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(1)

DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -8-

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: EASY SOFTWARE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2020 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-05-12 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
EASY SOFTWARE AG Mülheim an der Ruhr ISIN DE000A2YN991 
WKN A2YN99 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 18. Juni 2020 Wir laden die Aktionäre unserer 
Gesellschaft zu der am 
18. Juni 2020, 10:00 Uhr als virtuelle Hauptversammlung 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten ein. 
 
Die gesamte Versammlung wird in Form einer virtuellen 
Hauptversammlung in Düsseldorf, Grünstraße 15 
('Stilwerk'), 7. Etage, abgehalten und für Aktionäre 
und Aktionärsvertreter im Internet über den 
passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft 
zur Hauptversammlung unter der Internetadresse 
 
www.easy-software.com 
 
in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR RELATIONS' 
unter dem Abschnitt 'Hauptversammlung' in Bild und Ton 
live übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre 
und Aktionärsvertreter erfolgt ausschließlich im 
Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an 
den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie die näheren 
Hinweise zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung in Abschnitt III. dieser Einladung 
'_Weitere Informationen und Hinweise zur 
Hauptversammlung_'. 
 
I. TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem 
   zusammengefassten Lagebericht der EASY SOFTWARE 
   AG und des EASY-Konzerns für das Geschäftsjahr 
   2019 einschließlich der erläuternden 
   Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 
   315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 28. April 2020 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung entfällt daher nach 
   den gesetzlichen Bestimmungen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Der Jahresabschluss der Gesellschaft weist 
   einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.301.935,41 
   aus. Um der Gesellschaft angesichts der 
   Unwägbarkeiten der wirtschaftlichen 
   Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Handlungs- 
   und Finanzierungsoptionen offen zu halten, 
   einschließlich erforderlichenfalls der 
   Inanspruchnahme staatlicher Hilfen, welche nach 
   aktuellem Diskussionsstand im Falle von 
   Dividendenausschüttungen nicht zur Verfügung 
   stehen, halten Vorstand und Aufsichtsrat 
   derzeit eine Gewinneinbehaltung für geboten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
 
    den im festgestellten Jahresabschluss zum 
    31. Dezember 2019 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn in Höhe von EUR 7.301.935,41 
    auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat Herrn Dieter Weißhaar 
   am 20. März 2020 als Mitglied und Vorsitzenden 
   des Vorstands der Gesellschaft mit sofortiger 
   Wirkung aus wichtigem Grund abberufen. Grund 
   dafür sind die Ergebnisse einer durch den 
   Aufsichtsrat durchgeführten Compliance-Prüfung 
   von Geschäftsführungsmaßnahmen des 
   Vorstandsmitglieds Dieter Weißhaar. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
 
    die Beschlussfassung über die Entlastung 
    des im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
    Mitglieds des Vorstands Dieter 
    Weißhaar für das Geschäftsjahr 2019 
    bis zur nächsten ordentlichen 
    Hauptversammlung zu vertagen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
   a) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Oliver Krautscheid 
      für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen; 
   b) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Stefan ten 
      Doornkaat für das Geschäftsjahr 2019 
      Entlastung zu erteilen; 
   c) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Armin Steiner für 
      das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen; 
   d) dem im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
      Aufsichtsratsmitglied Thomas Mayerbacher 
      für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
      erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 und des Prüfers für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    die Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zum 
    Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und 
    den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 
    2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
    prüferische Durchsicht des verkürzten 
    Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
    des ersten Halbjahres des Geschäftsjahres 
    2020 zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des 
   Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate 
   Governance Kodex vorgesehene Erklärung der 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, zu deren 
   Unabhängigkeit eingeholt. 
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit 
   oder ohne Wandlungs- oder Bezugsrechte(n) sowie 
   zum Ausschluss des Bezugsrechts* 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 6. 
   August 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, mit 
   Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. August 
   2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber 
   oder auf den Namen lautende Options- und/oder 
   Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag 
   von bis zu EUR 20,0 Mio. mit einer Laufzeit von 
   mindestens drei Jahren auszugeben und den 
   Inhabern oder Gläubigern von Optionsanleihen 
   Optionsrechte oder -pflichten bzw. den Inhabern 
   oder Gläubigern von Wandelanleihen 
   Wandlungsrechte oder -pflichten für Stückaktien 
   der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag 
   des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 
   2.000.000,00 nach näherer Maßgabe der 
   Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu 
   gewähren oder aufzuerlegen. Der Vorstand hat 
   von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch 
   gemacht. Da die Ermächtigung am 31. August 2020 
   ausläuft und um der Gesellschaft die benötigte 
   Flexibilität bei der Finanzierung zu geben, 
   soll die noch bestehende Ermächtigung 
   aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung 
   ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) *Aufhebung der Ermächtigung vom 6. August 
      2019* 
 
      Die von der Hauptversammlung am 6. August 
      2019 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossene 
      Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von 
      Options- und/oder 
      Wandelschuldverschreibungen im 
      Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 20,0 Mio. 
      mit Zustimmung des Aufsichtsrats wird 
      aufgehoben. 
   b) *Volumen* 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. 
      Juni 2025 einmalig oder mehrfach 
      Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne 
      Wandlungs- oder Bezugsrechten (nachfolgend 
      auch '*Schuldverschreibungen*' genannt) im 
      Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
      13.000.000,00, einer Laufzeit von fünf 
      Jahren bei einer Wandlungspflicht am Ende 
      der Laufzeit zu begeben. Den Inhabern der 
      im vorhergehenden Satz genannten 
      Schuldverschreibungen steht darüber hinaus 
      ein jederzeitiges Wandlungsrecht in Aktien 
      der Gesellschaft zu. Das bedeutet, den 
      Inhabern der genannten 
      Schuldverschreibungen können Wandlungs- 
      oder Bezugsrechte auf bis zu 1.300.000 auf 
      den Namen lautende Stückaktien der 
      Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag 
      am Grundkapital in Höhe von insgesamt bis 
      zu EUR 1.300.000,00 gewährt werden. Die 
      Wandlungs- und Bezugsrechte können aus 
      einem in dieser oder künftigen 
      Hauptversammlungen zu beschließenden 
      bedingten Kapital bedient werden. 
   c) *Gegenleistung* 
 
      Die Schuldverschreibungen können 
      ausschließlich in Euro gegen 
      Barleistungen begeben werden. 
   d) *Bezugsrecht* 
 
      Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen 
      steht den Aktionären ein gesetzliches 
      Bezugsrecht zu, sofern nicht das 
      Bezugsrecht gemäß den nachfolgenden 
      Regelungen ausgeschlossen wird. Die 
      Schuldverschreibungen können auch einem 
      Kreditinstitut oder einem sonstigen 
      Emissionsmittler mit der Verpflichtung 
      angeboten werden, sie den Aktionären im 
      Wege des mittelbaren Bezugsrechts zum 
      Bezug anzubieten. 
   e) *Bezugsrechtsausschluss / Überbezug* 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -2-

Spitzenbeträge, die sich aufgrund des 
      Bezugsverhältnisses ergeben, vom 
      Bezugsrecht der Aktionäre 
      auszuschließen. 
 
      In Bezug auf etwaige im Rahmen eines 
      Bezugsangebots nicht bezogene Aktien ist 
      den Aktionären der Gesellschaft die 
      Möglichkeit zur bevorrechtigten Zeichnung 
      (sogenannter Mehrbezug) anzubieten, sofern 
      sie von ihrem Bezugsrecht vollständig und 
      fristgerecht Gebrauch gemacht haben. Im 
      Rahmen des Mehrbezugs dürfen die 
      Aktionäre, die hiervon Gebrauch machen, 
      höchstens die gleiche Anzahl an 
      Schuldverschreibungen zeichnen wie sie aus 
      ihrem Bezugsrecht bezogen haben. Soweit es 
      wegen hoher Nachfrage im Rahmen eines 
      Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, 
      allen Aktionären sämtliche von ihnen im 
      Mehrbezug gewünschten 
      Schuldverschreibungen zuzuteilen, hat der 
      Vorstand im Rahmen des Mehrbezugs 
      verhältnismäßig auf Basis der im 
      Mehrbezug gezeichneten 
      Schuldverschreibungen zuzuteilen. Falls 
      die Zuteilung aufgrund einer Ausübung des 
      Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre 
      zu Bruchteilen führen würde, sind die 
      rechnerischen Bruchteile abzurunden. Eine 
      Platzierung an Dritte hat zu unterbleiben. 
   f) *Bezugspreis, Verwässerungsschutz* 
 
      Bei Wandelschuldverschreibungen mit 
      Wandlungs- oder Bezugsrecht ist ein 
      Umtausch- oder Bezugsverhältnis 
      festzulegen. Das Umtauschverhältnis ergibt 
      sich aus der Division des Nennbetrags 
      einer einzelnen Schuldverschreibung durch 
      den festgesetzten Wandlungspreis für eine 
      Aktie. Das Umtauschverhältnis kann sich 
      auch durch Division des unter dem 
      Nennbetrag liegenden Ausgabepreises einer 
      Schuldverschreibung durch den 
      festgesetzten Wandlungspreis für eine 
      Aktie ergeben. Diese Regelungen gelten 
      entsprechend für das Bezugsverhältnis. Der 
      jeweils festzusetzende Wandlungs- oder 
      Bezugspreis für eine Aktie muss mindestens 
      80 % des durchschnittlichen Börsenkurses 
      der Aktie der Gesellschaft an den letzten 
      10 Börsenhandelstagen vor der 
      Beschlussfassung des Vorstandes über die 
      Ausgabe der Schuldverschreibungen in der 
      Eröffnungsauktion im XETRA(R)-Handel an 
      der Frankfurter Wertpapierbörse (oder 
      einem von der Deutschen Börse AG 
      bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern 
      ein XETRA(R)-Handel in Aktien der 
      Gesellschaft nicht stattfindet, derjenigen 
      Börse an der in diesen 10 
      Börsenhandelstagen die meisten Aktien 
      (Anzahl) der Gesellschaft in Summe 
      gehandelt wurden, betragen. 
 
