DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
25.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-13 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ALBIS Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940
Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 25. Juni 2020,
11:00 Uhr (MESZ)
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
stattfindenden
38. ordentlichen Hauptversammlung
ein. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der ALBIS
Leasing AG live im Internet übertragen. Das Stimmrecht der
Aktionäre kann ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Ort
der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz
der Gesellschaft, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
ALBIS Leasing AG, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS
Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr
2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
und des Berichts des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss in seiner
Sitzung am 16. April 2020 gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer
Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem Punkt der
Tagesordnung nicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG
zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in
Höhe von EUR 1.220.986,44 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende EUR 741.840,00
von EUR 0,04 je für das
Geschäftsjahr 2019
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Einstellung in die anderen EUR 479.146,44
Gewinnrücklagen:
3. *Bericht des Sonderprüfers Dr. Lars-Gerrit
Lüßmann vom 1. November 2019 über die
Durchführung der Sonderprüfung gemäß §§ 142 ff.
AktG bei der ALBIS Leasing AG gemäß Beschluss
der Hauptversammlung vom 28. Februar 2019*
Die Hauptversammlung hat am 28. Februar 2019
gemäß § 142 Abs. 1 AktG die Durchführung einer
Sonderprüfung beschlossen, die insbesondere die
Frage zum Gegenstand hatte, welches Verhalten von im
Zeitraum vom 1. März 2018 bis 12. Juli 2018
amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder des
Aufsichtsrats zum Ausschluss von Herrn Hans Otto
Mahn und der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der
Teilnahme an der Hauptversammlung am 11. Juli 2018
geführt hat. Der Sonderprüfer Herr Dr. Lars-Gerrit
Lüßmann hat seinen Bericht am 1. November 2019
dem Vorstand vorgelegt und den Bericht zum
Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft beim
Amtsgericht Hamburg eingereicht. Der Vorstand hat
den Bericht dem Aufsichtsrat vorgelegt und mit
Pressemitteilung vom 4. November 2019 auf die
Fertigstellung des Berichts hingewiesen.
Der Bericht des Sonderprüfers wird hiermit
gemäß § 145 Abs. 6 S. 5 AktG bekanntgemacht.
Eine Beschlussfassung ist zu diesem Punkt der
Tagesordnung nicht vorgesehen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung eines
Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018
sowie Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Auf der 37. ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft wurde beschlossen, dass die
Entscheidung über die Entlastung des ehemaligen
Vorstandsmitglieds Herrn Bernd Dähling für das
Geschäftsjahr 2018 - im Hinblick auf die damals
laufende Sonderprüfung - auf die nächste ordentliche
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst, vertagt wird.
Herr Dähling war während des gesamten Geschäftsjahrs
2018 und bis zum 28. Februar 2019 Vorstandsmitglied
der Gesellschaft. Der Bericht des Sonderprüfers
liegt inzwischen vor (s. Tagesordnungspunkt 3). Vor
diesem Hintergrund kann die Beschlussfassung über
die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds
Herrn Bernd Dähling für das Geschäftsjahr 2018
nachgeholt werden. Außerdem ist über die
Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn
Bernd Dähling sowie der amtierenden
Vorstandsmitglieder Herrn Michael Hartwich und Herrn
Andreas Oppitz für das Geschäftsjahr 2019 zu
beschließen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Bernd Dähling für seine
Amtszeit als Vorstandsmitglied im
Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung
zu erteilen;
b) Herrn Bernd Dähling für seine
Amtszeit als Vorstandsmitglied im
Geschäftsjahr 2019 keine Entlastung
zu erteilen;
c) Herrn Michael Hartwich für seine
Amtszeit als Vorstandsmitglied im
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen;
d) Herrn Andreas Oppitz für seine
Amtszeit als Vorstandsmitglied im
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung
obliegt, beabsichtigt, die Hauptversammlung über
Tagesordnungspunkt 4 lit. a) bis lit. d) einzeln
abstimmen zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Entlastung eines
Mitglieds des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2019*
Auf der 37. ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft wurde beschlossen, dass die
Entscheidung über die Entlastung des ehemaligen
Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Rolf Aschermann für
das Geschäftsjahr 2018 - im Hinblick auf die damals
laufende Sonderprüfung - auf die nächste ordentliche
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst, vertagt wird.
Herr Dr. Aschermann war während des gesamten
Geschäftsjahrs 2018 und bis zum 28. Februar 2019
Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft. Der Bericht
des Sonderprüfers liegt inzwischen vor (s.
Tagesordnungspunkt 3). Vor diesem Hintergrund kann
die Beschlussfassung über die Entlastung des
ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Rolf
Aschermann für das Geschäftsjahr 2018 nachgeholt
werden. Außerdem ist über die Entlastung der
ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Herrn Dr. Rolf
Aschermann und Herrn Marc Tüngler sowie der
amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, Herrn Wolfgang
Wittmann, Herrn Hans-Werner Scherer, Herrn Prof. Dr.
Horst Zündorf und Herrn Dilan Hilser für das
Geschäftsjahr 2019 zu beschließen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Dr. Rolf Aschermann für seine
Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung
zu erteilen;
b) Herrn Dr. Rolf Aschermann für seine
Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2019 keine Entlastung
zu erteilen;
c) Herrn Marc Tüngler für seine Amtszeit
als Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen;
d) Herrn Wolfgang Wittmann für seine
Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen;
e) Herrn Hans-Werner Scherer für seine
Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen;
f) Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf für
seine Amtszeit als
Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen;
g) Herrn Dilan Hilser für seine Amtszeit
als Aufsichtsratsmitglied im
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung
obliegt, beabsichtigt, die Hauptversammlung über
Tagesordnungspunkt 5 lit. a) bis lit. g) einzeln
abstimmen zu lassen.
6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Vistra Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 bestellt. Für den Fall, dass sich
der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von
Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet,
wird die Vistra Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zudem zum
Prüfer für eine prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
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