DGAP-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 25.06.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-15 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN:
DE0008051004 / WKN: 805100 - Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der ordentlichen Hauptversammlung am *Donnerstag, den
25. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ), *ein. Die
Hauptversammlung wird als *virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre *oder ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter) durchgeführt und für
die Aktionäre der Wüstenrot & Württembergische AG und
ihre Bevollmächtigten *live im online Aktionärsportal
übertragen. *Die entsprechenden Zugangsdaten erhält
jeder Aktionär mit seiner persönlichen Einladung. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege
der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der
Große Sitzungssaal, Wüstenrot & Württembergische
AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart.
*Tagesordnung:*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts
für die Wüstenrot & Württembergische AG und den
Konzern einschließlich des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a, 315a HGB sowie des zusammengefassten
gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß
§§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB, des Vorschlags
des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2019
beendete Geschäftsjahr entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen am 25. März 2020
gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der
Hauptversammlung ebenfalls nur zugänglich zu
machen. Einer Beschlussfassung der
Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung
bedarf es daher nicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von
EUR 75.444.239,90 wie folgt zu verwenden:
EUR 0,65 Dividende je EUR 60.937.318,00
dividendenberechtigter
Stückaktie
Einstellungen in andere EUR 9.000.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue EUR 5.506.921,90
Rechnung
Gesamt EUR 75.444.239,90
Der Gewinnvorschlag geht davon aus, dass es bei
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung auf
der Hauptversammlung keine von der Gesellschaft
gehaltenen eigenen Aktien gibt, die gemäß §
71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind.
Sollte die Gesellschaft bei Beschlussfassung der
Hauptversammlung über die Gewinnverwendung
eigene, gemäß § 71b AktG nicht
dividendenberechtigte Aktien halten, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung
einer Dividende von EUR 0,65 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über
die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die
Anpassung erfolgt in der Weise, dass sich der
Gesamtbetrag der Dividende um den Betrag
vermindert, welcher der Anzahl der dann von der
Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien
multipliziert mit EUR 0,65 (Dividende pro
dividendenberechtigter Stückaktie) entspricht,
und sich der Vortrag auf neue Rechnung um
denselben Betrag erhöht.
Die Dividendenzahlung ist am Dienstag, dem 30.
Juni 2020, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Änderung von § 16
(Teilnahme an der Hauptversammlung) und von § 18
(Beschlussfassung) der Satzung zur Ermöglichung
von Online-Teilnahme, Briefwahl und
Übertragung der Hauptversammlung in Ton und
Bild*
Seit dem Gesetz zur Umsetzung der
Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG; BGBl. 2009 I,
S. 2479 ff.) ist es gemäß § 118 Abs. 1 Satz
2 und Abs. 2 AktG möglich, in der Satzung eine
Online-Teilnahme, d. h. eine Teilnahme an der
Hauptversammlung im Wege elektronischer
Kommunikation, sowie eine Briefwahl, d. h. eine
Stimmabgabe auf schriftlichem Weg oder im Wege
elektronischer Kommunikation, vorzusehen. Die
Gesellschaft hat bislang von der Einführung
entsprechender Satzungsregelungen abgesehen. Die
aktuellen Entwicklungen um den Coronavirus
(COVID-19) zeigen aber nachdrücklich, dass es
jedenfalls in Ausnahmesituationen wichtig sein
kann, die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten
einer Teilnahme der Aktionäre an der
Hauptversammlung bzw. einer Ausübung ihres
Stimmrechts ohne persönliche Anwesenheit
ausschöpfen zu können. Sowohl die
Online-Teilnahme als auch die Briefwahl gehören
zu diesen Möglichkeiten. Daher sollen in der
Satzung Regelungen aufgenommen werden, die es dem
Vorstand erlauben, eine Online-Teilnahme und eine
Briefwahl vorzusehen. Vor dem Hintergrund der
aktuellen Entwicklungen soll der Vorstand ferner
gemäß § 118 Abs. 4 AktG ermächtigt werden,
die Bild- und/oder Tonübertragung der
Hauptversammlung zuzulassen.
Zu diesem Zweck schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, zu beschließen:
a) § 16 der Satzung wird zu § 16 Abs. 1, und
in § 16 werden die folgenden neuen Abs. 2
und 3 eingefügt:
'(2) Der Vorstand ist ermächtigt
vorzusehen, dass die Aktionäre an
der Hauptversammlung auch ohne
Anwesenheit an deren Ort und ohne
einen Bevollmächtigten teilnehmen
und sämtliche oder einzelne ihrer
Rechte ganz oder teilweise im Wege
elektronischer Kommunikation
ausüben können. Entscheidet der
Vorstand, von der Ermächtigung
gemäß Satz 1 Gebrauch zu
machen, legt er auch den Umfang der
Rechtsausübung sowie das Verfahren
für die Teilnahme und
Rechtsausübung gemäß Satz 1
fest. Die Festlegungen sind in der
Einberufung bekannt zu machen.
(3) Der Vorstand ist ferner ermächtigt,
die vollständige oder teilweise
Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung in einer von ihm
näher zu bestimmenden Weise
zuzulassen.'
b) In § 18 der Satzung wird der folgende neue
Abs. 4 eingefügt:
'(4) Der Vorstand ist ermächtigt
vorzusehen, dass die Aktionäre ihre
Stimmen, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, schriftlich oder im Wege
elektronischer Kommunikation abgeben
dürfen (Briefwahl). Entscheidet der
Vorstand, von der Ermächtigung gemäß
Satz 1 Gebrauch zu machen, legt er auch
die näheren Einzelheiten der Briefwahl
fest. Die Festlegungen sind in der
Einberufung bekannt zu machen.'
6. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der
Hauptversammlung am 9. Juni 2016 beschlossenen
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung
eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung
zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum
Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen
Andienungsrechts
Die Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 hat unter
Punkt 6 der Tagesordnung eine Ermächtigung zum
Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien
gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum
Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen
Andienungsrechts beschlossen ('Ermächtigung
2016'). Aufgrund der Ermächtigung 2016 kann die
Gesellschaft eigene Aktien bis zu insgesamt 5 %
des Grundkapitals im Zeitpunkt der
Beschlussfassung am 9. Juni 2016 oder - wenn das
Grundkapital der Gesellschaft dann niedriger ist
- im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung
erwerben. Von der Ermächtigung 2016 ist im
Zeitraum vom 14. bis zum 25. Februar 2020 im
Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms Gebrauch
gemacht worden. Dabei sind für Zwecke der
Unterlegung des von der Gesellschaft
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May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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