DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-13 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Sto SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: - 727 410 / 727 413 - ISIN: - DE 0007274102 / DE 0007274136 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung - als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung - Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Mittwoch, den 10. Juni 2020, 11:00 Uhr*, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen - als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung - stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *HINWEIS*: Da wir keine Präsenzveranstaltung, sondern auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine *ausschließliche virtuelle* Hauptversammlung unter Anordnung der Stimmausübung im Wege der elektronischen Briefwahl durchführen, können unsere Aktionäre - wie in den nachstehenden Teilnahmebedingungen beschrieben - über das von uns zur Verfügung gestellte Aktionärsportal die Hauptversammlung verfolgen, Frage- und - soweit vorhanden - Widerspruchsrechte wahrnehmen und ihre Stimmen abgeben. *Tagesordnung:* TOP Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 1: gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31.12.2019, der Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches, den nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b, 315b des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2019 Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Sto SE & Co. KGaA zum 31.12.2019 in der vorgelegten Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 52.235.603,56 ausweist, festzustellen. Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz ist keine weitere Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 171 Aktiengesetz gebilligt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 Aktiengesetz die Hauptversammlung über die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst. TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 2: Bilanzgewinns* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 52.235.603,56 wie folgt zu verwenden: 1. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,31 und eines EUR 10.380.420,00 Sonderbonus in Höhe von EUR 3,78 je Stück dividendenberechtigte Vorzugsaktie, also auf die 2.538.000 dividendenberechtigten Vorzugsaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 6.497.280,00 eine Gesamtausschüttung in Höhe von 2. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,25 und eines EUR 15.668.640,00 Sonderbonus in Höhe von EUR 3,78 je Stück dividendenberechtigte Stammaktie, also auf die 3.888.000 dividendenberechtigten Stammaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von EUR 9.953.280,00 eine Gesamtausschüttung in Höhe von 3. Einstellung in andere EUR 26.000.000,00 Gewinnrücklagen 4. Vortrag auf neue EUR 186.543,56 Rechnung Bilanzgewinn: EUR 52.235.603,56 Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender Beschlussfassung ist die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag und somit am 15. Juni 2020 zahlbar. Bei der Anzahl der dividendenberechtigten Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass die Sto SE & Co. KGaA 432.000 Stück eigene auf den Namen lautende Stammaktien hält. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 3: persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für das Geschäftsjahr 2019* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin STO Management SE für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 4: Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Die persönlich haftende Gesellschafterin STO Management SE und der Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 5: Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). *Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der Virtuellen Hauptversammlung.* Da die Hauptversammlung auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Beschluss der persönlich haftenden Gesellschafterin, dem der Aufsichtsrat der Gesellschaft mit Beschluss vom 16.04.2020 gem. § 1 Abs. 6 des vorbezeichneten Gesetzes zugestimmt hat, nicht als Veranstaltung mit physischer Präsenz, sondern ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung unter Anordnung der Stimmausübung im Wege der elektronischen Briefwahl durchgeführt wird, können unsere Aktionäre - wie in den nachstehenden Teilnahmebedingungen beschrieben - elektronisch über das über die Internetseite der Gesellschaft unter www.sto.de unter der Rubrik *'Unternehmen', *Unterrubrik *'Investor Relations', *Unterrubrik *'Hauptversammlung 2020'* von uns zur Verfügung gestellte Aktionärsportal die Hauptversammlung verfolgen und ihre Aktionärsrechte wahrnehmen und - soweit vorhanden - ihre Stimmen abgeben. Ebenfalls wird der elektronische Anmeldevorgang zum Aktionärsportal nachstehend näher beschrieben. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl* Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts werden nach § 13 Abs. 1 der Satzung die Inhaber von Stammaktien (Namensaktien) zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich spätestens bis zum Ablauf des Freitag, den 5. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ), in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse angemeldet haben: *Sto SE & Co. KGaA* *Hauptversammlungsservice* *Ehrenbachstraße 1* *79780 Stühlingen * *Fax: +49 7744/57-2368* *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind nach § 13 Abs. 2 der Satzung diejenigen Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in englischer oder deutscher Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf Freitag, den 29. Mai 2020 (00:00 Uhr MESZ), (sog. Nachweisstichtag). Die Anmeldung der Inhaber von Vorzugsaktien (Inhaberaktien) muss der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 03. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen, wobei der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des Samstag, den 06. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ), erfolgen kann:
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May 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)