DGAP-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VERBUND AG: Einberufung der 73. ordentlichen Hauptversammlung
2020-05-15 / 10:13
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
*VERBUND AG*
Wien
*FN 76023 z, ISIN AT0000746409*
*Einberufung der 73. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG
("Gesellschaft")*
für *Dienstag, den 16. Juni 2020 um 10:30 Uhr*
in 1150 Wien, Europaplatz 2
*I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE *
*PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE *
*1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)*
Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre
und sonstiger Teilnehmer die neue gesetzliche Regelung einer virtuellen
Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der VERBUND AG am 16. Juni 2020 wird auf Grundlage von
§ 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 24/2020 und der
COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) unter Berücksichtigung der Interessen
sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle
Hauptversammlung" durchgeführt.
Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des
Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der VERBUND AG am 16. Juni 2020
Aktionäre und deren Vertreter (mit Ausnahme der besonderen
Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch
anwesend sein können.
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder
des Vorstands, des beurkundenden Notars und der fünf von der Gesellschaft
bestimmten besonderen Stimmrechtsvertreter in 1150 Wien, Europaplatz 2,
statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen
im sonst gewohnten Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der
Rechte der Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch
Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft
vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden,
und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail direkt an
den Vorstand.
*2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet*
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
AktG vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche
Grundlage von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am *16. Juni
2020 ab ca. 10:30 Uhr* unter Verwendung entsprechender technischer
Hilfsmittel im Internet unter *www.verbund.com* als virtuelle
Hauptversammlung verfolgen.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle
Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und
optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen
und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der
Aktionäre zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine Zweiwege-Verbindung ist.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind.
Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV und auf die
WEITERGEHENDE INFORMATION ÜBER DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN
§§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG, INSBESONDERE IM SINNE DER
GESELLSCHAFTSRECHTLICHEN COVID-19-VERORDNUNG, DEN ABLAUF DER
HAUPTVERSAMMLUNG UND INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ DER AKTIONÄRE, die
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
*www.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020*
zugänglich sind, hingewiesen.
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung der folgenden
Punkte dieser Einberufung, und zwar Punkt V zur Bestellung eines besonderen
Stimmrechtsvertreters und Punkt VI, Unterpunkt 4. zur Ausübung des
Auskunftsrechts von Aktionären und Punkt VI, Unterpunkt 5. zur Ausübung des
Antragsrechts von Aktionären.
*II. TAGESORDNUNG*
*1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2019 samt Lagebericht des
Vorstands und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019
ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020
6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
*III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE*
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab *26. Mai 2020* auf der
im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
*www.verbund.com/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2020*
zugänglich:
- Integrierter Geschäftsbericht,
- Jahresabschluss und Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2019
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7,
- Erklärung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen in den
Aufsichtsrat zu TOP 7 gem. § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
- Vergütungspolitik,
- Vollmachtsformular Dr. Wilhelm Rasinger, IVA Interessenverband für
Anleger,
- Vollmachtsformular Rechtsanwalt Dr. Dr. Christoph Nauer LL.M.,
- Vollmachtsformular Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz,
- Vollmachtsformular Rechtsanwalt Mag. Philipp Stossier,
- Vollmachtsformular Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling,
- Frageformular,
- Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.
*IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG*
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen
dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und
der COVID-19-GesV
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des *6.
Juni 2020* (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
*Inhaberaktien*
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am *10. Juni 2020* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit)
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen
zugehen muss:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur:
*anmeldestelle@computershare.de *
oder per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben)
Gerne vorab auch in Textform:
per Telefax: +49 89 30903 74675 oder
per einfachem E-Mail:
anmeldestelle@*computershare.de*
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)
*Ohne* rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende *Depotbestätigung* kann
die
*Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters* und die *Ausübung des
Auskunftsrechts *durch Aktionäre *nicht wirksam* erfolgen.
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
*Depotbestätigung gemäß § 10a AktG*
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
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May 15, 2020 04:13 ET (08:13 GMT)
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