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DGAP-HV: NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: NORMA Group SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
NORMA Group SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2020 in Frankfurt am Main 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-14 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
NORMA Group SE Maintal ISIN: DE000A1H8BV3 
WKN: A1H8BV Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
der NORMA Group SE 
am 30. Juni 2020 
in Form einer virtuellen Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie 
herzlich ein zur 
*ordentlichen Hauptversammlung der NORMA Group SE,* 
die am 
*Dienstag, den 30. Juni 2020, um 10.00 Uhr *(MESZ), 
als *virtuelle Hauptversammlung* 
ohne physische Präsenz der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten in Frankfurt am Main 
stattfindet. 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl I, S. 570; 
'*COVID-19-Maßnahmengesetz*') als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Ort der virtuellen Hauptversammlung im 
Sinn von § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG ist die Klassikstadt, Orber Straße 4a, 60386 
Frankfurt. 
 
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten 
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen können. 
 
Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den 
'Weiteren Angaben und Hinweisen', die im Anschluss an die Tagesordnung, die Anlage zu 
Tagesordnungspunkt 6 und die Berichte zu den Tagesordnungspunkten 7 bis 10 abgedruckt sind. 
 
*Tagesordnung* 
 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des 
    Lageberichts der NORMA Group SE sowie des gebilligten 
    Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des 
    erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des 
    Handelsgesetzbuchs und des Berichts des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der 
    Gesellschaft 
 
    https://www.normagroup.com/corp/de/investoren/hauptversammlung/ 
 
    veröffentlicht. Sie werden dort auch während der 
    Hauptversammlung virtuell zugänglich sein und in der 
    Hauptversammlung vom Vorstand und - soweit es den Bericht des 
    Aufsichtsrats betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats 
    erläutert. 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der 
    Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1, 1. Halbsatz 
    Aktiengesetz (AktG) festgestellt.1 Gemäß den gesetzlichen 
    Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine 
    Beschlussfassung vorgesehen. 
 
    1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die 
    Gesellschaft grundsätzlich gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) 
    (ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 
    2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) 
    (SE-Verordnung) Anwendung. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
    Geschäftsjahr 2019* 
 
    Wie bereits im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2019 und 
    mit Ad-hoc-Mitteilung vom 18. März 2020 bekannt gemacht, haben 
    Vorstand und Aufsichtsrat mit Blick auf die schwer 
    vorhersehbaren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erwogen, der 
    Hauptversammlung eine Aussetzung der Dividende für das 
    Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Nach dem Aktiengesetz ist aus 
    dem Bilanzgewinn allerdings grundsätzlich mindestens ein Betrag 
    in Höhe von 4 % des Grundkapitals an die Aktionäre 
    auszuschütten. Eine Ausschüttung des Bilanzgewinns darf nur 
    dann vollständig ausgesetzt werden, wenn das bei vernünftiger 
    kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die Lebens- und 
    Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft für einen übersehbaren 
    Zeitraum zu sichern. Vorstand und Aufsichtsrat sind der 
    Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine vollständige 
    Aussetzung der Dividende nicht vorliegen. Sie schlagen daher 
    vor, eine Dividende in Höhe von 4 % des Grundkapitals an die 
    Aktionäre auszuschütten und den Bilanzgewinn aus dem 
    Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 38.712.235,28 entsprechend 
    wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer         EUR 1.274.496,00 
    Dividende von EUR 0,04 je 
    dividendenberechtigter 
    Stückaktie 
    Einstellung in             EUR 0,00 
    Gewinnrücklagen 
    Gewinnvortrag              EUR 37.437.739,28 
    Bilanzgewinn               EUR 38.712.235,28 
 
    Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der 
    Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand für das 
    abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten 
    Stückaktien. Sollte sich die Zahl dieser dividendenberechtigten 
    Stückaktien bis zur Hauptversammlung ändern, wird in der 
    Hauptversammlung ein entsprechend angepasster 
    Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert 
    eine Dividende von EUR 0,04 je für das abgelaufene 
    Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
    In diesem Fall wird der auf nicht dividendenberechtigte 
    Stückaktien entfallende Betrag auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
    Wir weisen darauf hin, dass der Anspruch auf eine von der 
    Hauptversammlung beschlossene Dividende am dritten auf die 
    Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig wird, also am 3. 
    Juli 2020. Die Dividende wird daher erst dann ausgezahlt. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der NORMA 
    Group SE für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 
    2019 amtierenden Mitglieder des Vorstands der NORMA Group SE 
    für diesen Zeitraum zu entlasten. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung 
    der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung 
    abstimmen zu lassen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der 
    NORMA Group SE für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 
    2019 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der NORMA Group 
    SE für diesen Zeitraum zu entlasten. 
 
    Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung 
    der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung 
    abstimmen zu lassen. 
5.  *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* 
 
    Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der 
    Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum 
    Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
 
    Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei 
    von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
    die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinn von Art. 
    16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
    (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und 
    des Rates vom?16. April 2014 über spezifische Anforderungen an 
    die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse 
    und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6.  *Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für 
    die Vorstandsmitglieder* 
 
    Nach § 120 Abs. 4 AktG in der bis zum 31. Dezember 2019 
    geltenden Fassung konnte die Hauptversammlung über die 
    Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder 
    beschließen. Der Hauptversammlung lag das Vergütungssystem 
    für die Vorstandsmitglieder zuletzt in der Hauptversammlung am 
    21. Mai 2019 zur Billigung vor. 
 
    Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
    Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 trat 
    § 120 Abs. 4 AktG mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 außer 
    Kraft. Gemäß § 120a Abs. 1 AktG in der ab dem 1. Januar 
    2020 gültigen Fassung beschließt die Hauptversammlung 
    einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des 
    Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder 
    wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch alle 
    vier Jahre. 
 
    Nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2019, das 
    Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder nicht zu billigen, 
    hat der Aufsichtsrat am 6. März 2020 ein neues Vergütungssystem 
    für die Vorstandsmitglieder beschlossen, das den Vorgaben des 
    ARUG II entspricht und die Empfehlungen der Novelle des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Zwar muss 
    § 120a Abs. 1 AktG in der ab dem 1. Januar 2020 gültigen 
    Fassung nach den Übergangsvorschriften zum ARUG II in der 
    ordentlichen Hauptversammlung 2020 der NORMA Group SE noch 
    nicht zwingend angewendet werden. Aufgrund der Ablehnung des 
    vorhergehenden Vergütungssystems durch die Hauptversammlung im 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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