      Für den Fall, dass die Gesellschaft 
      während der Laufzeit der nach dieser 
      Ermächtigung ausgegebenen 
      Schuldverschreibungen unter Einräumung 
      eines Bezugsrechts an ihre Aktionäre das 
      Grundkapital erhöht oder weitere 
      Schuldverschreibungen mit Umtausch- oder 
      Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft 
      ausgibt, ohne dass zugleich auch den 
      Inhabern der nach diesem Beschluss 
      ausgegebenen und mit einem Umtausch- oder 
      Bezugsrecht versehenen 
      Schuldverschreibungen ein Bezugsrecht 
      eingeräumt wird, wie es ihnen nach 
      Ausübung ihres Umtausch- oder Bezugsrechts 
      zustehen würde, sind in den 
      Ausgabebedingungen der 
      Schuldverschreibungen insbesondere die 
      nachfolgenden Regelungen vorzusehen 
      (Verwässerungsschutzklausel): 
 
      (i)   *Kapitalerhöhung gegen Einlagen 
            und Gewährung von sonstigen 
            Bezugsrechten* 
 
            Im Falle einer Kapitalerhöhung 
            gegen Einlagen unter Gewährung von 
            Bezugsrechten oder der Gewährung 
            von sonstigen Bezugsrechten wird 
            der Wandlungspreis um den 
            Bezugsrechtswert ermäßigt. 
 
            Der 'Bezugsrechtswert' entspricht 
            dabei (i) dem durchschnittlichen 
            Börsenkurs des den Aktionären 
            zustehenden Bezugsrechts an den 
            letzten 10 Börsenhandelstagen der 
            Bezugsrechte in der 
            Eröffnungsauktion im 
            XETRA(R)-Handel (oder einem von 
            der Deutschen Börse AG bestimmten 
            Nachfolgesystem) oder, sofern ein 
            XETRA(R)-Handel in Aktien der 
            Gesellschaft nicht stattfindet, 
            eines solchen im Freiverkehr der 
            Frankfurter Wertpapierbörse, oder, 
            sofern weder ein XETRA(R)-Handel 
            in Aktien der Gesellschaft noch 
            ein Handel im Freiverkehr der 
            Frankfurter Wertpapierbörse 
            stattfindet, derjenigen Börse an 
            der in diesen 10 
            Börsenhandelstagen die meisten 
            Aktien (Anzahl) der Gesellschaft 
            in Summe gehandelt wurden oder, 
            soweit ein Handel mit 
            Bezugsrechten im XETRA(R)-Handel 
            oder im Freiverkehr der 
            Frankfurter Wertpapierbörse oder 
            einer anderen Börse nicht 
            stattfindet, (ii) dem von der in 
            den Ausgabebedingungen 
            festgesetzten Wandlungsstelle oder 
            Bezugsstelle nach 
            finanzmathematischen Methoden 
            ermittelten Wert des Bezugsrechts. 
      (ii)  *Kapitalerhöhung aus 
            Gesellschaftsmitteln* 
 
            Im Falle einer Kapitalerhöhung aus 
            Gesellschaftsmitteln erhöht sich 
            das zur Sicherung des 
            Wandlungsrechts bestehende 
            bedingte Kapital im gleichen 
            Verhältnis wie das Grundkapital (§ 
            218 AktG). Den Anleihegläubigern 
            werden bei Ausübung ihres 
            Wandlungsrechts so viele 
            zusätzliche Aktien zur Verfügung 
            gestellt, als hätten sie ihr 
            Wandlungsrecht zum Zeitpunkt der 
            Kapitalerhöhung aus 
            Gesellschaftsmitteln bereits 
            ausgeübt. Bruchteile von Aktien, 
            die in Folge einer Kapitalerhöhung 
            aus Gesellschaftsmitteln 
            entstehen, werden bei der Ausübung 
            des Wandlungsrechts nicht 
            ausgeglichen. 
      (iii) *Aktiensplit* 
 
            Falls sich die Anzahl der Aktien 
            verändert, ohne dass sich das 
            Grundkapital ändert (Neueinteilung 
            des Grundkapitals), gilt die in 
            vorstehend (ii) vorgesehene 
            Regelung sinngemäß. 
 
      In jedem Fall darf der anteilige Betrag am 
      Grundkapital der je Schuldverschreibung zu 
      beziehenden Aktien den Ausgabepreis der 
      Schuldverschreibung nicht übersteigen. 
   g) *Weitere Bedingungen der 
      Schuldverschreibungen* 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung 
      der Schuldverschreibungen, insbesondere 
      Laufzeit, Ausgabe- und Ausübungszeiträume 
      sowie Kündigung, Ausgabepreis der 
      Schuldverschreibungen, Stückelung, 
      Anpassung des Bezugspreises sowie einen 
      Zinssatz bis zu einer maximalen Höhe von 
      1,00 % p. a. festzusetzen. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
   Bedingten Kapitals 2020 und Satzungsänderung* 
 
   Gemäß § 7c der Satzung ist das 
   Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 
   2.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.000.000 
   neuen Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes 
   Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung 
   dient zur Ausgabe neuer Aktien aus der Ausübung 
   von Options- bzw. Wandlungsrechten aus Options- 
   oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft 
   oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen 
   der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des 
   Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 
   6. August 2019 (Tagesordnungspunkt 9) bis zum 
   31. August 2020 ausgegeben werden. Da die 
   Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und 
   Wandlungsrechten gemäß Beschluss der 
   Hauptversammlung vom 6. August 2019 aufgehoben 
   und eine neue Ermächtigung erteilt werden soll, 
   soll entsprechend auch das Bedingte Kapital 
   2019 aufgehoben und durch ein neues bedingtes 
   Kapital ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Das Bedingte Kapital 2019 gemäß § 7c 
      der Satzung der Gesellschaft wird 
      aufgehoben. 
   b) Das Grundkapital wird um bis zu EUR 
      1.300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
      1.300.000 neuen, auf den Namen lautenden 
      Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 
      Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für 
      das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss 
      gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes 
      Kapital 2020). Die bedingte 
      Kapitalerhöhung dient der Bedienung von 
      Schuldverschreibungen, die aufgrund des 
      Ermächtigungsbeschlusses der 
      Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 unter 
      Tagesordnungspunkt 6 ausgegeben werden 
      können. Dabei wird die bedingte 
      Kapitalerhöhung nur insoweit 
      durchgeführt, wie 
 
      (i)  die Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen mit 
           Umtausch- oder Bezugsrechten, die 
           von der Gesellschaft oder ihr 
           nachgeordneten Konzernunternehmen 
           aufgrund des in der 
           Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 
           gefassten Ermächtigungsbeschlusses 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -3-

bis zum 17. Juni 2025 ausgegeben 
           wurden, von ihrem Umtausch- oder 
           Bezugsrecht Gebrauch machen und die 
           Gesellschaft sich entschließt, 
           die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus 
           diesem Bedingten Kapital 2025 zu 
           bedienen, oder 
      (ii) die zur Wandlung verpflichteten 
           Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen mit 
           Umtausch- oder Bezugsrechten, die 
           von der Gesellschaft oder ihren 
           nachgeordneten Konzernunternehmen 
           aufgrund des in der 
           Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 
           gefassten Ermächtigungsbeschlusses 
           bis zum 17. Juni 2025 ausgegeben 
           wurden, ihre Pflicht zum Umtausch 
           erfüllen und die Gesellschaft sich 
           entschließt, die Umtausch- 
           bzw. Bezugsrechte aus diesem 
           Bedingten Kapital 2020 zu bedienen. 
 
      Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß 
      den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses 
      der Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 
      unter Tagesordnungspunkt 6, d.h. 
      insbesondere zu mindestens 80 % des 
      durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie 
      der Gesellschaft an den letzten 10 
      Börsenhandelstagen vor der 
      Beschlussfassung des Vorstandes über die 
      Ausgabe der Schuldverschreibungen in der 
      Eröffnungsauktion im XETRA(R)-Handel an 
      der Frankfurter Wertpapierbörse (oder 
      einem von der Deutschen Börse AG 
      bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern 
      ein XETRA(R)-Handel in Aktien der 
      Gesellschaft nicht stattfindet, 
      derjenigen Börse an der in diesen 10 
      Börsenhandelstagen die meisten Aktien 
      (Anzahl) der Gesellschaft in Summe 
      gehandelt wurden, vor der 
      Beschlussfassung des Vorstandes über die 
      Ausgabe der jeweiligen 
      Schuldverschreibungen unter 
      Berücksichtigung von Anpassungen 
      gemäß der im Beschluss der 
      vorgenannten Hauptversammlung unter 
      Tagesordnungspunkt 6 Buchst. f) 
      bestimmten Verwässerungsschutzregeln. 
 
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung der Satzung entsprechend dem 
      jeweiligen Umfang der 
      Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten 
      Kapital 2020 abzuändern. 
   c) § 7c der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      'Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
      1.300.000,00 durch Ausgabe von bis zu 
      1.300.000 neuen, auf den Namen lautenden 
      Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab 
      Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für 
      das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss 
      gefasst wurde, bedingt erhöht (Bedingtes 
      Kapital 2020). Die bedingte 
      Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie 
 
      (i)  die Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen mit 
           Umtausch- oder Bezugsrechten, die 
           von der Gesellschaft oder ihr 
           nachgeordneten Konzernunternehmen 
           aufgrund des in der 
           Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 
           gefassten Ermächtigungsbeschlusses 
           bis zum 17. Juni 2025 ausgegeben 
           wurden, von ihrem Umtausch- oder 
           Bezugsrecht Gebrauch machen und die 
           Gesellschaft sich entschließt, 
           die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus 
           diesem Bedingten Kapital 2020 zu 
           bedienen, oder 
      (ii) die zur Wandlung verpflichteten 
           Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen mit 
           Umtausch- oder Bezugsrechten, die 
           von der Gesellschaft oder ihren 
           nachgeordneten Konzernunternehmen 
           aufgrund des in der 
           Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 
           gefassten Ermächtigungsbeschlusses 
           bis zum 17. Juni 2025 ausgegeben 
           wurden, ihre Pflicht zum Umtausch 
           erfüllen und die Gesellschaft sich 
           entschließt, die Umtausch- 
           bzw. Bezugsrechte aus diesem 
           Bedingten Kapital 2020 zu bedienen. 
 
      Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß 
      den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses 
      der Hauptversammlung vom 18. Juni 2020 
      unter Tagesordnungspunkt 6, d. h. 
      insbesondere zu mindestens 80 % des 
      durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie 
      der Gesellschaft an den letzten 10 
      Börsenhandelstagen vor der 
      Beschlussfassung des Vorstandes über die 
      Ausgabe der Schuldverschreibungen in der 
      Eröffnungsauktion im XETRA(R)-Handel an 
      der Frankfurter Wertpapierbörse (oder 
      einem von der Deutschen Börse AG 
      bestimmten Nachfolgesystem) oder, sofern 
      ein XETRA(R)-Handel in Aktien der 
      Gesellschaft nicht stattfindet, 
      derjenigen Börse an der in diesen 10 
      Börsenhandelstagen die meisten Aktien 
      (Anzahl) der Gesellschaft in Summe 
      gehandelt wurden, vor der 
      Beschlussfassung des Vorstandes über die 
      Ausgabe der jeweiligen 
      Schuldverschreibungen unter 
      Berücksichtigung von Anpassungen 
      gemäß der im Beschluss der 
      vorgenannten Hauptversammlung unter 
      Tagesordnungspunkt 6 Buchst. f) 
      bestimmten Verwässerungsschutzregeln. 
 
      Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die 
      Fassung der Satzung entsprechend dem 
      jeweiligen Umfang der 
      Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten 
      Kapital 2020 abzuändern.' 
8. *Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates* 
 
   Der Aufsichtsrat der EASY SOFTWARE AG setzt 
   sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG 
   i. V. m. § 14 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   Mitgliedern zusammen, die durch die 
   Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
   Mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Juni 
   2020 endet die Amtszeit der amtierenden 
   Mitglieder des Aufsichtsrates Herrn Stefan ten 
   Doornkaat und Herrn Armin Steiner. 
 
   Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 
   17. März 2020 ist Herr Serkan Katilmis an 
   Stelle von Herrn Oliver Krautscheid, der sein 
   Amt mit Wirkung zum Ablauf des 10. Februar 2020 
   niedergelegt hatte und dessen reguläre Amtszeit 
   ebenfalls mit Ablauf der Hauptversammlung am 
   18. Juni 2020 geendet hätte, zum 
   Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt 
   worden. 
 
   Es sind daher alle Mitglieder des Aufsichtsrats 
   neu zu wählen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
   nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Stefan ten Doornkaat, Düsseldorf, 
      Rechtsanwalt und Vorstand der CD Deutsche 
      Eigenheim AG, Berlin, bis zur Beendigung 
      der Hauptversammlung, die über die 
      Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 
      beschließt, zum 
      Aufsichtsratsmitglied der EASY SOFTWARE 
      AG zu wählen; 
   b) Herrn Armin Steiner, Hannover, Vorstand 
      der Beta Systems Software AG, Berlin, bis 
      zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
      2024 beschließt, zum 
      Aufsichtsratsmitglied der EASY SOFTWARE 
      AG zu wählen. 
   c) Herrn Serkan Katilmis, Köln, 
      Geschäftsführer der amplicade GmbH, Köln 
      und Geschäftsführer der Cash on Ledger 
      Technologies GmbH, Köln, bis zur 
      Beendigung der Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024 
      beschließt, zum 
      Aufsichtsratsmitglied der EASY SOFTWARE 
      AG zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass 
   sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. Die Wahlvorschläge berücksichtigen 
   zudem die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung gemäß Empfehlung C.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex' 
   ('*DCGK*') beschlossenen Ziele und streben 
   gleichzeitig die Ausfüllung des 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind die 
   vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig im Sinne 
   der Empfehlungen C.6 und C.7 DCGK. Zwischen den 
   vorgeschlagenen Kandidaten und der EASY 
   SOFTWARE AG, deren Konzernunternehmen, den 
   Organen der EASY SOFTWARE AG oder einem 
   wesentlich an der EASY SOFTWARE AG beteiligten 
   Aktionär bestehen keine persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen im Sinne der 
   Empfehlung C.13 DCGK. 
 
   Alle vorgeschlagenen Kandidaten verfügen über 
   Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
   und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   Herr ten Doornkaat hat mitgeteilt, dass er im 
   Fall seiner Wahl erneut für das Amt des 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats zur Verfügung 
   steht. 
 
   *Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG 
   und Empfehlung C.14 DCGK* 
 
   Nachfolgend sind die Lebensläufe der zur Wahl 
   in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten 
   abgedruckt. Diese enthalten zugleich die 
   Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG 
   (Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden 
   inländischen Aufsichtsräten sowie in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen). 
 
   *Stefan ten Doornkaat* 
 
   _Persönliche Daten:_ 
   Wohnort: Düsseldorf 
   Geburtsjahr: 1964 
   Nationalität: deutsch 
 
   _Ausgeübter Beruf_: 
   Rechtsanwalt, Vorstand der CD Deutsche 
   Eigenheim AG, Berlin 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
   Seit November 2019 Vorstand der CD Deutsche 
   Eigenheim AG, Berlin 
   Seit 2003 Sprecher der Schutzgemeinschaft der 
   Kapitalanleger e. V. 
   Seit 1995 Rechtsanwalt 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -4-

_Ausbildung_: 
   Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht 
   Düsseldorf 
   Studium der Rechtswissenschaften an der 
   Universität Bayreuth 
 
   _Mitgliedschaft in gesetzlichen 
   Aufsichtsräten:_ 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats der EASY 
   SOFTWARE AG, Mülheim an der Ruhr 
   Stellvertretender Vorsitzender des 
   Aufsichtsrats der EPG (Engineered nanoProducts 
   Germany) AG, Griesheim 
   Vorsitzender des Aufsichtsrats der Global Oil & 
   Gas AG, Bad Vilbel 
   Mitglied des Aufsichtsrats der Mox Deals AG, 
   Ratingen 
 
   _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien:_ 
   Keine 
 
   *Armin Steiner* 
 
   _Persönliche Daten:_ 
   Wohnort: Hannover 
   Geburtsjahr: 1975 
   Nationalität: deutsch 
 
   _Ausgeübter Beruf:_ 
   Vorstand der Beta Systems Software AG, Berlin 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
   Seit 2015 Vorstand der Beta Systems Software 
   AG, Berlin 
   2008 - 2014 Geschäftsführer der IN tIME Express 
   Logistik, Hannover 
   2003 - 2008 Manager und Prokurist der KPMG AG, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart 
 
   _Ausbildung_: 
   Betriebswirtschaftliches Studium an der 
   Universität Würzburg und University of Texas at 
   Austin 
 
   _Mitgliedschaft in gesetzlichen 
   Aufsichtsräten:_ 
   Mitglied des Aufsichtsrats der EASY SOFTWARE 
   AG, Mülheim an der Ruhr 
 
   _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien:_ 
   Mitglied des Board of Directors of Beta Systems 
   Software of North America, Inc. 
 
