DGAP-News: MS Industrie AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
MS Industrie AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
23.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2020-05-14 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MS Industrie AG München ISIN DE0005855183 Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, 23. Juni
2020
um 13:00 Uhr (MESZ)
Die Hauptversammlung findet als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) statt. Ort
der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
der Sitz der Gesellschaft, 80333 München, Brienner
Straße 7.
Die virtuelle Hauptversammlung wird für die
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren
Bevollmächtigte im Internet unter der Internetadresse
www.ms-industrie.ag
unter dem Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' im
passwortgeschützten Internetservice live in Bild und
Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an
die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Nähere Erläuterungen hierzu
finden Sie nachstehend im Anschluss an die
Tagesordnung.
I.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der MS Industrie AG, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts und des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2019, sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und
315a Abs. 1 HGB*
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§
172 und 173 Aktiengesetz) ist zum
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt hat. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Jahresabschluss der MS Industrie AG zum 31.
Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe
von EUR 27.274.202,69 auf neue Rechnung
vorzutragen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
6. *Neuwahl des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG aus drei von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitgliedern.
Die Amtszeit aller derzeitigen
Aufsichtsratsmitglieder endet mit Wirkung zum
Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
beschließt. Dementsprechend sind alle
Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft neu zu wählen.
Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Karl-Heinz Dommes, Geschäftsführer
der PMB Vermögensmanagement GmbH,
Balingen, Wohnort: Hausen am Tann
b) Herrn Reto A. Garzetti, Geschäftsführer
der SE Swiss Equities AG, Zürich
(Schweiz), Wohnort: Zürich (Schweiz)
c) Frau Silke Bader, selbstständige
Rechtsanwältin, Wohnort: München
sowie als Ersatzmitglied für alle
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder
d) Herrn Josef Kleebinder, Senior Partner
der Advicum Consulting GmbH, Wien
(Österreich), Wohnort: Wien
(Österreich)
im Wege der Einzelwahl bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr
der Gesellschaft entscheidet, zu Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Die Vorgeschlagenen sind Mitglieder folgender
weiterer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte
bzw. vergleichbarer in- und ausländischer
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Reto A. Garzetti:
* Mitglied des Verwaltungsrates der
Siegfried Holding AG, Zofingen (Schweiz)
* Präsident des Verwaltungsrates der Peach
Property Group, Zürich (Schweiz)
* Präsident des Verwaltungsrates der AGI AG
für Isolierungen und Brandschutz,
Dällikon/Zürich (Schweiz)
* Mitglied des Verwaltungsrates der
Occlutech Holding AG, Schaffhausen
(Schweiz)
* Mitglied des Verwaltungsrates der Südpack
Medica AG, Baar (Schweiz)
Die übrigen vorgeschlagenen Personen sind keine
Mitglieder weiterer gesetzlich zu bildender
Aufsichts- oder Kontrollgremien.
Herr Karl-Heinz Dommes, als unabhängiges
Mitglied, verfügt über Sachverstand auf dem
Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100
Abs. 5 AktG.
7. *Neufassung von § 16 Abs. 2 der Satzung
(Teilnahmerecht)*
Die Voraussetzungen für den zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts zu erbringenden Nachweis wurden
durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert.
Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften
reicht nach dem geänderten § 123 Abs. 4 Satz 1
AktG zukünftig für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs
gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG
aus. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der
Gesellschaft ist entsprechend den Vorgaben der
derzeit geltenden Fassung des § 123 Abs. 4 Satz
1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts ein in Textform und
in deutscher oder englischer Sprache erstellter
Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut erforderlich.
Das ARUG II ist bereits in Kraft treten. Die
Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und
der neu vorgesehene § 67c AktG finden erst ab
dem 3. September 2020 und erstmals auf
Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3.
September 2020 einberufen werden.
Um ein ab diesem Zeitpunkt mögliches Abweichen
der Regelungen zu diesem Nachweis für die
Teilnahme an der Hauptversammlung der
Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts
in Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll bereits
jetzt die Anpassung der Satzung beschlossen
werden. Der Vorstand soll durch entsprechende
Anmeldung zum Handelsregister sicherstellen,
dass die Satzungsänderung erst ab dem 3.
September 2020 wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu
beschließen:
§ 16 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'(2) Die Aktionäre müssen die Berechtigung zur
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür
reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in
Textform durch den Letztintermediär gemäß §
67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung zu beziehen und muss der
Gesellschaft unter der in der Einberufung
mitgeteilten Adresse spätestens an dem Tag, bis
zu dem die Anmeldung gemäß § 16 Abs. 1 zu
erfolgen hat, zugehen. Der Tag des Zugangs des
Nachweises ist nicht mitzurechnen. Der Vorstand
ist berechtigt, diese Frist in der Einberufung
zu verkürzen. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung
oder für die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.'
8. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags
zwischen der Gesellschaft und der MS Powertrain
Technologie GmbH*
Die Gesellschaft und ihre 100%ige
Tochtergesellschaft MS Powertrain Technologie
GmbH, Trossingen-Schura, beabsichtigen einen
Ergebnisabführungsvertrag abzuschließen.
Der Ergebnisabführungsvertrag bedarf zur
Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung
und hat folgenden Inhalt:
_'Ergebnisabführungsvertrag_
_zwischen_
_MS Industrie AG_
_mit dem Sitz in 80333 München, Brienner
Straße 7_
_nachfolgend "Organträger" genannt -_
_und_
_MS Powertrain Technologie GmbH_
_mit dem Sitz in 78647 Trossingen-Schura,
Neuenbühlstraße 6_
_nachfolgend "Organgesellschaft" genannt -_
_Präambel_
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May 14, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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