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DGAP-HV: STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
10.06.2020 in Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-13 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Sto SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: - 
727 410 / 727 413 - 
ISIN: - DE 0007274102 / DE 0007274136 - Einladung zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
- als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung - 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Mittwoch, den 10. 
Juni 2020, 11:00 Uhr*, in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen 
- als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung - 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
*HINWEIS*: Da wir keine Präsenzveranstaltung, sondern 
auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine 
*ausschließliche virtuelle* Hauptversammlung unter 
Anordnung der Stimmausübung im Wege der elektronischen 
Briefwahl durchführen, können unsere Aktionäre - wie in 
den nachstehenden Teilnahmebedingungen beschrieben - 
über das von uns zur Verfügung gestellte 
Aktionärsportal die Hauptversammlung verfolgen, Frage- 
und - soweit vorhanden - Widerspruchsrechte wahrnehmen 
und ihre Stimmen abgeben. 
 
*Tagesordnung:* 
 
TOP Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
1:  gebilligten Jahresabschlusses und des 
    Konzernabschlusses zum 31.12.2019, der 
    Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und 
    den Konzern einschließlich der 
    erläuternden Berichte der persönlich 
    haftenden Gesellschafterin STO Management SE 
    zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 
    1 des Handelsgesetzbuches, den 
    nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b, 315b 
    des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 
    2019, des Berichts des Aufsichtsrats; 
    Beschlussfassung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum 
    31.12.2019 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, den Jahresabschluss der Sto SE & Co. 
    KGaA zum 31.12.2019 in der vorgelegten 
    Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von 
    EUR 52.235.603,56 ausweist, festzustellen. 
 
    Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die 
    Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286 
    Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz ist keine weitere 
    Beschlussfassung der Hauptversammlung zu 
    Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der 
    Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach § 
    171 Aktiengesetz gebilligt. Die 
    Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 
    1 Aktiengesetz die Hauptversammlung über die 
    Billigung des Konzernabschlusses zu 
    beschließen hat, liegen nicht vor. 
    Über die Verwendung des Bilanzgewinns 
    wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss 
    gefasst. 
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des 
2:  Bilanzgewinns* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2019 
    ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
    52.235.603,56 wie folgt zu verwenden: 
 
    1. Ausschüttung einer 
       Dividende in Höhe von 
       EUR 0,31 und eines      EUR 10.380.420,00 
       Sonderbonus in 
       Höhe von EUR 3,78 je 
       Stück 
       dividendenberechtigte 
       Vorzugsaktie, also auf 
       die 
       2.538.000 
       dividendenberechtigten 
       Vorzugsaktien im 
       rechnerischen 
       Gesamtnennbetrag von 
       EUR 6.497.280,00 eine 
       Gesamtausschüttung in 
       Höhe von 
    2. Ausschüttung einer 
       Dividende in Höhe von 
       EUR 0,25 und eines      EUR 15.668.640,00 
       Sonderbonus in 
       Höhe von EUR 3,78 je 
       Stück 
       dividendenberechtigte 
       Stammaktie, also auf 
       die 
       3.888.000 
       dividendenberechtigten 
       Stammaktien im 
       rechnerischen 
       Gesamtnennbetrag von 
       EUR 9.953.280,00 eine 
       Gesamtausschüttung in 
       Höhe von 
    3. Einstellung in andere   EUR 26.000.000,00 
       Gewinnrücklagen 
    4. Vortrag auf neue        EUR 186.543,56 
       Rechnung 
       Bilanzgewinn:           EUR 52.235.603,56 
 
    Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender 
    Beschlussfassung ist die Dividende am dritten 
    auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag und somit am 15. Juni 2020 
    zahlbar. 
 
    Bei der Anzahl der dividendenberechtigten 
    Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass 
    die Sto SE & Co. KGaA 432.000 Stück eigene 
    auf den Namen lautende Stammaktien hält. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
3:  persönlich haftenden Gesellschafterin STO 
    Management SE für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, der persönlich haftenden 
    Gesellschafterin STO Management SE für das 
    Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der 
4:  Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin STO 
    Management SE und der Aufsichtsrat schlagen 
    vor, allen im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE & 
    Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 
    Entlastung zu erteilen. 
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des 
5:  Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
    2020* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
    Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
    Ernst & Young GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
    zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
    2020 zu wählen. 
 
    Der Prüfungsausschuss hat in seiner 
    Empfehlung erklärt, dass diese frei von 
    ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
    und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 
    der EU Abschlussprüferverordnung genannten 
    Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 
    537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
    Rates vom 16. April 2014 über spezifische 
    Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
    Unternehmen von öffentlichem Interesse und 
    zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der 
    Kommission). 
 
*Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der Virtuellen 
Hauptversammlung.* 
 
Da die Hauptversammlung auf der Grundlage von § 1 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie auf Beschluss der persönlich 
haftenden Gesellschafterin, dem der Aufsichtsrat der 
Gesellschaft mit Beschluss vom 16.04.2020 gem. § 1 Abs. 
6 des vorbezeichneten Gesetzes zugestimmt hat, nicht 
als Veranstaltung mit physischer Präsenz, sondern 
ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung 
unter Anordnung der Stimmausübung im Wege der 
elektronischen Briefwahl durchgeführt wird, können 
unsere Aktionäre - wie in den nachstehenden 
Teilnahmebedingungen beschrieben - elektronisch über 
das über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.sto.de 
 
unter der Rubrik *'Unternehmen', *Unterrubrik 
*'Investor Relations', *Unterrubrik *'Hauptversammlung 
2020'* von uns zur Verfügung gestellte Aktionärsportal 
die Hauptversammlung verfolgen und ihre Aktionärsrechte 
wahrnehmen und - soweit vorhanden - ihre Stimmen 
abgeben. Ebenfalls wird der elektronische 
Anmeldevorgang zum Aktionärsportal nachstehend näher 
beschrieben. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts im 
Wege der elektronischen Briefwahl* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts werden nach § 13 Abs. 1 
der Satzung die Inhaber von Stammaktien (Namensaktien) 
zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind und die sich spätestens bis zum Ablauf 
des Freitag, den 5. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ), in 
Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse 
angemeldet haben: 
 
 *Sto SE & Co. KGaA* 
 *Hauptversammlungsservice* 
 *Ehrenbachstraße 1* 
 *79780 Stühlingen * 
 *Fax: +49 7744/57-2368* 
 *E-Mail: hauptversammlung@sto.com* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind 
nach § 13 Abs. 2 der Satzung diejenigen Inhaber von 
Vorzugsaktien (Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur 
Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung 
nachgewiesen haben. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b 
BGB) in englischer oder deutscher Sprache erstellter 
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den 
Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung zu 
beziehen, also auf Freitag, den 29. Mai 2020 (00:00 Uhr 
MESZ), (sog. Nachweisstichtag). 
 
Die Anmeldung der Inhaber von Vorzugsaktien 
(Inhaberaktien) muss der Gesellschaft spätestens bis 
Mittwoch, den 03. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ), unter 
folgender Adresse zugehen, wobei der auf den 
Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes 
spätestens bis zum Ablauf des Samstag, den 06. Juni 
2020 (24:00 Uhr MESZ), erfolgen kann: 
 

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May 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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