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DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
25.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ALBIS Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 
Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
Donnerstag, den 25. Juni 2020, 
11:00 Uhr (MESZ) 
 
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
stattfindenden 
 
38. ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der ALBIS 
Leasing AG live im Internet übertragen. Das Stimmrecht der 
Aktionäre kann ausschließlich im Wege der elektronischen 
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Ort 
der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz 
der Gesellschaft, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. 
 
*Tagesordnung* 
 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
    ALBIS Leasing AG, des gebilligten 
    Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS 
    Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 
    2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands 
    zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
    und des Berichts des Aufsichtsrats* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und Konzernabschluss in seiner 
    Sitzung am 16. April 2020 gebilligt; der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer 
    Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem Punkt der 
    Tagesordnung nicht. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    festgestellten Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG 
    zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
    Höhe von EUR 1.220.986,44 wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende  EUR 741.840,00 
    von EUR 0,04 je für das 
    Geschäftsjahr 2019 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie: 
    Einstellung in die anderen    EUR 479.146,44 
    Gewinnrücklagen: 
3.  *Bericht des Sonderprüfers Dr. Lars-Gerrit 
    Lüßmann vom 1. November 2019 über die 
    Durchführung der Sonderprüfung gemäß §§ 142 ff. 
    AktG bei der ALBIS Leasing AG gemäß Beschluss 
    der Hauptversammlung vom 28. Februar 2019* 
 
    Die Hauptversammlung hat am 28. Februar 2019 
    gemäß § 142 Abs. 1 AktG die Durchführung einer 
    Sonderprüfung beschlossen, die insbesondere die 
    Frage zum Gegenstand hatte, welches Verhalten von im 
    Zeitraum vom 1. März 2018 bis 12. Juli 2018 
    amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder des 
    Aufsichtsrats zum Ausschluss von Herrn Hans Otto 
    Mahn und der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der 
    Teilnahme an der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 
    geführt hat. Der Sonderprüfer Herr Dr. Lars-Gerrit 
    Lüßmann hat seinen Bericht am 1. November 2019 
    dem Vorstand vorgelegt und den Bericht zum 
    Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft beim 
    Amtsgericht Hamburg eingereicht. Der Vorstand hat 
    den Bericht dem Aufsichtsrat vorgelegt und mit 
    Pressemitteilung vom 4. November 2019 auf die 
    Fertigstellung des Berichts hingewiesen. 
 
    Der Bericht des Sonderprüfers wird hiermit 
    gemäß § 145 Abs. 6 S. 5 AktG bekanntgemacht. 
 
    Eine Beschlussfassung ist zu diesem Punkt der 
    Tagesordnung nicht vorgesehen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung eines 
    Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 
    sowie Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Auf der 37. ordentlichen Hauptversammlung der 
    Gesellschaft wurde beschlossen, dass die 
    Entscheidung über die Entlastung des ehemaligen 
    Vorstandsmitglieds Herrn Bernd Dähling für das 
    Geschäftsjahr 2018 - im Hinblick auf die damals 
    laufende Sonderprüfung - auf die nächste ordentliche 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
    Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst, vertagt wird. 
    Herr Dähling war während des gesamten Geschäftsjahrs 
    2018 und bis zum 28. Februar 2019 Vorstandsmitglied 
    der Gesellschaft. Der Bericht des Sonderprüfers 
    liegt inzwischen vor (s. Tagesordnungspunkt 3). Vor 
    diesem Hintergrund kann die Beschlussfassung über 
    die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds 
    Herrn Bernd Dähling für das Geschäftsjahr 2018 
    nachgeholt werden. Außerdem ist über die 
    Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn 
    Bernd Dähling sowie der amtierenden 
    Vorstandsmitglieder Herrn Michael Hartwich und Herrn 
    Andreas Oppitz für das Geschäftsjahr 2019 zu 
    beschließen. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
     a) Herrn Bernd Dähling für seine 
        Amtszeit als Vorstandsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung 
        zu erteilen; 
     b) Herrn Bernd Dähling für seine 
        Amtszeit als Vorstandsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2019 keine Entlastung 
        zu erteilen; 
     c) Herrn Michael Hartwich für seine 
        Amtszeit als Vorstandsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
        erteilen; 
     d) Herrn Andreas Oppitz für seine 
        Amtszeit als Vorstandsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
        erteilen. 
 
    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
    satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung 
    obliegt, beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
    Tagesordnungspunkt 4 lit. a) bis lit. d) einzeln 
    abstimmen zu lassen. 
5.  *Beschlussfassung über die Entlastung eines 
    Mitglieds des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2018 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
    2019* 
 
    Auf der 37. ordentlichen Hauptversammlung der 
    Gesellschaft wurde beschlossen, dass die 
    Entscheidung über die Entlastung des ehemaligen 
    Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Rolf Aschermann für 
    das Geschäftsjahr 2018 - im Hinblick auf die damals 
    laufende Sonderprüfung - auf die nächste ordentliche 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
    Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst, vertagt wird. 
    Herr Dr. Aschermann war während des gesamten 
    Geschäftsjahrs 2018 und bis zum 28. Februar 2019 
    Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft. Der Bericht 
    des Sonderprüfers liegt inzwischen vor (s. 
    Tagesordnungspunkt 3). Vor diesem Hintergrund kann 
    die Beschlussfassung über die Entlastung des 
    ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Rolf 
    Aschermann für das Geschäftsjahr 2018 nachgeholt 
    werden. Außerdem ist über die Entlastung der 
    ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Herrn Dr. Rolf 
    Aschermann und Herrn Marc Tüngler sowie der 
    amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, Herrn Wolfgang 
    Wittmann, Herrn Hans-Werner Scherer, Herrn Prof. Dr. 
    Horst Zündorf und Herrn Dilan Hilser für das 
    Geschäftsjahr 2019 zu beschließen. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
 
     a) Herrn Dr. Rolf Aschermann für seine 
        Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung 
        zu erteilen; 
     b) Herrn Dr. Rolf Aschermann für seine 
        Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2019 keine Entlastung 
        zu erteilen; 
     c) Herrn Marc Tüngler für seine Amtszeit 
        als Aufsichtsratsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
        erteilen; 
     d) Herrn Wolfgang Wittmann für seine 
        Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
        erteilen; 
     e) Herrn Hans-Werner Scherer für seine 
        Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
        erteilen; 
     f) Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf für 
        seine Amtszeit als 
        Aufsichtsratsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
        erteilen; 
     g) Herrn Dilan Hilser für seine Amtszeit 
        als Aufsichtsratsmitglied im 
        Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
        erteilen. 
 
    Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
    satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung 
    obliegt, beabsichtigt, die Hauptversammlung über 
    Tagesordnungspunkt 5 lit. a) bis lit. g) einzeln 
    abstimmen zu lassen. 
6.  *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu 
    fassen: 
 
    Die Vistra Treuhand GmbH, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum 
    Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 bestellt. Für den Fall, dass sich 
    der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von 
    Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet, 
    wird die Vistra Treuhand GmbH, 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zudem zum 
    Prüfer für eine prüferische Durchsicht des 
    verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts 

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May 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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