DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-13 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ALBIS Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 Einberufung der 38. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2020, 11:00 Uhr (MESZ) in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindenden 38. ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung wird für Aktionäre der ALBIS Leasing AG live im Internet übertragen. Das Stimmrecht der Aktionäre kann ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt werden. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss in seiner Sitzung am 16. April 2020 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.220.986,44 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende EUR 741.840,00 von EUR 0,04 je für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigter Stückaktie: Einstellung in die anderen EUR 479.146,44 Gewinnrücklagen: 3. *Bericht des Sonderprüfers Dr. Lars-Gerrit Lüßmann vom 1. November 2019 über die Durchführung der Sonderprüfung gemäß §§ 142 ff. AktG bei der ALBIS Leasing AG gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Februar 2019* Die Hauptversammlung hat am 28. Februar 2019 gemäß § 142 Abs. 1 AktG die Durchführung einer Sonderprüfung beschlossen, die insbesondere die Frage zum Gegenstand hatte, welches Verhalten von im Zeitraum vom 1. März 2018 bis 12. Juli 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zum Ausschluss von Herrn Hans Otto Mahn und der Manus Vermögensverwaltung GmbH von der Teilnahme an der Hauptversammlung am 11. Juli 2018 geführt hat. Der Sonderprüfer Herr Dr. Lars-Gerrit Lüßmann hat seinen Bericht am 1. November 2019 dem Vorstand vorgelegt und den Bericht zum Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamburg eingereicht. Der Vorstand hat den Bericht dem Aufsichtsrat vorgelegt und mit Pressemitteilung vom 4. November 2019 auf die Fertigstellung des Berichts hingewiesen. Der Bericht des Sonderprüfers wird hiermit gemäß § 145 Abs. 6 S. 5 AktG bekanntgemacht. Eine Beschlussfassung ist zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht vorgesehen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung eines Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Auf der 37. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wurde beschlossen, dass die Entscheidung über die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn Bernd Dähling für das Geschäftsjahr 2018 - im Hinblick auf die damals laufende Sonderprüfung - auf die nächste ordentliche Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst, vertagt wird. Herr Dähling war während des gesamten Geschäftsjahrs 2018 und bis zum 28. Februar 2019 Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Der Bericht des Sonderprüfers liegt inzwischen vor (s. Tagesordnungspunkt 3). Vor diesem Hintergrund kann die Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn Bernd Dähling für das Geschäftsjahr 2018 nachgeholt werden. Außerdem ist über die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn Bernd Dähling sowie der amtierenden Vorstandsmitglieder Herrn Michael Hartwich und Herrn Andreas Oppitz für das Geschäftsjahr 2019 zu beschließen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a) Herrn Bernd Dähling für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung zu erteilen; b) Herrn Bernd Dähling für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2019 keine Entlastung zu erteilen; c) Herrn Michael Hartwich für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen; d) Herrn Andreas Oppitz für seine Amtszeit als Vorstandsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, die Hauptversammlung über Tagesordnungspunkt 4 lit. a) bis lit. d) einzeln abstimmen zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Entlastung eines Mitglieds des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Auf der 37. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wurde beschlossen, dass die Entscheidung über die Entlastung des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Rolf Aschermann für das Geschäftsjahr 2018 - im Hinblick auf die damals laufende Sonderprüfung - auf die nächste ordentliche Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst, vertagt wird. Herr Dr. Aschermann war während des gesamten Geschäftsjahrs 2018 und bis zum 28. Februar 2019 Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft. Der Bericht des Sonderprüfers liegt inzwischen vor (s. Tagesordnungspunkt 3). Vor diesem Hintergrund kann die Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Rolf Aschermann für das Geschäftsjahr 2018 nachgeholt werden. Außerdem ist über die Entlastung der ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Herrn Dr. Rolf Aschermann und Herrn Marc Tüngler sowie der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder, Herrn Wolfgang Wittmann, Herrn Hans-Werner Scherer, Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf und Herrn Dilan Hilser für das Geschäftsjahr 2019 zu beschließen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, a) Herrn Dr. Rolf Aschermann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2018 keine Entlastung zu erteilen; b) Herrn Dr. Rolf Aschermann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 keine Entlastung zu erteilen; c) Herrn Marc Tüngler für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen; d) Herrn Wolfgang Wittmann für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen; e) Herrn Hans-Werner Scherer für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen; f) Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen; g) Herrn Dilan Hilser für seine Amtszeit als Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, die Hauptversammlung über Tagesordnungspunkt 5 lit. a) bis lit. g) einzeln abstimmen zu lassen. 6. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt. Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet, wird die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zudem zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts
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May 13, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)