer Ausschüttung von 20 % bis 50 % des
Konzernjahresüberschusses.
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch
die geschäftsführenden Direktoren nach Kenntnis
der Gesellschaft für das abgelaufene
Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten
Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von 0,20 EUR je für
das abgelaufene Geschäftsjahr 2019
dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der
auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien
entfallende Betrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG1 ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf die
Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig,
also am 29. Juni 2020.
1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für
die Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art.
5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) und Art. 10 der
Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.
Oktober 2001 über das Statut der Europäischen
Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich
aus spezielleren Vorschriften der SE-VO und des
SE-Ausführungsgesetzes ('SEAG') nichts anderes
ergibt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
geschäftsführenden Direktoren der GFT
Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden
geschäftsführenden Direktoren der GFT
Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu
lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT
Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern
des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für
das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im
Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung
der Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden
zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für
das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die
prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts*
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den
Konzern für das erste Halbjahr 2020 zu
bestellen.
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem
Gewinnabführungsvertrag mit der in-Integrierte
Informationssysteme GmbH*
Die GFT Technologies SE als Obergesellschaft und
die in-Integrierte Informationssysteme GmbH als
Untergesellschaft haben am 4. Mai 2020 einen
Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der
Gewinnabführungsvertrag wird nur mit Zustimmung
der Hauptversammlung der GFT Technologies SE und
der Gesellschafterversammlung der in-Integrierte
Informationssysteme GmbH und erst wirksam, wenn
sein Bestehen in das Handelsregister der
in-Integrierte Informationssysteme GmbH
eingetragen worden ist.
Die GFT Technologies SE ist alleinige
Gesellschafterin und Inhaberin sämtlicher
Geschäftsanteile der in-Integrierte
Informationssysteme GmbH mit Ausnahme eines von
der in-Integrierte Informationssysteme GmbH
selbst gehaltenen Geschäftsanteils.
Außenstehende Gesellschafter der
in-Integrierte Informationssysteme GmbH waren
weder bei Abschluss des Gewinnabführungsvertrags
vorhanden noch werden bei Beschlussfassung durch
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
© 2020 Dow Jones News
