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DGAP-HV: NeXR Technologies SE: Bekanntmachung der -4-

DJ DGAP-HV: NeXR Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: NeXR Technologies SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
NeXR Technologies SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
18.06.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-12 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
NEXR Technologies SE Berlin - ISIN DE000A1K03W5- 
- WKN A1K03W - Einladung zur virtuellen 
ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der 
am Donnerstag, den 18. Juni 2020, 
um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindenden virtuellen ordentlichen 
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der 
COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I, S. 570; im 
Folgenden "*COVID-19-Gesetz*") als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer 
Bevollmächtigten abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der 
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den 
'Allgemeinen Hinweisen', die im Anschluss an die Tagesordnung 
abgedruckt sind. Die virtuelle Hauptversammlung findet in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft im 'Rockettower', 
Charlottenstraße 4, 10969 Berlin, statt. 
 
*Bitte beachten Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten 
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.* 
 
I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das 
   Geschäftsjahr 2019, des Lageberichts für die 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 
   einschließlich des erläuternden Berichts zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Verwaltungsrats über das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind vom Tag der Einberufung 
   der Hauptversammlung an über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
   zugänglich. Sie werden dort auch während der 
   Hauptversammlung zugänglich sein. Auf Verlangen wird 
   jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift 
   der Unterlagen zugesandt. 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den 
   von dem geschäftsführenden Direktor aufgestellten und 
   vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 damit gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. 
   c) i) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 
   08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (nachfolgend 'SE-VO') in Verbindung 
   mit § 47 Abs. 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist. Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses durch die 
   Hauptversammlung ist in diesem Fall gesetzlich nicht 
   vorgesehen. 
 
   [_Hinweis_: Soweit nachfolgend Normen der SE-VO, des 
   SE-Ausführungsgesetzes (SEAG), des Aktiengesetzes (AktG) 
   und des Handelsgesetzbuches (HGB) zitiert werden, 
   verzichtet die Gesellschaft aus Gründen der 
   Übersichtlichkeit auf die Zitierung der 
   Verweisungsnormen der Art. 5 und Art. 9 SE-VO.] 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den Mitgliedern des 
   Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt vor, den geschäftsführenden 
   Direktoren für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wird zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum 
   Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von 
   Zwischenfinanzberichten und sonstigen unterjährigen 
   Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG, die 
   vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2021 
   aufgestellt werden und deren prüferische Durchsicht 
   beauftragt wird, bestellt. 
II. 
Allgemeine Hinweise 1. 
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung 
ohne physischen Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die 
ordentliche Hauptversammlung am 18. Juni 2020 auf Grundlage des 
*COVID-19-Gesetz* als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchgeführt. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die gesamte 
Hauptversammlung jedoch über das passwortgeschützte 
Online-Portal der Gesellschaft (*HV-Portal*) unter der 
Internetadresse 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
per Bild- und Tonübertragung verfolgen. Den ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen 
Eintrittskarte eine Stimmrechtskarte zugeschickt, welche unter 
anderem den Zugangscode für das ab dem 28. Mai 2020 zugängliche 
HV-Portal enthält. Über dieses können die Aktionäre (und 
ggf. deren Bevollmächtigte) außerdem unter anderem ihr 
Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, Fragen einreichen 
oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Die verschiedenen 
Möglichkeiten zur Ausübung Ihrer Rechte erscheinen nach dem 
Einloggen in Form von Schaltflächen und Menüs auf der 
Benutzeroberfläche des HV-Portals. 
 
2. 
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte 
und die Ausübung des Stimmrechts; 
Nachweisstichtag und dessen Bedeutung 
 
