DGAP-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Wüstenrot & Württembergische AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.06.2020 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-15 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN: DE0008051004 / WKN: 805100 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der ordentlichen Hauptversammlung am *Donnerstag, den 25. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ), *ein. Die Hauptversammlung wird als *virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre *oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) durchgeführt und für die Aktionäre der Wüstenrot & Württembergische AG und ihre Bevollmächtigten *live im online Aktionärsportal übertragen. *Die entsprechenden Zugangsdaten erhält jeder Aktionär mit seiner persönlichen Einladung. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Große Sitzungssaal, Wüstenrot & Württembergische AG, Gutenbergstraße 30, 70176 Stuttgart. *Tagesordnung:* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen am 25. März 2020 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die übrigen Unterlagen sind der Hauptversammlung ebenfalls nur zugänglich zu machen. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung bedarf es daher nicht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von EUR 75.444.239,90 wie folgt zu verwenden: EUR 0,65 Dividende je EUR 60.937.318,00 dividendenberechtigter Stückaktie Einstellungen in andere EUR 9.000.000,00 Gewinnrücklagen Vortrag auf neue EUR 5.506.921,90 Rechnung Gesamt EUR 75.444.239,90 Der Gewinnvorschlag geht davon aus, dass es bei Beschlussfassung über die Gewinnverwendung auf der Hauptversammlung keine von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gibt, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Sollte die Gesellschaft bei Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Gewinnverwendung eigene, gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigte Aktien halten, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,65 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden. Die Anpassung erfolgt in der Weise, dass sich der Gesamtbetrag der Dividende um den Betrag vermindert, welcher der Anzahl der dann von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien multipliziert mit EUR 0,65 (Dividende pro dividendenberechtigter Stückaktie) entspricht, und sich der Vortrag auf neue Rechnung um denselben Betrag erhöht. Die Dividendenzahlung ist am Dienstag, dem 30. Juni 2020, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Änderung von § 16 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und von § 18 (Beschlussfassung) der Satzung zur Ermöglichung von Online-Teilnahme, Briefwahl und Übertragung der Hauptversammlung in Ton und Bild* Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG; BGBl. 2009 I, S. 2479 ff.) ist es gemäß § 118 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 AktG möglich, in der Satzung eine Online-Teilnahme, d. h. eine Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation, sowie eine Briefwahl, d. h. eine Stimmabgabe auf schriftlichem Weg oder im Wege elektronischer Kommunikation, vorzusehen. Die Gesellschaft hat bislang von der Einführung entsprechender Satzungsregelungen abgesehen. Die aktuellen Entwicklungen um den Coronavirus (COVID-19) zeigen aber nachdrücklich, dass es jedenfalls in Ausnahmesituationen wichtig sein kann, die gesetzlich zulässigen Möglichkeiten einer Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung bzw. einer Ausübung ihres Stimmrechts ohne persönliche Anwesenheit ausschöpfen zu können. Sowohl die Online-Teilnahme als auch die Briefwahl gehören zu diesen Möglichkeiten. Daher sollen in der Satzung Regelungen aufgenommen werden, die es dem Vorstand erlauben, eine Online-Teilnahme und eine Briefwahl vorzusehen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen soll der Vorstand ferner gemäß § 118 Abs. 4 AktG ermächtigt werden, die Bild- und/oder Tonübertragung der Hauptversammlung zuzulassen. Zu diesem Zweck schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, zu beschließen: a) § 16 der Satzung wird zu § 16 Abs. 1, und in § 16 werden die folgenden neuen Abs. 2 und 3 eingefügt: '(2) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können. Entscheidet der Vorstand, von der Ermächtigung gemäß Satz 1 Gebrauch zu machen, legt er auch den Umfang der Rechtsausübung sowie das Verfahren für die Teilnahme und Rechtsausübung gemäß Satz 1 fest. Die Festlegungen sind in der Einberufung bekannt zu machen. (3) Der Vorstand ist ferner ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen.' b) In § 18 der Satzung wird der folgende neue Abs. 4 eingefügt: '(4) Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre ihre Stimmen, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Entscheidet der Vorstand, von der Ermächtigung gemäß Satz 1 Gebrauch zu machen, legt er auch die näheren Einzelheiten der Briefwahl fest. Die Festlegungen sind in der Einberufung bekannt zu machen.' 6. Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung am 9. Juni 2016 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen Andienungsrechts Die Hauptversammlung vom 9. Juni 2016 hat unter Punkt 6 der Tagesordnung eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und eines etwaigen Andienungsrechts beschlossen ('Ermächtigung 2016'). Aufgrund der Ermächtigung 2016 kann die Gesellschaft eigene Aktien bis zu insgesamt 5 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung am 9. Juni 2016 oder - wenn das Grundkapital der Gesellschaft dann niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung erwerben. Von der Ermächtigung 2016 ist im Zeitraum vom 14. bis zum 25. Februar 2020 im Rahmen eines Aktienrückkaufprogramms Gebrauch gemacht worden. Dabei sind für Zwecke der Unterlegung des von der Gesellschaft
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May 15, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)