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DGAP-HV: NeXR Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: NeXR Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
NeXR Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-12 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
NEXR Technologies SE Berlin - ISIN DE000A1K03W5- 
- WKN A1K03W - Einladung zur virtuellen 
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der 
am Donnerstag, den 18. Juni 2020, 
um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden virtuellen ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I, S. 570; im 
Folgenden "*COVID-19-Gesetz*") als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer 
Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der 
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den 
'Allgemeinen Hinweisen', die im Anschluss an die Tagesordnung 
abgedruckt sind. Die virtuelle Hauptversammlung findet in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft im 'Rockettower', 
Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, statt. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten 
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.* 
 
I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts für die 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung 
   der Hauptversammlung an über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
   zugänglich. Sie werden dort auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen wird 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   der Unterlagen zugesandt. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den 
   von dem geschäftsführenden Direktor aufgestellten und 
   vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 damit gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. 
   c) i) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
   08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (nachfolgend 'SE-VO') in Verbindung 
   mit § 47 Abs. 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist. Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung ist in diesem Fall gesetzlich nicht 
   vorgesehen. 
 
   [_Hinweis_: Soweit nachfolgend Normen der SE-VO, des 
   SE-Ausführungsgesetzes (SEAG), des Aktiengesetzes (AktG) 
   und des Handelsgesetzbuches (HGB) zitiert werden, 
   verzichtet die Gesellschaft aus Gründen der 
   Übersichtlichkeit auf die Zitierung der 
   Verweisungsnormen der Art. 5 und Art. 9 SE-VO.] 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden 
   Direktoren für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum 
   Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten und sonstigen unterjährigen 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die 
   vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2021 
   aufgestellt werden und deren prüferische Durchsicht 
   beauftragt wird, bestellt. 
II. 
Allgemeine Hinweise 1. 
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung 
ohne physischen Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die 
ordentliche Hauptversammlung am 18. Juni 2020 auf Grundlage des 
*COVID-19-Gesetz* als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte 
Hauptversammlung jedoch über das passwortgeschützte 
Online-Portal der Gesellschaft (*HV-Portal*) unter der 
Internetadresse 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
per Bild- und Tonübertragung verfolgen. Den ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen 
Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte zugeschickt, welche unter 
anderem den Zugangscode für das ab dem 28. Mai 2020 zugängliche 
HV-Portal enthält. Über dieses können die Aktionäre (und 
ggf. deren Bevollmächtigte) außerdem unter anderem ihr 
Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen 
oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Die verschiedenen 
Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen nach dem 
Einloggen in Form von Schaltflächen und Menüs auf der 
Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
2. 
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte 
und die Ausübung des Stimmrechts; 
Nachweisstichtag und dessen Bedeutung 
 
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, 
sind gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung 
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt 
eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache. 
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, also den 28. Mai 2020, 0:00 Uhr, (MESZ) 
(Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
Gesellschaft spätestens am 11. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), 
unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der 
Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, wer den 
vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der 
Umfang des Stimmrechts richtet sich - neben der Notwendigkeit 
zur Anmeldung - ausschließlich nach dem im Nachweis 
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. 
Mit dem Nachweisstichtag oder der Anmeldung ist keine Sperre 
für die Veräußerung von Aktien verbunden; Aktionäre können 
über ihre Aktien daher auch nach dem Nachweisstichtag bzw. am 
Tage des Nachweisstichtages selbst sowie nach erfolgter 
Anmeldung zur Hauptversammlung frei verfügen. Auch im Falle der 
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bzw. am Tage des 
Nachweisstichtages selbst ist für die Ausübung der 
Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag, 
d.h. zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag keine 
Aktien besitzen und erst danach, also frühestens im Laufe des 
Tages des Nachweisstichtages, Aktionär werden, sind für die von 
ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere 
stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den 
Aktionären die Stimmrechtskarten inklusive der Zugangsdaten für 
das passwortgeschützte HV-Portal übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
3. 
Verfahren der Stimmabgabe a) Stimmabgabe durch die Aktionäre 
(Briefwahl) 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen 
durch Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer 
Kommunikation abgeben. 
 
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit 
der Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular zur 
Verfügung. Das Briefwahlformular kann außerdem auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 

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May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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