DGAP-News: MeVis Medical Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 24.06.2020 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-14 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MeVis Medical Solutions AG Bremen ISIN DE000A0LBFE4
WKN A0LBFE Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
2020
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen
Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG,
Bremen, am Mittwoch, den 24. Juni 2020, um 10:00 Uhr
MESZ, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
stattfindet. Die Hauptversammlung wird für angemeldete
Aktionäre live im Internet übertragen. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt
ausschließlich im Wege der elektronischen
Kommunikation (Briefwahl) oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
Caroline-Herschel-Str. 1, 28359 Bremen.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
zum 30. September 2019 sowie des Lageberichtes
für die MeVis Medical Solutions AG für das
Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem erläuternden
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz
1 des Aktiengesetzes festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung
können ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.mevis.de/investor-relations/hauptversammlung
eingesehen werden. Darüber hinaus werden die
Unterlagen den Aktionären während der
Hauptversammlung unter der oben genannten
Internetseite zugänglich gemacht und erläutert.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018/2019 (1. Oktober 2018 bis 30.
September 2019) amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018/2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2018/2019 (1. Oktober 2018 bis 30.
September 2019) amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020
(1. Oktober 2019 bis 30. September 2020) zu
wählen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung von §
12 und § 14 der Satzung*
Das Aktiengesetz gibt den Gesellschaften die
Möglichkeit, ihren Aktionären die Teilnahme an
einer Präsenzhauptversammlung im Wege
elektronischer Kommunikation (sog.
Online-Teilnahme) zu eröffnen. Außerdem
kann vorgesehen werden, dass Aktionäre ihre
Stimme schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben dürfen, ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen (sog. Briefwahl).
Für diese Möglichkeiten der Beteiligung der
Aktionäre am Entscheidungsprozess der
Hauptversammlung, die im Jahr 2020 gemäß §
1 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom
27. März 2020, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569,
nachfolgend 'COVID-19-Gesetz') auch ohne
Ermächtigung durch die Satzung zur Verfügung
stehen, sollen für künftige Hauptversammlungen
die satzungsmäßigen Voraussetzungen
geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
wie folgt zu beschließen:
a) Der bisherige § 12 der Satzung wird zu §
12 Absatz 1 und es wird folgender § 12
Absatz 2 angefügt:
'2. Der Vorstand kann vorsehen, dass die
Aktionäre an der Hauptversammlung
auch ohne Anwesenheit an deren Ort
und ohne einen Bevollmächtigten
teilnehmen und sämtliche oder
einzelne ihrer Rechte ganz oder
teilweise im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben können. Er
kann Umfang und Verfahren im
Einzelnen regeln. Macht der Vorstand
von dieser Ermächtigung Gebrauch,
sind die näheren Einzelheiten in der
Einberufung mitzuteilen.
b) Hinter § 14 Absatz 4 der Satzung wird
folgender § 14 Absatz 5 eingefügt:
'5. Der Vorstand kann vorsehen, dass
Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an
der Hauptversammlung teilzunehmen,
schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation abgeben
dürfen (Briefwahl). Er kann das
Verfahren der Briefwahl im Einzelnen
regeln. Macht der Vorstand von
dieser Ermächtigung Gebrauch, sind
die näheren Einzelheiten in der
Einberufung mitzuteilen.'
Der bisherige § 14 Absatz 5 der Satzung
wird - inhaltlich unverändert - zu dem
neuen § 14 Absatz 6.
6. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen
genehmigten Kapitals ('genehmigtes Kapital
2020') mit der Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts und die entsprechende
Satzungsänderung*
Das bestehende genehmigte Kapital in Höhe von
EUR 910.000,00 gemäß § 5 Absatz 5 der
Satzung kann nur noch bis zum 8. Juni 2020
ausgenutzt werden. Aus diesem Grund soll ein
neues genehmigtes Kapital geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
wie folgt zu beschließen:
a) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 23. Juni 2025
das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR
910.000,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe
von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien
ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu
erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich
ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche
Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt
werden, dass die neuen Aktien von einem oder
mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186
Absatz 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen
mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den
Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum
Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen
auszuschließen:
i. für Spitzenbeträge;
ii. bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage,
wenn die Kapitalerhöhung 10 % des
Grundkapitals nicht übersteigt und der
Ausgabebetrag den maßgeblichen
Börsenpreis nicht wesentlich
unterschreitet; als maßgeblicher
Börsenpreis gilt der Mittelwert der
Schlusskurse für die Aktie der
Gesellschaft im XETRA-Handel (oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem)
der Frankfurter Wertpapierbörse während
der letzten fünf Börsentage vor der
Beschlussfassung des Vorstands über die
Ausgabe der neuen Aktien; im Sinne
dieser Ermächtigung gilt als
Ausgabebetrag bei Übernahme der
neuen Aktien durch einen
Emissionsmittler unter gleichzeitiger
Verpflichtung des Emissionsmittlers,
die neuen Aktien einem oder mehreren
von der Gesellschaft bestimmten Dritten
zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der
von dem oder den Dritten zu zahlen ist;
iii. um das Grundkapital gegen Sacheinlagen
zu erhöhen, insbesondere zum Zweck des
Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensbeteiligungen, Teilen von
Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten
(wie z. B. Patenten, Gebrauchsmustern,
Marken oder hierauf gerichteten
Lizenzen) oder sonstigen
Produktrechten; oder
iv. zur Ausgabe von Belegschaftsaktien an
Mitarbeiter der Gesellschaft oder mit
dieser verbundener Unternehmen.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der
Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, nach
vollständiger oder teilweiser Ausnutzung des
Genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für
die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals die
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May 14, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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