Normalerweise äußern sich Verfassungsrichter außerhalb der Begründung abweichender Meinung in der Entscheidung nicht zu Urteilen.
Bei der in der vergangenen Woche verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist das anders. Das BVerfG hatte das Staatsanleihen-Kaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) für teilweise verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 05.05.2020, Az. 2 BvR 859/15 u.a.).
Nun sah sich der Berichterstatter in diesem Verfahren, der Bundesverfassungsrichter Peter Huber, genötigt, der Süddeutschen Zeitung Erklärungen zu diesem Urteil zu geben und die Entscheidung zu verteidigen.
"Wir haben Applaus von der falschen Seite bekommen, und die Kritiker haben entweder die Stoßrichtung nicht verstanden oder wollen sie nicht sehen', sagte Huber der Zeitung. Denn abweichend von der Leseart Polens oder Ungarns gehe es gerade nicht darum, den Europäischen Gerichtshof aus der Kontrolle der Institutionen herauszuhalten. "Wir wollen also mehr EuGH, wir wollen, dass er seinen Job besser macht', so Huber. Den vollständigen Artikel lesen ...
Bei der in der vergangenen Woche verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist das anders. Das BVerfG hatte das Staatsanleihen-Kaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) für teilweise verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 05.05.2020, Az. 2 BvR 859/15 u.a.).
Nun sah sich der Berichterstatter in diesem Verfahren, der Bundesverfassungsrichter Peter Huber, genötigt, der Süddeutschen Zeitung Erklärungen zu diesem Urteil zu geben und die Entscheidung zu verteidigen.
"Wir haben Applaus von der falschen Seite bekommen, und die Kritiker haben entweder die Stoßrichtung nicht verstanden oder wollen sie nicht sehen', sagte Huber der Zeitung. Denn abweichend von der Leseart Polens oder Ungarns gehe es gerade nicht darum, den Europäischen Gerichtshof aus der Kontrolle der Institutionen herauszuhalten. "Wir wollen also mehr EuGH, wir wollen, dass er seinen Job besser macht', so Huber. Den vollständigen Artikel lesen ...