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, 
sind gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung 
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt 
eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des 
depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache. 
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, also den 28. Mai 2020, 0:00 Uhr, (MESZ) 
(Nachweisstichtag) zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der 
Gesellschaft spätestens am 11. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), 
unter der folgenden Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung der 
Aktionärsrechte nur derjenige als Aktionär, wer den 
vorgenannten Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Der 
Umfang des Stimmrechts richtet sich - neben der Notwendigkeit 
zur Anmeldung - ausschließlich nach dem im Nachweis 
enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. 
Mit dem Nachweisstichtag oder der Anmeldung ist keine Sperre 
für die Veräußerung von Aktien verbunden; Aktionäre können 
über ihre Aktien daher auch nach dem Nachweisstichtag bzw. am 
Tage des Nachweisstichtages selbst sowie nach erfolgter 
Anmeldung zur Hauptversammlung frei verfügen. Auch im Falle der 
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bzw. am Tage des 
Nachweisstichtages selbst ist für die Ausübung der 
Aktionärsrechte und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag, 
d.h. zum Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, 
maßgeblich. Personen, die zum Nachweisstichtag keine 
Aktien besitzen und erst danach, also frühestens im Laufe des 
Tages des Nachweisstichtages, Aktionär werden, sind für die von 
ihnen gehaltenen Aktien nur berechtigt (insbesondere 
stimmberechtigt), soweit sie sich von dem bisherigen Aktionär 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
Nachweisstichtag hat hingegen keine Bedeutung für eine 
eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres 
Anteilsbesitzes unter vorstehend genannter Adresse werden den 
Aktionären die Stimmrechtskarten inklusive der Zugangsdaten für 
das passwortgeschützte HV-Portal übersandt. Um den 
rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der 
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft Sorge zu tragen. 
 
3. 
Verfahren der Stimmabgabe a) Stimmabgabe durch die Aktionäre 
(Briefwahl) 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen 
durch Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer 
Kommunikation abgeben. 
 
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür zum einen das mit 
der Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular zur 
Verfügung. Das Briefwahlformular kann außerdem auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: NeXR Technologies SE: Bekanntmachung der -2-

heruntergeladen werden. Sofern Sie das Briefwahlformular 
verwenden, senden Sie dieses bis einschließlich zum 17. 
Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), eingehend ausschließlich an 
folgende Postadresse oder E-Mail-Adresse 
 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Vor und auch während der Hauptversammlung ab dem 28. Mai 2020 
bis zum Beginn der Abstimmung steht Ihnen für die Ausübung des 
Stimmrechts im Wege der Briefwahl auch das unter oben genannter 
Internetadresse erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur 
Verfügung. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 
'Briefwahl' vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch 
während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung 
etwaige zuvor im Wege der Briefwahl erfolgte Stimmabgaben 
ändern oder widerrufen. 
 
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung 
nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht 
berücksichtigt. 
 
b) Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, 
beispielsweise einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, 
einen Stimmrechtsberater oder andere Institutionen oder 
Personen ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Falle einer 
Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der Aktionärsrechte, 
insbesondere des Stimmrechts, nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist 
sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig. Zur 
Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in 
Betracht. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform. Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung zum einen das 
mit der Stimmrechtskarte übersandte Vollmachtsformular zur 
Verfügung. Zudem kann ein Vollmachtsformular auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
heruntergeladen werden. 
 
Sofern Sie die Vollmacht gegenüber der Gesellschaft erklären 
möchten, senden Sie das Vollmachtsformular bis 
einschließlich zum 17. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), 
eingehend ausschließlich an folgende Postadresse oder 
E-Mail-Adresse 
 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Vor und während der Hauptversammlung ab dem 28. Mai 2020 bis 
zum Beginn der Abstimmung steht Ihnen für die Erteilung einer 
Vollmacht gegenüber der Gesellschaft auch das unter oben 
genannter Internetadresse erreichbare HV-Portal der 
Gesellschaft zur Verfügung. Hierfür ist im HV-Portal die 
Schaltfläche 'Vollmacht an Dritte' vorgesehen. Über das 
HV-Portal können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum 
Beginn der Abstimmung etwaige zuvor erteilte Vollmachten ändern 
oder widerrufen. 
 
Ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht 
erübrigt sich in diesen Fällen. Erfolgt die Vollmachtserteilung 
gegenüber dem Bevollmächtigten, kann der Bevollmächtigte den 
Nachweis (z. B. die Vollmacht im Original oder in Kopie bzw. 
als Scan) per Post bis spätestens 17. Juni 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ), eingehend oder per E-Mail spätestens am Tag der 
Hauptversammlung eingehend an die jeweils oben genannten 
Adressen übermittelt. 
 
Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen 
Bevollmächtigten im Wege der elektronischen Zuschaltung über 
das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom 
Vollmachtgeber den mit der Stimmrechtskarte versendeten 
Zugangscode erhält. 
 
Für die Bevollmächtigung von Intermediären, 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder diesen nach § 
135 Abs. 8 und 10 AktG in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten die 
speziellen Bestimmungen in § 135 AktG, insbesondere bezüglich 
der Form der Erteilung der Vollmacht. Auch die von den 
Intermediären, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern und 
anderen gleichgestellten Personen und Institutionen insoweit 
gegebenenfalls vorgegebenen Regelungen sind zu beachten. Die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern 
und sonstigen Intermediären oder gemäß § 135 AktG 
Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, 
wird empfohlen sich im Vorfeld der Hauptversammlung 
hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts bei der 
Aktionärs-Hotline oder unter der oben genannten Adresse der 
Anmeldestelle zu melden. 
 
c) Stimmabgabe durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
Zur Erleichterung der Ausübung ihres Stimmrechtes bieten wir 
unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte 
weisungsgebundene Mitarbeiter der Gesellschaft als 
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von 
dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich 
gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur 
Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes 
führen. 
 
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß angemeldeten 
Aktionären für die Bevollmächtigung zum einen das mit der 
Stimmrechtskarte übersandte Vollmachts- und Weisungsformular 
zur Verfügung. Sofern Sie das Vollmachts- und Weisungsformular 
verwenden, senden Sie dieses bis einschließlich zum 17. 
Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), eingehend ausschließlich an 
folgende Postadresse oder E-Mail-Adresse 
 
NE 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Das Vollmachts- und Weisungsformular kann außerdem auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
heruntergeladen werden. 
 
Vor und während der Hauptversammlung ab dem 28. Mai 2020 bis 
zum Beginn der Abstimmung steht Ihnen für die Ausübung des 
Stimmrechts im Wege der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft auch das unter oben genannter Internetadresse 
erreichbare HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Hierfür 
ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Vollmacht und Weisungen' 
vorgesehen. Über das HV-Portal können Sie auch während der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung etwaige zuvor 
erteilte Vollmacht und Weisungen ändern oder widerrufen. 
 
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen 
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß 
abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden die 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. 
 
4. 
Fragemöglichkeit der Aktionäre 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, 
im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen 
(vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz). Etwaige Fragen 
sind bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung, d.h. 
bis zum Ablauf des 15. Juni 2020 (24.00 Uhr), über das unter 
der Internetadresse 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
zugängliche HV-Portal der Gesellschaft einzureichen. Hierfür 
ist im HV-Portal die Schaltfläche 'Frage einreichen' 
vorgesehen. Nach Ablauf der genannten Frist können kein Fragen 
mehr eingereicht werden. 
 
Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der 
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. Bitte 
beachten Sie dazu die weitergehenden Erläuterungen zu den 
Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser 
Einladungsbekanntmachung. 
 
5. 
Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht 
ausgeübt haben, können bis zum Ende der Hauptversammlung unter 
der Internetadresse 
 
https://www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
über das HV-Portal auf elektronischem Wege Widerspruch gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des Notars 
erklären. Hierfür ist im HV-Portal die Schaltfläche 
'Widerspruch einlegen' vorgesehen. 
 
6. 
Angaben zu den Rechten der Aktionäre a) Ergänzungsanträge zur 
Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit 
gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 
Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 Prozent des Grundkapitals 
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, können 
*gemäß Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, *§ 
122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die 
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jeder 
Gegenstand bedarf einer Begründung oder einer Beschlussvorlage. 
Das Verlangen ist schriftlich an den Verwaltungsrat der 
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens 
bis zum Ablauf des 18. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter 
nachfolgender Adresse zugegangen sein: 
 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: NeXR Technologies SE: Bekanntmachung der -3-

80637 München 
 
Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht 
berücksichtigt. Ein Nachweis, dass die Antragsteller seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens 
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Verwaltungsrats über den Antrag halten (vgl. § 
122 Abs. 1 Satz 3 AktG), ist im Gegensatz zu einer deutschen 
Aktiengesellschaft gemäß Art. 56 Satz 2 SE-VO in 
Verbindung mit *§ 50 Abs. 2 SEAG für die Aktionäre einer SE 
nicht vorgeschrieben*. 
 
