DGAP-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VERBUND AG: Einberufung der 73. ordentlichen Hauptversammlung 2020-05-15 / 10:13 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. *VERBUND AG* Wien *FN 76023 z, ISIN AT0000746409* *Einberufung der 73. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG ("Gesellschaft")* für *Dienstag, den 16. Juni 2020 um 10:30 Uhr* in 1150 Wien, Europaplatz 2 *I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE * *PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE * *1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)* Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstiger Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Die Hauptversammlung der VERBUND AG am 16. Juni 2020 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 24/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der VERBUND AG am 16. Juni 2020 Aktionäre und deren Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der fünf von der Gesellschaft bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1150 Wien, Europaplatz 2, statt. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV. Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail direkt an den Vorstand. *2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet* Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am *16. Juni 2020 ab ca. 10:30 Uhr* unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter *www.verbund.com* als virtuelle Hauptversammlung verfolgen. Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind. Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV und auf die WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020* zugänglich sind, hingewiesen. Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der folgenden Punkte dieser Einberufung, und zwar Punkt V zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und Punkt VI, Unterpunkt 4. zur Ausübung des Auskunftsrechts von Aktionären und Punkt VI, Unterpunkt 5. zur Ausübung des Antragsrechts von Aktionären. *II. TAGESORDNUNG* *1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 samt Lagebericht des Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinnes 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 7. Wahlen in den Aufsichtsrat *III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE* Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab *26. Mai 2020* auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter *www.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020* zugänglich: - Integrierter Geschäftsbericht, - Jahresabschluss und Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss und Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2019 - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, - Erklärung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gem. § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, - Vergütungspolitik, - Vollmachtsformular Dr. Wilhelm Rasinger, IVA Interessenverband für Anleger, - Vollmachtsformular Rechtsanwalt Dr. Dr. Christoph Nauer LL.M., - Vollmachtsformular Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz, - Vollmachtsformular Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier, - Vollmachtsformular Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, - Frageformular, - Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. *IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des *6. Juni 2020* (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. *Inhaberaktien* Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am *10. Juni 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: Per Post oder per Boten: VERBUND AG Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer Am Hof 6a, 1010 Wien Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur: *anmeldestelle@computershare.de * oder per SWIFT: COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben) Gerne vorab auch in Textform: per Telefax: +49 89 30903 74675 oder per einfachem E-Mail: anmeldestelle@*computershare.de* (Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF) *Ohne* rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende *Depotbestätigung* kann die *Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters* und die *Ausübung des Auskunftsrechts *durch Aktionäre *nicht wirksam* erfolgen. Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
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May 15, 2020 04:13 ET (08:13 GMT)