ERFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Fast drei Jahre nach der Insolvenz von Air Berlin hat das Bundesarbeitsgericht nun auch die Kündigung des Kabinenpersonals für unwirksam erklärt. Grund seien Formfehler bei der Massenentlassungsanzeige, entschieden die Bundesarbeitsrichter am Donnerstag in Erfurt (6 AZR 235/19). Vor einigen Wochen war bereits die Pilotenkündigung aus diesem Grund für unwirksam erklärt worden. Für das Kabinenpersonal erstritt eine Flugbegleiterin vom Standort Düsseldorf die Entscheidung in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz.
Zudem entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Arbeitsverhältnisse des Kabinenpersonals von Air Berlin nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh übergegangen seien. Die Voraussetzungen für einen Betriebsteilübergang lägen nicht vor.
Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 soll Air Berlin etwa 8600 Mitarbeiter beschäftigt haben, darunter rund 3500 Flugbegleiter. Etwa 1200 Piloten sollen ebenfalls betroffen gewesen sein - viele wechselten jedoch zu anderen Fluggesellschaften./rot/DP/stw
Zudem entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Arbeitsverhältnisse des Kabinenpersonals von Air Berlin nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh übergegangen seien. Die Voraussetzungen für einen Betriebsteilübergang lägen nicht vor.
Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 soll Air Berlin etwa 8600 Mitarbeiter beschäftigt haben, darunter rund 3500 Flugbegleiter. Etwa 1200 Piloten sollen ebenfalls betroffen gewesen sein - viele wechselten jedoch zu anderen Fluggesellschaften./rot/DP/stw