   *Serkan Katilmis* 
 
   _Persönliche Daten:_ 
   Wohnort: Köln 
   Geburtsjahr: 1975 
   Nationalität: deutsch 
 
   _Ausgeübter Beruf_: 
   Geschäftsführer der amplicade GmbH, Köln; 
   Geschäftsführer der Cash on Ledger Technologies 
   GmbH, Köln 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
   Seit 2020 Gründer und Geschäftsführer der Cash 
   on Ledger Technologies GmbH, Köln 
   Seit 2014 Gründer und Geschäftsführer der 
   amplicade GmbH, Köln 
   2012 - 2014 Head of Portfolio and Program 
   Management Germany, Prokurist 
   PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf 
   2001 - 2012 Senior Manager, Prokurist, 
   Accenture GmbH, Kronberg 
   2000 - 2001 Consultant, Arthur Andersen 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn 
   1999 - 2000 Project Manager, Goldman Sachs Bank 
   Europe SE, Frankfurt am Main 
 
   _Ausbildung_: 
   2007 - 2009 Masterstudium Business 
   Administration (MBA) in General Management an 
   der Duke University - Fuqua School of Business, 
   North Carolina, USA 
   1996 - 2001 Studium der Informatik an der 
   Technischen Hochschule Mittelhessen, 
   Gießen 
 
   _Mitgliedschaft in gesetzlichen 
   Aufsichtsräten:_ 
   Mitglied des Aufsichtsrats der CD Deutsche 
   Eigenheim AG, Berlin 
   Mitglied des Aufsichtsrats der EASY SOFTWARE 
   AG, Mülheim an der Ruhr 
 
   _Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien:_ 
   Keine 
II. BERICHT DES VORSTANDS ZUR TAGESORDNUNG 
 
*Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 
gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2 AktG i. V. m. § 186 Abs. 
4 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts im Rahmen 
der Ermächtigung zur Ausgabe von 
Wandelschuldverschreibungen* 
 
Vorstand und Aufsichtsrat bitten die Aktionäre der 
Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 6 um die 
Ermächtigung zur Begebung von 
Wandelschuldverschreibungen. Diese 
Finanzierungsinstrumente werden jeweils mit 
Umtauschrechten auf Aktien der Gesellschaft versehen 
werden. Den Inhabern dieser Umtauschrechte wird dadurch 
die Möglichkeit eröffnet, Aktien der Gesellschaft zu 
erwerben, indem sie ihre bereits an die Gesellschaft 
erbrachten Leistungen in Eigenkapital umwandeln 
(Umtauschrecht). Die Gesellschaft soll bei einer 
Emission beschließen, dass die begebenen 
Schuldverschreibungen am Ende der Laufzeit von fünf 
Jahren in Aktien der Gesellschaft zu tauschen sind 
(Wandlungspflicht). Eine Lieferung der Aktien bei 
Ausübung der Umtauschrechte bzw. Erfüllung der 
Wandlungspflicht ist - ausschließlich - aus 
bedingtem Kapital vorgesehen. 
 
Die Ermächtigung in Tagesordnungspunkt 6 soll in erster 
Linie dazu dienen, die Kapitalausstattung der 
Gesellschaft bei Bedarf zügig und flexibel stärken zu 
können. 
 
Die zum gegenwärtigen Zeitpunkt teilweise offene 
Festlegung der Bedingungen für die Begebung der 
genannten Finanzierungsinstrumente ermöglicht es der 
Gesellschaft, auf die jeweils aktuellen 
Marktverhältnisse angemessen zu reagieren und neues 
Kapital zu möglichst geringen Kosten aufzunehmen. 
 
Bei der Begebung dieser Finanzierungsinstrumente haben 
die Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 221 Abs. 4 
AktG grundsätzlich ein Bezugsrecht hierauf. 
 
Mit den unter Tagesordnungspunkt 6 erbetenen 
Ermächtigungen soll der Gesellschaft die Möglichkeit 
eröffnet werden, das Bezugsrecht für Spitzenbeträge 
auszuschließen. Dies kann erforderlich werden, 
wenn anders ein praktikables Bezugsverhältnis nicht zu 
erreichen ist. Die Gesellschaft wird sich bemühen, 
freie Spitzen im Interesse der Aktionäre bestmöglich zu 
verwerten. 
 
III. WEITERE INFORM ATIONEN UND HINWEISE ZUR 
HAUPTVERSAMMLUNG 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 
   Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
   der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 
   6.442.039,00. Es ist eingeteilt in 6.442.039 
   Stückaktien, die jeweils eine Stimme in der 
   Hauptversammlung gewähren. Die Gesellschaft 
   hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine 
   eigenen Aktien. Die 6.442.039 Stückaktien 
   gewähren damit zum Zeitpunkt der Einberufung 
   der Hauptversammlung insgesamt 6.442.039 
   Stimmen. 
2. *Durchführung der Hauptversammlung in Form 
   einer virtuellen Hauptversammlung ohne 
   physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
   Bevollmächtigten; Übertragung der 
   Hauptversammlung im HV-Aktionärsportal* 
 
   Der Vorstand hat mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats beschlossen, dass die 
   diesjährige ordentliche Hauptversammlung der 
   Gesellschaft ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit 
   Ausnahme des von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters) ausschließlich 
   als virtuelle Hauptversammlung abgehalten 
   wird. Dieser Beschluss erfolgte gemäß § 
   1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über 
   Maßnahmen im Gesellschafts-, 
   Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
   Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
   Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (im 
   Folgenden '*COVID-19-Gesetz*'). 
 
   Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder 
   ihrer Aktionärsvertreter (mit Ausnahme des 
   von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreters) an der 
   Hauptversammlung ist deshalb nicht möglich. 
 
   Die Durchführung der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2020 als virtuelle 
   Hauptversammlung nach Maßgabe des 
   COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in 
   den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei 
   den Rechten der Aktionäre. Die 
   ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und 
   Aktionärsvertreter haben die nachfolgend 
   aufgezeigten Möglichkeiten zum Verfolgen der 
   gesamten Hauptversammlung in Bild und Ton im 
   Internet, zur Stimmrechtsausübung über 
   elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie 
   Vollmachtserteilung, zur Stellung von Fragen 
   im Wege der elektronischen Kommunikation und 
   zur Widerspruchserhebung gegen Beschlüsse der 
   Hauptversammlung über elektronische 
   Kommunikation. 
 
   Die gesamte in Düsseldorf, Grünstraße 15 
   ('Stilwerk'), 7. Etage, stattfindende 
   Hauptversammlung wird zu diesem Zweck am 18. 
   Juni 2020 ab 10:00 Uhr über das 
   internetbasierte Aktionärsportal der 
   Gesellschaft ('*HV-Aktionärsportal*') unter 
   der Internetadresse 
 
   www.easy-software.com 
 
   in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR 
   RELATIONS' unter dem Abschnitt 
   'Hauptversammlung' in Bild und Ton live 
   übertragen. 
 
   Die Aktionäre und Aktionärsvertreter der 
   Gesellschaft können die Bild- und 
   Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung 
   über das HV-Aktionärsportal verfolgen. Nur 
   diejenigen Aktionäre, die sich wie 
   nachstehend in Ziffer 3. beschrieben, 
   ordnungsgemäß angemeldet haben, können 
   darüber hinaus persönlich oder durch 
   ordnungsgemäß Bevollmächtigte ihr 
   Stimmrecht per Briefwahl oder durch 
   Bevollmächtigung des von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreters ausüben sowie 
   über das HV-Aktionärsportal der Gesellschaft 
   Fragen stellen und Widersprüche gegen 
   Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. 
 
   Eine darüber hinausgehende Ausübung von 
   Aktionärsrechten ist in der virtuellen 
   Hauptversammlung nicht möglich. Insbesondere 
   ist eine Teilnahme der Aktionäre und ihrer 
   Bevollmächtigten, mit Ausnahme des von der 
   Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreters, vor Ort 
   ausgeschlossen. Die Liveübertragung der 
   Hauptversammlung in Bild und Ton ermöglicht 
   keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 
   Satz 2 AktG. 
 
