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DGAP-HV: VERBUND AG: Einberufung der 73. ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
VERBUND AG: Einberufung der 73. ordentlichen Hauptversammlung 
 
2020-05-15 / 10:13 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*VERBUND AG* 
Wien 
*FN 76023 z, ISIN AT0000746409* 
 
*Einberufung der 73. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG 
("Gesellschaft")* 
für *Dienstag, den 16. Juni 2020 um 10:30 Uhr* 
in 1150 Wien, Europaplatz 2 
 
*I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE * 
*PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE * 
 
*1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)* 
 
Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre 
und sonstiger Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen 
Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. 
 
Die Hauptversammlung der VERBUND AG am 16. Juni 2020 wird auf Grundlage von 
§ 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 24/2020 und der 
COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung der Interessen 
sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle 
Hauptversammlung" durchgeführt. 
 
Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des 
Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der VERBUND AG am 16. Juni 2020 
Aktionäre und deren Vertreter (mit Ausnahme der besonderen 
Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch 
anwesend sein können. 
 
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden 
des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder 
des Vorstands, des beurkundenden Notars und der fünf von der Gesellschaft 
bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1150 Wien, Europaplatz 2, 
statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen 
im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der 
Rechte der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch 
Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft 
vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den 
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, 
und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail direkt an 
den Vorstand. 
 
*2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet* 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche 
Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am *16. Juni 
2020 ab ca. 10:30 Uhr* unter Verwendung entsprechender technischer 
Hilfsmittel im Internet unter *www.verbund.com* als virtuelle 
Hauptversammlung verfolgen. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle 
Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und 
optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen 
und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind. 
 
Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen 
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV und auf die 
WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN 
§§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER 
GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER 
HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
*www.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020* 
zugänglich sind, hingewiesen. 
 
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der folgenden 
Punkte dieser Einberufung, und zwar Punkt V zur Bestellung eines besonderen 
Stimmrechtsvertreters und Punkt VI, Unterpunkt 4. zur Ausübung des 
Auskunftsrechts von Aktionären und Punkt VI, Unterpunkt 5. zur Ausübung des 
Antragsrechts von Aktionären. 
 
*II. TAGESORDNUNG* 
 
*1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 samt Lagebericht des 
Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts 
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019 
ausgewiesenen Bilanzgewinnes 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2019 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2019 
 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2020 
 
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 
 
7. Wahlen in den Aufsichtsrat 
 
*III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF 
DER INTERNETSEITE* 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab *26. Mai 2020* auf der 
im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter 
*www.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020* 
zugänglich: 
 
- Integrierter Geschäftsbericht, 
 
- Jahresabschluss und Lagebericht, 
 
- Corporate Governance-Bericht, 
 
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht, 
 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
 
- Bericht des Aufsichtsrats 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2019 
 
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, 
 
- Erklärung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen in den 
Aufsichtsrat zu TOP 7 gem. § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
 
- Vergütungspolitik, 
 
- Vollmachtsformular Dr. Wilhelm Rasinger, IVA Interessenverband für 
Anleger, 
 
- Vollmachtsformular Rechtsanwalt Dr. Dr. Christoph Nauer LL.M., 
 
- Vollmachtsformular Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz, 
 
- Vollmachtsformular Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier, 
 
- Vollmachtsformular Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, 
 
- Frageformular, 
 
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, 
 
- vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
*IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG* 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen 
dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und 
der COVID-19-GesV 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des *6. 
Juni 2020* (Nachweisstichtag). 
Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
*Inhaberaktien* 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft 
spätestens am *10. Juni 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) 
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen 
zugehen muss: 
 
Per Post oder per Boten: VERBUND AG 
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer 
Am Hof 6a, 1010 Wien 
 
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit 
einer qualifizierten elektronischen Signatur: 
*anmeldestelle@computershare.de * 
 
oder per SWIFT: COMRGB2L 
(Message Type MT598 oder MT599, 
unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben) 
 
Gerne vorab auch in Textform: 
per Telefax: +49 89 30903 74675 oder 
per einfachem E-Mail: 
anmeldestelle@*computershare.de* 
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF) 
 
*Ohne* rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende *Depotbestätigung* kann 
die 
*Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters* und die *Ausübung des 
Auskunftsrechts *durch Aktionäre *nicht wirksam* erfolgen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu 
enthalten: 
 
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im 
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), 
 
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 

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May 15, 2020 04:13 ET (08:13 GMT)

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