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht 
wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im 
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden 
kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der 
Internetadresse 
 
https://www.nexr-technologies.com/annual-general-meeting 
 
zugänglich gemacht. 
 
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß Art. 53 SE-VO, §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge 
des Verwaltungsrats zu bestimmten Punkten der Tagesordnung 
sowie Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende 
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich an folgende Adresse oder E-Mail-Adresse zu 
richten: 
 
NeXR Technologies SE 
c/o Link Market Services GmbH 
Landshuter Allee 10 
80637 München E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie 
Gegenanträge ohne Begründung können für eine Zugänglichmachung 
nicht berücksichtigt werden. Zugänglich zu machende 
Gegenanträge müssen begründet werden (wobei die Begründung bis 
zum Ende der Frist nachgereicht werden kann), für 
Wahlvorschläge gilt das nicht. 
 
Die Gesellschaft wird bis spätestens am 3. Juni 2020, 24:00 Uhr 
(MESZ), eingehende, zugänglich zu machende Gegenanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens 
des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse 
 
https://www.nexr-technologies.com/annual-general-meeting 
 
zugänglich machen. Die Gesellschaft kann unter bestimmten, in 
den §§ 126, 127 AktG näher geregelten Voraussetzungen von einer 
Zugänglichmachung ganz oder teilweise absehen oder Gegenanträge 
bzw. Wahlvorschläge und deren Begründungen zusammenfassen. Die 
Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen Begründung 
bzw. einen Wahlvorschlag insbesondere dann nicht zugänglich zu 
machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 
AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag oder Wahlvorschlag zu 
einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der 
Hauptversammlung führen würde oder die Begründung in 
wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende 
Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält. Die Begründung 
eines Gegenantrages braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, 
wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Zusätzlich 
zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht ein 
Vorschlag zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern auch dann 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, 
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge 
zur Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern müssen darüber hinaus 
nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu 
Mitgliedschaften des vorgeschlagenen Kandidaten in anderen 
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 127 Satz 
3 in Verbindung mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
Ein nach § 126 f. AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder 
Wahlvorschlag eines ordnungsgemäß angemeldeten Aktionärs 
oder seines Bevollmächtigten wird in der virtuellen 
Hauptversammlung so behandelt, als sei er dort gestellt worden. 
 
c) Auskunftsrecht nach Art. 53 SE-VO, § 131 Abs. 1 AktG 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder 
Aktionärsvertreter vom Verwaltungsrat Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft 
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen 
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
Die Auskunftspflicht des Verwaltungsrats eines 
Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1 und 2 HGB) in der 
Hauptversammlung, welcher der Konzernabschluss und der 
Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf 
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss 
einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der 
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der 
Aussprache zu stellen. Der Verwaltungsrat darf die Auskunft 
unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen ganz oder 
teilweise verweigern, beispielsweise soweit die Erteilung der 
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet 
ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen 
nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Zudem ist der 
Versammlungsleiter nach näherer Maßgabe von § 15 Abs. 3 
der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Frage- und 
Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
d) Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
 
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 
Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 
AktG, Art. 53 SE-VO, §§ 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden 
sich unter der Internetadresse: 
 
https://www.nexr-technologies.com/annual-general-meeting 
7. 
Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung 
 
Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur 
Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten 
benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges 
Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung 
optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile 
Internetverbindung mit einer ausreichenden 
Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. 
 
Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der 
virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie einen 
Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer. 
 