   Für die Nutzung des HV-Aktionärsportals ist 
   eine Zugangsberechtigung erforderlich. Die 
   notwendigen Angaben für den Zugang zu unserem 
   HV-Aktionärsportal (Aktionärsnummer und 
   zugehöriges Zugangspasswort) werden unseren 

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May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -5-

Aktionären mit der Einladung zur 
   Hauptversammlung übersandt sowie, im Falle 
   späterer Eintragung in das Aktienregister, 
   auf Anforderung übermittelt. Bevollmächtigte 
   erhalten ihre eigenen Zugangsdaten mit der 
   übersandten Zugangskarte. Die verschiedenen 
   Möglichkeiten zur Ausübung der 
   Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle 
   Hauptversammlung erscheinen dann auf der 
   Benutzeroberfläche im HV-Aktionärsportal der 
   Gesellschaft. Weitere Einzelheiten zur 
   Nutzung des HV-Aktionärsportals der 
   Gesellschaft und zu den Anmelde- und 
   Nutzungsbedingungen können die Aktionäre den 
   dort hinterlegten Informationen entnehmen. 
 
*Wir bitten unsere Aktionäre um besondere Beachtung der 
nachfolgenden Hinweise zur Anmeldung, Ausübung des 
Stimmrechts und der Fragemöglichkeit sowie zu weiteren 
Aktionärsrechten.* 
 
3.  *Voraussetzungen für die Ausübung des 
    Stimmrechts* 
 
    Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur 
    diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor 
    der Hauptversammlung bei der Gesellschaft 
    ordnungsgemäß anmelden und für die 
    angemeldeten Aktien im Aktienregister der 
    Gesellschaft eingetragen sind. Die Anmeldung 
    muss in deutscher oder englischer Sprache 
    abgefasst sein und der Gesellschaft mindestens 
    sechs Tage vor der Hauptversammlung, somit bis 
    zum Ablauf des 11. Juni 2020, unter der 
    Anschrift 
 
    EASY SOFTWARE AG 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
    oder über das Internet unter Nutzung des 
    HV-Aktionärsportals der Gesellschaft unter 
 
    www.easy-software.com 
 
    in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR 
    RELATIONS' unter dem Abschnitt 
    'Hauptversammlung' gemäß dem dafür 
    vorgesehenen Verfahren zugehen. 
 
    Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung 
    nutzen können, sowie die Tagesordnung zur 
    Hauptversammlung werden an die bis zum 4. Juni 
    2020 (0.00 Uhr) im Aktienregister der 
    Gesellschaft eingetragenen Versandadressen der 
    Aktionäre übermittelt. Für die Nutzung des 
    HV-Aktionärsportals ist eine 
    Zugangsberechtigung erforderlich. Die 
    notwendigen Angaben für den Zugang zu unserem 
    HV-Aktionärsportal (Aktionärsnummer und 
    zugehöriges Zugangspasswort) werden unseren 
    Aktionären mit der Einladung zur 
    Hauptversammlung übersandt. Die Nutzung des 
    HV-Aktionärsportals ist nur bei Eintragung im 
    Aktienregister bis spätestens 4. Juni 2020 
    (0.00 Uhr) gewährleistet. Bei späterer 
    Eintragung im Aktienregister steht 
    ausschließlich die Möglichkeit der 
    Anmeldung unter der vorgenannten Anschrift zur 
    Verfügung; in diesem Fall bitten wir bei der 
    Anmeldung um Nennung des Namens, der Adresse 
    und des Geburtsdatums. Sollten Aktionäre die 
    Einladungsunterlagen - weil sie an dem für den 
    Versand maßgeblichen Tag noch nicht im 
    Aktienregister eingetragen sind - nicht 
    unaufgefordert erhalten, werden diese den 
    betreffenden Aktionären auf Verlangen 
    zugesandt. Ein entsprechendes Verlangen ist an 
    die oben genannte Anmeldeanschrift zu richten. 
 
    Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 
    Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als 
    solcher im Aktienregister der Gesellschaft 
    eingetragen ist. Für die Ausübung des 
    Stimmrechts sowie für die Anzahl der einem 
    Aktionär zustehenden Stimmrechte ist 
    demgemäß der Eintragungsstand des 
    Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung 
    maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen 
    Gründen werden in der Zeit vom 12. Juni 2020 
    (0.00 Uhr) bis einschließlich 18. Juni 
    2020 keine Umschreibungen im Aktienregister 
    vorgenommen. Deshalb entspricht der 
    Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag 
    der Hauptversammlung dem Stand nach der 
    letzten Umschreibung am 11. Juni 2020, 24:00 
    Uhr ('Technical Record Date'). Der Handel mit 
    Aktien der Gesellschaft wird durch eine 
    Anmeldung zur Hauptversammlung nicht 
    blockiert. Auch nach erfolgter Anmeldung 
    können Aktionäre daher über ihre Aktien weiter 
    frei verfügen. 
 
    Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, 
    Stimmrechtsberater oder diesen gemäß § 
    135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder 
    Institutionen dürfen das Stimmrecht für 
    Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren 
    Inhaber sie aber im Aktienregister der 
    Gesellschaft eingetragen sind, nur aufgrund 
    einer Ermächtigung des wirtschaftlichen 
    Eigentümers der Aktien ausüben. 
4.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
    Briefwahl* 
 
    Aktionäre können in diesem Jahr ihr Stimmrecht 
    schriftlich (§ 126 BGB), in Textform (§ 126b 
    BGB) oder im Wege elektronischer Kommunikation 
    ausüben ('*Briefwahl*'). 
 
    Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der 
    Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre 
    berechtigt, die sich bei der Gesellschaft 
    spätestens bis zum 11. Juni 2020, 24:00 Uhr, 
    ordnungsgemäß angemeldet haben und für 
    die angemeldeten Aktien im Aktienregister der 
    Gesellschaft eingetragen sind (siehe Ziffer 
    3.). 
 
    Zur Abgabe einer Briefwahlstimme stehen 
    mehrere Wege zur Verfügung: 
 
    Zum einen haben unsere Aktionäre sowie deren 
    Bevollmächtigte die Möglichkeit, das 
    HV-Aktionärsportal auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    www.easy-software.com 
 
    in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR 
    RELATIONS' unter dem Abschnitt 
    'Hauptversammlung' zu nutzen, um das 
    Stimmrecht der Aktionäre im Wege 
    elektronischer Kommunikation per Briefwahl 
    auszuüben sowie gegebenenfalls die per 
    Briefwahl erfolgte Stimmabgabe zu ändern oder 
    zu widerrufen - und zwar auch noch am Tag der 
    Hauptversammlung bis zum Beginn des 
    Abstimmungsvorgangs. Die notwendigen 
    Zugangsdaten für das HV-Aktionärsportal werden 
    unseren Aktionären mit der Einladung zur 
    Hauptversammlung übersandt sowie, im Falle 
    späterer Eintragung in das Aktienregister, auf 
    Anforderung übermittelt. Bevollmächtigte 
    erhalten ihre Zugangsdaten mit der ihnen 
    übersandten Zugangskarte; alternativ kann der 
    Zugang mit den Zugangsdaten des 
    Vollmachtgebers erfolgen. 
 
    Zum anderen können unsere Aktionäre sowie 
    deren Bevollmächtigte ihre Briefwahlstimmen 
    per Post, per Telefax oder per E-Mail an die 
    Gesellschaft übersenden. Ein entsprechendes 
    Formular dafür erhalten unsere Aktionäre 
    zusammen mit der Einladung zur 
    Hauptversammlung. Bevollmächtigte erhalten das 
    Formular mit der ihnen übersandten 
    Zugangskarte. 
 
    Per Post, per Telefax oder per E-Mail 
    abgegebene Briefwahlstimmen und 
    solchermaßen erfolgende Änderungen 
    (einschließlich des Widerrufs) der so 
    erfolgten Stimmabgabe müssen spätestens bis 
    zum Ablauf des *17. Juni 2020 (24.00 Uhr) *in 
    Textform unter der Adresse 
 
    EASY SOFTWARE AG 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: easy-hv2020@computershare.de 
 
    bei der Gesellschaft eingehen. 
 
    Auch Bevollmächtigte, einschließlich 
    Intermediären (§ 67a Abs. 4 AktG), 
    Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberatern 
    im Sinne des § 134a Abs. 1 Nr. 3 AktG sowie 
    geschäftsmäßig handelnden Personen 
    gemäß § 135 Abs. 8 AktG, können sich der 
    Briefwahl bedienen. 
 
    In Zusammenhang mit der Berechtigung zur 
    Ausübung des Stimmrechtes wird auf etwaige 
    Meldepflichten nach §§ 33 ff. 
    Wertpapierhandelsgesetz hingewiesen. 
 
