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DGAP-HV: GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: GFT Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
GFT Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.06.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-12 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GFT Technologies SE Stuttgart - Wertpapier-Kenn-Nummer 
580060 - 
- ISIN DE0005800601 - Sehr geehrte Aktionärinnen und 
Aktionäre, hiermit laden wir Sie ein zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
der GFT Technologies SE, die am Mittwoch, 24. Juni 
2020, ab 10:00 Uhr unter www.gft.com/hv virtuell, d. h. 
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten, abgehalten wird. Der 
Aufenthaltsort des Versammlungsleiters wird im 
Corporate Center 
der GFT Technologies SE, Schelmenwasenstraße 34, 
70567 Stuttgart, sein. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre 
(im Folgenden 'Aktionäre') oder ihre Bevollmächtigten 
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort im 
Corporate Center der GFT Technologies SE verfolgen 
können.* 
 
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat beschlossen, 
die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Geschäftsjahr 2020 als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre der Gesellschaft oder 
ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Diese Beschlüsse 
erfolgten auf Grundlage des am 28. März 2020 in Kraft 
getretenen Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
(BGBl. I 2020, S. 569, 570; 
'COVID-19-Pandemie-GesRAuswBekG'). Einzelheiten zu den 
Rechten und Möglichkeiten der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten im Zusammenhang mit der virtuellen 
Hauptversammlung entnehmen Sie bitte den Abschnitten I. 
und II., die im Anschluss an diese Tagesordnung und den 
Bericht des Verwaltungsrats zu Tagesordnungspunkt 7 
abgedruckt sind. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2019 und des zusammengefassten 
   Lageberichts für die GFT Technologies SE und den 
   Konzern (einschließlich des erläuternden 
   Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach 
   §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des 
   Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2019 
   abgelaufene Geschäftsjahr* 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist 
   zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den 
   geschäftsführenden Direktoren aufgestellten 
   Jahresabschluss 2019 der GFT Technologie SE und 
   den Konzernabschluss 2019 der GFT Technologie SE 
   am 7. April 2020 gebilligt hat. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Jahresabschluss der GFT Technologies SE 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 
   2019 in Höhe von 21.298.694,08 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung von 0,20    5.265.189,20 EUR 
   EUR Dividende je derzeit 
   26.325.946 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktien: 
   Einstellung in die       0,00 EUR 
   Gewinnrücklage: 
   Gewinnvortrag auf neue   16.033.504,88 EUR 
   Rechnung: 
   *Bilanzgewinn:*          *21.298.694,08 EUR* 
 
   Der Verwaltungsrat hatte am 4. März 2020 dem 
   Vorschlag der geschäftsführenden Direktoren 
   zugestimmt, der Hauptversammlung eine Dividende 
   in Höhe von 0,30 EUR je dividendenberechtigter 
   Stückaktie vorzuschlagen. Dieser Vorschlag wurde 
   auch auf Seite 108 des Geschäftsberichts der GFT 
   Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019 
   aufgenommen. Im Geschäftsbericht kündigte der 
   Verwaltungsrat zugleich an, den veröffentlichten 
   Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns 
   bis zur Einberufung der Hauptversammlung zu 
   überprüfen, um die weitere Entwicklung der 
   COVID-19-Pandemie angemessen berücksichtigen zu 
   können. Es ist weiterhin nicht klar 
   abzuschätzen, wie lange die COVID-19-Pandemie 
   Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der GFT 
   Technologies SE und das Marktumfeld haben wird. 
   Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass in dieser 
   Situation höchste Priorität auf die finanzielle 
   Stabilität und Flexibilität zu legen ist, um die 
   gute Aufstellung des Unternehmens zu erhalten 
   und so die sich während und nach der 
   COVID-19-Pandemie aus der weiter 
   voranschreitenden Digitalisierung ergebenden 
   Geschäftsmöglichkeiten konsequent nutzen zu 
   können. Vor diesem Hintergrund hat der 
   Verwaltungsrat nach erneuter Prüfung 
   beschlossen, der Hauptversammlung abweichend von 
   dem im Geschäftsbericht enthaltenen Vorschlag 
   über die Verwendung des Bilanzgewinns eine 
   Dividende in Höhe von 0,20 EUR je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen. 
   Mit dieser Dividende würden rund 39 % des 
   Konzernjahresüberschusses an die Aktionäre 
   ausgeschüttet. Dieser Wert liegt innerhalb der 
   vom Verwaltungsrat bekannt gemachten Bandbreite 
   einer Ausschüttung von 20 % bis 50 % des 
   Konzernjahresüberschusses. 
 
   Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am 
   Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses durch 
   die geschäftsführenden Direktoren nach Kenntnis 
   der Gesellschaft für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten 
   Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser 
   dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung ändern, wird in der 
   Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
   Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der 
   unverändert eine Dividende von 0,20 EUR je für 
   das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Der 
   auf nicht dividendenberechtigte Stückaktien 
   entfallende Betrag wird auf neue Rechnung 
   vorgetragen. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG1 ist der 
   Anspruch auf die Dividende am dritten auf die 
   Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig, 
   also am 29. Juni 2020. 
 
   1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für 
   die Gesellschaft und ihr Kapital gemäß Art. 
   5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) und Art. 10 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
   Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich 
   aus spezielleren Vorschriften der SE-VO und des 
   SE-Ausführungsgesetzes ('SEAG') nichts anderes 
   ergibt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   geschäftsführenden Direktoren der GFT 
   Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   geschäftsführenden Direktoren der GFT 
   Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu 
   lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT 
   Technologies SE für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern 
   des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für 
   das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im 
   Wege der Einzelabstimmung über die Entlastung 
   der Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden 
   zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für 
   das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für die 
   prüferische Durchsicht des 
   Halbjahresfinanzberichts* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für 
   das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für die 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den 
   Konzern für das erste Halbjahr 2020 zu 
   bestellen. 
6. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem 
   Gewinnabführungsvertrag mit der in-Integrierte 
   Informationssysteme GmbH* 
 
   Die GFT Technologies SE als Obergesellschaft und 
   die in-Integrierte Informationssysteme GmbH als 
   Untergesellschaft haben am 4. Mai 2020 einen 
   Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der 
   Gewinnabführungsvertrag wird nur mit Zustimmung 
   der Hauptversammlung der GFT Technologies SE und 
   der Gesellschafterversammlung der in-Integrierte 
   Informationssysteme GmbH und erst wirksam, wenn 
   sein Bestehen in das Handelsregister der 
   in-Integrierte Informationssysteme GmbH 
   eingetragen worden ist. 
 
   Die GFT Technologies SE ist alleinige 
   Gesellschafterin und Inhaberin sämtlicher 
   Geschäftsanteile der in-Integrierte 
   Informationssysteme GmbH mit Ausnahme eines von 
   der in-Integrierte Informationssysteme GmbH 
   selbst gehaltenen Geschäftsanteils. 
   Außenstehende Gesellschafter der 
   in-Integrierte Informationssysteme GmbH waren 
   weder bei Abschluss des Gewinnabführungsvertrags 
   vorhanden noch werden bei Beschlussfassung durch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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