DGAP-News: STO SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
STO SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
10.06.2020 in Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-13 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Sto SE & Co. KGaA Stühlingen Wertpapier-Kenn-Nummer: -
727 410 / 727 413 -
ISIN: - DE 0007274102 / DE 0007274136 - Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
- als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung -
Wir laden unsere Aktionäre zu der am *Mittwoch, den 10.
Juni 2020, 11:00 Uhr*, in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft, Ehrenbachstraße 1, 79780 Stühlingen
- als ausschließlich virtuelle Hauptversammlung -
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
*HINWEIS*: Da wir keine Präsenzveranstaltung, sondern
auf der Grundlage von § 1 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine
*ausschließliche virtuelle* Hauptversammlung unter
Anordnung der Stimmausübung im Wege der elektronischen
Briefwahl durchführen, können unsere Aktionäre - wie in
den nachstehenden Teilnahmebedingungen beschrieben -
über das von uns zur Verfügung gestellte
Aktionärsportal die Hauptversammlung verfolgen, Frage-
und - soweit vorhanden - Widerspruchsrechte wahrnehmen
und ihre Stimmen abgeben.
*Tagesordnung:*
TOP Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils
1: gebilligten Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses zum 31.12.2019, der
Lageberichte für die Sto SE & Co. KGaA und
den Konzern einschließlich der
erläuternden Berichte der persönlich
haftenden Gesellschafterin STO Management SE
zu den Angaben der §§ 289a Abs. 1, 315a Abs.
1 des Handelsgesetzbuches, den
nichtfinanziellen Angaben der §§ 289b, 315b
des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr
2019, des Berichts des Aufsichtsrats;
Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der Sto SE & Co. KGaA zum
31.12.2019
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den Jahresabschluss der Sto SE & Co.
KGaA zum 31.12.2019 in der vorgelegten
Fassung, die einen Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 52.235.603,56 ausweist, festzustellen.
Mit Ausnahme der Beschlussfassung über die
Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 286
Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz ist keine weitere
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu
Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der
Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss nach §
171 Aktiengesetz gebilligt. Die
Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs.
1 Aktiengesetz die Hauptversammlung über die
Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
Über die Verwendung des Bilanzgewinns
wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss
gefasst.
TOP *Beschlussfassung über die Verwendung des
2: Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2019
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR
52.235.603,56 wie folgt zu verwenden:
1. Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von
EUR 0,31 und eines EUR 10.380.420,00
Sonderbonus in
Höhe von EUR 3,78 je
Stück
dividendenberechtigte
Vorzugsaktie, also auf
die
2.538.000
dividendenberechtigten
Vorzugsaktien im
rechnerischen
Gesamtnennbetrag von
EUR 6.497.280,00 eine
Gesamtausschüttung in
Höhe von
2. Ausschüttung einer
Dividende in Höhe von
EUR 0,25 und eines EUR 15.668.640,00
Sonderbonus in
Höhe von EUR 3,78 je
Stück
dividendenberechtigte
Stammaktie, also auf
die
3.888.000
dividendenberechtigten
Stammaktien im
rechnerischen
Gesamtnennbetrag von
EUR 9.953.280,00 eine
Gesamtausschüttung in
Höhe von
3. Einstellung in andere EUR 26.000.000,00
Gewinnrücklagen
4. Vortrag auf neue EUR 186.543,56
Rechnung
Bilanzgewinn: EUR 52.235.603,56
Vorbehaltlich vorschlagsentsprechender
Beschlussfassung ist die Dividende am dritten
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag und somit am 15. Juni 2020
zahlbar.
Bei der Anzahl der dividendenberechtigten
Stück Stammaktien ist berücksichtigt, dass
die Sto SE & Co. KGaA 432.000 Stück eigene
auf den Namen lautende Stammaktien hält.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
3: persönlich haftenden Gesellschafterin STO
Management SE für das Geschäftsjahr 2019*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, der persönlich haftenden
Gesellschafterin STO Management SE für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
TOP *Beschlussfassung über die Entlastung der
4: Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Die persönlich haftende Gesellschafterin STO
Management SE und der Aufsichtsrat schlagen
vor, allen im Geschäftsjahr 2019 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Sto SE &
Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
TOP *Wahl des Abschlussprüfers und des
5: Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2020 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner
Empfehlung erklärt, dass diese frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6
der EU Abschlussprüferverordnung genannten
Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr.
537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 über spezifische
Anforderungen an die Abschlussprüfung bei
Unternehmen von öffentlichem Interesse und
zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der
Kommission).
*Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der Virtuellen
Hauptversammlung.*
Da die Hauptversammlung auf der Grundlage von § 1 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie auf Beschluss der persönlich
haftenden Gesellschafterin, dem der Aufsichtsrat der
Gesellschaft mit Beschluss vom 16.04.2020 gem. § 1 Abs.
6 des vorbezeichneten Gesetzes zugestimmt hat, nicht
als Veranstaltung mit physischer Präsenz, sondern
ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung
unter Anordnung der Stimmausübung im Wege der
elektronischen Briefwahl durchgeführt wird, können
unsere Aktionäre - wie in den nachstehenden
Teilnahmebedingungen beschrieben - elektronisch über
das über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.sto.de
unter der Rubrik *'Unternehmen', *Unterrubrik
*'Investor Relations', *Unterrubrik *'Hauptversammlung
2020'* von uns zur Verfügung gestellte Aktionärsportal
die Hauptversammlung verfolgen und ihre Aktionärsrechte
wahrnehmen und - soweit vorhanden - ihre Stimmen
abgeben. Ebenfalls wird der elektronische
Anmeldevorgang zum Aktionärsportal nachstehend näher
beschrieben.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts im
Wege der elektronischen Briefwahl*
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts werden nach § 13 Abs. 1
der Satzung die Inhaber von Stammaktien (Namensaktien)
zugelassen, die im Aktienregister der Gesellschaft
eingetragen sind und die sich spätestens bis zum Ablauf
des Freitag, den 5. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ), in
Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse
angemeldet haben:
*Sto SE & Co. KGaA*
*Hauptversammlungsservice*
*Ehrenbachstraße 1*
*79780 Stühlingen *
*Fax: +49 7744/57-2368*
*E-Mail: hauptversammlung@sto.com*
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind
nach § 13 Abs. 2 der Satzung diejenigen Inhaber von
Vorzugsaktien (Inhaberaktien) berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung
nachgewiesen haben. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b
BGB) in englischer oder deutscher Sprache erstellter
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den
Beginn des 12. Tages vor der Hauptversammlung zu
beziehen, also auf Freitag, den 29. Mai 2020 (00:00 Uhr
MESZ), (sog. Nachweisstichtag).
Die Anmeldung der Inhaber von Vorzugsaktien
(Inhaberaktien) muss der Gesellschaft spätestens bis
Mittwoch, den 03. Juni 2020 (24:00 Uhr MESZ), unter
folgender Adresse zugehen, wobei der auf den
Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes
spätestens bis zum Ablauf des Samstag, den 06. Juni
2020 (24:00 Uhr MESZ), erfolgen kann:
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May 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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