    Sofern von Aktionären oder ihren 
    Bevollmächtigten sowohl Briefwahlstimmen als 
    auch Vollmacht/Weisungen für einen und 
    denselben Aktienbestand an den von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
    eingehen, wird stets die zuletzt abgegebene 
    Erklärung vorrangig betrachtet. Gehen auf 
    unterschiedlichen Übermittlungswegen 
    voneinander abweichende Erklärungen für einen 
    und denselben Aktienbestand ein und ist nicht 
    erkennbar, welche zuletzt abgegeben wurde, 
    werden die über das HV-Aktionärsportal 
    abgegebenen Erklärungen berücksichtigt. 
 
    Wird bei der Briefwahl zu einem 
    Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche oder 
    eindeutige Stimme abgegeben, so wird dies für 
    diesen Tagesordnungspunkt als Enthaltung 
    gewertet. Sofern zu einem Tagesordnungspunkt 
    eine Einzelabstimmung durchgeführt wird, ohne 
    dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung 
    mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu 
    diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als 
    entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der 
    Einzelabstimmung. 
5.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
    Bevollmächtigten* 
 
    Aktionäre, die am Tag der virtuellen 
    Hauptversammlung am 18. Juni 2020 im 
    Aktienregister eingetragen sind, können ihr 
    Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. 
    durch einen Intermediär, ein Kreditinstitut, 
    eine Vereinigung von Aktionären, 
    Stimmrechtsberater, den von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter oder eine 
    andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch 
    in diesen Fällen ist eine fristgerechte 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -6-

Anmeldung in der oben beschriebenen Form 
    erforderlich. 
 
    Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
    der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
    der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 134 
    Abs. 3 Satz 3 AktG). Für die Bevollmächtigung 
    von und Stimmrechtsausübung durch 
    Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, 
    Stimmrechtsberater oder diesen gemäß § 
    135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder 
    Institutionen gelten die besonderen Regelungen 
    in § 135 AktG. Daher bitten wir unsere 
    Aktionäre, sich bezüglich der Form von 
    Vollmachten an Intermediäre, 
    Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater 
    oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
    gleichgestellte Personen mit diesen 
    abzustimmen. 
 
    Bevollmächtigte können (mit Ausnahme des von 
    der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreters) nicht physisch an der 
    Hauptversammlung teilnehmen, Sie können das 
    Stimmrecht für die von ihnen vertretenen 
    Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl oder 
    durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den 
    von der Gesellschaft benannten 
    weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter 
    ausüben. 
 
    Zur Abgabe einer Vollmacht stehen mehrere Wege 
    zur Verfügung: 
 
    Zum einen haben unsere Aktionäre sowie deren 
    Bevollmächtigte die Möglichkeit, das 
    HV-Aktionärsportal auf der Internetseite der 
    Gesellschaft unter 
 
    www.easy-software.com 
 
    in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR 
    RELATIONS' unter dem Abschnitt 
    'Hauptversammlung' zu nutzen, um eine 
    Vollmacht zu erteilen, zu ändern oder zu 
    widerrufen - und zwar auch noch am Tag der 
    Hauptversammlung bis zum Ende der 
    Hauptversammlung. Die notwendigen Zugangsdaten 
    für das HV-Aktionärsportal werden unseren 
    Aktionären mit der Einladung zur 
    Hauptversammlung übersandt sowie, im Falle 
    späterer Eintragung in das Aktienregister, auf 
    Anforderung übermittelt. Bevollmächtigte 
    erhalten ihre Zugangsdaten mit der ihnen 
    übersandten Zugangskarte; alternativ kann der 
    Zugang mit den Zugangsdaten des 
    Vollmachtgebers erfolgen. 
 
    Zum anderen können unsere Aktionäre sowie 
    deren Bevollmächtigte ihre Bevollmächtigung in 
    Textform (§ 126b BGB), d. h. per Post, per 
    Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft 
    übersenden. Ein entsprechendes Formular dafür 
    erhalten unsere Aktionäre zusammen mit der 
    Einladung zur Hauptversammlung. 
    Bevollmächtigte erhalten das Formular mit der 
    ihnen übersandten Zugangskarte. 
 
    Per Post, per Telefax oder per E-Mail erteilte 
    Bevollmächtigung und solchermaßen 
    erfolgende Änderungen 
    (einschließlich des Widerrufs) der so 
    erfolgten Bevollmächtigung müssen spätestens 
    bis zum Ablauf des *17. Juni 2020 (24.00 Uhr) 
    *in Textform (§ 126b BGB) unter der Adresse 
 
    EASY SOFTWARE AG 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: easy-hv2020@computershare.de 
 
    bei der Gesellschaft eingehen. 
 
    Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine 
    Person, so kann die Gesellschaft eine oder 
    mehrere von diesen zurückweisen (§ 134 Abs. 3 
    Satz 2 AktG). 
 
    Auch die Bevollmächtigten können das 
    Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch 
    Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von 
    der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter ausüben. 
6.  *Verfahren für die Stimmabgabe durch den 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
    Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, 
    sich nach Maßgabe ihrer Weisungen durch 
    den von der Gesellschaft benannten 
    Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen 
    vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter 
    ist verpflichtet, weisungsgemäß 
    abzustimmen, und wird die Stimmrechte nicht 
    nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit der von 
    der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
    bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem 
    Fall ausdrückliche und eindeutige Weisungen 
    für die Ausübung des Stimmrechts erteilt 
    werden. Soweit keine ausdrückliche oder eine 
    widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt 
    worden ist, wird sich der Stimmrechtsvertreter 
    zu den entsprechenden Beschlussgegenständen 
    der Stimme enthalten. Sollte zu einem 
    Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung 
    durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld 
    der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt 
    eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt 
    insgesamt auch als entsprechende Weisung für 
    jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
    Bitte beachten Sie, dass der von der 
    Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
    keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung 
    der Fragemöglichkeit, zur Stellung von 
    Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen 
    gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse entgegen 
    nehmen und - mit Ausnahme der Ausübung des 
    Stimmrechts - auch keine sonstigen 
    Aktionärsrechte wahrnehmen wird. 
 
    Die Vollmacht an den von der Gesellschaft 
    benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso 
    wie die Erteilung von Weisungen mindestens der 
    Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für die 
    Änderung oder den Widerruf der Vollmacht 
    oder der Weisungen. 
 
    Um Vollmachten und Weisungen an den von der 
    Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu 
    erteilen sowie gegebenenfalls zu ändern oder 
    zu widerrufen, haben unsere Aktionäre sowie 
    deren Bevollmächtigte zum einen die 
    Möglichkeit, das HV-Aktionärsportal auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.easy-software.com 
 
    in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR 
    RELATIONS' unter dem Abschnitt 
    'Hauptversammlung' zu nutzen - und zwar auch 
    noch am Tag der Hauptversammlung bis zum 
    Beginn des Abstimmungsvorgangs. Die 
    notwendigen Zugangsdaten für das 
    HV-Aktionärsportal werden unseren Aktionären 
    mit der Einladung zur Hauptversammlung 
    übersandt sowie, im Falle späterer Eintragung 
    in das Aktienregister, auf Anforderung 
    übermittelt. Bevollmächtigte erhalten ihre 
    Zugangsdaten mit der ihnen übersandten 
    Zugangskarte; alternativ kann der Zugang mit 
    den Zugangsdaten des Vollmachtgebers erfolgen. 
 
    Zum anderen können unsere Aktionäre sowie 
    deren Bevollmächtigte ihre Bevollmächtigte 
    ihre Vollmachten und Weisungen per Post, per 
    Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft 
    übersenden. Ein entsprechendes Formular dafür 
    erhalten unsere Aktionäre zusammen mit der 
    Einladung zur Hauptversammlung. 
    Bevollmächtigte erhalten das Formular mit der 
    ihnen übersandten Zugangskarte. 
 
    Per Post, per Telefax oder per E-Mail 
    abgegebene Vollmachten inklusive Weisungen und 
    solchermaßen erfolgende Änderungen 
    (einschließlich des Widerrufs) müssen 
    spätestens bis zum Ablauf des *17. Juni 2020 
    (24.00 Uhr) *in Textform unter der Adresse 
 
    EASY SOFTWARE AG 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: easy-hv2020@computershare.de 
 
    bei der Gesellschaft eingehen. 
 
    Wird eine Vollmacht mit Weisungen an den 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft - 
    jeweils frist- und formgerecht - sowohl in 
    Schriftform (§ 126 BGB) oder Textform (§ 126b 
    BGB) übersendet als auch über das 
    HV-Aktionärsportal der Gesellschaft erteilt, 
    werden, sofern nicht erkennbar ist, welche 
    Erklärung zuletzt abgegeben wurde, die über 
    das HV-Aktionärsportal abgegebenen Vollmachten 
    und Weisungen als verbindlich behandelt. 
 