Für den Zugang zum HV-Portal der Gesellschaft benötigen Sie 
Ihre Stimmrechtskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer 
Anmeldung unaufgefordert übersendet bekommen. Auf dieser 
Stimmrechtskarte finden sich Ihre individuellen Zugangsdaten, 
mit denen Sie sich im HV-Portal auf der Anmeldeseite anmelden 
können. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der 
virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen - 
soweit möglich - die Aktionärsrechte (insbesondere das 
Stimmrecht) *bereits vor Beginn der Hauptversammlung* 
auszuüben. Das HV-Portal ist für die Ausübung des Stimmrechts 
ab dem 28. Mai 2020 zugänglich. 
 
Weitere Einzelheiten zum HV-Portal und den Anmelde- und 
Nutzungsbedingungen erhalten die Aktionäre zusammen mit ihrer 
Stimmrechtskarte bzw. im Internet unter 
 
https://www.nexr-technologies.com/annual-general-meeting 
8. 
Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und Tonübertragung 
 
Die Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und 
Tonübertragung im Internet verfolgen. Die Bild- und 
Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die 
Verfügbarkeit des HV-Portals kann nach dem heutigen Stand der 
Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des 
Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von 
Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen 
unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. 
Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistungen und Haftung 
für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in 
Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen 
Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den 
Zugang zum HV-Portal und dessen generelle Verfügbarkeit 
übernehmen. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung 
für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten 
Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten 
Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die 
Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den 
oben genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, insbesondere 
zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen. Sofern es 
Datenschutz- oder Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, 
muss sich der Versammlungsleiter der Hauptversammlung 
vorbehalten, die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu 
unterbrechen oder ganz einzustellen. 
 
9. 
Aktionärshotline 
 
Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen 
Hauptversammlung der Gesellschaft können sich die Aktionäre und 
Intermediäre per E-Mail an 
 
nexrtechnologies_hv2020@linkmarketservices.de 
 
wenden. Zusätzlich steht Ihnen von Montag bis 
einschließlich Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr 
(MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer +49 (89) 
21027-220 zur Verfügung. 
 
10. 
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
Die Informationen nach Art. 53 SE-VO, § 124a AktG sind von der 

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May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Einberufung der Hauptversammlung an im Internet unter 
 
www.nexr-technologies.com/jahreshauptversammlung 
 
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen 
liegen zudem ab der Einberufung der Hauptversammlung in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Charlottenstraße 4, 
10969 Berlin, zur Einsicht aus und werden außerdem während 
der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Auf Verlangen wird 
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der 
Unterlagen übersandt. 
 
11. 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.332.755,- und ist 
eingeteilt in 2.332.755 auf den Inhaber lautende Stückaktien 
mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,- je 
Stückaktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte beläuft sich somit auf 2.332.755 Stimmrechte. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen 
Aktien. 
 
12. 
Information zum Datenschutz für Aktionäre 
 
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, 
Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern, Aktienanzahl, 
Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der 
Stimmrechtskarte und das HV-Portal betreffende Zugangs- sowie 
Zugriffsdaten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, 
um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre 
Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für 
die Verarbeitung ist die NEXR Technologies SE die 
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung 
ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung 
*(nachfolgend 'DSGVO')*. Die verantwortliche Stelle wird Ihre 
Daten zum genannten Zweck verarbeiten solange Sie Anteilseigner 
sind. Gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten bleiben 
unberührt. Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum 
Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, 
erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen 
Daten, welche für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. 
 
Sie haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen 
Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag 
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das 
Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die 
Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten 
Daten zu verlangen, und das Recht auf Löschung von 
unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten 
personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche 
Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 
Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das 
Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns 
übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat. 
 
Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft 
unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
Datenschutzbeauftragter der NEXR Technologies SE 
C/O activeMind AG Management- und Technologieberatung 
Kurfürstendamm 56 
10707 Berlin 
Telefon: +49 (0)30 / 770 19 10 70 
E-Mail: dataprotect@nexr-technologies.com 
 
*Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den 
Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.* 
 
Berlin, im Mai 2020 
 
*NEXR Technologies SE* 
 
_Der Verwaltungsrat_ 
 
2020-05-12 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: NeXR Technologies SE 
             Charlottenstraße 4 
             10969 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      info@nexr-technologies.com 
Internet:    https://www.nexr-technologies.com 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1042395 2020-05-12 
 
 

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May 12, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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