DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung am 23.06.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-05-13 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg
Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950
ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden die Aktionäre
unserer Gesellschaft ein zu der am *Dienstag, dem 23. Juni 2020, 10.00 Uhr
MESZ,* stattfindenden 33. ordentlichen Hauptversammlung.
Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft,
Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte
modische Accessoires Aktiengesellschaft und des gebilligten
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Lageberichte
des Vorstands für die AG und den Konzern, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1
HGB
Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der
Hauptversammlung an und auch während der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
eingesehen werden. Überdies werden die Unterlagen während der
Hauptversammlung erläutert werden.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet
zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich
verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahrs 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 31.329.425,24 Euro als Gewinnvortrag auf
neue Rechnung vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Zweigniederlassung
Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
6. *Beschlussfassung über eine Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung
(Teilnahmerecht)*
Die Voraussetzungen für den vom Aktionär zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erbringenden
Nachweis wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert.
Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die
Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu vorgesehene §
67c AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und erstmals auf
Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. September 2020 einberufen
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu
beschließen:
§ 15 Abs. (2) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(2) Die Aktionäre haben ihre Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts
nachzuweisen. Hierfür reicht ein
Nachweis des Anteilsbesitzes in
Textform durch den Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der
Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen und muss
der Gesellschaft unter der in der
Einberufung hierfür mitgeteilten
Adresse mindestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung zugehen; dabei wird
der Tag des Zugangs nicht
mitgerechnet.'
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst nach
dem 3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden.
*Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung*
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist eingeteilt in 8.100.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Die
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt damit im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 8.100.000. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 401.292 eigene Aktien, aus
denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.
*Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung*
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 23. Juni 2020 wird mit
Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
('COVID-19-Gesetz') (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts, BGBl. I
2020, S. 569) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) abgehalten.
Die gesamte Hauptversammlung wird für die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen am 23. Juni 2020 ab 10:00 Uhr MESZ im Internet unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen.
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären (siehe hierzu die Ausführungen
im Abschnitt 'Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit
Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)') werden individuelle Zugangsdaten zur
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice der Gesellschaft übersandt.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Versammlungsort ist
ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten über die elektronische Kommunikation (Briefwahl) sowie
Vollmachtserteilung werden ermöglicht. Eine elektronische Teilnahme an der
Versammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.
*Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und
dessen Bedeutung)*
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in
englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen
haben.
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des Anteilsbesitzes des
depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und
muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat
sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung,
also auf den Beginn des 2. Juni 2020, 00.00 Uhr MESZ, (sog. Nachweisstichtag)
zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse
spätestens bis zum Ablauf des 16. Juni 2020, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 / 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Nach Eingang der Anmeldung sowie des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice übersandt. Wir bitten die Aktionäre,
frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres
Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher.
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May 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires -2-
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden. Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten, die dem Aktionär nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und des ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilbesitzes zugesendet werden, vom Vollmachtgeber erhält. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es sei denn, sie sind an einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution gerichtet. Im Falle der Bevollmächtigung eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person oder Institution verlangen diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sich mit diesem/dieser über die Form der Vollmacht abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post, Fax oder E-Mail an die Gesellschaft spätestens bis zum 22. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse Bijou Brigitte modische Accessoires AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Fax: +49 (0)89 889 690 655 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de oder unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung des unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglichen passwortgeschützten Internetservice bis zum Beginn der Abstimmungen abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur virtuellen Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' genannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens 22. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, oder unter Nutzung des unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 23. Juni 2020 erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat oder zu - mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG - bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl* Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht, auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation (Briefwahl) abgeben. Die Aktionäre, die ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abgeben möchten, müssen sich ebenfalls unter Vorlage des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes rechtzeitig anmelden. Briefwahlstimmen können per Post, Fax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' genannte Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis spätestens 22. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, oder unter Nutzung des unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 23. Juni 2020 abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.
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May 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 Euro erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen (nebst Begründung oder
Beschlussvorlage) ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 23. Mai 2020, 24.00
Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Anschrift zugegangen sein:
Bijou Brigitte modische Accessoires AG
Vorstand
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Für Ergänzungsverlangen haben die Antragssteller nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den
Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird,
auch bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten.
Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung.
Nach § 70 AktG bestehen für Ergänzungsverlangen bezüglich der
Aktienbesitzzeit bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht
eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1,
127 AktG*
Gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird und die Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung im
Wege der Briefwahl oder durch Vollmachterteilung ausüben. Die Rechte der
Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur
Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, sind nach der
gesetzlichen Konzeption des COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen.
*Fragemöglichkeit der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs.
2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz*
Abweichend von § 131 AktG haben angemeldete Aktionäre in der virtuellen
Hauptversammlung am 23. Juni 2020 kein Auskunftsrecht. Stattdessen haben Sie
die Möglichkeit, im Vorfeld der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Ein
Recht auf Antwort ist damit jedoch nicht verbunden. Über die
Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem,
freiem Ermessen. Der Vorstand hat nicht alle Fragen zu beantworten; er kann
insbesondere auch Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen
Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen; er kann dabei Aktionärsvereinigungen
und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen.
Fragen der Aktionäre sind bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d.h.
bis spätestens 20. Juni 2020, 24:00 Uhr MESZ, über den auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice einzureichen.
Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.
*Bild- und Ton-Übertragung der Hauptversammlung im Internet*
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte
Versammlung am 23. Juni 2020, ab 10:00 Uhr MESZ, live auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton verfolgen.
Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen
Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten für die
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
übersandt.
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne
des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).
*Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung*
Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht im Wege
der Briefwahl oder durch Vollmacht- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die Möglichkeit,
über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglichen passwortgeschützten Internetservice von Beginn der virtuellen
Hauptversammlung am 23. Juni 2020 an bis zum Ende der virtuellen
Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 4
COVID-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu
erklären.
*Veröffentlichungen auf der Internetseite*
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung und alle gesetzlich
erforderlichen Hauptversammlungsunterlagen und Anträge von Aktionären sowie
weitere Informationen einschließlich der weitergehenden Erläuterungen zu
den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs.
1 AktG und § 1 COVID-19-Gesetz sind ab Einberufung und auch während der Dauer
der virtuellen Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Darüber hinaus sind hier die Informationen nach § 124 a AktG zur
Hauptversammlung zu finden.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben
Internetadresse bekannt gegeben.
Auf die nach §§ 33 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 44
WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei
Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
*Information zum Datenschutz für Aktionäre*
Die Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft verarbeitet
personenbezogene Daten (Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte;
gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen
Aktionär ggf. benannten Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Bijou
Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung mit Art. 6
(1) c) Datenschutz-Grundverordnung.
Die Dienstleister der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft,
welche zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden,
erhalten von der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft nur
solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten
ausschließlich nach Weisung der Bijou Brigitte modische Accessoires
Aktiengesellschaft.
Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert,
sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind und uns
nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren
Speicherung verpflichten.
Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie
ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der
Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Bijou
Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse
datenschutz@bijou-brigitte.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden
nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu.
Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
E-Mail: datenschutz@bijou-brigitte.com
Hamburg, im Mai 2020
*Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand Der Aufsichtsrat_
2020-05-13 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft
Poppenbütteler Bogen 1
22399 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 60609-0
Fax: +49 40 6026409
E-Mail: ir@bijou-brigitte.com
Internet: https://group.bijou-brigitte.com
ISIN: DE0005229504
WKN: 522950
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General
Standard), Hamburg, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf,
Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
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(END) Dow Jones Newswires
May 13, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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