    Im Übrigen gelten die Ausführungen zu dem 
    Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
    Bevollmächtigten entsprechend. Eine 
    rechtzeitige Anmeldung ist auch im Falle der 
    Vollmachts- und Weisungserteilung an den 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
    erforderlich. 
7.  *Fragemöglichkeit des Aktionärs gemäß § 1 
    Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz; 
    Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 
    AktG* 
 
    Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben 
    die Möglichkeit, im Wege der elektronischen 
    Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 
    Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz). Aus 
    organisatorischen Gründen sind Fragen von zur 
    Hauptversammlung angemeldeten Aktionären 
    spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung 
    über das HV-Aktionärsportal einzureichen. Auf 
    anderem Weg oder später eingereichte Fragen 
    bleiben unberücksichtigt. In der virtuellen 
    Hauptversammlung selbst besteht damit keine 
    Fragemöglichkeit der Aktionäre. 
 
    Fragen von zur Hauptversammlung angemeldeten 
    Aktionären müssen der Gesellschaft daher bis 
    spätestens 15. Juni 2020, 24.00 Uhr, auf dem 
    vorgenannten Übermittelungsweg zugehen. 
    Aus technischen Gründen kann der Umfang der 
    einzelnen Fragen unter Umständen auf eine 
    bestimmte Zeichenzahl begrenzt sein, die Zahl 
    der möglichen Fragen wird dadurch jedoch nicht 
    beschränkt. 
 
    Eine Beantwortung der eingereichten Fragen 
    erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des 
    Vorstands. Der Vorstand ist nicht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: EASY SOFTWARE AG: Bekanntmachung der -7-

verpflichtet, alle Fragen zu beantworten. 
    Fragen können insbesondere zusammengefasst 
    werden, es können im Interesse der anderen 
    Aktionäre sinnvolle Fragen ausgewählt und 
    Fragen von Aktionärsvereinigungen und 
    institutionellen Investoren mit bedeutenden 
    Stimmanteilen bevorzugt werden. Rückfragen zu 
    den Auskünften des Vorstands sind nicht 
    möglich. 
 
    Darüber hinaus stehen den Aktionären weder das 
    Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein 
    Rede- oder Fragerecht in und während der 
    virtuellen Hauptversammlung zu. 
8.  *Widerspruch gegen Beschlüsse der 
    Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 
    Nr. 4 COVID-19-Gesetz* 
 
    Unter Verzicht auf das Erfordernis des 
    Erscheinens in der Hauptversammlung wird 
    ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären, 
    die ihr Stimmrecht nach den vorstehenden 
    Bestimmungen ausgeübt haben, die Möglichkeit 
    eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der 
    Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende 
    Erklärungen sind der Gesellschaft über die 
    E-Mail-Adresse 
 
    widerspruch@easy.de 
 
    zu übermitteln und sind ab dem Beginn der 
    Hauptversammlung bis zu deren Schließung 
    durch den Versammlungsleiter möglich. Mit der 
    Erklärung ist der Nachweis der 
    Aktionärseigenschaft zu übermitteln, indem 
    entweder der Name, das Geburtsdatum und die 
    Adresse des Aktionärs oder die Aktionärsnummer 
    angegeben werden. 
9.  *Rechte der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, 
    § 126 Abs. 1, § 127 AktG* 
 
    Den Aktionären stehen in Bezug auf die 
    virtuelle Hauptversammlung unter anderem die 
    folgenden Rechte nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
    1 und § 127 AktG zu. 
 
    _Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß 
    § 122 Abs. 2 AktG_ 
 
    Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
    zwanzigsten Teil des Grundkapitals 
    (entsprechend 322.102 Stückaktien) oder den 
    anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
    (entsprechend 500.000 Stückaktien) erreichen, 
    können verlangen, dass Gegenstände auf die 
    Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
    werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
    Begründung oder eine Beschlussvorlage 
    beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an 
    den Vorstand gerichtet werden und der 
    Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
    Versammlung, mithin bis zum Ablauf des 18. Mai 
    2020, zugehen. Wir bitten, derartiges 
    Verlangen an folgende Adresse zu richten: 
 
    EASY SOFTWARE AG 
    Investor Relations 
    Am Hauptbahnhof 4 
    45468 Mülheim an der Ruhr 
 
    Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie 
    seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
    Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind 
    und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung 
    des Vorstands über das Verlangen halten. Auf 
    die Fristberechnung ist § 121 Abs. 7 AktG 
    entsprechend anzuwenden. 
 
    Bekannt zu machende Ergänzungen der 
    Tagesordnung werden, sofern sie nicht schon 
    mit der Einberufung bekannt gemacht wurden und 
    sofern die gesetzlichen Voraussetzungen 
    gewahrt sind, unverzüglich nach Zugang des 
    Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
    und solchen Medien zur Veröffentlichung 
    zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
    kann, dass sie die Information in der gesamten 
    Europäischen Union verbreiten. Sie werden 
    zudem den Aktionären mitgeteilt und auf der 
    Internetseite 
 
    www.easy-software.com 
 
    in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR 
    RELATIONS' unter dem Abschnitt 
    'Hauptversammlung' veröffentlicht. 
 
    _Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 
    Abs. 1, § 127 AktG_ 
 
    Die Rechte der Aktionäre, Anträge und 
    Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung zu 
    stellen, sind nach der gesetzlichen Konzeption 
    des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. 
    Gleichwohl wird die Gesellschaft den 
    Aktionären die Möglichkeit einräumen, in 
    entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG 
    Gegenanträge sowie Wahlvorschläge im Vorfeld 
    der Hauptversammlung nach Maßgabe der 
    nachstehenden Ausführungen zu übermitteln. 
 
    Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge 
    gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
    Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
    Tagesordnungspunkt und Vorschläge zur Wahl von 
    Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern 
    übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge 
    sind ausschließlich an die nachfolgende 
    Anschrift der Gesellschaft zu richten: 
 
    EASY SOFTWARE AG 
    Investor Relations 
    Am Hauptbahnhof 4 
    45468 Mülheim an der Ruhr 
    Telefax: +49 (0) 208 45016 108 
    E-Mail: investorrelations@easy.de 
 
    Anderweitig adressierte Gegenanträge und 
    Wahlvorschläge müssen nicht zugänglich gemacht 
    werden. Über die in § 126 Abs. 2 AktG 
    genannten Gründe hinaus braucht ein 
    Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich 
    gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, 
    ausgeübten Beruf und Wohnort des 
    vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge 
    zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen 
    auch dann nicht zugänglich gemacht werden, 
    wenn ihnen keine Angaben zu Mitgliedschaften 
    des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
    gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im 
    Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt 
    sind. 
 
    Die mindestens 14 Tage vor der 
    Hauptversammlung, also spätestens bis zum 
    Ablauf des 3. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter 
    vorstehender Anschrift eingegangenen und 
    zugänglich zu machenden Gegenanträge und 
    Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle 
    Stellungnahmen der Verwaltung zu Gegenanträgen 
    bzw. des Aufsichtsrats zu Wahlvorschlägen von 
    Aktionären werden auf der Internetseite 
 
    www.easy-software.com 
 
    in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR 
    RELATIONS' unter dem Abschnitt 
    'Hauptversammlung' zugänglich gemacht. 
 
    Während der virtuellen Hauptversammlung können 
    keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge 
    gestellt werden. Zulässige Gegenanträge und 
    Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vor der 
    Hauptversammlung unter einer der vorstehenden 
    Kontaktmöglichkeiten bis spätestens zum Ablauf 
    des 15. Juni 2020, 24.00 Uhr, zugegangen sind, 
    werden in der virtuellen Hauptversammlung so 
    behandelt, als seien sie in der 
    Hauptversammlung nochmals gestellt worden, 
    wenn der antragstellende oder den 
    Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär 
    ordnungsgemäß zur virtuellen 
    Hauptversammlung angemeldet ist. 
10. *Veröffentlichungen auf der Internetseite* 
 
    Diese Einberufung der Hauptversammlung, die 
    zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge 
    von Aktionären sowie weitere Informationen 
    nach § 124a AktG stehen auf der Internetseite 
    der Gesellschaft unter 
 
    www.easy-software.com 
 
    in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR 
    RELATIONS' unter dem Abschnitt 
    'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
    Die Vorstandspräsentation wird eine Woche vor 
    der Hauptversammlung ebenfalls auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    www.easy-software.com 
 
    in der Rubrik 'EASY GRUPPE', dort 'INVESTOR 
    RELATIONS' unter dem Abschnitt 
    'Hauptversammlung' zur Verfügung gestellt. 
11. *Informationen zum Datenschutz für Aktionäre* 
 
    Die EASY SOFTWARE AG erhebt bei der 
    Vorbereitung und Durchführung ihrer virtuellen 
    Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer 
    Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter auf 
    Grundlage der in Deutschland geltenden 
    Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und 
    Aktionärsvertretern die Ausübung der 
    Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle 
    Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
    Für die Verarbeitung ist die EASY SOFTWARE AG, 
    Am Hauptbahnhof 4, 45468 Mülheim a.d. Ruhr, 
    die verantwortliche Stelle. 
 
