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Nord Stream 2 erhält keine Vorzüge in Deutschland - Konsortium prüft Klage

BERLIN (Dow Jones)--Das Gaspipeline-Konsortium Nord Stream 2 wird gegenüber anderen deutschen Energieunternehmen nicht bevorzugt. Ein entsprechendes Gesuch des deutsch-russischen Gemeinschaftsprojekts hat die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben abgeschmettert - und als Grund die zu späte bauliche Fertigstellung angeführt. Die Nord Stream 2 AG hatte zuvor versucht, über eine Klausel im Energiewirtschaftsgesetz eine rechtliche Sonderstellung zu erlangen und kündigte nun rechtliche Schritte an.

Über den entsprechenden Paragraphen 28b können bereits vor einem Jahr fertiggestellte Gaspipelines mit einem Drittstaat von zahlreichen Pflichten freigestellt werden, denen Energieunternehmen in Deutschland unterliegen. Der Passus wurde etwa aus Gründen der Versorgungssicherheit geschaffen, oder um zu ermöglichen, dass sich getätigte Investitionen aus Nicht-EU-Staaten amortisieren.

Zentrale Streitfrage: Wann ist eine Pipeline fertiggestellt? 

Allerdings enthielt die Regelung einen Stichtag: Die Gasverbindungsleitung mussten vor dem 23. Mai 2019 fertiggestellt sein. Die Nord Stream 2 legt den Begriff wirtschaftlich-funktional aus und knüpft dafür an die zeitlich weit davor liegende Investitionsentscheidung an. "Auf der Grundlage geltender rechtlicher Rahmenbedingungen hatte das Unternehmen unwiderrufliche Investitionen in Milliardenhöhe getätigt, lange bevor die Europäische Kommission ihren Plan bekanntgab, die Gasrichtlinie zu ändern", begründete Pressesprecher Steffen Ebert die Rechtsauffassung des Konzerns.

Die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hatte den Begriff der Fertigstellung jedoch baulich-technisch verstanden und lehnte den Antrag ab. Die EU-Mitgliedstaaten sowie weitere Beteiligte, die für diese Frage ebenfalls gehört wurden, legten ebenfalls ihr Veto gegen den Wunsch des Gas-Konsortiums ein.

Damit unterliegt die Pipeline mit ihrem Start sämtlichen deutschen Regulierungsvorgaben sowie den europäischen Regelungen zur Entflechtung, zum Netzzugang und zur Kostenregulierung. Die neuen europäischen Vorgaben waren im Energiewirtschaftsgesetz umgesetzt worden, das am 12. Dezember 2019 in Kraft trat. Nord Stream 2 kann gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats klagen.

Nord Stream 2 prüft rechtliche Schritte 

Das Konsortium erklärte, eine Anfechtung vor deutschen Gerichten in Betracht zu ziehen. "Internationale Rechtsexperten haben bestätigt, dass eine Reduzierung des Begriffs 'fertiggestellt' auf den Abschluss des physischen Baus einer Gaspipeline den Grundsatz des Vertrauensschutzes und weitere Grundrechte des EU-Rechts verletzen würde", so Ebert. "Sie würde darüber hinaus gegen das Grundgesetz verstoßen." Zudem habe die geänderte EU-Gasrichtlinie eine "diskriminierende Wirkung", weshalb das Konsortium auch diese angefochten habe.

Das Konsortium wird vom russischen Gazprom-Konzern angeführt, aus Deutschland sind die Uniper SE und Wintershall Dea als Finanzinvestor beteiligt. Wegen der US-Sanktionen ruhen die Bauarbeiten an der Pipeline seit Dezember. Russland hofft dennoch auf eine Fertigstellung bis Jahresende oder Anfang 2021, einen Termin dafür gibt es aber noch nicht.

Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com

DJG/pso/jhe

(END) Dow Jones Newswires

May 15, 2020 06:07 ET (10:07 GMT)

Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.

© 2020 Dow Jones News
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