DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-05-13 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zu der am *Dienstag, dem 23. Juni 2020, 10.00 Uhr
MESZ,* stattfindenden 33. ordentlichen Hauptversammlung.
Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft,
Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte
modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Lageberichte
des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB
Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
eingesehen werden. Überdies werden die Unterlagen während der
Hauptversammlung erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet
zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich
verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahrs 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 31.329.425,24 Euro als Gewinnvortrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über eine Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung
(Teilnahmerecht)*
Die Voraussetzungen für den vom Aktionär zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden
Nachweis wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert.
Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die
Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu vorgesehene §
67c AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und erstmals auf
Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. September 2020 einberufen
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu
beschließen:
§ 15 Abs. (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(2) Die Aktionäre haben ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts
nachzuweisen. Hierfür reicht ein
Nachweis des Anteilsbesitzes in
Textform durch den Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen und muss
der Gesellschaft unter der in der
Einberufung hierfür mitgeteilten
Adresse mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen; dabei wird
der Tag des Zugangs nicht
mitgerechnet.'
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst nach
dem 3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden.
*Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 8.100.000. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 401.292 eigene Aktien, aus
denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
*Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung*
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juni 2020 wird mit
Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
('COVID-19-Gesetz') (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts, BGBl. I
2020, S. 569) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen am 23. Juni 2020 ab 10:00 Uhr MESZ im Internet unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (siehe hierzu die Ausführungen
im Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit
Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)') werden individuelle Zugangsdaten zur
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist
ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten über die elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie
Vollmachtserteilung werden ermöglicht. Eine elektronische Teilnahme an der
Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
*Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und
dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in
englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des Anteilsbesitzes des
depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und
muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
also auf den Beginn des 2. Juni 2020, 00.00 Uhr MESZ, (sog. Nachweisstichtag)
zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 / 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice übersandt. Wir bitten die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2020 Dow Jones News