    _Vorbereitung und Durchführung der 
    Hauptversammlung_ 
 
    Die folgenden Kategorien personenbezogener 
    Daten werden bei der Vorbereitung zur 
    Durchführung der virtuellen Hauptversammlung 
    erhoben und verarbeitet: 
 
    - Name, Geburtsname, Vorname, Titel, 
    - Anschrift, E-Mail-Adresse, 
    - Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, 
    - die dem Aktionär bzw. Aktionärsvertreter 
      zugeteilte Aktionärsnummer, ggf. Nummer 
      der Zugangskarte und Zugangscode, 
    - der Inhalt der vom Aktionär eingereichten 
      Fragen und der Inhalt ihrer Beantwortung; 
    - gegebenenfalls Name, Vorname und Anschrift 
      des vom jeweiligen Aktionär 
      bevollmächtigten Aktionärsvertreters, die 
      Vollmachtserteilung an ihn, die Nummer der 
      Zugangskarte und der Zugangscode und die 
      IP-Adresse, 
    - ein ggf. erhobener Widerspruch. 
 
    Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten 
    im Zusammenhang mit der virtuellen 
    Hauptversammlung erfolgt zu dem Zweck, die 
    Ausübung der Rechte der Aktionäre und 
    Aktionärsvertreter im Zusammenhang mit der 
    virtuellen Hauptversammlung abzuwickeln und zu 
    ermöglichen. Rechtsgrundlage für die 
    Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c der 
    Datenschutz-Grundverordnung. 
 
    _Registrierung und Anmeldung beim 
    HV-Aktionärsportal_ 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Um an der virtuellen Hauptversammlung über das 
    HV-Aktionärsportal teilnehmen zu können, ist 
    eine Registrierung erforderlich. Hierfür 
    erheben und speichern wir die Aktionärsnummer, 
    den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die 
    Adresse, die Aktienanzahl und ggf. die 
    E-Mail-Adresse des Aktionärs bzw. 
    Aktionärsvertreters als Registerdaten. In 
    Ihrem Profil werden als weitere Daten die 
    Aktionärskategorie, der Geburtsname, die 
    Sprache, das Anlagedatum und der 
    Letzt-Initiator gespeichert. 
 
    Wenn Sie sich im HV-Aktionärsportal anmelden, 
    erheben wir Ihren Vor- und Nachnamen, Ort, 
    Ihre Aktienanzahl und Ihre E-Mail-Adresse. 
    Dies dient als zusätzliche 
    Sicherheitsmaßnahme zur Verhinderung von 
    Missbrauch, insbesondere um einen unbefugten 
    Zugriff zu vermeiden. Bei jedem Login 
    verarbeiten wir Ihre Anmeldeinformationen, 
    nämlich die Aktionärsnummer oder 
    Eintrittskartennummer und Ihr Zugangspasswort, 
    um Ihre Berechtigung (Aktionärsstatus) 
    überprüfen zu können. 
 
    Diese Verarbeitung ist zur Erfüllung unserer 
    aktienrechtlichen Verpflichtungen gemäß § 
    118 AktG erforderlich und erfolgt damit in 
    Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung 
    gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO. 
 
    _Nutzung des HV-Aktionärsportals_ 
 
    Wenn Sie unser HV-Aktionärsportal im Internet 
    besuchen, erheben wir folgende Zugriffsdaten, 
    die in Server-Logfiles protokolliert werden: 
 
    - Name der abgerufenen Datei, 
    - Datum und Uhrzeit des Abrufs, 
    - Meldung, ob der Abruf erfolgreich war, 
    - Beschreibung des Typs des verwendeten 
      Webbrowsers, 
    - Referrer-URL (die zuvor besuchte Website), 
    - Hostname des zugreifenden Rechners 
      (IP-Adresse). 
 
    Der Browser übermittelt diese Daten 
    automatisch aus technischen Gründen an uns, um 
    eine elektronische Verbindung herzustellen. 
 
    Außerdem verwenden wir, um die 
    Virtualisierung technisch zu ermöglichen und 
    deren Administration zu vereinfachen, die 
    nachfolgend beschriebenen Storage-Funktionen 
    unter Einsatz sogenannter Cookies. Hierbei 
    handelt es sich um kleine Textdateien, die im 
    lokalen Speicher Ihres Webbrowsers auf Ihrem 
    Endgerät abgelegt werden. Die von uns 
    verwendeten Cookies werden nach dem Ende der 
    Browser-Sitzung, also nach Schließen 
    Ihres Browsers, wieder gelöscht (sogenannte 
    Session-Cookies). Bei der 
    Session-Storage-Funktion erheben wir 
    Informationen über den Authentification Token 
    und Ihre Sitzungsdaten (Session Daten), um Sie 
    als Nutzer während einer Sitzung 
    identifizieren und Ihre Anfragen Ihrer Sitzung 
    zuordnen zu können. Über die Local 
    Storage Funktion wird Ihr Login-Zeitstempel 
    gespeichert. Dieser wird genutzt, um nach 30 
    Minuten Inaktivität einen automatischen Logout 
    aus Sicherheitsgründen vorzunehmen. Sie können 
    Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das 
    Setzen von Cookies informiert werden und 
    einzeln über deren Annahme entscheiden oder 
    die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle 
    oder generell ausschließen. Sie können in 
    Ihrem Browser zudem einstellen, dass dieser 
    Cookies beim Schließen des Browsers 
    automatisch löscht. Bei der Nichtannahme von 
    Cookies kann die Funktionalität des 
    HV-Aktionärsportals eingeschränkt sein. 
 
    Rechtsgrundlage für die beschriebene 
    Verarbeitung Ihrer Zugriffs- und Sitzungsdaten 
    ist Art. 6 Abs.1 Buchst. f DSGVO. Diese 
    Erlaubnisnorm gestattet die Verarbeitung von 
    personenbezogenen Daten im Rahmen des 
    'berechtigten Interesses' des 
    Verantwortlichen, soweit nicht Ihre 
    Grundrechte, Grundfreiheiten oder Interessen 
    überwiegen. Unser berechtigtes Interesse 
    besteht in der störungsfreien technischen 
    Bereitstellung des HV-Aktionärsportals. 
 
    _Einsatz von Dienstleistern_ 
 
    Die Dienstleister der EASY SOFTWARE AG, welche 
    zum Zwecke der Ausrichtung der 
    Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten 
    von der EASY SOFTWARE AG nur solche 
    personenbezogenen Daten, welche für die 
    Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
    erforderlich sind, und verarbeiten die Daten 
    ausschließlich nach Weisung der EASY 
    SOFTWARE AG. Darüber hinaus werden 
    personenbezogene Daten im Rahmen der 
    gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und 
    Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der 
    Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. 
 
    _Aufbewahrungsfristen, Löschung_ 
 
    Die personenbezogenen Daten werden 
    gespeichert, solange dies gesetzlich geboten 
    ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes 
    Interesse an der Speicherung hat, etwa im 
    Falle von Rechtsstreitigkeiten aus Anlass der 
    Hauptversammlung. Anschließend werden die 
    personenbezogenen Daten gelöscht, soweit uns 
    nicht gesetzliche Nachweis- und 
    Aufbewahrungsfristen (bspw. aus dem 
    Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch, der 
    Abgabenordnung oder aus dem Geldwäschegesetz) 
    zu einer längeren Speicherdauer verpflichten. 
 
    _Rechte der betroffenen Personen_ 
 
    Betroffene Personen haben ein jederzeitiges 
    Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
    Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der 
    Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten 
    sowie ein Recht auf Datenübertragung nach 
    Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. 
    Diese Rechte können sie gegenüber der EASY 
    SOFTWARE AG unentgeltlich über die folgenden 
    Kontaktdaten geltend machen: 
 
    EASY SOFTWARE AG 
    Am Hauptbahnhof 4 
    45468 Mülheim an der Ruhr 
    Telefax: +49 (0) 208 45016 108 
    E-Mail: privacy@easy.de 
 
    Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den 
    Datenschutzaufsichtsbehörden nach Art. 77 der 
    Datenschutz-Grundverordnung zu. 
 
    Betrieblicher Datenschutzbeauftragter: 
 
    EASY SOFTWARE AG 
    Datenschutzbeauftragter 
    Am Hauptbahnhof 4 
    45468 Mülheim an der Ruhr 
    E-Mail: privacy@easy.de 
 
    Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf 
    der Internetseite 
 
    www.easy-software.com 
 
    zu finden. 
 
Mülheim an der Ruhr, im Mai 2020 
 
*EASY SOFTWARE AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-05-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: EASY SOFTWARE AG 
             Am Hauptbahnhof 4 
             45468 Mülheim an der Ruhr 
             Deutschland 
E-Mail:      investorrelations@easy.de 
Internet:    http://www.easy.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1042397 2020-05-12 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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